Kindesunterhalt bei 19jährigem

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Wubru
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Kindesunterhalt bei 19jährigem

#1

Beitrag von Wubru »

Hallo Ihr Lieben,

Ich h?tt da mal ein Problem. Mal versuchen, das zu ordnen.
Anbei schon mal unser aktueller Bescheid.

Kind hat jetzt in ner h?heren Handelsschule Corona-Fachabi gemacht. Hat keine Lehrstelle gefunden (zum einen wegen Corona, zum anderen, ist er ein Stiller und kann im Vorstellungsgespr?ch nicht so punkten glaub ich).
Plan B musste her und so beginnt er zum 1.9. ein FSJ und bekommt dort dann k?nftig 380 Euro.
Der Kindsvater bezahlte 400 Euro Kindesunterhalt auf mein Konto.
Nun meint Kindsvater, das sei alles soooo ungerecht, sein Sohn w?rde demn?chst ja f?r "umme" arbeiten und ich w?rde ihn kurz halten
(um mal zu verdeutlichen, woher wahrscheinlich diese emotionale Entscheidung kommt, erkl?re ich es: mein Sohn bekommt vom Vater TG ... 50 - 100 Euro, von seiner Oma TG 20 Euro + dem ,was er beim gro?elterlichen Haushaltshelfen kriegt (geht er 1x im Monat, sind es 40 Euro...geht er 2x im Monat sind es 80 Euro...)...von mir bekam er dann "nur" noch 30 Euro... Diese 30 Euro bedingungsloses TG kriegt er aber aus erzieherischen Gr?nden nicht mehr ausgezahlt. Kind hatte die Wahl. Wenn er seine 2 Aufgaben im Haushalt in der Woche macht, bekommt er sein TG.
So, weiter im Text.
Nun m?chte der Kindsvater die 400 Euro Unterhalt direkt auf das Konto seines Kindes zahlen. Kann er ja theoretisch und praktisch machen. Mal davon abgesehen, dass er SICH wieder als tollen Papa hinstellt, der ihm sein Geld auf Kinds Konto ?berweist, kommt dann nat?rlich wieder die Arschmutter, die ihm das Geld f?r den Lebensunterhalt abkn?pfen muss :2:

So, jetzt hatte ich weiter ?berlegt. Seit 1.3.2012 bekam ich SGB XII, wegen Erwerbsunf?higkeit und laufendem Rentenverfahren.
2016, als Sohnemann etwas ?ber 15 war, merkte das Sozialamt, moment, hier kann man Geld sparen...das Kind ist SGB II berechtigt. Und so wurde Sohn Hartz IV-Empf?nger und zog mich in seine BG :grimmig:
WENN Sohnemann also jetzt 400 Euro Kindesunterhalt udn demn?chst die 380 Euro von seinem FSJ bekommt, dann ist er mit 780 Euro ?ber seinem Bedarf bzw. deckt den selbst. Das w?rde oder k?nnte doch bedeuten, dass ich wieder Antrag beim Sozialamt SGB XII stellen kann ab 1.9.???
Oder hab ich da irgendwo ein Denkfehler??
War das jetzt verst?ndlich formuliert? :ka:



PS: von Sohns Verdienst gehen auch 62 EUro f?rs Azubiticket ab...
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#2

Beitrag von Koelsch »

Nee, nee, der Bedarf ist gedeckt
ALG2-Berechnung-Sohnemann.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Wubru
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#3

Beitrag von Wubru »

Cheffe, hast du da irgendwo das Azubiticket verwurschtelt??
Und was bedeutet das jetzt?? SGB XII beantrageng zum 1.9.?? Und den aktuellen Bescheid mit bei tun, damit die nicht auf die Idee kommen, von dem harterkämpften Mehrbedarfen und KdU-Gedöns Abstriche zu machen und so Widerspruchsverfahren zu ersparen?!
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#4

Beitrag von Koelsch »

Würde ich so machen. Die Kosten für's Ticket gehen leider in den 200 Grundfreibetrag unter.
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tigerlaw
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#5

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits seid Ihr doch jetzt eine sog. Bedarfsgemeinschaft!

Ich habe gerade so einen Fall von Eheleuten: ER ist 70 Jahre alt, bekommt mickrige Rente; SIE ist 62 Jahre alt, arbeitet mit EKS.

Aus Perspektive der Frau zählt ER zur BG, ist aber nicht H-4-berechtigt (da > 67 Jahre). Sein ungedeckter Bedarf wird vom SozA bezahlt.

Bei IHR kommt es drauf an, ob ihr EKS-Einkommen ihren Bedarf deckt.

--> Auf Euch angewandt: Wenn Sohnemann wg Einkommens raus ist, musst Du GruSi-Antrag stellen. Wenn nicht, bist Du wohl weiterhin im Sozialgeld-Bezug des JC.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Wubru
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#6

Beitrag von Wubru »

dankeee Georg.
ich werde morgen grusi beantragen. Cheffe hat schon raus dass es sogar wohngeld für den Junior gibt
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#7

Beitrag von Koelsch »

:grimmig: 5-mal wird der Berechnungsbogen hier viewtopic.php?f=7&p=556219#p556115 runter geladen und keinem fällt der Fehler im Rechner auf :grimmig:

Kleiner Hinweis - der ALG II-Bedarf ist um € 56 höher als der Rechner ermitteln hat

:grimmig: Alles muss man selb er machen :grimmig:
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marsupilami
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#8

Beitrag von marsupilami »

