LSG Hessen - L 6 AS 471/19 - fingierte abschließende Festsetzung vorläufiger Leistungen gemäß § 41a Abs. 5 SGB II

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Koelsch
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LSG Hessen - L 6 AS 471/19 - fingierte abschließende Festsetzung vorläufiger Leistungen gemäß § 41a Abs. 5 SGB II

#1

Beitrag von Koelsch »

  1. Auch während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens wegen einer vorläufigen Entscheidung kommt es ggf. zu deren fiktiver Wandlung in eine endgültige Festsetzung nach § 41a Abs 5 SGB II; diese wird zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.
    1. Zur rügelosen Einlassung in eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.
    2. Das Landessozialgericht ist für die Entscheidung über eine im Berufungsverfahren zulässig erweiterte Klage instanziell zuständig.
https://openjur.de/u/2261911.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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