Zuschuss Masken-Beschaffung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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tigerlaw
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#226

Beitrag von tigerlaw »

Dann will ich mich mal wieder auf das Katheder setzen ... : ( :zwinker: :zwinker: )

Grundsätzlich steht der Klageweg offen, aber das kann manchmal dauern (es gilt ja der Spruch, dass beide Seiten gehört werden sollen).

Deshalb gibt es Einstweiligen Rechtsschutz ("Eilverfahren"), wenn´s pressiert.

Wenn ein Bescheid "sofort vollziehbar" ist (entweder "automatisch" aufgrund gesetzlicher Anordnung (z.B. Steuern und Abgaben, oder § 39 SGB II], oder aufgrund zusätzlicher Festsetzung), hat ein Rechtsmittel gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Um diese zu erlangen, kann man entweder einen entsprechenden Antrag an die Behörde stellen, oder aber beim SG. Auch dieser Antrag erhält beim SG ein ER-Aktenzeichen.

Hier bei Aurora ist die Situation eine andere: Sie beantragt "unbedingt" (also ohne nur das Vorliegen weiterer Bedingungen)
Aus diesem Grund beantrage ich - wegen Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Anordnung, (...)
und außerdem
... wenn dies nicht möglich ist ersatzweise im Klageverfahren - (...)
Also musste das Gericht entsprechend zwei Aktenzeichen vergeben, davon eines mit dem Zusatz "ER".

Ich habe den Faden von Aurora jetzt nicht verfolgt: Wurde zu dem (auf FFP2 geänderten Antrag) bereits ein Bescheid erlassen, oder bei Ablehnung bereits ein Widerspruchsbescheid? Wenn nein, dürfte die "hilfsweise" erhobene Klage zumindest derzeit ohne Aussicht auf Erfolg sein, da ihre zwingende Voraussetzung (durchgeführtes Widerspruchsverfahren) nicht gegeben ist. Und aus dieser Perspektive dürfte für die Klage auch keine PKH möglich sein, da (aus formalen Gründen) keinerlei Erfolgsaussicht besteht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#227

Beitrag von Aurora »

Kurzes Update:

Die ER wurde abgelehnt. Es stehen genügend Mittel zur Verfügung um mittlerweile kostengünstige Masken zu beschaffen.

Im Rahmen des anhängigen Klageverfahrens wurde PKH gewährt!
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#228

Beitrag von Aurora »

Dank des Wasserschadens sieht es hier aus wie Kraut und Rüben.
Möbel, Kleidung und sonstige Gegenstände, sofern ich das alleine konnte, wurden ins Wohnzimmer gebracht.
Dort gibt es noch einen schmalen Gang zu Fenster und Tür.
Evtl. muss noch mehr rein.

Und nun kam die neue Terminierung für die Verhandlung der Kostenübernahme der Alltagsmasken aus Stoff.

Nun heißt es Berge überwinden, in Täler absinken um zu genau diesen Unterlagen vorzudringen.
Olivia
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#229

Beitrag von Olivia »

Evtl. Verschiebung wegen Wasserschaden beantragen, falls Du nicht bis zu den Unterlagen vordringst?
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#230

Beitrag von Aurora »

Der 1. Antrag das JC auf Kostenübernahme i.H. von 60,00 Euro zu verurteilen, als Einmalzahlung für die Anschaffungskosten der Stoffmasken, wurde gestern abgelehnt.
Die Entscheidung wurde damit begründet, man könne sich auch im Leistungsbezug in einem Kaufhaus Stoff kaufen, diesen heiß waschen, und dies künftig für kleines Geld so handhaben.
Für Masken müsste man kein Geld ausgeben.
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kleinchaos
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#231

Beitrag von kleinchaos »

Steilvorlage für SG. Der Gesetzgeber verlangt explizit medizinische Masken oder FFP2 miz Zulassung
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#232

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#233

Beitrag von Aurora »

Bin gerade mal so richtig ange....t!

