Stellungnahme/Anhörung
Re: Stellungnahme/Anhörung
Es kommt einzig und allein darauf an, wann das ankommt. Ich würde es also eher heute schon absenden, die Post ist ja auch nicht mehr das, was sie mal war
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
die Stellungnahme kam per Einschreiben am 26.08. im jc an...
dann haben sie einen Minderungsbescheid für 30% ab Oktober geschickt
(hab ihn hier hochgeladen und der Text von der Datei wurde wieder nich vollständig gezeigt,
der scan war aber komplett)
die Begründung is so:
am 09.07.
"sind Sie beide nicht erschienen. Eine Entschuldigung oder
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt uns nicht vor.
Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 12.08.2020 gemäß (Paragraph) 24 SGB X
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sie haben keinen wichtigen Grund dargelegt und nachgewiesen.
Auch Umstände, die eine außergewöhnliche Härte im konkreten Einzelfall begründen könnten,
wurden von Ihnen weder vorgetragen noch sind solche ersichtlich."
dann haben sie einen Minderungsbescheid für 30% ab Oktober geschickt
(hab ihn hier hochgeladen und der Text von der Datei wurde wieder nich vollständig gezeigt,
der scan war aber komplett)
die Begründung is so:
am 09.07.
"sind Sie beide nicht erschienen. Eine Entschuldigung oder
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt uns nicht vor.
Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 12.08.2020 gemäß (Paragraph) 24 SGB X
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sie haben keinen wichtigen Grund dargelegt und nachgewiesen.
Auch Umstände, die eine außergewöhnliche Härte im konkreten Einzelfall begründen könnten,
wurden von Ihnen weder vorgetragen noch sind solche ersichtlich."
Re: Stellungnahme/Anhörung
der Brief kam heute mit der Post in einem weißen Umschlag,
da steht
"Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.12.2020"
da steht
"Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.12.2020"
- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Also Widerspruch sowieso.
Zum einen von der Abfolge her und dann nochmal nachlegen warum Ihr nicht zu der Maßnahme gegangen seid.
Zum einen von der Abfolge her und dann nochmal nachlegen warum Ihr nicht zu der Maßnahme gegangen seid.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Stellungnahme/Anhörung
Aufschiebende Wirkung nicht vergessen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Stellungnahme/Anhörung
da steht so
"Der Widerspruch hat gemäß (Paragraph) 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung."
"Der Widerspruch hat gemäß (Paragraph) 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung."
Re: Stellungnahme/Anhörung
Deswegen ja aufschiebende Wirkung ausdrücklich beantragen mit sehr kurzer Fristsetzung. Begründung: Bescheid grob rechtswidrig, Deine nachweislich fristgemäß eingereichte Anhörung wurde nicht berücksichtigt.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
bene
auch wenn ich mich net auskenne bei den ganzen details und Fachbegriffen
auch wenn ich mich net auskenne bei den ganzen details und Fachbegriffen
- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Könnte man das in etwa so schreiben?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Ich würde die aufschiebende Wirkung gleich zu Beginn setzen und dafür eine enge Frist setzen. Wird die nicht eingehalten Eilantrag an's SG
und ich würde deutlich darauf hinweisen, dass man absolut nicht auf die Anhörung eingegangen ist, obwohl diese fristgerecht eingereicht wurde.
und ich würde deutlich darauf hinweisen, dass man absolut nicht auf die Anhörung eingegangen ist, obwohl diese fristgerecht eingereicht wurde.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Widerspruch gegen ....
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt. Eine Entscheidung wird zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung bis zum 10.09.2020 erwartet.
Begründung: 1. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrkostenübernahme.
2. Es besteht erheblicher Zweifel, ob der Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet ist.
3. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über meine Anhörungssantwort.
4. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt. Eine Entscheidung wird zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung bis zum 10.09.2020 erwartet.
Begründung: 1. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrkostenübernahme.
2. Es besteht erheblicher Zweifel, ob der Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet ist.
3. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über meine Anhörungssantwort.
4. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Kurz, knapp, treffend
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- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Ich würd's trotzdem erst dem JC senden, nicht dass ein SG Richter ankommt, und sagt das Vorverfahren wurde nicht ordnungsgemäß eröffnet.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Ja ok, dann von mir aus die Fristsetzung rausnehmen aus der Beantragung der aufschiebenden Wirkung und am nächsten Tag zum SG
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Ich hab Günters Vorschlag mit Wampes Hinweis ergänzt. Ausnahmsweise nenne ich sogar die §§, denn dann kann beim Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einfach zur Begründung auf den Widerspruch verwiesen werden und der Richter am SG wird gleich in die richtige Richtung "gestupst".
Günter hat geschrieben: ↑Fr 28. Aug 2020, 19:46 Widerspruch gegen ....
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt. Eine Entscheidung wird zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung bis zum 10.09.2020 erwartet.
Begründung:
- Die Einladung erfolge ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, an einen solchen werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail (§ 36a SGB I; § 33 SGB X)
- Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrkostenübernahme.
- Es besteht erheblicher Zweifel, ob der Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet ist.
- Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über meine Anhörungssantwort.
- Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
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- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Und raus damit.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Stellungnahme/Anhörung
ich dachte man legt erst Widerspruch beim jc ein und die Rechtsabteilung dort prüft ihn...
jdfs, das es im Anhörungsschreiben erst heisst
38,90 Euro Minderung pro Monat soll nich in den Widerspruch?
jdfs, das es im Anhörungsschreiben erst heisst
38,90 Euro Minderung pro Monat soll nich in den Widerspruch?
Re: Stellungnahme/Anhörung
Du willst die Minderung doch komplett weg haben, da ist der Betrag doch völlig zweitrangig
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Re: Stellungnahme/Anhörung
ok
die Einladung war im Anhang von der e-mail,
also wie ein typisches Schreiben vom jc,
mit Briefkopf und Unterschrift, passen dann die Paragraphen?
die Einladung war im Anhang von der e-mail,
also wie ein typisches Schreiben vom jc,
mit Briefkopf und Unterschrift, passen dann die Paragraphen?
- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Ja.
Weil eben per E-Mail versandt.
Ob die überhaupt und wenn ja was da angehängt haben, ist egal.
E-Mail ist immer noch nicht wirklich "gerichtsfest"
Kann viel zu leicht gefälscht werden, abgefangen und verändert werden, landet viel zu oft im Spam-Ordner und geht unbemerkt verloren, ....
Weil eben per E-Mail versandt.
Ob die überhaupt und wenn ja was da angehängt haben, ist egal.
E-Mail ist immer noch nicht wirklich "gerichtsfest"
Kann viel zu leicht gefälscht werden, abgefangen und verändert werden, landet viel zu oft im Spam-Ordner und geht unbemerkt verloren, ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?