Mietwohnung zu teuer
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Mietwohnung zu teuer
Hallo zusammen,
ich bin derzeit auf Wohnungssuche und bin nun auf eine Wohnung in Oberwesel (Rheinland Pfalz) gestoßen.
Nach der Wohnungsbesichtigung gab mir der Vermieter eine Mietbescheinigung für das Jobcenter um die Kosten überprüfen zu lassen.
Die Mietbescheinigung habe ich dann beim zuständigen Jobcenter per E-Mail verschickt und wenig später eine Antwort erhalten.
Die Miete von 360€ kalt und 60€ Nebenkosten sind nicht angemessen.
Begründet wurde das damit, weil die Heizkosten nicht bei den Nebenkosten inbegriffen sind und die Kosten somit über das Limit ist.
Die Differenz würde ich vom Regelsatz bezahlen, aber das Jobcenter will mir keine Zusicherung für die Wohnung geben.
Der Vermieter würde mit mir an diesem Samstag den Mietvertrag abschließen, nur benötige ich vorher die Erlaubnis vom Jobcenter.
Ich bin 22 Jahre alt und es liegt eine Bescheinigung vom Jugendamt vor, die belegt, das ein Zusammenleben bei meinen Eltern nicht möglich ist.
Insofern darf ich meinen Antrag selber stellen.
Ich wäre für Ratschläge was ich dagegen unternehmen kann sehr dankbar und freue mich auf eure Nachricht.
ich bin derzeit auf Wohnungssuche und bin nun auf eine Wohnung in Oberwesel (Rheinland Pfalz) gestoßen.
Nach der Wohnungsbesichtigung gab mir der Vermieter eine Mietbescheinigung für das Jobcenter um die Kosten überprüfen zu lassen.
Die Mietbescheinigung habe ich dann beim zuständigen Jobcenter per E-Mail verschickt und wenig später eine Antwort erhalten.
Die Miete von 360€ kalt und 60€ Nebenkosten sind nicht angemessen.
Begründet wurde das damit, weil die Heizkosten nicht bei den Nebenkosten inbegriffen sind und die Kosten somit über das Limit ist.
Die Differenz würde ich vom Regelsatz bezahlen, aber das Jobcenter will mir keine Zusicherung für die Wohnung geben.
Der Vermieter würde mit mir an diesem Samstag den Mietvertrag abschließen, nur benötige ich vorher die Erlaubnis vom Jobcenter.
Ich bin 22 Jahre alt und es liegt eine Bescheinigung vom Jugendamt vor, die belegt, das ein Zusammenleben bei meinen Eltern nicht möglich ist.
Insofern darf ich meinen Antrag selber stellen.
Ich wäre für Ratschläge was ich dagegen unternehmen kann sehr dankbar und freue mich auf eure Nachricht.
Re: Mietwohnung zu teuer
Kannst Du diese Formulierung des JobCenter (JC) mal kopieren und hier hochladen oder wörtlich "abtippseln"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Mietwohnung zu teuer
im Forum.
Mit dem smartphone abfotografieren geht auch.
Schau mal viewforum.php?f=22 - dort gibt es ein paar Anleitungen.
Mit dem smartphone abfotografieren geht auch.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Mietwohnung zu teuer
Danke für die schnelle Rückmeldung :-)
Zitat von Jobcenter: Die Kosten der Unterkunft für die Wohnung in Oberwesel sind mir 360€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten, also insgesamt 420€ ( Heizkosten sind noch keine ausgewiesen) nicht angemessen.
Der angemessene Wert läge bei 371,80€ Bruttokaltmiete. Heizkosten dürfen separat 79€ liegen.
Eine Zusicherung der Mietkosten seitens des jobcenters kann daher nicht erteilt werden.
Zitat von Jobcenter: Die Kosten der Unterkunft für die Wohnung in Oberwesel sind mir 360€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten, also insgesamt 420€ ( Heizkosten sind noch keine ausgewiesen) nicht angemessen.
Der angemessene Wert läge bei 371,80€ Bruttokaltmiete. Heizkosten dürfen separat 79€ liegen.
Eine Zusicherung der Mietkosten seitens des jobcenters kann daher nicht erteilt werden.
Re: Mietwohnung zu teuer
OK - und nicht gut für Dich:
JC hat das schon richtig formuliert, aber eben auf "bürokratisch"
JC schreibt, die Miete einschl. Nebenkosten darf nur € 371,80 betragen. Dazu kommen dann maximal € 79 an Heizkosten.
Ob der Mietpreis korrekt ist, kann ich nicht nachprüfen, aber ich gehe mal davon aus, dass JC hier keine falschen Zahlen nennt.
