Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
- marsupilami
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Ich bin mir nicht sicher, ob das JC wirklich einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung hat.
Denn das Geld kam ja ursprünglich aus einem völlig anderen Topf.
Und genau dieser Topfbesitzer hat evtl. einen Prüfungs- und Rückzahlungsanspruch - und nicht das JC.
Das hat da - nach meiner Auffassung - überhaupt kein Mitspracherecht.
Denn das Geld kam ja ursprünglich aus einem völlig anderen Topf.
Und genau dieser Topfbesitzer hat evtl. einen Prüfungs- und Rückzahlungsanspruch - und nicht das JC.
Das hat da - nach meiner Auffassung - überhaupt kein Mitspracherecht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Die Zuwendung ist zweckgebunden für Betriebsausgaben zu verwenden. Eine Rückforderung bzw. Anspruchserhebung des Jobcenters ist keine Betriebsausgabe. Demzufolge besteht weder ein Mitsprache- noch Rückforderungsrecht. Ein eventuell überschüssiger Betrag wäre an die Landesregierung NRW zurückzuzahlen.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Darf ich mal über eure Naivität lachen?
Die JC werden behaupten: Lieber Trottel, du bist auf uns reingefallen. Da du das Geld nicht bestimmungsgemäß verwandt hast, ist es Einkommen, somit ist dein ALG II Anspruch niedriger, die Überzahlung wollen wir zurückhaben.
Und der großzügige Geldgeber sagt: Falsche Verwendung, Geld zurück.
Und das arme Schwein wird doppelt geschlachtet.
Oh Mist. Oli hat mich mit ihrer Schwarzmalerei angesteckt.
Ich glaube ich muss in Quarantäne.
Die JC werden behaupten: Lieber Trottel, du bist auf uns reingefallen. Da du das Geld nicht bestimmungsgemäß verwandt hast, ist es Einkommen, somit ist dein ALG II Anspruch niedriger, die Überzahlung wollen wir zurückhaben.
Und der großzügige Geldgeber sagt: Falsche Verwendung, Geld zurück.
Und das arme Schwein wird doppelt geschlachtet.
Oh Mist. Oli hat mich mit ihrer Schwarzmalerei angesteckt.
Ich glaube ich muss in Quarantäne.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/li ... ngerechnetMinisterium: Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet
04:46 Uhr
Wenn Freiberufler oder Selbstständige mit Hartz-IV-Bezügen auch "Corona-Soforthilfen" bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hin. Wenn "Corona-Soforthilfen" anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", heißt es darin.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Fragen dazu:
In Berlin dient der Zuschuss sowohl dem Lebensunterhalt als auch für Betriebsausgaben. Wird der Zuschuss angerechnet oder kann man eine Erklärung abgeben, dass der Zuschuss bestimmten Betriebsausgaben zugerechnet wird, mit dem Ergebnis der Nichtanrechnung?
Was ist mit den Betriebsausgaben, die von dem Zuschuss bezahlt wurden? Kann man die in der EKS geltend machen, auch wenn der Zuschuss selbst dort nicht berücksichtigt wird?
In Berlin dient der Zuschuss sowohl dem Lebensunterhalt als auch für Betriebsausgaben. Wird der Zuschuss angerechnet oder kann man eine Erklärung abgeben, dass der Zuschuss bestimmten Betriebsausgaben zugerechnet wird, mit dem Ergebnis der Nichtanrechnung?
Was ist mit den Betriebsausgaben, die von dem Zuschuss bezahlt wurden? Kann man die in der EKS geltend machen, auch wenn der Zuschuss selbst dort nicht berücksichtigt wird?
- kleinchaos
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
In der Regel. Heißt soviel wie: Die Zuschüsse vom Bund (9.000,00 oder 15.000.00€)sind ja für Betriebsausgaben gedacht, also eh anrechnungsfrei.
Es kommt also auf den möglichen Verwendungszweck der Mittel an. Der Musikrat Sachsen zB gibt einen Zuschuss bis zu 60% der ausgefallenen Honorare für freie Musikschulen und nicht staatich angestellte Musiklehrer. Diesen Zuschuss wird man wohl anrechnen lassen müssen
Es kommt also auf den möglichen Verwendungszweck der Mittel an. Der Musikrat Sachsen zB gibt einen Zuschuss bis zu 60% der ausgefallenen Honorare für freie Musikschulen und nicht staatich angestellte Musiklehrer. Diesen Zuschuss wird man wohl anrechnen lassen müssen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Hallo zusammen,Knipsibunti hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 12:19Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/li ... ngerechnetMinisterium: Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet
04:46 Uhr
Wenn Freiberufler oder Selbstständige mit Hartz-IV-Bezügen auch "Corona-Soforthilfen" bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hin. Wenn "Corona-Soforthilfen" anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", heißt es darin.
ich habe eine Mailanfrage an die LINKE im Bundestag geschickt und nachgefragt, ob sie mir den genauen Wortlaut von Anfrage und Antwort des BMAS schicken können. Ich habe durch weitere Kurzrecherche nichts finden können.
