Ummeldung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Seitenstraße21
Beiträge: 1
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Ummeldung

#1

Beitrag von Seitenstraße21 »

Hallo liebe Foren-Teilnehmer,

Bin zwanzig Jahre alt wohne derzeit mit meiner Mutter in einer BG sie bezieht ALG II, befinde mich mit meiner Mutter in einer nie endenden Streitphase, die natürlich beide Seiten physisch und mental fordert.

Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, zu einer Person zu ziehen der würde mich quasi dort bei ihm wohnen lassen und hat noch ein Zimmer frei, er selber arbeitet.

Würde diesen Wintersemester anfangen zu studieren würde demnach dann BaFöG erhalten..

Nun zu meinen Fragen:

-> Würde es überhaupt gehen, dass ich mich ummelde / Wäre es sinnvoll (Streit aus'm Weg zu gehen mit meiner Mutter) ?
-> Welche Schritte müsste ich zuerst einleiten im Bezug auf die Institutionen bzw. wäre ich dann überhaupt noch abhängig von dem Jobcenter, denn
das BG Verhältnis würde sich dann auflösen zwischen meiner Mutter und mir (?) ?

-> Würde ich mich ummelden und nicht mehr bei meiner Mutter leben, würde ich dann den BaFöG Höchstsatz erhalten und würde das Kindergeld mir
übertragen werden?

Bin auch sehr ahnungslos was die Thematik ALG I / II anbelangt, da dies meine Mutter die ganze Zeit über gemanagt hat, weshalb hier bei meinen Fragen vielleicht paar Fragen drin sind die Halbwissen inkludieren

Falls ihr noch Ratschläge, Anmerkungen habt nur her damit bzw. wie ihr es machen würdet in meiner Situation (?)

Bedanke mich für jede Hilfe der Foren-Teilnehmer :Daumenhoch:
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ummeldung

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum

Meines Erachtens keine Probleme auf den ersten Blick.

Du ziehst um und gut ist's. Da Du nett und freundlich bist, schickst Du Deiner Mutter eine Kopie Deiner Meldebestätigung am neuen Wohnort. Gleichzeitig machst Du mit Deiner Mutter klar, dass sie die Familienkasse bittet, das Kindergeld direkt auf Dein Konto zu überweisen. Das ist für Deine Mutter nicht von Nachteil, denn dann bekommt sie entsprechend mehr ALG II.

Ja, Du bekämst BAföG Höchstsatz.

Und jetzt nicht nur er erste Blick sondern auch der zweite Blick:

Wie hoch ist Eure derzeitige Bruttokaltmiete? Wenn Du das weißt, dann prüf bitte mal hier (https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/), ob die nach Deinem Auszug immer noch angemessen ist. Wenn nein, dann wird Deine Mutter relativ kurz nach Deinem Auszug eine sogenannte Kostensenkungsaufforderung des JobCenters bekommen, auf gut Deutsch: "Wohnung ist jetzt zu teuer, such Dir eine günstigere Wohnung."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Ummeldung

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Eigenes Konto für das KG vorhanden?

Den Perso auch gleich ändern lassen!
Signatur?
Muss das sein?
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angel6364
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Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Ummeldung

#4

Beitrag von angel6364 »

Die Familienkasse weigert sich manchmal, das KG direkt ans "Kind" auszuzahlen. Das macht aber nichts, Deine Mutter kann es Dir auch monatlich überweisen.
Diese nachweisbare (!!) Weiterleitung dürfte beim Jobcenter keine Probleme machen. Bei uns hat das gut funktioniert, als mein Sohn weit weg studierte.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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