Wenn Du tritzdem einziehst, zahlt JC diese € 371,80 plus Heizkosten - aber, JC zahlt keine Umzugskosten, JC gibt Dir kein Darlehen für die Kaution.
JC hat das schon richtig formuliert, aber eben auf "bürokratisch"
JC schreibt, die Miete einschl. Nebenkosten darf nur € 371,80 betragen. Dazu kommen dann maximal € 79 an Heizkosten.
Ob der Mietpreis korrekt ist, kann ich nicht nachprüfen, aber ich gehe mal davon aus, dass JC hier keine falschen Zahlen nennt.
Wenn Du tritzdem einziehst, zahlt JC diese € 371,80 plus Heizkosten - aber, JC zahlt keine Umzugskosten, JC gibt Dir kein Darlehen für die Kaution.
Zuletzt geändert von Wampe am Di 14. Jul 2020, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fehlenden Buchstaben ergänzt.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Das Problem ist, das Jobcenter möchte mir keine Zusicherung der Kosten geben.
Mein Vermieter möchte aber eine schriftliche Bestätigung, das die Kosten übernommen werden können.
Ohne diese Bestätigung wird er mir den Mietvertrag nicht geben.
Die Kaution von 720€ habe ich bereits Bar da also wäre ich nur noch darauf angewiesen eine Zusicherung zu bekommen.
Mein Vermieter möchte aber eine schriftliche Bestätigung, das die Kosten übernommen werden können.
Ohne diese Bestätigung wird er mir den Mietvertrag nicht geben.
Die Kaution von 720€ habe ich bereits Bar da also wäre ich nur noch darauf angewiesen eine Zusicherung zu bekommen.
- marsupilami
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Re: Mietwohnung zu teuer
Ich glaube, ich habe einen passenden Mietspiegel aufgetrieben.
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/die ... iegel.html
https://daten.verwaltungsportal.de/date ... piegel.pdf
Du weißt, wo das Haus wohnt - also Straße, Stadtgebiet, Größe, Baujahr des Hauses, etc.
Dann kannst Dir ausrechnen, ob die Miete im Rahmen des Mietspiegels liegt.
Wenn ja, dann kannst Du damit argumentieren und dass Du schon seit [Anzahl Monaten] nach einer halbwegs bezahlbaren Wohnung in der Nähe Deiner Ausbildungsstätte/Arbeitsstelle suchst.
Und nochmal auf die familiäre Situation hinweisen.
SCHRIFTLICH!
Oder eben einfach einziehen, wie Koelsch gepostet hat, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Nachtrag: Wenn Du die Differenz selbst tragen willst: stell Dir das bei dem Regelsatz nicht so einfach vor.
Da ist dann keine Disco, kein Kino - nicht mal mehr ein Eis drinne.
Wenn Du dann noch womöglich das Darlehen für eine Kaution abstottern sollst, ....
Noch'n Nachtrag: glaub' mir, wir hier wissen wovon wir reden!
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/die ... iegel.html
https://daten.verwaltungsportal.de/date ... piegel.pdf
Du weißt, wo das Haus wohnt - also Straße, Stadtgebiet, Größe, Baujahr des Hauses, etc.
Dann kannst Dir ausrechnen, ob die Miete im Rahmen des Mietspiegels liegt.
Wenn ja, dann kannst Du damit argumentieren und dass Du schon seit [Anzahl Monaten] nach einer halbwegs bezahlbaren Wohnung in der Nähe Deiner Ausbildungsstätte/Arbeitsstelle suchst.
Und nochmal auf die familiäre Situation hinweisen.
SCHRIFTLICH!
Oder eben einfach einziehen, wie Koelsch gepostet hat, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Nachtrag: Wenn Du die Differenz selbst tragen willst: stell Dir das bei dem Regelsatz nicht so einfach vor.
Da ist dann keine Disco, kein Kino - nicht mal mehr ein Eis drinne.
Wenn Du dann noch womöglich das Darlehen für eine Kaution abstottern sollst, ....
Noch'n Nachtrag: glaub' mir, wir hier wissen wovon wir reden!
Zuletzt geändert von marsupilami am Di 14. Jul 2020, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Aber wenn Vermieter Zusicherung des JC möchte.
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- marsupilami
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Re: Mietwohnung zu teuer
Das hieße: es kommt kein Mietvertrag zustande, weil keine Zustimmung vom JC!
Also bleibt nur, beim JC zu drängeln - bei den ELtern geht gar nicht mehr - sieh Bescheinigung vom JA liegt vor, es wird schon länger gesucht, bitte lasst mich da einziehen.
