Trotz Krankschreibung ALG1 ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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tigerlaw
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#26

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 26. Aug 2020, 06:47 Nee, am 27.8. ist er ja schon 58, also 24 Monate
Hast recht, ich war da bereits auf dem Weg ins Bett und habe nicht mehr ins Gesetz geschaut ... :pssst:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#27

Beitrag von Günter »

Hat mal jemand nachgefragt, ob der TE überhaupt wieder arbeitsfähig ist? Ansonsten ALG II.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#28

Beitrag von marsupilami »

Nee, wenn der TN nicht arbeitsfähig ist, steht er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - daher wird das JC versuchen ihn in Grusi abzuschieben.
Bzw. er muss dann EU-Rente beantragen.
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Rabulli1
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#29

Beitrag von Rabulli1 »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 26. Aug 2020, 00:55 Wenn du bisher noch im Arbeitsverhältnis und "nur" krankgeschrieben warst, dann warst Du ja bisher nur bei der KK. Also zählt dann das jetzige Alter bei Antragstellung, also 18 Monate
Nein ich machte den Fehler und kündigte am 28.02.2019 an dem als ich auf anraten meines Arztes. Er schrieb mir aber ein Attest das er mir das empfohlen hat. Aber sind es ab 58 nicht 2 Jahre?
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#30

Beitrag von Koelsch »

Also bist Du mit 57 in die Arbeitslosigkeit "gewechselt", also nur 18 Monate ALG I
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#31

Beitrag von Rabulli1 »

Koelsch hat geschrieben: Mi 26. Aug 2020, 19:55 Also bist Du mit 57 in die Arbeitslosigkeit "gewechselt", also nur 18 Monate ALG I
Theoretisch ja. Aber ich bin erst zum 27.08.2020 beim Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet. Das hab ich von denen auch schriftlich. Davor habe ich nichts gemeldet. Aber wenn ich Dich richtig verstehe gilt das Datum wo ich nicht mehr arbeitete. Also leider doch 18 Monate.
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tigerlaw
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#32

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Mi 26. Aug 2020, 20:45 Laut Gesetz ist das Lebensalter zum Zeitpunkt der "Entstehung des Anspruchs" maßgeblich (§ 147 Abs. 1 SGB III).
Das wäre der Tag der Arbeitslosmeldung, denn erst dann sind alle Bedingungen des § 137 Abs. 1 SGB III erfüllt.

Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann nicht der einzig maßgebliche Zeitpunkt sein, denn dann würde § 137 Abs. 2 SGB III ins Leere laufen:
(2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.
Das sehe ich auch so.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#33

Beitrag von Rabulli1 »

Also dann doch 2 Jahre Arbeitslos. Wenns das Arbeitsamt mitmacht und nicht vorher einen Antrag auf Frührente machen. Oder die schicken mich nochmals auf Reha. Das wär Übel. Ich bin jetzt seit 3 Wochen auf Reha in einer Tagesklinik. Insgesamt muß ich ca. 8 Wochen dort bleiben.
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#34

Beitrag von Koelsch »

Ob die noch mal schicken, das ist :kristall_defekt: - kann niemand halbwegs sicher sagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#35

Beitrag von Rabulli1 »

Günter hat geschrieben: Mi 26. Aug 2020, 11:45 Hat mal jemand nachgefragt, ob der TE überhaupt wieder arbeitsfähig ist? Ansonsten ALG II.
Was ist der TE?
Das Amt hat gefragt und ich hab geschrieben das ich noch krank bin und in Reha gehe
Ich wurde am 26.08. ausgesteuert und bin noch eine Weile in der Tagesklink. Ich habs jetzt halt dem Anwalt übergeben.

Schönes Wochenende Euch allen
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#36

Beitrag von marsupilami »

TE = Teilnehmer hier im Forum.
Manche sagen auch "Forist".

:Daumen:

Dir auch eines.
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ALG1 bei privater BU-Rente.

#37

Beitrag von Rabulli1 »

Ich bins schon wieder :-)
Mir ist gerade siedendheiß eingefallen das ich eine private BU-Versicherung habe mit der ich seit 18 Monate schon rumkämpfe. Denen fällt immer was neues ein und ich habe noch keinen Cent bekommen.
Aber meine Frage ist wie sich die private BU-Rente auf mein ALG auswirkt?
Wenn ich es mal schaffen sollte werden die eine Ladung nachzahlen müßen.
Könnt Ihr mir etwas dazu sagen?