LG
BK48
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Allerdings!
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
SOLO-SELBSTSTÄNDIGE DÜRFEN LEBENSUNTERHALT FINANZIEREN - https://www.wz.de/nrw/nrw-erlaubnis-fue ... d-50621769
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Das sind doch tolle Neuigkeiten Koelsch!
Weiß jemand warum da die Rede von 2000 € ist?
Weiß jemand warum da die Rede von 2000 € ist?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Da Herr Pinkwart ja Prof. der Wirtschaftwissenschaften und als solcher hat er diesen Betrag unter Anwendung weltweit anerkannter wissenschaftlicher Formeln ermittelt.
Die Formel ist sogar weit bekannt:
Die Formel ist sogar weit bekannt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Also pro Monat oder für 3 Monate?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Gemeint ist ein einmaliges Fixum von 2 x 1.000 € jeweils für März und April = insgesamt 2.000 €:
Solo-Selbständige dürfen 2.000 Euro Soforthilfe für Lebensunterhalt nutzen
Das Land hat entschieden, dass die Solo-Selbstständigen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben, einmalig 2.000 Euro der Corona-Soforthilfen nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... w-100.html
Kleinstunternehmer können für die Monate März und April jeweils 1000 Euro als Unternehmerlohn zu den Betriebskosten zählen. Ab Mai allerdings müssen sie dennoch Grundsicherung beantragen. Wegen des Streits zwischen Bund und Ländern haben viele Selbstständige abgewartet und darauf verzichtet, im März und April Grundsicherung zu beantragen. Dies lasse sich nun nicht mehr nachholen. Das Kabinett habe sich daher gerade dazu entschlossen, dass den Betroffenen daraus kein Nachteil entstehen dürfe.
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... 22776.html
Und Antragsteller müssen nach drei Monaten offenbar detailliert einzeln nachweisen, wofür sie das Geld verwendet haben. Sie müssen eine Schlussabrechnung vorlegen:
Die Förderperiode beim Soforthilfeprogramm beträgt drei Monate. Danach müssen die Antragsteller Pinkwart zufolge nachweisen, wie viel der Soforthilfe sie genutzt haben. Ein erneuter Antrag ist dann nicht mehr möglich. Die Kleinstunternehmer, die unter die neue Regelung fallen, können beim abschließenden Nachweis am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums der Verwendung des Geldes 2000 Euro für ihren Lebensunterhalt geltend machen. Zu viel erhaltene Hilfe muss ohnehin an die Landeskasse zurück gezahlt werden, nun aber eben 2000 Euro weniger.
Fakt ist, dass es gut möglich ist, dass viele Soloselbstständige bei der Schlussabrechnung nicht viel mehr als die 2000 Euro ansetzen werden können. Das heißt, viele müssten fast 7000 Euro der 9000 Euro wieder zurückzahlen. NRW hatte – anders als andere Bundesländer – immer die Höchstsummen pauschal ausgezahlt. Deshalb müssen Selbstständige und Kleinunternehmer nun zu viel erhaltene Hilfen zurücküberweisen.
Quelle ebenfalls https://www.handelsblatt.com/politik/de ... 22776.html
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Nur um es kurz zu zeigen
432,00 - alleinerziehende selbstständige Mutter
328,00 -15 jähriges Kind
308,00 - 13 jähriges Kind
408,00 - Kindergeld
913,00 - angemessene bruttokalt Köln
100,00 - Heizkosten
tja, und dann sehen wir, die gute Frau hat einen ALG II Anspruch von € 1.846,xx (Alleinerziehendenzuschlag und WW hab ich nicht erwähnt, aber mitgerechnet) und Herr Pinkwart sagt ihr also, nimm mal 1000 von der Soforthilfe und irgendwann später kannste dann ALG II beantragen:
Klar ist das Blödsinn, aber so kommt's halt rüber
432,00 - alleinerziehende selbstständige Mutter
328,00 -15 jähriges Kind
308,00 - 13 jähriges Kind
408,00 - Kindergeld
913,00 - angemessene bruttokalt Köln
100,00 - Heizkosten
tja, und dann sehen wir, die gute Frau hat einen ALG II Anspruch von € 1.846,xx (Alleinerziehendenzuschlag und WW hab ich nicht erwähnt, aber mitgerechnet) und Herr Pinkwart sagt ihr also, nimm mal 1000 von der Soforthilfe und irgendwann später kannste dann ALG II beantragen:
Klar ist das Blödsinn, aber so kommt's halt rüber
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
MoinMoin,Koelsch hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 19:11 SOLO-SELBSTSTÄNDIGE DÜRFEN LEBENSUNTERHALT FINANZIEREN - https://www.wz.de/nrw/nrw-erlaubnis-fue ... d-50621769
warten wir doch mal den genauen Wortlaut ab. Vom Ministerium.
