Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#1

Beitrag von Corona »

Hallo, habe Grundsicherung beantragt. Obwohl eine Vermögensüberprüfung während der Corona-Pandemie nicht stattfinden soll, will der Sachbearbeiter trotzdem von mir wissen, wie groß mein Haus ist und wie teuer mein Auto. Darf der das ?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#2

Beitrag von Günter »

(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/67.html


Nu denk mal nach, wie der SB erkennen kann, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn er dich nicht fragt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Wenn man davon ausgeht, dass der Thread-Ersteller im Antrag entsprechend "angekreuzt" hat, erklärt hat, eben kein erhebliches Vermögen zu haben, dann ist die Frage eigentlich überflüssig.
Und dann "darf" er das nicht.
Tut er aber trotzdem.
Dann bleibt eben nichts anderes übrig, den/die SB'in - schriftlich - darauf hinzuweisen, dass man bereits erklärt/angekreuzt hat (Seite 3, Punkt 7, ganz unten), kein erhebliches Vermögen zu besitzten und dass damit seine Frage überflüssig ist und nachfragen - ebenfalls schriftlich, warum er diese Frage trotz der aktuell gültigen Regelungen stellt.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... arbeitslos


Andererseits frage ich mich: wie kommt SB auf den Trichter, überhaupt zu fragen?
Kein "Kreuzle" gemacht?

Dann wäre da noch: immerhin ist selbst im Vereinfachten ALG-II-Antrag unter 3 die Abfrage nach Miete oder Wohneigentum.
Wenn da nun Wohneigentum angekreuzt ist und entsprechende Angaben gemacht wurden, ist SB vielleicht mißtrauisch geworden.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#4

Beitrag von Koelsch »

Widerspricht aber dem Sinn der Vereinfachung. Selbst wenn ich "dicke Villa und dicken Porsche" habe, aber mein Barvermögen aufgebraucht ist, keine Einnahmen kommen, dann soll ja die Vereinfachung dazu dienen, mal 6 Monate zu überbrücken. Da kann und soll ich nicht gezwungen werden, Villa und Porsche zu verwerten.

Trotzdem sagt ja der von Marsu zitierte Pkt 7 des Formulars - die Anlage VM ist auszufüllen. Und wenn ich sage, ich wohn im "Eigentum", dann ist es ausgesprochen wahrscheinlich, dass die dort ebenfalls genannten € 60.000 überschritten sind, also VM ist auszufüllen.

Das heißt aber nicht, dass wegen Wohnung und Porsche das ALG II verweigert werden kann, auch das steht dort "sofort verwertbar" und das ist Haus und auch Auto vermutlich nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#5

Beitrag von marsupilami »

Also verfahren, wie ich schon angedeutet hab: SB schriftlich anfragen, warum diese Frage, ich hab doch entsprechend angekreuzt.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#6

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#7

Beitrag von Günter »

Das sind die Postings, die mir immer mehr die Lust am Helfen nehmen.

Die/ der User stellt eine völlig allgemein gehaltene Frage.
Darf der das ?
Und alle sollen drauf anspringen und sich den Kopp zerbrechen. Kein Hinweis auf: Ich hab doch bereits im Antrag geschrieben, dass ....

Mein Haus und Auto sind zu groß, teuer .... ich hab Angst die verweigern mit ....

Die/ der User hat auch mal zwischendurch reingeschaut, aber die Mühe mal ein paar konkrete Angaben zu machen, ...... wozu auch, sollen die sich Hirnis hier doch die Birne zermartern.

Corona, entweder du tust jetzt Butter bei die Fische, oder ich schließe den Fred.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#8

Beitrag von Corona »

ja, ich habe das Kreuz gemacht. Sofort verwertbares Vermögen unter 60000 Euro. Haus und Auto sind zwar mehr wert aber eben nicht sofort verwertbar. Stimmt es, dass man in diesem Fall das Geld erstmal nur als Darlehen bekommt ? Dann würde die Sache
für mich keinen Sinn machen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#9

Beitrag von Koelsch »

Haus sehe ich nicht als Problem, da kann m.E. immer gut argumentiert werden, ist nicht innerhalb von 6 Monaten verwertbar, und dann ist ALG II als Zuschuss zu zahlen.

