Zuschuss Masken-Beschaffung
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ähnlich wie Marsu klagte ich auf einen einmaligen Zuschuss für "Alltagsmaksen" aus Stoff.
Nach Verschiebung will das SG in dieser Sache wissen, ob ich mit einer Entscheidung in Abwesenheit einverstanden wäre.
Die FFP2-Masken wäre meiner Meinung nach eine neue Sache. Also entweder Antrag beim JC und zeitgleich eA, wie der Karlsruher Leistungsbezieher, damit es schnell geht.
Oder
Erweiterung der Klage, sofern dies möglich wäre.
Grundsätzlich sehe die Kostenübernahme für die Stoffmasken noch immer beim JC und denke dafür sollte es definitv eine richterliche Entscheidung geben.
Nach Verschiebung will das SG in dieser Sache wissen, ob ich mit einer Entscheidung in Abwesenheit einverstanden wäre.
Die FFP2-Masken wäre meiner Meinung nach eine neue Sache. Also entweder Antrag beim JC und zeitgleich eA, wie der Karlsruher Leistungsbezieher, damit es schnell geht.
Oder
Erweiterung der Klage, sofern dies möglich wäre.
Grundsätzlich sehe die Kostenübernahme für die Stoffmasken noch immer beim JC und denke dafür sollte es definitv eine richterliche Entscheidung geben.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ich würde wie folgt an das Gericht schreiben:
Da sowohl die Bundesregierung, als auch die diversen Landesregierungen die Verordnungen zum Schutz vor der Covid-19 Pandemie mehrfach verschärft haben und inzwischen nicht mehr wie vom Antragsgegner behauptet Schals und andere Textilien als ausreichender Schutz vorgesehen sind, sondern das Betreten von öffentlichen Gebäuden, Supermärkten, ÖPNV und vielen anderen Orten nur noch mit FFP2 Masken oder ähnlich zulässig ist und das Sozialgericht Karlsruhe mit Beschluss S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021 einen erheblichen Mehrbedarf festgestellt hat, wird die ursprüngliche Klage entsprechend erweitert und zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt, da die Mehrkosten den Regelbedarf erheblich sprengen.
Sollte mein laienhafter Antrag gegen irgendwelche mir unbekannten Rechtsvorschriften verstoßen, bitte ich das Gericht um entsprechende Hinweise und eine Belehrung, wie ein korrekter Antrag zu formulieren sei.
Da sowohl die Bundesregierung, als auch die diversen Landesregierungen die Verordnungen zum Schutz vor der Covid-19 Pandemie mehrfach verschärft haben und inzwischen nicht mehr wie vom Antragsgegner behauptet Schals und andere Textilien als ausreichender Schutz vorgesehen sind, sondern das Betreten von öffentlichen Gebäuden, Supermärkten, ÖPNV und vielen anderen Orten nur noch mit FFP2 Masken oder ähnlich zulässig ist und das Sozialgericht Karlsruhe mit Beschluss S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021 einen erheblichen Mehrbedarf festgestellt hat, wird die ursprüngliche Klage entsprechend erweitert und zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt, da die Mehrkosten den Regelbedarf erheblich sprengen.
Sollte mein laienhafter Antrag gegen irgendwelche mir unbekannten Rechtsvorschriften verstoßen, bitte ich das Gericht um entsprechende Hinweise und eine Belehrung, wie ein korrekter Antrag zu formulieren sei.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Fax ist raus.
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
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Muss das sein?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Weiter geht's ...
Eingangsbestätigung für Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Aktenzeichen erhalten.
Die Beklagte wird zur Abgabe einer Stellungnahme und Vorlage der Verwaltungsakten aufgefordert (obwohl letztere ja bereits bei Gericht liegen).
Muss auch nicht nachfragen, da das Gericht über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet.
Ergo 2 Verfahren a) Alltagsmasken und b) FFP2 Masken.
Eingangsbestätigung für Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Aktenzeichen erhalten.
Die Beklagte wird zur Abgabe einer Stellungnahme und Vorlage der Verwaltungsakten aufgefordert (obwohl letztere ja bereits bei Gericht liegen).
Muss auch nicht nachfragen, da das Gericht über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet.
Ergo 2 Verfahren a) Alltagsmasken und b) FFP2 Masken.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Einiges kam in Bewegung, anderes ruht gemächlich auf dem richterlichen Schreibtisch
a) Antragserweiterung wegen Verschärfung der Auflagen: FFP2 Masken, wurde im ER-Verfahren abgelehnt.
b) Antrag Einmazahlung "Alltagsmasken", hier ist bisher nix passiert
a) Antragserweiterung wegen Verschärfung der Auflagen: FFP2 Masken, wurde im ER-Verfahren abgelehnt.
b) Antrag Einmazahlung "Alltagsmasken", hier ist bisher nix passiert
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Nachdem die Ablehnung nunmehr aufgrund eines "fehlenden" Antrags abgelehnt wurde, für den ich nachwievor aufgrund einer Anordnung auf Bundes- und Landesebene, keine Notwendigkeit sehe, lässt sich dieser Antrag rückwirkend nachholen.
