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SG Köln - S 15 AS 456/19 - Kosten für Laptop und Drucker sind zu übernehmen

Verfasst: Do 27. Aug 2020, 21:31
von Koelsch
SG Köln - S 15 AS 456_19 - Kosten für Laptop und Drucker sind zu übernehmen.pdf

SG Köln: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 22:55
von tigerlaw
SG Köln, U. v. 11.08.2020 -S 15 AS 456/19-: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"

Leitsätze (von "tigerlaw") :

1. Im Regelbedarf nach § 20 Abs.1 SGB II ist der Bedarf für die Anschaffung eines Laptop bzw. Druckers zur Teilnahme am Schulunterricht nicht berücksichtigt.
2. Laptop und Drucker zählen auch nicht zu den gesondert anerkannten Bedarfe für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II,
3. Bei dem Bedarf handelt es sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung- und Teilhabe. Insbesondere verlangen die Herausforderungen des digitalen Wandels auch nach einer spezifisch digitalen Bildung.

:tiger:


Fundstellen bei https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... S%20456/19

Re: SG Köln: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 23:01
von Koelsch
Ich häng das Urteil dann mal hier an
SG Köln - S 15 AS 456_19 - Kosten für Laptop und Drucker sind zu übernehmen.pdf