Hast Du denn denen beim JC das mit der Bescheinigung vom JA gesagt/geschrieben, eine Kopie hingeschickt?
Also bleibt nur, beim JC zu drängeln - bei den ELtern geht gar nicht mehr - sieh Bescheinigung vom JA liegt vor, es wird schon länger gesucht, bitte lasst mich da einziehen.
Hast Du denn denen beim JC das mit der Bescheinigung vom JA gesagt/geschrieben, eine Kopie hingeschickt?
Signatur?
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Re: Mietwohnung zu teuer
Ich möchte meinen Hauptschulabschluss nachholen und kann auf Luxus verzichten.
In einer Disco war ich übrigens noch nie ^^
Dem Jobcenter habe ich bereits mitgeteilt das es eine Bescheinigung vom Jugendamt gibt.
Es gibt bereits eine von 2018 die dem Jobcenter vorliegt.
Diese wäre veraltet und man benötige eine neue Bescheinigung.
Das Jugendamt wird mir morgen einen neue Bescheinigung ausstellen.
Das wird mir leider nicht helfen wenn ich keine Zusicherung bekommen werde.
Mit dem drängeln bin ich bereits sehr erfahren^^
Die haben schon zahlreiche Anrufe bekommen und einige E-Mails...
Ich habe sogar behauptet das mein Vater mich Ende des Monats rausschmeißen wird und mir die Obdachlosigkeit droht.
In einer Disco war ich übrigens noch nie ^^
Dem Jobcenter habe ich bereits mitgeteilt das es eine Bescheinigung vom Jugendamt gibt.
Es gibt bereits eine von 2018 die dem Jobcenter vorliegt.
Diese wäre veraltet und man benötige eine neue Bescheinigung.
Das Jugendamt wird mir morgen einen neue Bescheinigung ausstellen.
Das wird mir leider nicht helfen wenn ich keine Zusicherung bekommen werde.
Mit dem drängeln bin ich bereits sehr erfahren^^
Die haben schon zahlreiche Anrufe bekommen und einige E-Mails...
Ich habe sogar behauptet das mein Vater mich Ende des Monats rausschmeißen wird und mir die Obdachlosigkeit droht.
Re: Mietwohnung zu teuer
E-Mail - ok mir gewissen Zahnschmerzen meinerseits, Anruf, kannst Du nicht nachweisen.
Leider fällt mir konkret im Moment nichts ein, was Du noch machen könntest. Drohende Obdachlosigkeit ist aber ein durchaus starkes Argument, das würde ich weiter behaupten.
Vielleicht fällt anderen User hier noch was mehr sein.
Leider fällt mir konkret im Moment nichts ein, was Du noch machen könntest. Drohende Obdachlosigkeit ist aber ein durchaus starkes Argument, das würde ich weiter behaupten.
Vielleicht fällt anderen User hier noch was mehr sein.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Vielen Dank für eure Bemühungen
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Re: Mietwohnung zu teuer
Ich habe von einem Kostensenkungsverfahren beim Jobcenter erfahren.
Diese könnte man bei einem unangemessenen Mietpreis beantragen und das Jobcenter.
Dann müsste das Jobcenter für 6 Monate die Kosten in vollem Umfang bezahlen und ich wäre in der Pflicht die Kosten innerhalb der 6 Monate anzupassen sodass die Kosten angemessen sind.
Diese könnte man bei einem unangemessenen Mietpreis beantragen und das Jobcenter.
Dann müsste das Jobcenter für 6 Monate die Kosten in vollem Umfang bezahlen und ich wäre in der Pflicht die Kosten innerhalb der 6 Monate anzupassen sodass die Kosten angemessen sind.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Eine Option weniger also.
Das Jobcenter ist wirklich sehr kompliziert
Zuletzt geändert von Wampe am Di 14. Jul 2020, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammgeführt. Bitte keine Doppelpostings, für kleine Ergänzungen gibt es die "Beitrag ändern"-Funktion.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Leider eine sehr wahre Aussage
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Re: Mietwohnung zu teuer
Zu der Problematik auch mal - https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/ ... e-wohnung/
Nur, bitte nicht gleich jubeln. Das sagt nur, es gibt evtl. eine Chance, aber es sagt eben auch - der Weg dorthin ist lang und steinig. Ohne Gericht wirst Du in der Richtung vermutlich nichts durchsetzen können
Nur, bitte nicht gleich jubeln. Das sagt nur, es gibt evtl. eine Chance, aber es sagt eben auch - der Weg dorthin ist lang und steinig. Ohne Gericht wirst Du in der Richtung vermutlich nichts durchsetzen können
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Re: Mietwohnung zu teuer
Danke für den Link.Koelsch hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 22:26 Zu der Problematik auch mal - https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/ ... e-wohnung/
Nur, bitte nicht gleich jubeln. Das sagt nur, es gibt evtl. eine Chance, aber es sagt eben auch - der Weg dorthin ist lang und steinig. Ohne Gericht wirst Du in der Richtung vermutlich nichts durchsetzen können
Mein Vater würde mich Ende diesen Monats vor die Tür setzen und es liegt eine Bescheinigung vom Jugendamt vor das belegt, das ein Zusammenleben bei meinen Eltern nicht möglich ist
Die Kaution von 720 Euro müsste das Jobcenter nicht zahlen da ich das Geld bereits habe.
