Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Antworten
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1675
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

#1

Beitrag von Aurora »

Es geht um einen jungen Mann aus einem südamerikanischen Land, der derzeit als Au Pair bei Bekannten im Einsatz ist
und nicht mehr zurück in sein Heimatland will/kann.

Da es von jetzt auf gleich, konkret zum Jahresende keinen Studien- oder Ausbildungplatz gibt, brauchte es eine
andere Lösung: ein freiwilliges soziales Jahr.

Die Zusage eines sozialen Träger liegt vor.
Der Vorteil dabei: Er muss nicht erst in sein Heimatland zurück um in Deutschland wieder einreisen zu dürfen.

Während Kost und Logis als Au Pair frei sind, muss er diese Kosten während des FSJ selbst stemmen.
Aufgrund des geringen Einkommens, wäre die Lebenshaltungskosten nur schwer, wenn überhaupt alleine zu stemmen.

Weiß jemand von euch ob er - ähnlich wie ein Aufstocker - ALGII-Leistungen erhalten kann?
Oder welche anderen Möglichkeiten es ggfs. gibt.

Muchas grazias!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

#2

Beitrag von tigerlaw »

Auf den ersten Blick dürfte nichts dagegen sprechen, ich sehe keine Hinderungsgründe in § 7 I SGB II.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

#3

Beitrag von marsupilami »

Der "gewöhnliche Aufenthalt" ist aber doch aber eigentlich nicht Schland? Oder sehe ich das falsch?
Das ist doch nur vorübergehend - für die Dauer als au pair?

Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?


Außerdem steht er ja nicht unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
Er will ja ausdrücklich "nur" FJS machen.


Dann mal auch über den "Tellerrand" schauen: was ist nach dem FSJ?
Dann bräuchte er garantiert Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, ....
Der ganze Kladderadatsch.


Würde der Grund und/oder Herkunftsland evtl. Asyl begründen?
In Venezuela herrschen ja derzeit quasi Bürgerkriegs-ähnliche Zustände.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/im ... a-100.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 29797.html
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1675
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

#4

Beitrag von Aurora »

Die Aufenthaltserlaubnis eines Au Pair endet normalerweise mit Ende des Au Pair-Vertrages, was in der Regel zur Rückkehr ins Heimatland führt.

Die Ausnahme:
Das FSJ über einen sozialen Träger. Diese haben Kontakte zu den jeweiligen Botschaften und erledigen das Formale.
Nur unter dieser Voraussetzung ist ein durchgängiger Aufenthalt in Schland möglich!
Der junge Mann möchte im Anschluss an das Jahr eine Ausbildung zum Krankenpfleger machen.


Ein Schritt nach dem anderen.
Im 1. Schritt schauten wir welche Möglichkeiten gibt es.
Das Studium an einer dualen Schule beispielsweise, fällt momentan aufgrund von Sprachbarrieren aus, wie das eigentlich Wunschstudium.
Und da er Geld braucht um hier Leben zu können,kam der Gedanke an eine Ausbildung auf.
Dann war das Aus-/Einreiseproblem dar, welches mit der FSJ-Zusgabe durch den passenden Träger ausgehebelt war.
So bleibt zu hoffen, das alles glatt läuft. Der Einsatz im Alten- u. Pflegeheim oder wo auch immer eingesetzt werden wird gefällt.
Denn mit einem Abbruch des FSJ ...

Wer kann schon sagen, was in den kommenden Wochen und Monaten passieren wird.
Also heißt es abwarten, pass sich ergibt.

Er hat sich für dieses SFJ entschieden, hoffte darauf weiter bei meinen Bekannten zu leben, was wahrscheinlich nicht geht.

Nach dem Au Pair ist vor dem Au Pair.
Der Wohnraum wird entsprechend benötigt.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Au Pair - FSJ und finanzielle Unterstützung

#5

Beitrag von marsupilami »

Dann eben wie immer: Versuch macht kluch!

Antrag stellen.
Wenn Gesprächstermin, dann entweder in sprachkundiger Begleitung oder Dolmetscher anfordern.
Auch bei Telefonat.

Vielleicht die Telefonnr. schon gar nicht bei Antragstellung reinschreiben.
Wenn doch, dann eben Telefonat nie alleine.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „U25 - ALG II/Hartz IV“