Das laienhafte Rechtsverständnis legt die Vermutung nahe, damit wäre der Ball für eine neue richterliche Entscheidung erneut im Spiel.
Eingepackt mit einer anderen KdU-Nachforderung wäre dies kurzweilig vom JC, für den noch laufenden BWZ, zu entscheiden.
Mit WBA, ließe sich der Masken-Ball ebenfalls weiter spielen.
Ob und inwieweit ein weiterer Kampf sinnvoll zu tun ist
Betrachtet man den Beschluss S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021 als indirekte Regelsatzanpassung, so zeigen die dem gegenüberstehenden ablehnenden Beschlüsse eine deutlich politisch gefärbte Entscheidung der Sozialgerichte.
Wat also tun
Das laienhafte Rechtsverständnis legt die Vermutung nahe, damit wäre der Ball für eine neue richterliche Entscheidung erneut im Spiel.
Eingepackt mit einer anderen KdU-Nachforderung wäre dies kurzweilig vom JC, für den noch laufenden BWZ, zu entscheiden.
Mit WBA, ließe sich der Masken-Ball ebenfalls weiter spielen.
Ob und inwieweit ein weiterer Kampf sinnvoll zu tun ist
Betrachtet man den Beschluss S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021 als indirekte Regelsatzanpassung, so zeigen die dem gegenüberstehenden ablehnenden Beschlüsse eine deutlich politisch gefärbte Entscheidung der Sozialgerichte.
Wat also tun
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Letztendlich wirst Du selbst entscheiden müssen, ob überhaupt und wenn ja, wie weitermachen.
Grundsätzlich neige ich dazu zu raten, alles schön fein säuberlich getrennt zu halten.
Bei den Masken würde ich mal überlegen, ob man nicht den neu zu stellenden Antrag beim JC gleich mit anderen Argumenten führt.
a) Bedarf FFP2 ist gegeben bzw. vorgeschrieben durch Coronaverordnung vom [Datum]
b) siehe viewtopic.php?f=50&t=26651&start=375#p572350
Nachtrag
Und selbst wenn JC allein von der Organisation her nicht gesetzgeberisch tätig werden kann, wäre es deren verd........ Pflicht und Schuldigkeit entsprechend Maßnahmen anzustoßen.
Signatur?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
The Show must go on - schon weil der 1. Arzt mit klarer Ansage "FFP2-Maske" tragen, einen Termin vergab.
-
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Und dieser Arzt stellt die Maske zur Verfügung und schult, wie man sie richtig trägt? Ansonsten wirkt eine medizinische Maske nicht schlechter ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Der Antrag ist raus.
Nun heißt es warten wann was passiert.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
dm
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Siehe auch viewtopic.php?f=50&t=26651&p=574904#p574904
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Da ist sie nun, die zu erwartende Ablehnung.
Inhaltlich verarbeitet in einem Ä-Bescheid für den BWZ 09.20 - 03.21 und in eine vBewilligung gültig ab 01.04.21.
Da die FFP2 Masken (oder ähnliche) Argumentation gleichen Inhalts ist, wird nur einmal eingestellt.
Inhaltlich verarbeitet in einem Ä-Bescheid für den BWZ 09.20 - 03.21 und in eine vBewilligung gültig ab 01.04.21.
Da die FFP2 Masken (oder ähnliche) Argumentation gleichen Inhalts ist, wird nur einmal eingestellt.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Überzahlungen für einen BWZ von 09.20 - 03.21 sind nicht zu erstatten, insoweit ist der Bescheid falsch. § 67 Abs. 4 SGB II wurde nicht berücksichtigt (Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie).
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/67.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/67.html
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Bei Antragssstellung wurde, die Verschärfung der Maskenpflicht, der 3. Schutz, siehe viewtopic.php?f=50&t=26651&start=375#p572350
Bin hin- und hergerissen, wie detailliert der Widerspruch angegangen werden soll.
Argumente wären u.a. hieraus zu entnehmen viewtopic.php?f=21&t=27646&p=574241&hil ... en#p574241
Denn, wenn ein SG nicht umschichten darf, ein JC schon gar nicht.
Somit bin ich erneut auf eure Hilfe angewiesen.
Bin hin- und hergerissen, wie detailliert der Widerspruch angegangen werden soll.
Argumente wären u.a. hieraus zu entnehmen viewtopic.php?f=21&t=27646&p=574241&hil ... en#p574241
Denn, wenn ein SG nicht umschichten darf, ein JC schon gar nicht.
Somit bin ich erneut auf eure Hilfe angewiesen.
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Einsparungen bei Verkehr, Kultur, Freizeit, Restaurant geht nicht, weil Du bist auf Verkehr (ÖPNV - nicht dass jemand auf andere Gedanken kommt! ) angewiesen und da der nicht Bedarfsdeckend im Regelsatz ausgewiesen ist, wird bereits da von Kultur, Freizeit, Gaststätten auf Verkehr umgeschichtet, um Einzukaufen.