In einem anderen Verfahren (KdU Kleinreparaturen und Beitragskosten Mieterverein) verzögert das JC die Klageerwiderung um mehr als 1 Jahr, indem es einfach nicht reagiert und im Verfahren zu diesem Fred (FFP2 Masken und ähnliche), setzt das SG eine letzte Frist:
Ihnen wird letztmals aufgegeben, binnen einer Frist bis zum
27. Dezember 2021 (Eingang bei Gericht)
die Klagebegründung vorzulegen und darin alle Tatsachen anzugeben, auf die der Kläger seine Klage stützt und durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im bisherigen Verfahren er sich beschwert fühlt (§ 106a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Femer mögen von Klägerseite ggf. angebotene Beweismittel binnen der gesetzen Frist bezeichnet werden (§ 106a Abs.2 Nr. I SGG).
In diesem Zusammenhang werden Sie darauf hingewiesen, dass das Gericht Erklärungen und
Beweismittel, die erst nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und
ohne weitere Ermittlungen entscheiden kann, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögem würde, Sie die Verspätung nicht genügend entschuldigen und Sie über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden sind - was hiermit erfolgt (§ l06a Abs, 3 Satzl SGG).
Es scheint so, als würde das Gericht nicht glauben, dass es den Wasserschaden und dessen bis heute andauernden Folgen nicht geben.
Der Bautrockner wurde obwohl die Wand im oberen Drittel noch deutlich nass ist, letzte Woche abgebaut.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich noch immer nicht an meine Unterlagen komme.

Und ehrlich gesagt, habe ich keinen Schimmer wie das Gericht dies glaubhaft gemacht werden soll.
Zuerst hab ich an Fotos gedacht, doch soviel Einblick in meine Räume möchte ich wenn ich weder dem Gericht noch dem JC geben.
Habt ihr Ideen?
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tigerlaw
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#234

Beitrag von tigerlaw »

Einfach "Klartext" schreiben und schildern und um Nachsicht bitten, dass Du noch nicht an die Unterlagen gelangen könntest.

Vielleicht könnte aber das JC in der anderen Sache (Az. S ....) nach über einem Jahr die Klageerwiderung einreichen, dann könnte zumindest in jener Sache Fortgang entstehen.
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Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#235

Beitrag von Aurora »

Mit Hinweis auf das andere Verfahren, sollte nur der extrem lange Geduldsfaden des Gerichts dargestellt werden, den es hatte.
Mittlerweile ist auch diese Sache entschieden.

Klartext schreiben wird gemacht.
Vielen Dank, tiger!
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#236

Beitrag von Aurora »

Und auch hier gibt es wenig positives zu berichten.
Neben der bereits abgelehnten Stoffmasken-Klage, ging es im zweiten Antrag um die Kostenübernahme ,für medizinische Masken (OP/FFP2).
Mit Hinweis auf Einsparungen in Gastronomie/Unterhaltung, 150 Euro Einmalzahlung wurde auch dieser Antrag abgelehnt, obwohl es mittlerweile vom LSG Stuttgart ein Urteil gibt, welches einem eLB 7 Masken wöchentlich zuspricht, da er diese Kosten nicht aus dem Regelsatz stemmen können muss.

Die Beklagte glänzte mit Abwesenheit, weswegen noch nicht einmal ein Vergleich möglich gewesen wäre.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#237

Beitrag von marsupilami »

Begründung?
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#238

Beitrag von Aurora »

marsupilami hat geschrieben: Sa 17. Dez 2022, 16:06 Begründung?
Zeile 3
Mit Hinweis auf Einsparungen in Gastronomie/Unterhaltung, 150 Euro Einmalzahlung wurde auch dieser Antrag abgelehnt ...

Die Aussage dieses Thema sei bereits allumfassend bis zum BSG entschieden, korrigierte mein Anwältin mit Blick auf die LSG-Rechtssprechungen.
Deadpool
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#239

Beitrag von Deadpool »

korrigierte mein Anwältin mit Blick auf die LSG-Rechtssprechungen.
Welche sollen das sein? Ich kenne nur die zwei abweisenden aus 2021:

https://openjur.de/u/2354801.html

https://openjur.de/u/2354805.html
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#240

Beitrag von Aurora »

Wurde nicht notiert von mir.
Kann wie das Urteil eingeht gerne an koelsch weitergeben werden.
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