Anders sieht es bei dem "Porsche" aus, wenn der über 7.500 Zeitwert liegt, dann kann der selbst heute schnell "verscherbelt" werden. Wenn der "Porsche" z.B. für die Fahrten zum Arbeitsplatz unbedingt nötig ist, dann ist es zumutbar, den "Porsche" gegen einen alten "Volksporsche" zu wechseln. Bedeutet, der "Porsche" könnte als Grund dienen, das ALG II nur als Darlehen zu gewähren.

Ich würde aber dennoch den Antrag laufen lassen, wenn dan Darlehen als Ergebnis kommt, dann kannst Du immer noch "nein danke" sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#10

Beitrag von kleinchaos »

Nach dem Verkehrswert des Hauses wird ja eher seltener gefragt. Wichtig ist vielmehr, dass es nicht unangemessen groß ist. Für 1 Person gelten bei Haus 80m² als angemessen. Sofern es selbst bewohnt wird. Wenn eine darlehensweise Bewilligung vorgenommen wird, dann ist die eh nur für den ersten BWZ, danach ist es als Bedarf zu bewilligen. Dabei nicht vergessen, das Darlehen aus dem ersten BWZ in einen Zuschuss umwandeln zu lassen.
Wichtig ist, dass man Verkaufsaktivitäten nachweisbar unternimmt oder versucht Untermieter aufzunehmen. Nachweislich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#11

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Di 5. Mai 2020, 11:50 Nach dem Verkehrswert des Hauses wird ja eher seltener gefragt. Wichtig ist vielmehr, dass es nicht unangemessen groß ist. Für 1 Person gelten bei Haus 80m² als angemessen. Sofern es selbst bewohnt wird.
Dies ist die "normale" Regelung, wie sie ausserhalb der Krise galt und gilt. Allerdings steht ja jetzt in der Weisung zum Sozialschutzpaket:
Vermögen ist erheblich, wenn in Anlehnung an das Wohngeldgesetz (WoGG) eine Inanspruchnahme von Wohngeld bei vorhandenem erheblichem Vermögen missbräuchlich wäre (vgl. Ausschlussgrund nach § 21 Nr. 3 WoGG). Die Höhe, wann es sich um erhebliches Vermögen handelt, ist in den weiteren Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG (dort Nr. 21.37) geregelt.

siehe Punkt 1.2 Nr. 4 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf
Die in der fachlichen Weisung des Jobcenters zitierte Verwaltungsanweisung zum Wohngeldgesetz findet man dann wiederum hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... _SWII4.htm (dort scrollen bis zum Punkt 21.37)

Dort steht dann:
Zum Vermögen im Sinne des § 21 Nummer 3 WoGG gehören nicht:

1. das Eigentum, das Erbbaurecht, das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht, das Wohnungsrecht und der Nießbrauch jeweils hinsichtlich des selbst genutzten Wohnraums, für den Wohngeld beantragt wird [oder werden kann]

[...]

7. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jedes volljährige zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
An anderer Stelle liest man:
Die wenigsten wissen, dass [...] die Wohnungsgröße für Mieter nicht ausschlaggebend für die Höhe des Wohngeldes ist.

https://www.helpster.de/wohngeld-und-wo ... ten_105198
Das bedeutet, dass zur Zeit auch bei einer "zu grossen" Wohnung Wohngeld gezahlt wird. Daraus wiederum folgt, dass eine zu grosse (jedoch selbst bewohnte) Wohnung derzeit nicht "vermögensschädlich" ist für den Bezug von ALG II aufgrund des Sozialschutzpaketes.

Das Auto wiederum dürfte auch deutlich mehr wert sein als 7.500 €, sofern es in Summe mit sonstigen Konten, Wertgegenständen und frei verfügbarem Vermögen nicht die 60.000 € übersteigt (das selbst bewohnte Haus wird dabei nicht berücksichtigt, da es lt. Wohngeldgesetz nicht zum frei verfügbaren Vermögen zählt).