Viele Grüße
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#38

Beitrag von Koelsch »

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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#39

Beitrag von Rabulli1 »

Koelsch hat geschrieben: Mo 31. Aug 2020, 21:35 Guck mal hier - https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeit ... ng%20statt.
Danke für den Link!
Sieht ja sehr positiv aus

Schönen Abend Euch allen
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#40

Beitrag von Rabulli1 »

Guten Abend zusammen
Anwaltschreiben an Agentur mit der Bitte um Akteneinsicht ist aus.
Jetzt bin ich mal gespannt wie lange sich das hinzieht.
Meine Anwältin sagte das sie Rückwirkend zahlen müßen.
Da bin ich mal gespannt.

Schönen Abend allen zusammen
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#41

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#42

Beitrag von Rabulli1 »

Wurde wieder von der Agentur abgelehnt.
Jetzt geht es vor das Sozialgericht mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
Bis zur "normalen" Verhandlung dauert angeblich zwischen 12 und 18 Monate.
Das wäre natürlich eine ordentliche Zermürbungstaktik.
Wenn da keine Reserven hast bist ja voll im A...
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#43

Beitrag von Koelsch »

Richtig, normale Verfahren dauern recht lange. Daher halte ich hier Eilantrag auch für richtig.

Ich :Daumen: , dass die dann endlich zur Vernunft kommen.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#44

Beitrag von Rabulli1 »

Was ich nicht verstehe ist der Tagessatz
Wie errechnet sich dieser tägliche Satz?
Den Tagessatz den meine Anwältin reingeschrieben hat wäre das komplette Bruttogehalt bei 30 Tagen.
Das kann aber vermutlich nicht stimmen. Ich hab erst am Dienstag einen Termin.
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#45

Beitrag von marsupilami »

Wie viel Arbeitslosengeld Sie bekommen
So wird das Arbeitslosengeld berechnet (vereinfacht dargestellt):

Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.

Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. (Diese Abzüge dienen nur der Berechnung und werden nicht tatsächlich abgeführt.) Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag.

60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Er erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder haben.
https://www.arbeitsagentur.de/finanziel ... oehe-dauer
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#46

Beitrag von Rabulli1 »

Gilt das für das Krankengeld des letzten Jahres oder die letzten 12 Monate in der ich im Geschäft arbeitete?
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#47

Beitrag von marsupilami »

"der vergangenen 12 Monate"

Wenn Du am bzw. ab 01.01.2020 beantragst, die letzten 12 Monate sind dann vom 01.01.2019 bis Weihnachtsmann plus 2019.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#48

Beitrag von Rabulli1 »

marsupilami hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 14:28 "der vergangenen 12 Monate"

Wenn Du am bzw. ab 01.01.2020 beantragst, die letzten 12 Monate sind dann vom 01.01.2019 bis Weihnachtsmann plus 2019.
Ich hab bis 28.02.2019 gearbeitet, habe dann bis 26.08.20 Krankengeld bezogen, wurde zum 26.08.20 ausgesteuert und hab mich ab 27.08.20 Arbeitslos gemeldet. Das heißt die nehmen dann das geminderte Krankengeld als Grundlage. Das macht dann natürlich bedeutend weniger aus.
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tigerlaw
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#49

Beitrag von tigerlaw »

Nein, die nehmen das Bruttoentgelt. Denn Du hattest ja auch daraus Beiträge an die BA entrichtet, und nicht aus dem Krankengeld (das nennt man "Äquivalenzprinzip")!
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#50

Beitrag von Rabulli1 »

tigerlaw hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 15:46 Nein, die nehmen das Bruttoentgelt. Denn Du hattest ja auch daraus Beiträge an die BA entrichtet, und nicht aus dem Krankengeld (das nennt man "Äquivalenzprinzip")!
Danke. Denke ich habe es kapiert.
12 Bruttogehälter (denke plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld) abzgl. ca. 20%. Von diesem Betrag dann 60%.
Das würde sich dann schon besser anhören wie nichts.

Ich wünsche Euch allen einen schönen Samstag Abend
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