Ich lese in der WZ:
"Der Bund hatte zuvor eine Initiative mehrerer Bundesländer abgelehnt, die Solo-Selbstständigen ermöglichen wollten, die Corona-Soforthilfen nicht nur für Betriebskosten, sondern auch für ihren Lebensunterhalt zu nutzen. Diese sollten stattdessen die Grundsicherung, also Arbeitslosengeld, beantragen - das geht jedoch nicht rückwirkend. Mit der Sonderregelung will das Land NRW nun daher jenen Selbstständigen helfen, darunter viele freischaffende Künstler, die kaum Betriebskosten haben, aber Miete und Lebensmittel zahlen müssen - und denen die Soforthilfe deshalb bislang kaum nützte."
Ich lese beim Deutschlandfunk:
https://www.deutschlandfunk.de/solo-sel ... id=1129952
"Dies gelte für alle, die im März und April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hätten, aber keine Grundsicherung erhielten, teilte Wirtschaftsminister Pinkwart in Düsseldorf mit. Damit dürften viele endlich Planungssicherheit haben, sagte der FDP-Politiker."
Dazu meine unmaßgebliche Meinung [hatte mir ein paar Gedanken dazu gestern nachmittag aufgeschrieben]:
Das Land NRW macht den "Beratungsfehler" gleich am Anfang, nicht folgerichtig und klar ausgesprochen auf Hartz IV zur Deckung der Lebenshaltungskosten zu verweisen. Diskutiert hatte ich das bereits im März mit einigen Selbstständigen hier in Aachen, auch von Steuerberatern gab es dazu Diskussionsbeiträge (facebook).
Bevor sich das Land NRW nun in vielen Einzelfällen auf eine gerichtliche Ebene ziehen läßt, macht NRW den positiv erscheinenden Kniefall und "verschenkt" je 1000 € pro Monat für März und April. 1000 € ist ggf. weniger als Hartz IV dürfte in vielen Fällen oft schon von Miete und KV aufgefressen sein (wurde ja hier gestern auch schon festgestellt). Und: Ab Mai ist dann Hartz IV verpflichtend, wenn man nicht aus dem Spartöpfchen leben will.
Alle bereits im Leistungsbezug befindlichen Selbstständigen sind mit dieser Regfelung aber nicht gemeint.
Aber wie findet dann dort die "Verwendung" statt? Da das SGB II keine "unter Null"-Finanzierung übernimmt, müsste genau das von der SofortHilfe gedeckt werden. Dazu verweise ich auf die Beispiele vEKS (korrigiert für März/April) und vEKS ab Mai (im Download).
Mein Anfrage an die Linke im Bundestag läuft, am Wochenende wollen die sich noch mal melden.
so long (updates folgen)
BK48
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Und Oli's Posting - viewtopic.php?f=19&t=26546 trägt dann weiter zur Erhöhung der Verständlichkeit bei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
VOLL richtig!! Je nach Familienkonstellation wird das richtig übelst. 1000 € ??? Alle klatschen!!Koelsch hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 10:06 Nur um es kurz zu zeigen
....
tja, und dann sehen wir, die gute Frau hat einen ALG II Anspruch von € 1.846,xx (Alleinerziehendenzuschlag und WW hab ich nicht erwähnt, aber mitgerechnet) und Herr Pinkwart sagt ihr also, nimm mal 1000 von der Soforthilfe und irgendwann später kannste dann ALG II beantragen:
Klar ist das Blödsinn, aber so kommt's halt rüber
...die Krankenversicherung kommt ggf. noch dazu und in vielen Fällen liegt die Miete im Normalfall auch mehr oder weniger deutlich oberhalb der Angemessenheit.
