IBAN falsch - und dann?

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Olivia
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IBAN falsch - und dann?

#1

Beitrag von Olivia »

Banken sind nicht mehr verpflichtet, bei einer Überweisung den Empfängernamen und die IBAN auf Fehler abzugleichen. Fehlerhafte IBAN (z.B. Zahlendreher) werden meist durch die Prüfsumme aussortiert, so dass keine Überweisung möglich ist. Falls aber doch ein Fehler passiert, z.B. die Erfassung der Überweisung mit einer korrekten IBAN eines anderen Empfängers, kann das Geld leider nicht automatisch zurückgebucht werden. Man muss man sich stattdessen an die eigene Bank wenden.
Dann lässt sich der Überweisungsauftrag vielleicht noch stoppen. Ist das nicht mehr möglich, muss der Betrag vom unberechtigten Zahlungsempfänger zurückgefordert werden. Wenn der Empfänger den Betrag nicht freiwillig zurücküberweist, bleibt die Möglichkeit, auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrages zu klagen.

Zwischen den Banken wurde für solche Fälle ein Auskunftsverfahren vereinbart, das ab einer Summe von 20 Euro greift: Kunden erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen.

https://web.de/magazine/ratgeber/finanz ... n-34757586
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Koelsch
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Re: IBAN falsch - und dann?

#2

Beitrag von Koelsch »

Wo kämen wir auch hin, wenn Banken sorgfältig arbeiten müssten - das ginge doch zu Lasten der Kosten, also müssten die Bankgebühren weiter erhöht werden, damit die heilige Kuh Gewinn schön fett bleibt. Also letztlich eine Frage des Tierschutzes.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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