Stellungnahme/Anhörung
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
is interessant der Artikel
(wir haben unser Vereinshaus Ende Mai wieder geöffnet, mit Hygienekonzept,
verschiedene Tätigkeiten sind dort aber erst mal ausgesetzt)
was Wampe meint wegen der unkonkreten Stundenzahl und Fahrtkostenübernahme
kommt mir auch so vor
(wir haben unser Vereinshaus Ende Mai wieder geöffnet, mit Hygienekonzept,
verschiedene Tätigkeiten sind dort aber erst mal ausgesetzt)
was Wampe meint wegen der unkonkreten Stundenzahl und Fahrtkostenübernahme
kommt mir auch so vor
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
wir sind ja nach der telefonischen Erstberatung am 06.07. nich zu dem MT
(Erstangebot Einladung für den 09.07. mit RFB)
heute kam ein Schreiben
(Erstangebot Einladung für den 09.07. mit RFB)
heute kam ein Schreiben
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Ich würde den freundlich schreiben, da zu Beginn der Maßnahme kein Bewilligungsbescheid vorlag, ging ich sicher zu Recht davon aus, dass eine Teilnahme nicht verpflichten ist. Der Bewilligungsbescheid ging erst einen Monat nach Beginn der Maßnahme zu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Ich hab das mal zusammengezogen
So, Ihr habt ja die Einladung hochgeladen und von div. anderen Foristen sind ja zusätzliche Fragen gekommen und Ratschläge, warum man da nicht hingehen sollte bzw. was man bei denen nachfragen sollte.
Habt Ihr da was in der Richtung unternommen?
Geschrieben?
Gemailt?
Oder doch telefoniert?
Wenn Nein, dann vermute ich mal, dass Ihr wissen wollt, was Ihr auf das Anhörungsschreiben antworten sollt.
Das ist erstmal nur mal so ein Sammelsurium von evtl. möglichen Argumenten.
- weder in der telefonischen Beratung noch in dem Vorladungsschreiben wurde ein Hygiene-Konzept des Maßnahmeträgers erwähnt geschweige denn gezielt aufgezeigt, welche Maßnahmen wir bzw. der Maßnahmeträger zumindest für dieses Erstgespräch einzuhalten hätten.
- wo genau sollen betriebliche Erprobungen jetzt in Zeiten Corona-Pandemie erfolgen?
Insbesondere unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen und landesspezifischen Be- und Einschränkungen?
Abgesehen davon: was genau soll im Rahmen dieser betrieblichen Erprobungen geprobt werden?
- Zum Zeitpunkt der Einladung lag kein Bewilligungsbescheid vor.
- in dieser Einladung steht was von "Erhebung von Daten".
Sie haben doch alle Daten vorliegen. Warum sollen ich/wir jetzt nochmal einem Dritten Daten angeben?
Abgesehen davon ist in der Vorladung nicht erläutert, in wie weit der Datenschutz nach DSGVO berücksichtigt wird.
- nicht sonderlich relevant aber schon bemerkenswert, dass es jetzt aktuell im Jahre 2020 um Sofortangebote 2019 gehen soll.
Ich nehme an, dass andere Foristen noch mehr dazu beitragen können.
Müsste man dann noch vielleicht etwas ausführlicher oder knapper - je nach dem.
Reihenfolge evtl. ändern, etc, etc.
So, Ihr habt ja die Einladung hochgeladen und von div. anderen Foristen sind ja zusätzliche Fragen gekommen und Ratschläge, warum man da nicht hingehen sollte bzw. was man bei denen nachfragen sollte.
Habt Ihr da was in der Richtung unternommen?
Geschrieben?
Gemailt?
Oder doch telefoniert?
Wenn Nein, dann vermute ich mal, dass Ihr wissen wollt, was Ihr auf das Anhörungsschreiben antworten sollt.
Das ist erstmal nur mal so ein Sammelsurium von evtl. möglichen Argumenten.