Amtshaftungsklagen fände ich sehr cool, wenn man das in einigen Fällen mal gegenrechnen würde.
Anfangs haben mich alle für bekloppt erklärt, wenn ich empfohlen habe einen Hartz IV-Antrag noch im März zu stellen.
" Ich ?? Hartz IV??? Neiiiin!! "
ps. Interessantes zu Amtshaftung: Damit haben wir in Aachen schon Erfahrung mit den Rückforderungen des Jobcenters wegen Bürgschaften für Flüchtlinge. Die Bürgschaften waren aus Sicht des SGB II völlig in Ordnung und führten dem Wesen der Bürgschaft entsprechend zu Rückforderungen bei den Bürgen. Die StädteRegion hatte aber bei Vertragsabschluss genau diese Tatsache (also Gesetz!) in der Beratung explizit ausgeschlossen: "Würde gar nicht passieren können". Mündlich. In der Beratungssprechstunde! Ergebnis: Die Bürgen wurden nicht in Haftung genommen. (Wie die das intern geregelt haben?? StädteRegion erstattet an Jobcenter? Oder Jobcenter darf niederschlagen? Wurde nicht transparent in den Medien.)
BK48
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Unterm Strich ist das billiger als Hartz IV.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Vom Ministerium:BK48 hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 10:16MoinMoin,Koelsch hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 19:11 SOLO-SELBSTSTÄNDIGE DÜRFEN LEBENSUNTERHALT FINANZIEREN - https://www.wz.de/nrw/nrw-erlaubnis-fue ... d-50621769
warten wir doch mal den genauen Wortlaut ab. Vom Ministerium.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... nd-das-mkw
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Die Handwerkskammer Köln empfiehlt: "Eventuell zu viel erhaltene Soforthilfe noch nicht zurück zahlen."
https://www.hwk-koeln.de/artikel/nrw-so ... ,2108.html
https://www.hwk-koeln.de/artikel/nrw-so ... ,2108.html
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
In NRW sollen in diesen Tagen die ersten Fomulare oder Verwendungsnachweise für die Soforthilfe rausgeschickt werden. Hat jemand die schon und aknn die bitte hochladen?
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Auch wenn der Faden schon etwas "kalt" ist:
Ich hatte seinerzeit mit Linda unmittelbar telefoniert, wir hatten folgende Ergebnisse gefunden:
1. ALG-I für Selbständige ist in § 28a II SGB III geregelt.
2. Einmal aus dem Job aus- und ins ALG-I einzusteigen (und retour) ist unschädlich. Man darf aber nicht "hin-und-her-hüpfen", nach einem zweiten Ausstieg ins ALG-I ist ein Wiedereinstieg nicht möglich.
3. Davon gibt es aber wiederum eine (Rück-)Ausnahme: Wenn nach der erstmaligen Rückkehr aus dem ALG-I in die Selbständigkeit wieder mindestens ein Jahr vergangen ist, entsteht ein neuer ALG-Anspruch, vgl. § 161 SGB III.
Ich hatte seinerzeit mit Linda unmittelbar telefoniert, wir hatten folgende Ergebnisse gefunden:
1. ALG-I für Selbständige ist in § 28a II SGB III geregelt.
2. Einmal aus dem Job aus- und ins ALG-I einzusteigen (und retour) ist unschädlich. Man darf aber nicht "hin-und-her-hüpfen", nach einem zweiten Ausstieg ins ALG-I ist ein Wiedereinstieg nicht möglich.
3. Davon gibt es aber wiederum eine (Rück-)Ausnahme: Wenn nach der erstmaligen Rückkehr aus dem ALG-I in die Selbständigkeit wieder mindestens ein Jahr vergangen ist, entsteht ein neuer ALG-Anspruch, vgl. § 161 SGB III.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW
Ab dem 22.6.2020 werden die Formulare wohl per Mail verschickt, 3 Seiten + 6 Seiten Ausfüllhinweise.
Pro Monat dann auflisten u.a.
-Einnahmen
-Raumkosten
-Ersatzinvestitionen
-Wartung, Reparatur, Instandhaltung
-Fahrzeugkosten
-Tilgung
-Rechtsberatung
Wer im März beantragt hat muss im August zurückzahlen, wer im April im September usw.
Pro Monat dann auflisten u.a.
-Einnahmen
-Raumkosten
-Ersatzinvestitionen
-Wartung, Reparatur, Instandhaltung
-Fahrzeugkosten
-Tilgung
-Rechtsberatung
Wer im März beantragt hat muss im August zurückzahlen, wer im April im September usw.