Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#226

Beitrag von Günter »

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Olivia
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#227

Beitrag von Olivia »

:brilleputzen1:

:verlegen:
chaos2020
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#228

Beitrag von chaos2020 »

Hallo,- hätte bzgl. einer guten Bekannten im Familienkreis eine Frage bitte. Person ( 57 ) ist unverschuldet in Hartz4 mit 53/54 Jahren gerutscht und hat seitdem mass. Probleme Arbeit zu finden. Absagen lauten immer " zu alt ". Person erbt letztes Jahr und muß also vom Erbe leben. Dazu muß sich diese weiterhin arbeitslose Person privat versichern. Gibt es dazu eine Beitragshöhe oder Versicherungsgrenze bzw. wie viel müsste die Person zahlen ? LG
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tigerlaw
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#229

Beitrag von tigerlaw »

Ich vermute, dass Du "nur" die KV und PV meinst.

Der Vermögenszufluss ist noch während des H-4-Bezugs erfolgt, richtig?

JC verteilt den Zufluss auf die nächsten sechs Monate und bewilligt bis dahin einen Euro Leistungen. Während der Zeit ist er noch über das JC kv- und pv-versichert.
Danach hat er kein Einkommen, aber "großes" Vermögen, von dem er bis auf weiteres zehren soll.

Damit hat er aber auch für die KV/PV kein Einkommen, so dass er (als "Selbstzahler") nur zum Mindestbeitrag (derzeit ca. 200 €) veranlagt werden kann.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#230

Beitrag von Olivia »

Vermögensfreibetrag sind derzeit 60.000 €, d.h. falls die Erbschaft und das Gesamtvermögen nach Ablauf der sechs Monate noch darunter ist, kann er einen Folgeantrag für ALG II stellen.
chaos2020
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#231

Beitrag von chaos2020 »

Hallo und erst einmal ein herzliches Dankeschön !

Jetzt geht es um meine Mutter, meine Schwester und mich bzgl. Erbengemeinschaft. In der Wohnung meiner Eltern wird weiterhin meine Mutter mit 83 Jahren leben, deren Anteil 50% beträgt. Meiner Schwester und mir stehen je 1/8 zu. Bargeld, Schmuck oder Sammlungen sind nicht vorhanden. Ein Testament meines Vaters gibt es,- aber nicht von ihm unterzeichnet ! Wie läuft das nun ab ( wg. mir als Hartz4 ) ? Ist meine Mutter verpflichtet die Eigentumswohnung zu verkaufen um mich auszubezahlen ? Kredit mit 83 Jahren wird sie wohl nicht bekommen ?! Meine Schwester hat auch kein Geld. Die große Wohnung verkaufen wäre eine besondere Härte für meine Mutter, denn in unserer Stadt kostet eine kleine Wohnung mittlerweile soviel wie eine größere. Habt ihr Ratschläge für uns ? Danke und ein schönes, stressfreies Wochenende.
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Pegasus
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#232

Beitrag von Pegasus »

Mutter lebt noch und die Kinder bwz. Erbengemeinschaft wollen jetzt ihren Erbteil ? Verkneife mir hier weiter darauf einzugehen.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#233

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens ist die Mutter nicht verpflichtbar zu verkaufen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#234

Beitrag von kleinchaos »

Wieso stehen dir und deiner Schwester nur 1/8 zu? Das wäre der Pflichtteil. Aber ohne Testament gilt das nicht, ihr müsstet je 1/4 bekommen
Wenn es kein Berliner Testament gibt, muss der Erbteil ausgezahlt werden. Wenn man trotzdem seinen Erbteil einfordert, bekommt man den jetzigen Pflichtteil (1/8 ) und hat auf die Zukunft keine Ansprüche mehr
Nun könnte man die Wohnung beleihen. Ist aber auch blöd.
Die Mutter könnte die Wohnung für eine Leibrente verkaufen. Das heißt sie bekommt jetzt eine vorher abgesprochene Summe oder monatlich eine bestimmte Summe, bleibt aber in der Wohnung wohnen.
Sie kann aber auch die Wohnung an euch überschreiben als Erbengemeinschaft. Verkaufen muss nicht sein. Wenn die Erbengemeinschaft nicht zustimmt oder nur einer nicht zustimmt, gibts keinen Verkauf. Außer es wird auf Zustimmung geklagt.
Allerdings könnte einer von euch in die Wohnung einziehen, müsste dann dem anderen anteilig Miete zahlen.
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#235

