Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
So, hat geklappt mit dem Weiterbewilligungsantrag. Nur die Summe ist zu niedrig, weil ein Einkommen vorausgesetzt wird, das ich nicht habe.
Genaugenommen habe ich GAR kein Einkommen momentan.
Muss ich da jetzt diesen sogenannten "Widerspruch" einlegen, oder wie formuliere ich das ? Gibt´s da auch ein Formular für ?
Genaugenommen habe ich GAR kein Einkommen momentan.
Muss ich da jetzt diesen sogenannten "Widerspruch" einlegen, oder wie formuliere ich das ? Gibt´s da auch ein Formular für ?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Ja, da würde ich Widerspruch einlegen, geht ohne Formular, aber natürlich schriftlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Also im entsprechenden "Amtssprech" dann so ?
" Widerspruch bzgl. des Folgebescheids vom ... über die Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Ihr Zeichen: ...
Sehr geehrter Herr ...,
hiermit widerspreche ich Ihrer Berechnung des monatlichen Anspruchs.
Laut Berechnungsbogen liegt der Ermittlung des Anspruchs ein Einkommen von ... Euro zugrunde. Dieses ist nicht zutreffend. Mein Einkommen beträgt momentan 0 Euro.
Ich bitte um Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen
...
..., 17.11.2020 "
" Widerspruch bzgl. des Folgebescheids vom ... über die Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Ihr Zeichen: ...
Sehr geehrter Herr ...,
hiermit widerspreche ich Ihrer Berechnung des monatlichen Anspruchs.
Laut Berechnungsbogen liegt der Ermittlung des Anspruchs ein Einkommen von ... Euro zugrunde. Dieses ist nicht zutreffend. Mein Einkommen beträgt momentan 0 Euro.
Ich bitte um Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen
...
..., 17.11.2020 "
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Liest sich ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
"bzgl." - aus welchem Antik-Duden-Archiv hast Du das denn ausgegraben?
"Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum]"
reicht als Betreff völlig aus.
Allein das Wort Widerspruch reicht aus, um das Schreiben an die Widerspruchsstelle "umzuleiten".
Das landet nicht in der Leistungsabteilung.
Die Widerspruchsstelle lässt sich die Akten kommen.
Du kannst davon ausgehen, dass der Widerspruch als zwar statthaft, aber unbegründet analysiert wird.
Mach Dir also schon mal Gedanken, mit welchen Argumenten Du dem kommenden negativen Widerspruchsbescheid in Form einer Klage beim Sozialgericht begegnen wirst.
"Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum]"
reicht als Betreff völlig aus.
Allein das Wort Widerspruch reicht aus, um das Schreiben an die Widerspruchsstelle "umzuleiten".
Das landet nicht in der Leistungsabteilung.
Die Widerspruchsstelle lässt sich die Akten kommen.
Du kannst davon ausgehen, dass der Widerspruch als zwar statthaft, aber unbegründet analysiert wird.
Mach Dir also schon mal Gedanken, mit welchen Argumenten Du dem kommenden negativen Widerspruchsbescheid in Form einer Klage beim Sozialgericht begegnen wirst.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Wieso "unbegründet" ? Der Grund für den Widerspruch ist doch, dass ich kein Einkommen habe.
???
???
- marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
klingt ja spannend - dann probier ich das mal aus
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Hat geklappt - auch ohne Gericht. Das Geld wurde nachgezahlt.
Jetzt habe ich allerdings wieder ein neues "Problem: Ich habe bis ende Januar einen Job als Aushilfspaketbote bei der Post. Danach - wenn ich wieder arbeitslos bin - soll ich einen "erneuten Folgeantrag" stellen, sagt der Sachbearbeiter. Meint er damit wieder diesen "Weiterbewilligungsantrag" ?
Also wieder das gleiche Formular ?
Jetzt habe ich allerdings wieder ein neues "Problem: Ich habe bis ende Januar einen Job als Aushilfspaketbote bei der Post. Danach - wenn ich wieder arbeitslos bin - soll ich einen "erneuten Folgeantrag" stellen, sagt der Sachbearbeiter. Meint er damit wieder diesen "Weiterbewilligungsantrag" ?
