Kündigung während der Probezeit hat Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens zur Folge

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marsupilami
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Kündigung während der Probezeit hat Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens zur Folge

#1

Beitrag von marsupilami »

viewtopic.php?f=32&t=27063

Ich hab mir den Inhalt zu dem Link durchgelesen.
Insgesamt wird dort - nach meiner Meinung recht wenig zu den Gründen der Kündigung gesagt bzw. wie belastend der Aufgabenbereich des Probanden für ihn gewesen sein muss.
So wie sich das liest, ist er auch weit weg vom im Arbeitsvertrag (lag überhaupt einer vor?) beschriebenen Aufgabengebiet eingesetzt worden.

Aber LSG Hamburg sagt offenbar: es ist egal, ob der Job Schpass macht oder nicht - Du hast einen und Du darfst den nicht kündigen!
Basta!

Ich musste erst mal googlen, was "cashmining" eigentlich bedeutet.
Eine vernünftige Erklärung hab ich aber nicht gefunden.
Ich bin immer nur im Umfeld von Bitcoin gelandet und davon hab ich absolut keine Ahnung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin#Mining
https://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin_Cash#Mining
Signatur?
Muss das sein?
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benedetto
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Re: Kündigung während der Probezeit hat Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens zur Folge

#2

Beitrag von benedetto »

3 Vom Beklagten mit Schreiben vom 19. September 2013 dazu angehört, dass er seine Hilfebedürftigkeit möglicherweise schuldhaft ohne wichtigen Grund herbeigeführt habe, sodass er zum Ersatz der gezahlten Leistungen verpflichtet sei, teilte der Kläger mit, es sei angedacht gewesen, dass er die Rolle eines Prozessberaters ausfülle. Auch habe er im Bewerbungsgespräch angegeben, „weniger Interesse an SAP zu hegen“. Seine Aufgaben seien dann aber sehr technisch gewesen. Er sei mit Cashmining-Aufgaben betraut worden und habe das Gefühl gehabt, zu einem Techniker transformiert zu werden. Er habe immer wieder versucht, von seinem Vorgesetzten Aufgaben im Prozessbereich zu erhalten, der Vorgesetzte habe aber des Öfteren keine Zeit für ihn gehabt und ihn auf spätere Termine vertröstet. Versuche, das Beschäftigungsverhältnis zu einem späteren Termin zu beenden, habe er nicht unternommen, der Faktor Zeit spiele nämlich eine große Rolle, wenn man, wie er, eine Fehlentscheidung bei der Berufswahl getroffen habe. Ihm sei schon klar, dass beschäftigt zu sein einen hohen Wert habe, aber das gelte nicht um jeden Preis. Er sei weder ein Fachmann für Informationstechnologie noch Ingenieur und habe das Cashmining in SAP als emotional sehr belastend empfunden. Zudem sei das dabei aufgebaute Wissen bei keinem anderen Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland anwendbar gewesen. Dieser Umstand und die Belastung durch ständige Reisen nach Mainz und Offenburg hätten ihn kündigen lassen...
22... Dass die Fortsetzung der Beschäftigung dem Kläger hier grundsätzlich oder jedenfalls bis zur Aufnahme einer noch zu suchenden neuen Beschäftigung im Sinne von § 10 Abs. 1 SGB II unzumutbar gewesen wäre, hat er nicht hinreichend substantiiert vorgetragen. Das Fehlen einer sinnvollen beruflichen Entwicklung reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, und das Problem der befürchteten langfristigen Bindung an den Arbeitgeber hätte bei Bestehen einer beruflichen Alternative durch einen Aufhebungsvertrag gelöst werden können. Im Übrigen hat der Kläger auch keine Atteste oder anderen Belege über mögliche gesundheitliche Auswirkungen vorgelegt.
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jp ... 580&st=ent

Offenbar hatte der Kläger nicht die Ausdauer, sich beim Arbeitgeber um eine intensivere Unterstützung während der notwendigen Einarbeitungsphase zu bemühen. Aus den o.g. Angaben schließe ich, daß dem Betroffenen vermutlich erhebliche spezifische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Prozeßmanagement von Unternehmen fehlten und er daher mit den übertragenen Aufgaben überfordert war. Er hätte es angesichts des Eigenkündigungsrisikos mit den Rechtsfolgen doch auf eine Kündigung durch den Arbeitgebers ankommen lassen müssen, weil dem Arbeitgeber die mangelnde Geeignetheit des Probanden sicherlich nicht entgangen war.

@Marsu > ich habe dies hier unter dem Schwerpunkt Cash Mining in SAP (Finanzmanagement, Liquiditätsmanagement etc.) gefunden:

https://www.google.com/search?client=fi ... 69&bih=598

https://mehrwerk.net/produkt/finanz-cas ... er-sap-erp
Funktionsweise

Aktuellen Stand der Bank- und Finanzkonten sowie der Liquiditätsvorschau-Bericht mit dem Tagesfinanzstatus über die zu erwartenden Zahlungseingänge von Kunden und Zahlungsausgänge an Lieferanten.

Regelmäßige Beobachtung der sich aus dem Zahlungsprozess ableitenden Veränderungen der Liquidität im Unternehmen.

Erstellung eines Finanzstatus mit Gegenüberstellung der Geldanlagen und Geldaufnahmen. Zugesagte Kreditlinien der Banken müssen einbezogen werden.

Bankstatus: Darstellung der Kontenstände der Bankkonten des Hauptbuches (Finanzbuchhaltung).
Ausrichtung des Cash Managements auf ein kurzfristiges Liquiditätsmanagement.
Bitcoin Cash Mining ist wohl nicht das richtige Stichwort weil zu speziell; dabei hätte sich der Kläger schon nach einer Woche Probezeit die Karten gelegt...

https://www.btc-echo.de/bitcoin-cash-mi ... t-angriff/
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