Diese Fragestellung ist juristisch nicht eindeutig. Zwar bezieht sich die Überschrift auf weitere Personen im Haushalt. Die konkret zu benennende Personenzahl in der Frage schliesst jedoch den Antragsteller mit ein, da nach den "Insgesamt"-Bewohnern gefragt wird. Trägt man dort "0" ein, würde man mit dem Antrag so faktisch bestätigen, dass man aus der Wohnung ausgezogen ist. Trägt man eine "1" ein, führt dies mit Sicherheit zu Rückfragen, wer neu und zusätzlich eingezogen ist, auch wenn die Angabe "insgesamt" den Antragsteller selbst mit einschliesst. Denn dann wäre die Überschrift falsch und nicht passend, denn diese bezieht sich nur auf weitere Personen im Haushalt, nicht jedoch auf den Antragsteller.2. Weitere Person/en in meinem Haushalt
In meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt ...... Person/en.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/wei ... 015785.pdf
Es entsteht ein logisch nicht zu lösender Widerspruch. Die Fragestellung gemäss Formular kann nicht richtig beantwortet werden. Wie man es anstellt, es wird immer falsch sein.
Bisher lautete die Frage:
2. Weitere Person/en in meinem Haushalt
In meinem Haushalt wohnt/wohnen neben mir ...... weitere Person/en.
Hiervon gehört/gehören ...... Person/en zu meiner Bedarfsgemeinschaft.
Hiervon gehört/gehören ...... Person/en zu meiner Haushaltsgemeinschaft.