- weder in der telefonischen Beratung noch in dem Vorladungsschreiben wurde ein Hygiene-Konzept des Maßnahmeträgers erwähnt geschweige denn gezielt aufgezeigt, welche Maßnahmen wir bzw. der Maßnahmeträger zumindest für dieses Erstgespräch einzuhalten hätten.
- wo genau sollen betriebliche Erprobungen jetzt in Zeiten Corona-Pandemie erfolgen?
Insbesondere unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen und landesspezifischen Be- und Einschränkungen?
Abgesehen davon: was genau soll im Rahmen dieser betrieblichen Erprobungen geprobt werden?
- Zum Zeitpunkt der Einladung lag kein Bewilligungsbescheid vor.
- in dieser Einladung steht was von "Erhebung von Daten".
Sie haben doch alle Daten vorliegen. Warum sollen ich/wir jetzt nochmal einem Dritten Daten angeben?
Abgesehen davon ist in der Vorladung nicht erläutert, in wie weit der Datenschutz nach DSGVO berücksichtigt wird.
- nicht sonderlich relevant aber schon bemerkenswert, dass es jetzt aktuell im Jahre 2020 um Sofortangebote 2019 gehen soll.
Ich nehme an, dass andere Foristen noch mehr dazu beitragen können.
Müsste man dann noch vielleicht etwas ausführlicher oder knapper - je nach dem.
Reihenfolge evtl. ändern, etc, etc.
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Muss das sein?
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Welche Regelbedarfsstufe ist das? Wenn es die RBS 2 ist, dann ist das Schreiben verwirrend. Werden nun 30% oder 38,90 € monatlich als Kürzung geprüft? Der Wert in Euro oder aber die Prozentangabe ist dann jedenfalls falsch.Die Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes sind die folgenden:
• Minderung um 30 % des auf Sie entfallenden Regelbedarfes, somit in Höhe von monatlich 38,90 €
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
vielen Dank für die vielen detaillierten Hinweise
was unternommen haben wir nich wg der Einladung...
mir kommt es vor als ob sie 10 Prozent vom Regelsatz meinen und pro Person
was unternommen haben wir nich wg der Einladung...
mir kommt es vor als ob sie 10 Prozent vom Regelsatz meinen und pro Person
Zuletzt geändert von Nives Morgenstern am Fr 14. Aug 2020, 18:13, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Huch, war mir gar nicht aufgefallen - wie gut, dass man so was heute bequem mit "bei dieser Hitze" begründen kann.
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- marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Auf alle Fälle müsst Ihr auf die Anhörung reagieren, sonst kürzen die tatsächlich.
Unabhängig von Olivia's Verwirrung.
Also entweder Koelsch's Kurz-und-einfach-Version oder die etwas ausführlichere von mir.
Unabhängig von Olivia's Verwirrung.
Also entweder Koelsch's Kurz-und-einfach-Version oder die etwas ausführlichere von mir.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
@Olivia Regelstufe 2
ja, mache dann ne Stellungnahme dazu, geht ja um eine Anhörung (!)
davon abgesehen, in welcher Höhe wolln die ab nächsten Monat konkret kürzen?
1 x 38,90 für maximal drei Monate
oder
2 x 38,90 für maximal drei Monate?
ausserdem, is das völlig egal wenn sie schreiben 30% und meinen 10%?
ja, mache dann ne Stellungnahme dazu, geht ja um eine Anhörung (!)
davon abgesehen, in welcher Höhe wolln die ab nächsten Monat konkret kürzen?
1 x 38,90 für maximal drei Monate
oder
2 x 38,90 für maximal drei Monate?
ausserdem, is das völlig egal wenn sie schreiben 30% und meinen 10%?
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Mach erst mal was fertig und geh nicht auf die Höhe der Kürzung ein. Das ist derzeit irrelevant nach meiner Meinung, das kann man evtl. anführen, wenn die wirklich sanktionieren.
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Die Aufforderung ist nicht eindeutig. Es ist nicht klar, welcher Betrag wie lange gekürzt werden soll. Schon die Anhörung ist mangelhaft.