Beitrag von Günter »

Wenn ich es richtig verstehe, wollen die Kinder, dass alles so bleibt, wie es ist, haben aber Angst das JC verlangt wegen des ALG II Bezugs den Verkauf und die Auszahlung des Erbes um chaos aus dem Bezug zu zwingen.
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Koelsch
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#236

Beitrag von Koelsch »

So habe ich das auch verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#237

Beitrag von Günter »

Aber Peg und kc nicht.
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Koelsch
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#238

Beitrag von Koelsch »

Also sollte es klargestellt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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chaos2020
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#239

Beitrag von chaos2020 »

Hallo,-
Günter und Koelsch liegen richtig bzgl. meiner Frage !

Die Wohnung haben meine Mutter und mein Vater bezahlt und wenn es nach mir ginge, habe ich von allem nichts zu bekommen ! Hatte meinen Vater vor längerer Zeit gefragt ob er mich wg. dem Hartz4-Bezug nicht enterben kann ?! Er erwähnte dann dies mit den Pflichtanteil,- egal ob ich das möchte oder nicht !!!

Kein Witz,- solange meine Mutter noch lebt " WILL ich gar nichts " und müsste sie in ein Pflegeheim, MUSS genug Geld da sein.

Habe gelesen, dass ich gegenüber dem JC verpflichtet bin, meinen Anteil einzufordern. Richtig ? Wenn ja,- würde ich mich beim JC abmelden und notfall`s betteln gehen, als dies meiner Mutter anzutun !!!

Daher meine Frage und entschuldigt bitte, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt hatte.

LG
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Koelsch
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#240

Beitrag von Koelsch »

Kompliziert, heute bin ich zu müde dafür. Scheint mir aber nicht hoffnungslos zu sein.
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#241

Beitrag von Günter »

Bevor das JC überhaupt was unternehmen kann, würde ich ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht für die Mutter im Grundbuch eintragen lassen. Damit ist die Mutter abgesichert und eine Zwangsversteigerung s gut wie unmöglich ist, denn das wird kein Käufer mitmachen.

Für den Fall, dass das JC irgendwas von Auflösung der Erbengemeinschaft sabbelt würde ich sofort kontern: Meine Miterben haben mir bereits juristischen Widerstand gegen jegliche Form des Verkaufs angedroht. Da ich über keine finanziellen Mittel verfüge, benötige ich vom JC eine gerichtsfeste Kostenzusage für alle aus einem Zwangsversteigerungsverfahren entstehenden Kosten und Nebenkosten. Da spielen die eh nicht mit, denn die Wissen auch dass es unter Umständen sittenwidrig und unbillig ist. Dann sitzen die auf den Kosten und der Verantwortliche hat ein Problem. Außerdem ist ne Menge Zeit gewonnen.
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kleinchaos
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#242

Beitrag von kleinchaos »

Ich versteh schon, so ist das ja nicht.
Erbe kann erst angerechnet werden, wenn es zufließt, dies ist hier so bald nicht der Fall.
Einfordern könntest viel, wenn aber nix da ist, siehste auch alt aus.
Ich denke nicht, dass das JC dich zwingen kann, einen Erbstreit mit deiner Mutter vom Zaun zu brechen. Schon wegen der Kosten, die das JC sicher nicht übernehmen wird.
Ihr seid jetzt eine Erbengemeinschaft. Wenn diese Gemeinschaft beschließt nicht zu verkaufen, dann ist es so. Du hast da nicht die Mehrheit, kannst also nix machen. Nur mit viel juristischem Aufwand und viel bösem Blut für die Zukunft könntest du beantragen, die Erbengemeinschaft per Gerichtsbeschluss aufzulösen, was einer Zwangsversteigerung gleichkommt.
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Koelsch
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#243

Beitrag von Koelsch »

Ich habe herausgefunden:

Ja, JC kann Mutter zur Auszahlung des Erbes zwingen, aber nur, wenn Mutter genügend Bares auf der hohen Kante hat, also dadurch nicht selbst in eine finanzielle Schieflage kommt und wenn Mutter dadurch nicht gezwungen würde, z.B. die Wohnung zu verkaufen

https://www.anwaltonline.com/familienre ... end-machen

Also kein Grund zur übermäßigen Sorge
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#244