Die Differenz würde ich vom Regelsatz bezahlen.
Ich kann absolut nicht verstehen was das Problem ist
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Re: Mietwohnung zu teuer
Wie läuft das dann ab beim Sozialgericht?Wampe hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 22:36Dann wende dich schnellstmöglich an das zuständige Sozialgericht.Lebensabschnitt 1998 hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 22:36Mein Vater würde mich Ende diesen Monats vor die Tür setzen und es liegt eine Bescheinigung vom Jugendamt vor das belegt, das ein Zusammenleben bei meinen Eltern nicht möglich ist
Ich muss dazu erwähnen, das ich momentan keine Anmeldung habe und nicht weiß ob dann überhaupt jemand zuständig für mich ist.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Welche Unterlagen benötige ich?Wampe hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 22:47 Am schnellsten geht's, wenn du mit dem ganzen Papierkram hinfährst und der Rechtsantragstelle erzählst was Sache ist, die helfen dir dann beim Aufsetzen von dem Schriftkram.
Vorher aber mal kurz dort anrufen wegen evtl. Sonderregelungen bezüglich Corona.
Alternativ den Eilantrag selber fertig machen und per Post schicken.
Ein Beispiel, wie sowas aussehen kann:
https://www.sozialgericht-bremen.de/six ... antrag.pdf
Und noch ein paar Infos:
https://www.sozialrecht-rosenow.de/eila ... richt.html
Das Jobcenter hat mir nur mündlich mitgeteilt, das die Kosten nicht übernommen werden können.
Ich habe noch keinen Antrag gestellt auf ALG II.
Ich bin gerade schlichtweg überfordert
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Re: Mietwohnung zu teuer
Wampe hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 23:00Dann mach das umgehend.Lebensabschnitt 1998 hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 22:55Das Jobcenter hat mir nur mündlich mitgeteilt, das die Kosten nicht übernommen werden können.
Ich habe noch keinen Antrag gestellt auf ALG II.
Und nicht mit mündlichen Ablehnungen abspeisen lassen, immer auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.
Mit der Wohnung zum Monatswechsel wird es da aber wohl nichts mehr ...
Ich könnte also jetzt schon einen Antrag auf ALG II stellen?
Das wusste ich gar nicht.
Was ist ein Rechtsmittelfähigen bescheid?
Re: Mietwohnung zu teuer
Halt stop - hast Du beim JobCenter noch keinen Antrag gestellt?
Warte mal bitte noch morgen ab, heute bin ich schon was müde, aber das könnte eine Möglichkeit sein. Aber bitte nicht gleich jubeln, bin da selbst recht skeptisch.
Warte mal bitte noch morgen ab, heute bin ich schon was müde, aber das könnte eine Möglichkeit sein. Aber bitte nicht gleich jubeln, bin da selbst recht skeptisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietwohnung zu teuer
Ich habe keinen Antrag gestellt und wusste nicht das ich den beantragen kann.
Ich dachte wenn ich den Mietvertrag abgeschlossen habe kann ich einen Antrag stellen.
Ich habe es so verstanden gehabt, das ich den Mietvertrag am Samstag mit dem Vermieter unterschreibe und diese dem Jobcenter zukommen lasse.
Dann könnte ich den Antrag auf ALG II stellen und bis zum 01.08 wäre die erste Monatsmiete auf dem Konto vom Vermieter.
Zuletzt geändert von Wampe am Di 14. Jul 2020, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt. Bitte keine Doppelpostings. Zu den Forenfunktionen siehe meine Signatur.
Grund: Beiträge zusammengeführt. Bitte keine Doppelpostings. Zu den Forenfunktionen siehe meine Signatur.
- kleinchaos
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Re: Mietwohnung zu teuer
Soooo achnell schießen die Preußen nicht und das JC bearbeitet höchst selten Anträge innerhalb von 2 Wochen. Blöd ist nur, dass du schon dort warst wegen der Wohnung, die werden sich, auch ohne Antrag, an dich erinnern.
