Stellungnahme/Anhörung
Re: Stellungnahme/Anhörung
Widerspruch
gegen Ihren Bescheid über die Minderung der Grundsicherung vom 27.08.2020
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt.
Begründung:
1. Die Einladung erfolgte ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, an einen solchen werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail (Paragraph 36a SGB I, Paragraph 33 SGB X).
2. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten deutliche Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrtkostenübernahme.
3. Es besteht erheblicher Zweifel, ob Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet sind.
4. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über
die Stellungnahmen in der Antwort auf das Anhörungsschreiben,
bei Ihnen per Einschreiben zugegangen am 26.08.2020.
5. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Ort, Datum Unterschrift
soll ich das morgen so per Einschreiben an das jc schicken?
nur, die Frist wäre ja erst Ende September
gegen Ihren Bescheid über die Minderung der Grundsicherung vom 27.08.2020
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig, daher wird die aufschiebende Wirkung beantragt.
Begründung:
1. Die Einladung erfolgte ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, an einen solchen werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail (Paragraph 36a SGB I, Paragraph 33 SGB X).
2. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten deutliche Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrtkostenübernahme.
3. Es besteht erheblicher Zweifel, ob Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet sind.
4. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über
die Stellungnahmen in der Antwort auf das Anhörungsschreiben,
bei Ihnen per Einschreiben zugegangen am 26.08.2020.
5. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Ort, Datum Unterschrift
soll ich das morgen so per Einschreiben an das jc schicken?
nur, die Frist wäre ja erst Ende September
Zuletzt geändert von Nives Morgenstern am So 30. Aug 2020, 17:06, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Stellungnahme/Anhörung
vastehe, den Teil nach dem Komma im ersten Satz streichen...
ich frag einen Freund wg dem Bescheid hochladen,
er hat nen profi-scanner in seinem Büro
vielen Dank für eure Mühe!
ich frag einen Freund wg dem Bescheid hochladen,
er hat nen profi-scanner in seinem Büro
vielen Dank für eure Mühe!
Re: Stellungnahme/Anhörung
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Stellungnahme/Anhörung
Ist denn der Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung jetzt beim SG?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
Ist ein "ganz normaler" Sanktionsbescheid, interessant nur, dass der Sanktionszeitraum über den BWZ hinausgeht.
Angeblich hat man Deine Anhörung doch berücksichtigt, sagt aber nur lapidar "da steht nix wichtiges drin".
Angeblich hat man Deine Anhörung doch berücksichtigt, sagt aber nur lapidar "da steht nix wichtiges drin".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
Warum nicht? Dann wirst Du 3 Monate mit der Sanktion "leben" müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
is mir nich eilig...
wichtig is das dem Widerspruch stattgegeben wird
wichtig is das dem Widerspruch stattgegeben wird
Re: Stellungnahme/Anhörung
Ist wohl 'ne BG, bei € 389 Regelbedarf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Denen würde ich nicht nur an's Bein p..... , sondern die ganze Bude mit Gülle füllen!!
Zitat aus dem Minderungsbescheid:
Aber die Teilnahme-Verpflichtung als E-Mail-Anhang ist zulässig?
Schon aus diesem Grunde widersprechen, beim Sozialgericht vorstellig werden!!
Undbedingt!
Zitat aus dem Minderungsbescheid:
Zitat Ende.Die Erhebung eines Widerspruchs als einfache E-Mail entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Schriftformerfordernis. Ein solcher Widerspruch wäre daher als unzulässig zurückzuweisen.
Aber die Teilnahme-Verpflichtung als E-Mail-Anhang ist zulässig?
Schon aus diesem Grunde widersprechen, beim Sozialgericht vorstellig werden!!
Undbedingt!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Stellungnahme/Anhörung
der Widerspruch ist noch nicht raus,
wollte erst den Bescheid hochladen...
die drei Berechnungsbögen eventuell auch dann
wollte erst den Bescheid hochladen...
die drei Berechnungsbögen eventuell auch dann
Re: Stellungnahme/Anhörung
Beides hat mit dem Widerspruch doch nix zu tun
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
weil Wampe gesagt hat
#117 118
#117 118
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 31. Aug 2020, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Die Zitierfunktion ist meines Wissens nicht außer Betrieb.
Grund: Die Zitierfunktion ist meines Wissens nicht außer Betrieb.
Re: Stellungnahme/Anhörung
@Wampe da stehn beide
hab das bei Punkt 1 mit 'reingebastelt'
Widerspruch
gegen Ihren Bescheid über die Minderung der Grundsicherung vom 27.08.2020
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig.
Begründung:
1. Die Einladung erfolgte ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, daran werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail
(Paragraph 36a SGB I, Paragraph 33 SGB X).
Ein solcher Zuweisungsbescheid ist daher nicht wirksam, mit der Folge dass hieraus auch keine zulässigen Minderungen folgen können.
2. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten deutliche Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrtkostenübernahme.
3. Es besteht erheblicher Zweifel, ob Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet sind.
4. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über
die Stellungnahmen in der Antwort auf das Anhörungsschreiben,
bei Ihnen per Einschreiben zugegangen am 26.08.2020.
5. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Ort, Datum Unterschrift
soll ich das dann bald so schicken?
wenn ja einmal mit unseren Unterschriften oder zweimal, jeweils unterschrieben?
hab das bei Punkt 1 mit 'reingebastelt'
Widerspruch
gegen Ihren Bescheid über die Minderung der Grundsicherung vom 27.08.2020
Der Sanktionsbescheid ist grob rechtswidrig.
Begründung:
1. Die Einladung erfolgte ausschließlich per e-mail. Diese erfüllt nicht die Bedingungen für einen elektronischen Verwaltungsakt, daran werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an eine einfache e-Mail
(Paragraph 36a SGB I, Paragraph 33 SGB X).
Ein solcher Zuweisungsbescheid ist daher nicht wirksam, mit der Folge dass hieraus auch keine zulässigen Minderungen folgen können.
2. Die Einladung war nicht ausreichend bestimmt, es fehlten deutliche Angaben zum Infektionsschutz, zeitlichen Aufwand und zu der erforderlichen Fahrtkostenübernahme.
3. Es besteht erheblicher Zweifel, ob Bürger vor einer Entscheidung über die Leistungsgewährung zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet sind.
4. Im Sanktionsbescheid fehlt die erkennbare Ermessensausübung über
die Stellungnahmen in der Antwort auf das Anhörungsschreiben,
bei Ihnen per Einschreiben zugegangen am 26.08.2020.
5. Der Beginn der Minderung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Ort, Datum Unterschrift
soll ich das dann bald so schicken?
wenn ja einmal mit unseren Unterschriften oder zweimal, jeweils unterschrieben?
Re: Stellungnahme/Anhörung
Unterschrieben einfach an's JC reicht. Wenn Du aufschiebende Wirkung beim SG beantragen willst, dann 2-fach unterschrieben an's SG zusammen mit dem Antrag (der auch 2-fach)
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Stellungnahme/Anhörung
Jep, bald schicken!
Aber die aufschiebende Wirkung mit beantragen!
Aber die aufschiebende Wirkung mit beantragen!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Stellungnahme/Anhörung
Richtig, aufschiebende Wirkung natürlich auch beim JC beantragen, hatte ich doch glatt übersehen, dass das fehlt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
wie is das wenn keine Eilbedürftigkeit vorliegt?
Re: Stellungnahme/Anhörung
Dann wird eine Eilentscheidung abgelehnt, dann geht's als normales Verfahren
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Re: Stellungnahme/Anhörung
verstehe ich das so richtig?
man legt erst mal 'schlicht' Widerspruch beim jc ein
(ohne Antrag für eine aufschiebende Wirkung, weder beim jc noch beim SG über einen Eilantrag)
eventuell läßt das jc sich drei Monate Zeit mit der Bearbeitung...
falls sie den Widerspruch ablehnen kann man dann vor Gericht gehen
man legt erst mal 'schlicht' Widerspruch beim jc ein
(ohne Antrag für eine aufschiebende Wirkung, weder beim jc noch beim SG über einen Eilantrag)
eventuell läßt das jc sich drei Monate Zeit mit der Bearbeitung...
falls sie den Widerspruch ablehnen kann man dann vor Gericht gehen
Re: Stellungnahme/Anhörung
Nein, Du legst Widerspruch beim JC ein mit Antrag auf aufschiebende Wirkung
am nächsten Tag stellt Du Eilantrag auf aufschiebende Wirkung beim SG
wird der abgelehnt, dann geht alles seinen "normalen" Gang = irgendwann kommt Widerspruchsbescheid vom JC und gegen den kannst dann, falls nötig, normal klagen
am nächsten Tag stellt Du Eilantrag auf aufschiebende Wirkung beim SG
wird der abgelehnt, dann geht alles seinen "normalen" Gang = irgendwann kommt Widerspruchsbescheid vom JC und gegen den kannst dann, falls nötig, normal klagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Stellungnahme/Anhörung
Bedenke aber bitte auch: SG-Richter sind nicht (völlig) doof. Je länger Du wartest, desto mehr wird der Richter denken "Och, scheint ja nicht allzu eilig zu sein, wenn er sich so viel Zeit lässt."
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
ich verstehe nicht warum ich diese Anträge stellen soll
wo ich davon ausgehe das sie abgelehnt werden wegen mangelnder Eilbedürftigkeit...
wo ich davon ausgehe das sie abgelehnt werden wegen mangelnder Eilbedürftigkeit...
Re: Stellungnahme/Anhörung
Ich versteh Dich auch nicht mehr, Du scheinst es vorzuziehen, 3 Monate mit Sanktion zu leben, statt Dich dagegen zu wehren mit aller Kraft. Kein Mensch sagt, dass keine Eilbedürftigkeit vorliegt, nur je länger Du rumeierst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Stellungnahme/Anhörung
das ich mich mit dem ganzen Verfahrensweg und den details beschäftige zeigt doch das ich
diesen Minderungsbescheid nicht einfach hinnehme...
ich denke das keine Eilbedürftigkeit bei hohem Schonvermögen vorliegt
diesen Minderungsbescheid nicht einfach hinnehme...
ich denke das keine Eilbedürftigkeit bei hohem Schonvermögen vorliegt