Also wieder das gleiche Formular ?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Ich denke ja
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Hab gerade einen "Bescheid über Grundabgaben" bekommen. Muss ich das jetzt bezahlen oder kann ich die Rechnung einfach an das Sozialamt weiterleiten, damit die das übernehmen ?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Da es sich um wiederkehrende Ausgaben handelt, würde ich das versuchen. Bei einem Mieter kämen die ja auch in die Nebenkosten
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- marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Aber nur als Kopie bzw. in digitaler Form weitergeben!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Hallo, ich bin´s mal wieder:
Das Amt war bisher mit der Anlage KAS zufrieden. Jetzt wollen sie auf einmal EKS. Warum ?
Das Amt war bisher mit der Anlage KAS zufrieden. Jetzt wollen sie auf einmal EKS. Warum ?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Bei Antragstellung für einen neuen BWZ oder bei Abrechnung eines vergangenen BWZ? Kannst Du ggf. bitte mal die Laufzeit des BWZ nennen?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
gefordert ist nur die vorläufige EKS. Und zwar für den BWZ 09/2021 bis 02/2022.
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Da sollte die KAS ausreichend sein. JC also fragen, warum das nicht ausreichend sein soll.
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Steht auch deutlich oben drüber über der Anlage KAS:
In der Weisung der BA zum Sozialschutzpaket steht:Anlage zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ver ... 146400.pdf
1.3.2 Festlegung des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens
[...]
(2) Für die Prognose des Einkommens von Personen, die Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft nach § 3 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) erzielen, wird von dem geltenden Verfahren der Vorlage einer Erklärung EKS abgewichen, sofern dies erforderlich ist. An die Darlegung der Plausibilität der Angaben sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Dies gilt grundsätzlich auch für Bewilligungszeiträume, die ab dem 1. April 2021 beginnen. Bei der Entscheidung sollte in Bezug auf die prognostizierten Verhältnisse nur eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung erfolgen, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Leistungsbewilligung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Angabe von Leistungsberechtigten, dass derzeit keine relevanten Einnahmen vorhanden sind. Zur Plausibilisierung der Angaben Leistungsberechtigter können insbesondere die Betriebsergebnisse aus vorangegangenen Zeiträumen herangezogen werden, in denen pandemiebedingte Einschränkungen galten. Sofern eine Prognose des Einkommens im Ausnahmefall unmöglich ist, oder wenn fraglich ist, ob überhaupt Einkommen erzielt werden wird, ist vorläufig davon auszugehen, dass im Bewilligungszeitraum kein zu berücksichtigendes Einkommen erzielt wird.
Um das Verfahren und insbesondere die Datenerhebung zu vereinfachen, wurde zentral die Anlage KAS zur Verfügung gestellt.
Bei der Anforderung von fehlenden Unterlagen, bei Kundenvorsprachen oder Ähnlichem ist daher Folgendes zu beachten: Die Leistungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass in den o. g. Fallkonstellationen die Anlage EKS nicht zwingend vorgelegt werden muss, sondern das Einreichen der Anlage KAS ausreichend ist.
Punkt 1.3.2 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
ja, aber jetzt reicht in meinem Fall der BWZ ja bereits über den 31.12.2021 hinaus ...
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
In dem Zitat von Olivia ist von Beginn des BWZ die Rede, nicht vom Ende
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Antwortvorschlag an das JC:
SgDuH,
die Vorlage einer vorläufigen Anlage EKS ist für Bewilligungszeiträume auch mit Beginn ab 01.04.2021 nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Bewilligungszeitraum über das Jahresende 2021 "hinausragt". Die Anlage KAS ist in meinem Fall für die vorläufige Leistungsbewilligung ab 09/2021 ausreichend. Ich verweise dazu auf die Ausführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Jobcenter, insbesondere Punkt 1.3.2. Eine Kopie der Verwaltungsanweisung, die ich mir im Internet herunter geladen habe, lege ich Ihnen bei.
Bitte entscheiden Sie daher anhand der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen über meinen Leistungsanspruch.
MfG
Anlage: Weisungen zum Sozialschutzpaket sowie ergänzende Regelungen (Stand 30.07.2021, BA Zentrale GR 1), abrufbar unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
- marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Das ist egal.
Die Frage ist: WANN beginnt der Bewilligungszeitraum?