Rechtsmittelfähig ist ein Bescheid dann, wenn er eine Rechtsfolgenbelehrung enthält. In etwa so: gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides ...
Wenn das JA involviert ist, kann auch das JA dir eine vorübergehende Unterkunftsmöglichkeit gewähren. Wenn dich deine Eltern definitiv zum Monatsende rausschmeißen, dann bitte auch ganz fix zum Sozialamt gehen und dich ab 1.August wohnungslos melden. Es gibt da eine Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Du brauchst auch eine postalische Erreichbarkeit ab 1. August. Die ist ganz wichtig. Am 1. August gehst zu zum Einwohnermeldeamt und meldest dich wohnungslos. Auch, wenn du bei einem Kumpel auf der Couch pennen kannst.
Ist ganz wichtig, weil das Sozialgericht und auch das JC dann wirklich schnell in die Puschen kommen müssen
Rechtsmittelfähig ist ein Bescheid dann, wenn er eine Rechtsfolgenbelehrung enthält. In etwa so: gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides ...
Wenn das JA involviert ist, kann auch das JA dir eine vorübergehende Unterkunftsmöglichkeit gewähren. Wenn dich deine Eltern definitiv zum Monatsende rausschmeißen, dann bitte auch ganz fix zum Sozialamt gehen und dich ab 1.August wohnungslos melden. Es gibt da eine Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Du brauchst auch eine postalische Erreichbarkeit ab 1. August. Die ist ganz wichtig. Am 1. August gehst zu zum Einwohnermeldeamt und meldest dich wohnungslos. Auch, wenn du bei einem Kumpel auf der Couch pennen kannst.
Ist ganz wichtig, weil das Sozialgericht und auch das JC dann wirklich schnell in die Puschen kommen müssen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Mietwohnung zu teuer
Ist mir leider erst heute morgen aufgefallen: Die ganze "Fuhre" von Lebensabschnitt erinnerte mich an eine der Protagonistinnen in Inge Hannemann's Buch "Die Hartz IV Diktatur."
Jaaaa, ich weiß: Amazon ist bäbä.
Aber da bekommt man das Buch auch gebraucht für einen Heiermann + Versandkosten.
Die Frau hat auch eine eigene homepage
http://inge-hannemann.de/
und einen facebook-account
https://www.facebook.com/IngeHannemann1/
Jaaaa, Politikerin und so.
Aber sie mal über einen der Kontaktmöglichkeiten anfunken und um Argumentationshilfen/-formulierungen bitten kann nicht schaden.
Mach' beim Jobcenter und/oder beim Sozialgericht auch wirklich deutlich, dass Du den Schulabschluß machen willst - kein Schulabschluss -> keine Ausbildung -> kein vernünftiger Job -> Altersarmut.
Und zum Lernen brauchst Du ein ruhiges Umfeld, was "zu Hause" nicht möglich ist, daher brauchst Du eine eigene Wohnung.
Bei Verwandschaft, Freunden ist kein dauerhaftes Unterkommen.
Besseres als sonst schon gepostet wurde fällt mir nicht ein.
Wichtig: Posting von kc wegen Meldeadresse und postalischer Erreichbarkeit.
Fällt mir gerade noch ein: eigenes Bankkonto ist vorhanden?
Jaaaa, ich weiß: Amazon ist bäbä.
Aber da bekommt man das Buch auch gebraucht für einen Heiermann + Versandkosten.
Die Frau hat auch eine eigene homepage
http://inge-hannemann.de/
und einen facebook-account
https://www.facebook.com/IngeHannemann1/
Jaaaa, Politikerin und so.
Aber sie mal über einen der Kontaktmöglichkeiten anfunken und um Argumentationshilfen/-formulierungen bitten kann nicht schaden.
Mach' beim Jobcenter und/oder beim Sozialgericht auch wirklich deutlich, dass Du den Schulabschluß machen willst - kein Schulabschluss -> keine Ausbildung -> kein vernünftiger Job -> Altersarmut.
Und zum Lernen brauchst Du ein ruhiges Umfeld, was "zu Hause" nicht möglich ist, daher brauchst Du eine eigene Wohnung.
Bei Verwandschaft, Freunden ist kein dauerhaftes Unterkommen.
Besseres als sonst schon gepostet wurde fällt mir nicht ein.
Wichtig: Posting von kc wegen Meldeadresse und postalischer Erreichbarkeit.
Fällt mir gerade noch ein: eigenes Bankkonto ist vorhanden?
Signatur?
Muss das sein?
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