Beitrag von Günter »

Trotzdem Wohnrecht eintragen lassen, dann kann Muttern nix passieren.
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marsupilami
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#245

Beitrag von marsupilami »

Sind denn die laufenden (Neben-)Kosten gedeckt?
Ich denke dabei nicht nur an Strom/Gas sondern auch Wasser/Abwasser, Müllabfuhr .... summa summarum das sog. "Hausgeld" und nicht zu vergessen: die jährliche Grundsteuer!!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#246

Beitrag von chaos2020 »

Hallo und danke erst einmal für eure Mithilfe. Erfahre heute etwas mehr. Das Hausgeld inkl. aller Rücklagen für z. B. Renovierung betragen schon einmal € 500.-. LG
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#247

Beitrag von chaos2020 »

Hallo,- meine Schwester kümmert sich um die Angelegenheit und weis allerdings nicht wie es bei mir ist als Hartz4-Empfänger. Meine Mutter hat also 75% von der Wohnung ? 50% + die Hälfte von den 50% meines verstorbenen Vaters und somit insgesamt 75%. Meine Schwester und ich haben somit je 12,5% ( 1/8 ). Es gibt nur einen korrigierten Entwurf vom Testament meines Vaters und somit noch keinen Erbschein. Wenn es bzgl. des JC nicht anders geht, könnte meine Schwester ein Darlehen/Kredit aufnehmen um mir meinen Anteil auszahlen. Hätte dazu ein Frage bitte: meine Eltern hatten mich öfters mit zinslosen Darlehen u.a. Geldern unterstützt ( Bankauszüge und Eintragungen u.a. in meinem Kassenbuch ). Diesen Gesamtbetrag könnte ich dann an meine Mutter zurück zahlen ? Lg und eine schönen ruhigen Sonntag noch ! DANKE
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#248

Beitrag von Günter »

Du hast doch Koelsch gelesen, wenn nicht ausreichend Geld vorhanden ist, dann muss dein Anteil nicht ausgezahlt werden. Und wenn dann VOR der Auszahlung alle Darlehen abziehen und nicht nach der Auszahlung. Sonst hast du ein Problem. Aber wie schon zig mal geschrieben WOHNRECHT EINTRAGEN und nix machen bevor sich das JC rührt. Und wenn es sich rührt frag bitte erst uns, bevor du dein Erbe verschleudern lässt.
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kleinchaos
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#249

Beitrag von kleinchaos »

Nein. Deine Mutter erbt 50%. Du und deine Schwester jeweils 25%. Wenn du nun aber zum jetzigen Zeitpunkt dein Erbe einfordern würdest, dann bekämst du nur den Pflichtteil, das sind die von dir angeführten 12,5%

Mit einem eingetragenen Wohnrecht lässt sich eine Wohnung nur selten verkaufen. Trotzdem kann das JC dich dazu zwingen, es wenigstens zu versuchen. Makler würde ich damit gar nicht erst beauftragen, es sei denn, JC zahlt den.
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Günter
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden

#250

Beitrag von Günter »

Grrrrrrrr

Mutter gehören 50 % dem Vater gehörten 50 %. Davon erbt Mutter 50 % und die verbleibenden 25 % gehen an die Geschwister. Das sind die 12,5 %. Das JC könnte, wenn Mutter genügend Knatter auf der Tasche hätte die Auszahlung verlangen. Hat sie es nicht, dann geht die Auflösung der Erbengemeinschaft nicht. Siehe Kölschs Link.
Makler geht doch nicht,. erst müsste die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Das wäre ein langer Rechtsstreit, aber auch das geht nicht, (Kölschs Link) und selbst wenn, chaos hat kein Geld für einen Rechtsstreit, wenn dem Gericht das Urteil aus Kölschs link bekannt gemacht wird, dann wird es mangels Erfolgsaussicht keine PKH geben, und wie oben geschrieben, wird das JC keine Kostenübernahme für die Gerichtskosten übernehmen. Also cool bleiben, ganz cool bleiben und dann noch ne Schippe Gelassenheit drauflegen. Und vorallem macht nix ohne Rücksprache mit uns, ih hab Angst ihr schafft Fakten zu deinen Ungunsten.
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