Erheblich ist Vermögen dann, wenn Sie über mindestens 60.000 Euro und weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft jeweils über mindestens 30.000 Euro verfügen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Alg II.
https://jc.salzlandkreis.de/media/1727/ ... ona_zf.pdf
Vermögensprüfung JC Salzlandkreis
Vermögensprüfung JC Salzlandkreis
Das JC Salzlandkreis ist ein kommunales Jobcenter. Dort besteht lt. Merkblatt kein Anspruch auf ALG II, wenn Vermögen über 60.000 € vorhanden ist (BG mit 1 Person).
- kleinchaos
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Re: Vermögensprüfung JC Salzlandkreis
Ist doch aber bei den "normalen" JC auch so
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Vermögensprüfung JC Salzlandkreis
bei den normalen JC zählen selbst genutztes Haus, Grundstück und AV extra
Re: Vermögensprüfung JC Salzlandkreis
Wenn ich ein Bürger wäre, der vorher noch nicht viel mit H-4 zu tun hatte, aber gehört hat, dass "das eigene Häuschen" nicht zum Vermögen zählt, würde ich mit diesem "Vorwissen" ohne jegliche Gewissensbisse angeben, dass mein Vermögen unter 60.000 € liegt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!