FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Antworten
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

#1

Beitrag von Wubru »

Hallo Ihr Lieben,

mein Ableger hat nun sein Corona-Fachabi :ironiea:
Ausbildungsstelle hat er für dieses Jahr nicht bekommen.
Also FSJ.
Ich weiß schon von einer Einrichtung (DRK-Schwesternschaft), die übernehmen KEIN Jobticket.
Man könne eine Bescheinigung ausstellen, damit man ein Azubiticket bekommt. Hab nachgeschaut, das Ticket kostet aber 62 Euro.
Zahlt JC das??

Und wie ist es überhaupt mit 380 Euro Einkommen beim FSJ... rechnet JC das voll an oder gilt da auch dieser Freibetrag und dann prozentualer Abzug?
Bin schon länger raus aus dem Thema.

LG Wubru
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

#2

Beitrag von Koelsch »

Jein, es wird angerechnet, aber es gibt nach § 11b Abs. 2 Satz 4 SGB II einen erhöten Grundfreibetrag. Bedeutet bei
380,00 €
200,00 € erhöhter Grundfreibetrag
072,00 € Freibetrag aus gem. § 11b Abs, 3 Nr. 1 SGB II
108,00 € anrechenbares Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

#3

Beitrag von Wubru »

danke schön.
Weisst du, ob das Azubiticket noch im Rahmen des BuT in Höhe von 62 Euro übernommen wird?
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

#4

Beitrag von Koelsch »

Versuch macht kluch, aber ich befürchte, JC wird darauf verweisen, dass er Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II bezieht, und dann sind die Ticketkosten leider erst mal Teíl des Grundfreibetrags
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: FSJ Einsatzstelle und Jobticket / Azubiticket und Einkommen

#5

Beitrag von Wubru »

das ist bitter, von 350 oder 380 Euro dann noch 62 Euro Ticket zu bezahlen
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Antworten

Zurück zu „U25 - ALG II/Hartz IV“