LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
Jobcenter muss Zugang von Meldeaufforderung nachweisen:Re: Mehrfache Meldeaufforderung
Habe das Urteil separat eingestellt mit Link auf Originalfassung unter viewtopic.php?f=32&t=27098#p559017
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Mehrfache Meldeaufforderung
Vielen Dank!
Sächsisches Landessozialgericht - L 3 AS 60/18 - Statistik ersetzt nicht den Zugangsbeweis
Kommen Einladungen des Jobcenters bei einem Hilfeempfänger angeblich nicht an, so ist das Jobcenter auch dann in der Nachweispflicht, wenn sich ein Leistungsempfänger die Tatsache, dass das Jobcenter Einladungen mit einfacher Post und damit ohne Zugangsnachweis versendet, möglicherweise zunutze macht. Statistische Überlegungen ersetzen keinen Zugangsnachweis.
Sächsisches Landessozialgericht - L 3 AS 60/18 - Urteil vom 28.05.2020
Sächsisches Landessozialgericht - L 3 AS 60/18 - Urteil vom 28.05.2020
Der Senat verkennt nicht, dass vieles dafür spricht, dass sich der Kläger die Praxis des Beklagten, Einladungen mit einfacher Post und damit ohne Zugangsnachweis zu versenden, zunutze macht. Den Zugang von Einladungsschreiben hat er wiederholt bestritten. Da wenig wahrscheinlich ist, dass gerade missliebige Schreiben den Kläger nicht zu erreichen vermögen, spricht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die entsprechenden Darstellungen des Klägers nicht in jedem Falle der Wahrheit entsprechen. Der Nachweis des Zugangs solcher Schreiben kann aber nicht im Wege statistischer Überlegungen ersetzt werden. Vielmehr ist im Bestreitensfalle der Nachweis des Zuganges der Schriftstücke durch den Beklagten zu führen. Bestreitet ein Hilfebedürftiger wiederholt den Erhalt von Schriftstücken, ist es an dem Leistungsträger, dem in geeigneter Weise, nämlich durch die Wahl einer Versendungsform mit Nachweis, entgegenzutreten.
https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/ur ... _60.18.htm
Re: LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
HALT!! STOP!!
Das von @Olivia zitierte Urteil aus den "Anhaltspunkten" ist offenkundig mit falschem Aktenzeichen veröffentlicht. Denn der Text ist identisch mit dem Urteil, das Harald Thomé veröffentlicht hat.
Ich habe bereits eine Korrekturinfo an die "Anhaltspunkte"-Redaktion gemailt!
Das von @Olivia zitierte Urteil aus den "Anhaltspunkten" ist offenkundig mit falschem Aktenzeichen veröffentlicht. Denn der Text ist identisch mit dem Urteil, das Harald Thomé veröffentlicht hat.
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Re: LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
Meine Güte, da muss man aber die beiden Urteile ganz genau nebeneinander legen, um Unterschiede im Tatbestand (und daraus folgend auch in den Gründen) finden zu können!
Also sind es doch tatsächlich zwei verschiedene Urteile.
Der Redaktion der "Anhaltspunkte" schicke ich natürlich sofort eine "Korrektur der Korrektur" ...
Also sind es doch tatsächlich zwei verschiedene Urteile.
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