Und werum sechste nich gleich dazu, wo der Fehler iss?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#9

Beitrag von Koelsch »

Weil ich gemein bin :baeh: :baeh:
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Wubru
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#10

Beitrag von Wubru »

Koelsch hat geschrieben: Mi 5. Aug 2020, 18:38 Kleiner Hinweis - der ALG II-Bedarf ist um € 56 höher als der Rechner ermitteln hat
:grimmig: Alles muss man selb er machen :grimmig:
:ohnmacht:
heißt? ich glaub, das Einkommen is trotzdem noch höher oder nich?
ich war schon immer zu doof für den alg-rechner. ich rede mich raus :mrgreen2:
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#11

Beitrag von Koelsch »

An der Lage "Bedarfsdeckung" ändert sich dadurch nix
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#12

Beitrag von Koelsch »

Wegen der Vollständigkeit - Ausdruck ALG II Rechner mit ohne Fehler
ALG2-Berechnung-Sohnemann_Fehlerbeseitigung.pdf
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Wubru
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#13

Beitrag von Wubru »

daaanke schön fürs "rechnen".
ist mein MeB da unerheblich?
viele Grüße vom Noordwijker Strand
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#14

Beitrag von tigerlaw »

Wubru hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 15:55 daaanke schön fürs "rechnen".
ist mein MeB da unerheblich?
viele Grüße vom Noordwijker Strand
:pssst:

Ist das auch angemeldet?
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Günter
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#15

Beitrag von Günter »

Und seit wann gilt die Stallpflicht für GruSi-Empfänger?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, der Mehrbedarf ist unerheblich, erhöht aber natürlich Euren ALG II Anspruch. Ändert aber nix daran, dass Sohnemann seinen Bedarf selber deckt, und darum geht's ja hier
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Wubru
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#17

Beitrag von Wubru »

tigerlaw hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 16:12
Wubru hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 15:55 viele Grüße vom Noordwijker Strand
:pssst:

Ist das auch angemeldet?
2 tage oa :gunni:

im Zweifel komm ich auch an Post.
Günni, leider bin ich noch nicht wieder gruselig... ich hoffe aber bald.
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Günter
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#18

Beitrag von Günter »

Erwerbsunfähig ist erwerbsunfähig. Du bist nicht stallpflichtig.
Günni, leider bin ich noch nicht wieder gruselig... ich hoffe aber bald.

Stell dich vor den Spiegel und üb Grimassen, du schaffst es.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#19

Beitrag von Koelsch »

Richtig, Wubru darf OA sein


....wobei aber die Erwerbsunfähigkeit derzeit strittig ist. Es gibt ja ein "Oberschlechtachten" in dem der Schlechtachter erklärt, all die vielen Kollegen, die vorher auf erwerbsunfähig getippt haben, haben Null Ahnung und sind Vollidioten, ich schlechtachte: Wubru ist voll arbeitsfähig.
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Pegasus
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#20

Beitrag von Pegasus »

Günter hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 16:33 Und seit wann gilt die Stallpflicht für GruSi-Empfänger?
:1:
Aber beim Urlaub muß man aufpassen. Mehr als 2 Monate (?) dann muß man genau nachweisen, wann, von und wie man zurück gekommen ist. Nur mit diesen Nachweisen wird die Grusi dann geleistet. So steht das jedenfalls ungefähr in meinen Bescheiden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich kenne dazu nur § 41a SGB XII
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#22

Beitrag von tigerlaw »

Ja, und da sind es nur 4 Wochen!

Habe jetzt einen Mandanten: Ägypter, hat vor Jahrzehnten in D studiert, ist in D geblieben. Hat hier viele Kinder bekommen (mehrere haben z.B, Medizin, eine TH-Bauingenieur studiert). War selbständig tätig, hat jetzt Mikrorente von vielleicht 80 €, Rest GruSi. Ist noch nicht eingebürgert.

War Ende Februar 2020 nach Kairo gereist, für drei Wochen.
Rückflug wurde wg Corona gecancelled.
Da Ägypter, bekam er keinen Platz bei der Rückholaktion des AA Ende März.
Ist am 25.7. von Kairo nach Brüssel geflogen.
GruSi-Amt hat Ende März die Zahlungen eingestellt, damit auch die unmittelbare KdU.
Vermieter hat Räumungsklage eingereicht. Argument: Mieter habe nicht auf Corona hingewiesen.
Jetzt habe ich entsprechende Klageerwiderung verfasst. Mal sehen, wie es ausgeht.
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#23

Beitrag von kleinchaos »

Man möchte eben nicht, dass sich unsere Armutsrentner im Ausland auf deutsche Staatskosten einen fetten Lenz machen, wie seinerzeit Florida-Rolf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#24

Beitrag von Wubru »

ja, koelsch hat es nochmal erwähnt... Aber das Gericht hat dazu ja noch nicht den Hammer geschwungen :gaga:
seit nem Jahr! können wir zum Schlechtachten keine Stellung nehmen, weil erst JETZT die Unterlagen rausgerückt wurden UND bisher immer noch nicht, das angefertigte Audio während des Interviews! (Beistand wurde ja vehement abgelehnt - warum nur?).

diescha, das mit deinem Ägypter ist ja krass :never:
ich drücke die Daumen, dass das für euch gut ausgeht.
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Re: Kindesunterhalt bei 19jährigem

#25

Beitrag von Koelsch »

WUBRU hat sich nett vom JC abgemeldet
2020_08_13_Abschiedsschreiben JC_ano.doc
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