Auch wenn der Antrag 4 Tage vor Weihnachten gestellt werden wird, ist Beginn Bewilligungszeitraum der 01.12.2021
Selbst wenn das erst am 15.01.2022 per Bescheid festgestellt werden wird.
Meine Meinung.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Hallo, ich bin´s mal wieder.
Anscheinend gibt es schon wieder eine neue Regelung. Und zwar diesmal bezüglich der Heizkosten:
Zitat:
"Wie bereits im Folgebescheid erläutert können die oben genannten Betriebskosten erst nach Vorlage der aktuellen Nachweise berücksichtigt werden.
Hinweis: Heizkosten sind immer dann zu gewähren, wenn die Kosten dem Kunden tatsächlich entstehen. Beschafft sich der Kunde sein Heizmaterial z.B. durch den Kauf von Heizöl einmal im Jahr selbst, so werden die Heizkosten nicht in monatlichen Teilbeträgen, sondern als einmalige Leistung gewährt.
--> Die Heizkosten werden somit zukünftig einmal jährlich bei Bedarf gezahlt. Sobald Sie Heizöl benötigen, also Bedarf besteht, teilen Sie dies bitte mit. Ich werde Ihnen dann mitteilen, in welchem Umfang ich Ihnen eine einmalige Heizkostenbeihilfe zahlen kann."
Zitat Ende
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Was ist denn, wenn ich ZWEIMAL im Jahr Heizöl kaufe ?
2) Muss ich meinen Bedarf wirklich schon anmelden, BEVOR ich das Heizöl kaufe ? Oder kann ich die Rechnung/Quittung auch NACHTRÄGLICH einreichen ? (Also kurz nachdem ich das Öl gebunkert habe.)
Anscheinend gibt es schon wieder eine neue Regelung. Und zwar diesmal bezüglich der Heizkosten:
Zitat:
"Wie bereits im Folgebescheid erläutert können die oben genannten Betriebskosten erst nach Vorlage der aktuellen Nachweise berücksichtigt werden.
Hinweis: Heizkosten sind immer dann zu gewähren, wenn die Kosten dem Kunden tatsächlich entstehen. Beschafft sich der Kunde sein Heizmaterial z.B. durch den Kauf von Heizöl einmal im Jahr selbst, so werden die Heizkosten nicht in monatlichen Teilbeträgen, sondern als einmalige Leistung gewährt.
--> Die Heizkosten werden somit zukünftig einmal jährlich bei Bedarf gezahlt. Sobald Sie Heizöl benötigen, also Bedarf besteht, teilen Sie dies bitte mit. Ich werde Ihnen dann mitteilen, in welchem Umfang ich Ihnen eine einmalige Heizkostenbeihilfe zahlen kann."
Zitat Ende
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Was ist denn, wenn ich ZWEIMAL im Jahr Heizöl kaufe ?
2) Muss ich meinen Bedarf wirklich schon anmelden, BEVOR ich das Heizöl kaufe ? Oder kann ich die Rechnung/Quittung auch NACHTRÄGLICH einreichen ? (Also kurz nachdem ich das Öl gebunkert habe.)
- marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
Dann gilt nach meiner Meinung:
Du bekommst eben nicht genügend Öl für ein ganzes Jahr in die Tanks.Die Heizkosten werden somit zukünftig einmal jährlich bei Bedarf gezahlt. Sobald Sie Heizöl benötigen, also Bedarf besteht, teilen Sie dies bitte mit.
Sind nicht groß genug, nicht in ausreichender Anzahl im Keller verbaut, ....
Jep!
Rechtzeitig Antrag stellen.
3 Angebot von Heizöl-Lieferanten dazulegen.
https://www.hartziv.org/unterkunft-und- ... hilfe.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt
marsupilami hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 16:29
Jep!
Rechtzeitig Antrag stellen.
3 Angebot von Heizöl-Lieferanten dazulegen.
https://www.hartziv.org/unterkunft-und- ... hilfe.html
Ich glaube kaum, dass irgendein Heizöllieferant sich in der derzeitigen Situation schriftlich auf Preise festlegen wird. Die Lieferanten werden bestenfalls telefonisch tagesaktuelle Preise anbieten. Schau dir die Schwankungen beim Dieselpreis an der Tanke an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?