Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Und das soll unbürokratisch sein?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
nur 9 Seiten, das ist unbürokratisch - aus Bürokratensicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Woher stammen diese Infos?Linda hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 17:26 Ab dem 22.6.2020 werden die Formulare wohl per Mail verschickt, 3 Seiten + 6 Seiten Ausfüllhinweise.
Pro Monat dann auflisten u.a.
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Wer im März beantragt hat muss im August zurückzahlen, wer im April im September usw.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Halo zusammen,
könnte jemand die Formulare zur Abrechnung einscannen und hochladen?
merci!!
LG aus der Sonne
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Liebe Olivia, stecke Deinen Quast wieder in den Topf mit schwarzer Farbe zurück, BK48 steht auf keiner JC-Payroll!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Von einer IHK-Hotline. Nächste Woche sollen dann die ersten solcher Formulare rausgeschickt werden.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 20. Jun 2020, 10:13Woher stammen diese Infos?Linda hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 17:26 Ab dem 22.6.2020 werden die Formulare wohl per Mail verschickt, 3 Seiten + 6 Seiten Ausfüllhinweise.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Sind die Formulare und die Pflicht zum Einreichen bei der Antragstellung angekündigt worden?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Ja, wegen diesem Post frage ich ja...
Linda hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 17:26 Ab dem 22.6.2020 werden die Formulare wohl per Mail verschickt, 3 Seiten + 6 Seiten Ausfüllhinweise.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Danke.Linda hat geschrieben: ↑Mi 24. Jun 2020, 09:40Von einer IHK-Hotline. Nächste Woche sollen dann die ersten solcher Formulare rausgeschickt werden.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 20. Jun 2020, 10:13Woher stammen diese Infos?Linda hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 17:26 Ab dem 22.6.2020 werden die Formulare wohl per Mail verschickt, 3 Seiten + 6 Seiten Ausfüllhinweise.
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Wer im März beantragt hat muss im August zurückzahlen, wer im April im September usw.
Per Hotline, also per "Obergefreiten-Dienstweg"?
Gibt es dazu eine schriftliche Info, newsletter oder einen link?
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
https://twitter.com/WirtschaftNRW --> Pressekonferenz von Pinkwart.
Montag sollen die ersten Emails mit den Formularen rausgehen.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Danke.
Bin gespannt, welche Fallstricke darin enthalten sind ;-)
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Hier kann man sich, im Erklärvideo, die Formulare zur Erklärung des Liquiditätsengpasses ansehen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthi ... everfahren
Irgendwie passen die zu machenden Angaben nicht zu den Antragsberechtigungen, oder?
Es wird ja nirgends abgefragt, wieviel Umsatzeinbußen man hatte. Aber, allein Umsatzeinbußen haben zur Beantragung berechtigt. Will sagen, wer "nur" Umsatzeinbußen hatte, aber keinen Liquiditätsengpass, der zahlt die "Hilfe" komplett zurück, oder?
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthi ... everfahren
Irgendwie passen die zu machenden Angaben nicht zu den Antragsberechtigungen, oder?
Es wird ja nirgends abgefragt, wieviel Umsatzeinbußen man hatte. Aber, allein Umsatzeinbußen haben zur Beantragung berechtigt. Will sagen, wer "nur" Umsatzeinbußen hatte, aber keinen Liquiditätsengpass, der zahlt die "Hilfe" komplett zurück, oder?
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
War denn in NRW bspw. die Grenze von max. 800 € pro Wirtschaftsgut klar und deutlich kommuniziert worden, oberhalb derer Investitionen automatisch zurückgewiesen werden?
Und verpflichtete man sich bereits bei Antragstellung zu einer Schlussabrechnung, die man einzureichen hat?
Und verpflichtete man sich bereits bei Antragstellung zu einer Schlussabrechnung, die man einzureichen hat?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Nein, im Online-Fragebogen nicht!
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Hallo,
aus meiner Sicht sind "Investitionen" von vorne herein ausgeschlossen gewesen.
Sogar Ersatz von bestehenden WG wären davon (fast) ausgeschlossen, aber da wird die Grenzziehung schwierig, weil sowas immer mal turnusmäßig anfällt. Deswegen wohl jetzt die Grenze von 800 € ...
Neuanschaffungen oder "Ersatz"-Ausstattung in wesentlich höherer Qualität ist m.E.n. und in der Regel wohl eher nicht förderfähig.
In den Bescheiden NRW wurde die Zweckbindung formuliert. ...ist natürlich so verkürzt auch eine dehnbare Formulierung.
Laut Richtlinie - dann Ende Mai:
ps. Ich gebe nur die pessimistische Sichtweise wieder, damit man sich mal an einer guten Argumentation erproben kann
aus meiner Sicht sind "Investitionen" von vorne herein ausgeschlossen gewesen.
