Stellungnahme/Anhörung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#76

Beitrag von Koelsch »

Es kommt einzig und allein darauf an, wann das ankommt. Ich würde es also eher heute schon absenden, die Post ist ja auch nicht mehr das, was sie mal war
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#77

Beitrag von Nives Morgenstern »

allright 🙂
Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#78

Beitrag von Nives Morgenstern »

die Stellungnahme kam per Einschreiben am 26.08. im jc an...
dann haben sie einen Minderungsbescheid für 30% ab Oktober geschickt
(hab ihn hier hochgeladen und der Text von der Datei wurde wieder nich vollständig gezeigt,
der scan war aber komplett)

die Begründung is so:
am 09.07.
"sind Sie beide nicht erschienen. Eine Entschuldigung oder
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt uns nicht vor.
Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 12.08.2020 gemäß (Paragraph) 24 SGB X
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sie haben keinen wichtigen Grund dargelegt und nachgewiesen.
Auch Umstände, die eine außergewöhnliche Härte im konkreten Einzelfall begründen könnten,
wurden von Ihnen weder vorgetragen noch sind solche ersichtlich."
Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#79

Beitrag von Nives Morgenstern »

der Brief kam heute mit der Post in einem weißen Umschlag,
da steht
"Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.12.2020"
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marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#80

Beitrag von marsupilami »

Also Widerspruch sowieso.

Zum einen von der Abfolge her und dann nochmal nachlegen warum Ihr nicht zu der Maßnahme gegangen seid.
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Günter
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#81

Beitrag von Günter »

Aufschiebende Wirkung nicht vergessen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#82

Beitrag von Nives Morgenstern »

da steht so
"Der Widerspruch hat gemäß (Paragraph) 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung."
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Koelsch
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#83

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja aufschiebende Wirkung ausdrücklich beantragen mit sehr kurzer Fristsetzung. Begründung: Bescheid grob rechtswidrig, Deine nachweislich fristgemäß eingereichte Anhörung wurde nicht berücksichtigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#84

Beitrag von Nives Morgenstern »

bene 🙂
auch wenn ich mich net auskenne bei den ganzen details und Fachbegriffen
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marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#85

Beitrag von marsupilami »

Könnte man das in etwa so schreiben?
2020_08_28 Widerspruch gegen Sanktion.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#86

Beitrag von Koelsch »

Ich würde die aufschiebende Wirkung gleich zu Beginn setzen und dafür eine enge Frist setzen. Wird die nicht eingehalten Eilantrag an's SG

und ich würde deutlich darauf hinweisen, dass man absolut nicht auf die Anhörung eingegangen ist, obwohl diese fristgerecht eingereicht wurde.
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Günter
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#87

Beitrag von Günter »

Widerspruch gegen ....

Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt. Eine Entscheidung wird zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung bis zum 10.09.2020 erwartet.

Begründung: 1. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrkostenübernahme.

2. Es besteht erheblicher Zweifel, ob der Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet ist.

3. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über meine Anhörungssantwort.

4. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#88

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#89

Beitrag von Koelsch »

Kurz, knapp, treffend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#90

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Günter's Vorschlag ist gut.

Druckreif.
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Koelsch
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#91

Beitrag von Koelsch »

Ich würd's trotzdem erst dem JC senden, nicht dass ein SG Richter ankommt, und sagt das Vorverfahren wurde nicht ordnungsgemäß eröffnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#92

Beitrag von Koelsch »

Ja ok, dann von mir aus die Fristsetzung rausnehmen aus der Beantragung der aufschiebenden Wirkung und am nächsten Tag zum SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#93

Beitrag von Nives Morgenstern »

nice
"irgendwas" hat geklappt vor Oktober 🙂
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#94

Beitrag von Koelsch »

Ich hab Günters Vorschlag mit Wampes Hinweis ergänzt. Ausnahmsweise nenne ich sogar die §§, denn dann kann beim Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einfach zur Begründung auf den Widerspruch verwiesen werden und der Richter am SG wird gleich in die richtige Richtung "gestupst".
Günter hat geschrieben: Fr 28. Aug 2020, 19:46 Widerspruch gegen ....

Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt. Eine Entscheidung wird zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung bis zum 10.09.2020 erwartet.

Begründung:
  1. Die Einladung erfolge ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, an einen solchen werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail (§ 36a SGB I; § 33 SGB X)
  2. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrkostenübernahme.
  3. Es besteht erheblicher Zweifel, ob der Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet ist.
  4. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über meine Anhörungssantwort.
  5. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#95

Beitrag von marsupilami »

:bravo: :Daumenhoch:
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Günter
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#96

Beitrag von Günter »

Und raus damit.
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Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#97

Beitrag von Nives Morgenstern »

ich dachte man legt erst Widerspruch beim jc ein und die Rechtsabteilung dort prüft ihn...

jdfs, das es im Anhörungsschreiben erst heisst
38,90 Euro Minderung pro Monat soll nich in den Widerspruch?
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Koelsch
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#98

Beitrag von Koelsch »

Du willst die Minderung doch komplett weg haben, da ist der Betrag doch völlig zweitrangig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Nives Morgenstern

Re: Stellungnahme/Anhörung

#99

Beitrag von Nives Morgenstern »

ok

die Einladung war im Anhang von der e-mail,
also wie ein typisches Schreiben vom jc,
mit Briefkopf und Unterschrift, passen dann die Paragraphen?
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marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung

#100

Beitrag von marsupilami »

Ja.
Weil eben per E-Mail versandt.
Ob die überhaupt und wenn ja was da angehängt haben, ist egal.

E-Mail ist immer noch nicht wirklich "gerichtsfest"
Kann viel zu leicht gefälscht werden, abgefangen und verändert werden, landet viel zu oft im Spam-Ordner und geht unbemerkt verloren, ....
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