SG Konstanz - S 1 AS 560/20 ER - „Hartz IV“- Leistungen wegen Corona-Pandemie

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Koelsch
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SG Konstanz - S 1 AS 560/20 ER - „Hartz IV“- Leistungen wegen Corona-Pandemie

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Beitrag von Koelsch »

Kurzbeschreibung: Kein Anspruch auf zus?tzliche Leistungen f?r Empf?nger
von Arbeitslosengeld II aufgrund Corona-Pandemie

Das Sozialgericht Konstanz hat es am 02.04.2020 abgelehnt, ein Jobcenter
vorl?ufig zu verpflichten, einem Empf?nger von Arbeitslosengeld II
(?Hartz IV?) zus?tzliche Leistungen aufgrund der Corona-Pandemie
(Covid-19-Pandemie) zu gew?hren.

Das Sozialgericht ist in einem gerichtlichen Eilverfahren zu dem
Ergebnis gelangt, dass ein zus?tzlicher Bedarf f?r Lebensmittel und
Schutzausr?stung nicht unabdingbar ist. Einen Notvorrat an Lebensmitteln
anzulegen, ist nicht zwingend. Es liegt im Bereich der
eigenverantwortlichen Entscheidung des Leistungsberechtigten, wie er
seine Mittel f?r Lebensmittel und Getr?nke einsetzt. Auch w?hrend der
Corona-Pandemie ist es m?glich, die Wohnung f?r Eink?ufe zu verlassen.
Der Antragsteller ist nicht infiziert und eine beh?rdlich angeordnete
?h?usliche Quarant?ne? droht ihm konkret nicht. Lebensmittel sind auch
nicht allgemein teurer geworden. Zwar k?nnen in einzelnen Gesch?ften
bestimmte Produkte zeitweise vergriffen sein. Die Versorgung mit
Lebensmitteln ist aber weiterhin gesichert. Dem Antragsteller ist es
zuzumuten, kurzzeitig auf andere Produkte oder Einkaufsm?glichkeiten
auszuweichen, auch geringe Mehrkosten daf?r selbst zu tragen.
Aufwendungen f?r Seife und vergleichbare Reinigungsmittel sind durch den
Regelbedarf abgedeckt. Allgemeine Empfehlungen, spezielle Schutzmasken
(FFP3-Standard) oder Schutzkleidung zu tragen, bestehen derzeit nicht.
Gegen den Beschluss ist keine Beschwerde m?glich.

Der Antragsteller bezieht seit Jahren Leistungen der Grundsicherung f?r
Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Seine
Antr?ge, ihm einen Zuschuss, hilfsweise ein Darlehen f?r eine
Notbevorratung von Lebensmitteln, f?r eine Mundschutzmaske und f?r
Desinfektionsmittel zu gew?hren, hatte das Jobcenter abgelehnt. Vor dem
Sozialgericht hatte der Antragsteller darauf verwiesen, dass durch
?Hamsterk?ufe? in Superm?rkten billige Produkte an Grundnahrungsmitteln
ausverkauft seien. Hygieneartikel und spezielle Schutzmasken bzw.
-kleidung seien auf dem freien Markt zu gew?hnlichen Preisen nicht zu
beschaffen. Auch rate das Bundesamt f?r Bev?lkerungsschutz und
Katastrophenhilfe zu einer Notbevorratung von Lebensmittel und Wasser
f?r mindestens zehn Tage. Komme es tats?chlich zu einer ?h?uslichen
Quarant?ne?, d?rften infizierte Verdachtsf?lle ihre Wohnung mindestens
14 Tage lang nicht verlassen. Er habe keine Verwandten und enge Freunde
in der N?he, die ihn notfalls versorgen k?nnten.

https://sozialgericht-konstanz.justiz-b ... GE=6023760
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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