Oder sieht das jemand anders?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#12

Beitrag von marsupilami »

Denn halt nochmal:
SB schriftlich rückfragen, mit welcher Begründung er trotz entsprechendem Ankreuzen bzw. vorgegebenen Regelungen/Verfahrens-Anweisungen er/sie diese Frage stellt.
Er/sie möge doch bitte die aktuellen Weisungen der übergeordneten Behörde verinnerlichen.
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA ... 4.2020.pdf

viewtopic.php?f=10&p=549255#p549255


Auf Papier, unterschreiben, Briefumschlag drumherum und als Einwurf-Einschreiben hinschicken.
Zuletzt geändert von marsupilami am Di 5. Mai 2020, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#13

Beitrag von Corona »

also Haus und Auto zusammen sind ca 200000 Euro wert. Nur Darlehen oder darf ich das Geld behalten ?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#14

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Di 5. Mai 2020, 12:53 Wohngeld ist sowieso was Anderes als Alg II.
Moment mal! Darum geht es doch gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass die Wohngeldregelungen derzeit einbezogen sind in die Vermögensprüfung bei ALG II. Alles mit Quellen belegt.
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#15

Beitrag von Corona »

also das Haus hat 190 qm. Davon werden aber nur 70 als Wohnraum genutzt. Die restlichen Räumlichkeiten brauche ich für meine umfangreichen Forschungsvorhaben: Archiv, Werkstatt, Kraftraum, Büro usw. Bin so eine Art Privatgelehrter
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#16

Beitrag von Olivia »

Gibt es weitere Informationen, die Du uns zur Verfügung stellen kannst?
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#17

Beitrag von Corona »

Was willst du denn wissen ?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#18

Beitrag von Olivia »

Das, was nötig ist, um weiter auf die Ausgangsfragestellung eingehen zu können.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#19

Beitrag von marsupilami »

Leut', macht's doch nicht komplizierter als es eh schon ist.

Die Start-Frage haben wir doch schon geklärt.
Darf SB das? Ja, er darf.

Ist das rechtens dass er fragt? Nicht unbedingt.
Also muss man/vrau bzw. der Thread-Ersteller*in zurückfragen: warum diese Frage?
Mit welcher rechtlichen Begründung? Begründung stützt sich auf welche §§§?
Denn ich habe doch bereits erklärt ....
Und selbstverständlich wird der Antrag aufrecht erhalten.

Sowas aus Erfahrung immer schriftlich, nicht per Mail, nicht am Telefon.

So lange das nicht geklärt ist, ist alles andere Fahrradkette.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#20

Beitrag von Günter »

Als Wissenschaftler solltest du wissen, ohne ausreichende Datenbasis ist jede Auskunft Spekulation.

Und so geht es uns auch.

Die Vermutung liegt nahe, dass du vor Covid-19 durch deine Aufträge deine Kosten selber tragen konntest, jetzt die Aufträge weggebrochen sind usw. Aber das sind Vermutungen.

Ich, wenn ich du wäre, was ich glücklicherweise nicht bin, würde dem JC mitteilen.

Größe meiner Immobilie = xxx m², davon Wohnfläche yy m², gewerbliche Nutzung zzz m².

Wert des gewerblich genutzten Kfz ,,,,,, €, das Fahrzeug ist wegen der gewerblichen Nutzung nicht verwertbar. (falls finanziert, dann Restkreditsumme derzeit ..... €)

ansonsten :kristall_defekt:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#21

Beitrag von Olivia »

Und Privatgelehrter ist vermutlich kein Gewerbe und zählt auch nicht zu den freien Berufen. Womit wir wieder bei der mangelhaften Bereitstellung von Informationen und den nur scheibchenweise nachgereichten Informationshäppchen wären.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#22

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Marsu und Günter haben meines Erachtens klar erklärt, was zu machen ist.

Die Sache eilt, daher würde ich jetzt nicht daran gehen, "jeden Stein im Vorfeld umzudrehen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Corona
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: So 3. Mai 2020, 09:03

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#23

Beitrag von Corona »

man könnte auch sagen, ich bin Künstler aber verkannt. Aber war van Gogh Hobbykünstler, nur weil er nichts verkauft hat ? Eher nicht.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#24

Beitrag von Günter »

Und nun geh mal in dich und denke drüber nach, wie wir dir mit der dünnen Datenlage eine Auskunft zu deiner Frage geben sollen.
Nur Darlehen oder darf ich das Geld behalten ?
Wir nehmen dann diese

Bild

statt des SGB II für die Antwort
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#25

Beitrag von Olivia »

da kann kein Ratschlag gegeben werden, wenn Du vage bleibst
Zuletzt geändert von Olivia am Di 5. Mai 2020, 22:51, insgesamt 2-mal geändert.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“