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Kümmer Dich jetzt erst mal nicht um den folgenden Gedanken: Aber rechtlich wäre für mich interessant, ob man bei einer Sanktion von mehr als insgesamt € 38,90/Monat mit einem Verstoß gegen die reformatio in peius (Verböserungsverbot) im Anhörungsverfahren argumentieren könnte.
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
wollte in einer Stellungnahme nich auf die konkrete Kürzung eingehen...
interessiert mich "einfach so" was in dem Schreiben verzapft wird
bzw. ob das ein Meldeversäumnis ist oder etwas anderes
interessiert mich "einfach so" was in dem Schreiben verzapft wird
bzw. ob das ein Meldeversäumnis ist oder etwas anderes
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Nimm Marsus und meine Argumente und bastel was daraus, dann lass uns noch mal drüber lesen
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Meiner Meinung nach wäre dann das gesamte Anhörungsverfahren hinfällig. Die Sanktionsandrohung beeinflusst ja nicht unerheblich, ob und ggf. wie man weiter vorgeht. Zu einem über 38,90 €/Monat hinausgehenden Betrag kann allein deswegen nicht sanktioniert werden, einfach weil für den darüber hinausgehenden Teil die Anhörung fehlt. Da aber für für eine "Teilanhörung" keine gesetzliche Grundlage existiert, kippt der ganze Vorgang.Koelsch hat geschrieben: ↑Fr 14. Aug 2020, 20:38 Kümmer Dich jetzt erst mal nicht um den folgenden Gedanken: Aber rechtlich wäre für mich interessant, ob man bei einer Sanktion von mehr als insgesamt € 38,90/Monat mit einem Verstoß gegen die reformatio in peius (Verböserungsverbot) im Anhörungsverfahren argumentieren könnte.
Zieht sich das ganze Verfahren eine bestimmte Zeit hin, wäre fraglich, ob überhaupt ein erneutes Anhörungsverfahren gestartet werden dürfte, a) aus Fristgründen und b) da bereits ein Verfahren (erfolglos) gestartet wurde (wie viele Versuche hat das JC?).
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
darauf möchte ich eigentlich hinaus
Olivia "Meiner Meinung nach wäre ... das gesamte Anhörungsverfahren hinfällig"
macht euch jez aber keinen großen Kopf
Olivia "Meiner Meinung nach wäre ... das gesamte Anhörungsverfahren hinfällig"
macht euch jez aber keinen großen Kopf
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Richtig, dazu nichts mitteilen.Wampe hat geschrieben: ↑Sa 15. Aug 2020, 03:20Das sollte aber in der Antwort (noch) nicht zur Sprache kommen, sonst bessern die nach.Olivia hat geschrieben: ↑Fr 14. Aug 2020, 20:47Meiner Meinung nach wäre dann das gesamte Anhörungsverfahren hinfällig. Die Sanktionsandrohung beeinflusst ja nicht unerheblich, ob und ggf. wie man weiter vorgeht. Zu einem über 38,90 €/Monat hinausgehenden Betrag kann allein deswegen nicht sanktioniert werden, einfach weil für den darüber hinausgehenden Teil die Anhörung fehlt. Da aber für für eine "Teilanhörung" keine gesetzliche Grundlage existiert, kippt der ganze Vorgang.
Denn:
Der Gesetzestext dazu lautet:Wampe hat geschrieben: ↑Sa 15. Aug 2020, 03:20Für die Anhörung gibt es keine Frist, lediglich für die Sanktion als solche (§ 31b SGB II).Olivia hat geschrieben: ↑Fr 14. Aug 2020, 20:47Zieht sich das ganze Verfahren eine bestimmte Zeit hin, wäre fraglich, ob überhaupt ein erneutes Anhörungsverfahren gestartet werden dürfte, a) aus Fristgründen und b) da bereits ein Verfahren (erfolglos) gestartet wurde (wie viele Versuche hat das JC?).
Zieht sich das aktuelle Verfahren (inkl. Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren) länger als ein halbes Jahr hin, dann könnte m.E. kein neues Verfahren mehr gestartet werden, eben weil bereits die Anhörung fehlerhaft ist.Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31b.html
Es gibt also mehrere Ansatzpunkte, um gegen die geplante Sanktion des Existenzminimums vorzugehen.
- marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Wieviel genau gekürzt wird, ist meiner Meinung nach derzeit irrelevant.
Es geht darum, die Sanktion/Kürzung überhaupt wegzubekommen/auszuhebeln.
Dazu ist auch die "individuelle Anwesenheitszeit" nicht besonders gut geeignet.
Denn die "kann" ja mit dem Maßnahmeträger vereinbart werden - wobei zugegebenermaßen das auf ein Diktat des MT hinauslaufen wird.
Ob der sich darauf einläßt "individuell" erst 08:15 zu beginnen, weil der Bus erst 08:05 an der Haltestelle ankommt und man/vrau noch 5 Minuten bis zum Veranstaltungsort braucht ....
Oder ob man/vrau vor 14:30 Schluss machen darf wg. S-Bahn/Kinderbetreuung, .....
Würd' ich jetzt auch nicht groß drauf herumreiten.
Liebe Optionskommune:
ich/wir sind aus folgenden Gründen nicht zu der Maßnahme erschienen, weil:
1.) Zum Zeitpunkt der Einladung kein korrekter Leistungsbescheid vorlag.
Nach meinen/unseren Recherchen ist die Reihenfolge: erst Leistungsbescheid, dann Maßnahme.
weitere Punkte: siehe #79
Dann mal schauen was kommt.
Es geht darum, die Sanktion/Kürzung überhaupt wegzubekommen/auszuhebeln.
Dazu ist auch die "individuelle Anwesenheitszeit" nicht besonders gut geeignet.
Denn die "kann" ja mit dem Maßnahmeträger vereinbart werden - wobei zugegebenermaßen das auf ein Diktat des MT hinauslaufen wird.
Ob der sich darauf einläßt "individuell" erst 08:15 zu beginnen, weil der Bus erst 08:05 an der Haltestelle ankommt und man/vrau noch 5 Minuten bis zum Veranstaltungsort braucht ....
Oder ob man/vrau vor 14:30 Schluss machen darf wg. S-Bahn/Kinderbetreuung, .....
Würd' ich jetzt auch nicht groß drauf herumreiten.
Liebe Optionskommune:
ich/wir sind aus folgenden Gründen nicht zu der Maßnahme erschienen, weil:
1.) Zum Zeitpunkt der Einladung kein korrekter Leistungsbescheid vorlag.
Nach meinen/unseren Recherchen ist die Reihenfolge: erst Leistungsbescheid, dann Maßnahme.
weitere Punkte: siehe #79
Dann mal schauen was kommt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
tendiere zu der schlichten Version "Bescheid lag nich vor"
(obwohl die anderen Einwände auch wichtig sind)
die ham wg der Stellungnahme eine Frist bis zum 28.08. gesetzt...
nich um denen Zahlen für die Anhörung zu schreiben, jdfs würd mich mal interessieren:
wie kommen sie mathematisch auf die Minderungssumme?
der Regelbedarf beträgt 609,95 Euro pro Person,
abzüglich 48,17 und 48,18 Euro (96,35 Euro fiktives Einkommen monatlich)
ich kann das nicht rechnen, wieviel sind 100% wenn 38,90 Euro 30% sind?
hab überlegt doch Widerspruch einzulegen gegen den Bescheid vom 29.07.,
langsam läppert es sich
(obwohl die anderen Einwände auch wichtig sind)
die ham wg der Stellungnahme eine Frist bis zum 28.08. gesetzt...
nich um denen Zahlen für die Anhörung zu schreiben, jdfs würd mich mal interessieren:
wie kommen sie mathematisch auf die Minderungssumme?
der Regelbedarf beträgt 609,95 Euro pro Person,
abzüglich 48,17 und 48,18 Euro (96,35 Euro fiktives Einkommen monatlich)
ich kann das nicht rechnen, wieviel sind 100% wenn 38,90 Euro 30% sind?