Und da FFP2-Pflicht in ÖPNV, vermehrter Maskenbedarf.
Wiederaufbereitungen scheitern schon allein am jeweiligen Herstellerhinweis auf der Um- und Einzelverpackung - spätestens Aufdruck auf der Maske, die generell besagt, dass diese Masken nur für den 1-maligen Gebrauch bestimmt sind.
Kennzeichnung NR - not reusable
Die entsprechenden Anleitungen sind entweder albern (Reiskocher) über Backofen (geht nur wirklich unter Laborbedingungen mit exakt regelbarem Ofen) bis unzumutbar eklig (in der Wohnung zum Trocknen aufhängen)
Die in anderen Urteilen angegebenen Örtlichkeiten, wo das Tragen FFP2 Pflicht sei, sind inzwischen definitiv überholt, da auch in Schulen etc. Maskenpflicht.
Tragen kostengünstiger sog. medizinischer Masken - sog. OP-Masken - bringt nur was, wenn die jedes mal äußerst sorgfältig und zeitraubend angelegt und angepasst werden, das sonst über die sich bildende Falte potentiell gefährdende Aerosole austreten bzw. eingeatmet werden können.
Klingt makaber, aber Du hast nicht zufälligerweise Atembeschwerden oder gar Asthma?
Sonst. attestierbare Atemnot?
Dann Risikogruppe und damit Mehrbedarf.
Abgesehen davon geht es nicht nur um Eigenschutz, sondern auch um Respekt und vor allem Rücksicht auf Deine menschliche Umgebung bzw. Gegenüber!!
Und da FFP2-Pflicht in ÖPNV, vermehrter Maskenbedarf.
Wiederaufbereitungen scheitern schon allein am jeweiligen Herstellerhinweis auf der Um- und Einzelverpackung - spätestens Aufdruck auf der Maske, die generell besagt, dass diese Masken nur für den 1-maligen Gebrauch bestimmt sind.
Kennzeichnung NR - not reusable
Die entsprechenden Anleitungen sind entweder albern (Reiskocher) über Backofen (geht nur wirklich unter Laborbedingungen mit exakt regelbarem Ofen) bis unzumutbar eklig (in der Wohnung zum Trocknen aufhängen)
Die in anderen Urteilen angegebenen Örtlichkeiten, wo das Tragen FFP2 Pflicht sei, sind inzwischen definitiv überholt, da auch in Schulen etc. Maskenpflicht.
Tragen kostengünstiger sog. medizinischer Masken - sog. OP-Masken - bringt nur was, wenn die jedes mal äußerst sorgfältig und zeitraubend angelegt und angepasst werden, das sonst über die sich bildende Falte potentiell gefährdende Aerosole austreten bzw. eingeatmet werden können.
Klingt makaber, aber Du hast nicht zufälligerweise Atembeschwerden oder gar Asthma?
Sonst. attestierbare Atemnot?
Dann Risikogruppe und damit Mehrbedarf.
Abgesehen davon geht es nicht nur um Eigenschutz, sondern auch um Respekt und vor allem Rücksicht auf Deine menschliche Umgebung bzw. Gegenüber!!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Weglassen, der Hinweis auf einmaligen Gebrauch reicht aus. Damit fallen die Anleitungen weg. sonst gefällt es mirDie entsprechenden Anleitungen sind entweder albern (Reiskocher) über Backofen (geht nur wirklich unter Laborbedingungen mit exakt regelbarem Ofen) bis unzumutbar eklig (in der Wohnung zum Trocknen aufhängen)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Die Argumente ab #188 zielen auf keine besondere Begründung ab, da ihr dies wahrscheinlich eher wie ich seht: Sonderbedarf ist durch Anordnung gegeben.
Das JC moniert das fehlen besonderer Umstände, welche einen unabweisbaren Sonderbedarf rechtfertigen würden.
Aus einer der aktuellen Karlsruher Entscheidung, lässt sich der persönliche Umgang mit einer Person aus der Risikogruppe entnehmen.
Obwohl Personen der Risikogruppe zu meinen Sozialkontakten gehören, würde ich diese gern unbenannt lassen, weil sie kein ALGII beziehen.
Also Argumente dieser Art anführen oder als Munition fürs SG-Verfahren zurückhalten?
Das JC moniert das fehlen besonderer Umstände, welche einen unabweisbaren Sonderbedarf rechtfertigen würden.
Aus einer der aktuellen Karlsruher Entscheidung, lässt sich der persönliche Umgang mit einer Person aus der Risikogruppe entnehmen.
Obwohl Personen der Risikogruppe zu meinen Sozialkontakten gehören, würde ich diese gern unbenannt lassen, weil sie kein ALGII beziehen.
Also Argumente dieser Art anführen oder als Munition fürs SG-Verfahren zurückhalten?