Sogar Ersatz von bestehenden WG wären davon (fast) ausgeschlossen, aber da wird die Grenzziehung schwierig, weil sowas immer mal turnusmäßig anfällt. Deswegen wohl jetzt die Grenze von 800 € ...
Neuanschaffungen oder "Ersatz"-Ausstattung in wesentlich höherer Qualität ist m.E.n. und in der Regel wohl eher nicht förderfähig.
In den Bescheiden NRW wurde die Zweckbindung formuliert. ...ist natürlich so verkürzt auch eine dehnbare Formulierung.
Laut Richtlinie - dann Ende Mai:
n.m.E. sind Investitionen sind ja nur bedingt "fortlaufend"Die Mittel sind zur Finanzierung von Verbindlichkeiten für fortlaufende erwerbsmäßige Sach- und Finanzausgaben vorgesehen.
ps. Ich gebe nur die pessimistische Sichtweise wieder, damit man sich mal an einer guten Argumentation erproben kann
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Spätestens im Bescheid und mit Empfang des Geldes hast Du Dich verpflichtet die Fördermittel abzurechnen oder komplett zurück zu überweisenOlivia hat geschrieben: ↑Sa 4. Jul 2020, 20:42 War denn in NRW bspw. die Grenze von max. 800 € pro Wirtschaftsgut klar und deutlich kommuniziert worden, oberhalb derer Investitionen automatisch zurückgewiesen werden?
Und verpflichtete man sich bereits bei Antragstellung zu einer Schlussabrechnung, die man einzureichen hat?
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Nein, nur die sachgerechte Verwendung wurde zugesagt. Von einer Abrechnung stand da nichts.
Das Investitonsverbot wurde nachträglich nachgeschoben und taucht nirgends sonst auf.
Das Investitonsverbot wurde nachträglich nachgeschoben und taucht nirgends sonst auf.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Hallo,
Vokalbeln sind schwierig - ist halt Behörden-Deutsch:
"Nachweis der Verwendung" ist eine Abrechnung. Daher auch der Hinweis auf "Zuhilfenahme des Vordrucks" ...
Das stand im Zuwendungsbescheid NRW vom 1. oder 2.4.2020 drin.
Zu Inverstitionsverbot:
Wenn eine Benennung von möglichen Verwendungen sinngemäß (fortlaufende Kosten wie Miete etc.) gegeben ist, dann...
sind andere und weitere nicht sinngemäße Verwendungen (Anschaffungen, Investitionen...) m.E.n. ausgeschlossen
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Zulässig war der betriebliche Sach- und Finanzaufwand. Dazu zählen alle Betriebsausgaben, jedoch keine Personalkosten.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Heute kam sie, die "böse" E-Mail mit dem Hinweis darauf, dass auch ich einen Liquiditätsengpass nachweisen soll.
Meinen die Beamtens aus dem Ministerium eigentlich das gleiche wie ich, wenn man von Liqui-Engpass spricht?
Wenn ja, dann stellen sie eigentlich die falschen Fragen. Denn ich durfte die Hilfe beantragen, ohne einen Liqui-Engpass zu haben. Denn, nur weil einem z.B. > 50% der Umsätze wegbrechen, hat man ja nicht zwangsläufig einen Liqui-Engpass, oder?
"Die" drücken sich um die Entschädigung, mit allen Mitteln. Erinnert mich irgendwie an eine andere staatliche Einrichtung. ;-)
Meinen die Beamtens aus dem Ministerium eigentlich das gleiche wie ich, wenn man von Liqui-Engpass spricht?
Wenn ja, dann stellen sie eigentlich die falschen Fragen. Denn ich durfte die Hilfe beantragen, ohne einen Liqui-Engpass zu haben. Denn, nur weil einem z.B. > 50% der Umsätze wegbrechen, hat man ja nicht zwangsläufig einen Liqui-Engpass, oder?
"Die" drücken sich um die Entschädigung, mit allen Mitteln. Erinnert mich irgendwie an eine andere staatliche Einrichtung. ;-)
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Das war zu befürchten, dass die Bürokratisten das als Machtspielzeug betrachten werden.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Hast Du die E-Mail überhaupt bekommen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
E-Mail? Was für eine E-Mail?
Ich muss mir das mal in Ruhe ansehen und ich muss nicht der Erste sein, der das ausfüllt und abschickt. Vielleicht gibt es ja schon vorher ein Urteil im Eilverfahren ;-)
Btw. müsste der dazugehörige Bescheid nicht auch eine Widerspruchsbelehrung haben?
Ich muss mir das mal in Ruhe ansehen und ich muss nicht der Erste sein, der das ausfüllt und abschickt. Vielleicht gibt es ja schon vorher ein Urteil im Eilverfahren ;-)
Btw. müsste der dazugehörige Bescheid nicht auch eine Widerspruchsbelehrung haben?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.