hab überlegt doch Widerspruch einzulegen gegen den Bescheid vom 29.07.,
langsam läppert es sich
Zuletzt geändert von Nives Morgenstern am Sa 15. Aug 2020, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Die 38,90 sind 10% des Regelsatzes für eine Person in einer 2-er BG:
Stell doch mal den Bescheid anonymisiert hier ein, dann gucken wir mal
Stell doch mal den Bescheid anonymisiert hier ein, dann gucken wir mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Nives Morgenstern hat geschrieben: ↑Sa 15. Aug 2020, 11:00 tendiere zu der schlichten Version "Bescheid lag nich vor"
Die kannst Du immer noch später bei Bedarf nachreichen.(obwohl die anderen Einwände auch wichtig sind)
Frage mal in die Runde, wann es sich empfiehlt zu antworten. Meiner Meinung nach noch nicht gleich, sondern gegen Ende der Frist. Es läuft ja auch noch evtl. die "Verjährung" von sechs Monaten, falls ein neues Anhörungsverfahren gestartet werden müsste.die ham wg der Stellungnahme eine Frist bis zum 28.08. gesetzt...
Eben genau deswegen ist die Anhörung nicht in Ordnung. Es wurde Dir nicht verständlich erklärt, welcher Betrag wann und wie lange gekürzt werden soll. Es fängt ja schon an mit den Begrifflichkeiten. Für Dich ist der Regelsatz der Auszahlbetrag. Im Sinne des Jobcenters ist der Regelsatz der auf den persönlichen Bedarf entfallende Bedarfsanteil lt. Regelbedarfsermittlungsgesetz exkl. KdU, ggf. Warmwasserpauschale und Mehrbedarfen, der sich wiederum in die verschiedenen Regelbedarfsstufen untergliedert. Das versteht eben nicht jeder Leistungsempfänger und umso wichtiger ist eine korrekte Ankündigung, um welche Absenkung es sich bei der vorgesehenen Sanktionierung handelt.nich um denen Zahlen für die Anhörung zu schreiben, jdfs würd mich mal interessieren:
wie kommen sie mathematisch auf die Minderungssumme?
der Regelbedarf beträgt 689,95 Euro pro Person,
abzüglich 48,17 und 48,18 Euro (96,35 Euro fiktives Einkommen monatlich)
ich kann das nicht rechnen, wieviel sind 100% wenn 38,90 Euro 30% sind?
Welcher Bescheid ist das? Ist er hier im Thread schon besprochen worden?hab überlegt doch Widerspruch einzulegen gegen den Bescheid vom 29.07.,
langsam läppert es sich
- marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Jetzt bringt hier nicht alles durcheinander!
Einladung zur Maßnahme UND möglicherweise zweifelhafter Leistungsbescheid.
Ich verlier jetzt schon den Über- und Durchblick!
Einladung zur Maßnahme UND möglicherweise zweifelhafter Leistungsbescheid.
Ich verlier jetzt schon den Über- und Durchblick!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
die Einladung kam als mail-Anhang am 06.07.,
da steht als dicke Überschrift
"Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)",
braucht es da keinen Paragraph für bzw. ich weiß nich ob das ein Zuweisungsbescheid ist
@Olivia ein Leistungsbescheid vom 29.07., hatten hier wg dem fiktiven Einkommen gesprochen
@Koelsch hab eine pdf, is noch nich geschwärzt
war nur ne Überlegung mit dem Widerspruch wg dem Leistungsbescheid
da steht als dicke Überschrift
"Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)",
braucht es da keinen Paragraph für bzw. ich weiß nich ob das ein Zuweisungsbescheid ist
@Olivia ein Leistungsbescheid vom 29.07., hatten hier wg dem fiktiven Einkommen gesprochen
@Koelsch hab eine pdf, is noch nich geschwärzt
war nur ne Überlegung mit dem Widerspruch wg dem Leistungsbescheid
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Dann wünsch ich frohes schwärzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona
Nur als Mail-Anhang? Sowas kommt doch sonst per Brief.Nives Morgenstern hat geschrieben: ↑Sa 15. Aug 2020, 14:12 die Einladung kam als mail-Anhang am 06.07.,