Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Ich habe von meiner Betriebskostenabrechnung eine Rückzahlung bekommen und wollte fragen, ob ich beim JC einen Fahrtkostenantrag beantragen kann, weil das JC die Höhe des Schecks gerne rückerstattet haben möchte, ich aber trotzdem gezwungen war, den Scheck einzureichen und deswegen den halben Tag unterwegs zu sein.
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Fürchte ich auch, dass das Dein Privat-Vergnügen ist.
Warum hat der Vermieter nicht einfach überwiesen?
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Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Betriebskostenabrechnung scheint des öfteren ein Problem zu sein:
viewtopic.php?f=3&t=23262&p=495453#p495453
viewtopic.php?f=26&t=20378&start=150#p473155
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Muss das sein?
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Ok ..., der Kontoauszug wurde hingeschickt und das Jc möchte nun wissen, ob ich damit einverstanden bin, dass es meine demnächst um 30% mindert. Wenn ich mich dazu nicht äußere, wird nach Aktenlage entschieden.
Warum werde ich jetzt bestraft?
dokumente folgen
Warum werde ich jetzt bestraft?
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Zuletzt geändert von derfred am Mi 28. Okt 2020, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Und warum willst Du da überhaupt antworten? BK-Guthaben krallt sich nun mal im Regelfall das JC
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
habs korrigiert nachdem ich es nochmal durchgelesen habe. das jc möchte mich 30% sanktionieren. warum? weil ich das nicht gleich gemeldet habe, dasss ich 12€ zurück bekommen habe?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Das können wir nicht sagen warum, denn wir kennen das Schreiben des JC nicht
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
so bitte die dokumente die ich noch anonymisiert hochgeladen hab
https://abload.de/img/img86jyl.jpg
https://abload.de/img/img_0001oyjm1.jpg
https://abload.de/img/img_0002rnkxy.jpg
https://abload.de/img/img_00039skxd.jpg
https://abload.de/img/img_0004p1jo4.jpg
https://abload.de/img/img86jyl.jpg
https://abload.de/img/img_0001oyjm1.jpg
https://abload.de/img/img_0002rnkxy.jpg
https://abload.de/img/img_00039skxd.jpg
https://abload.de/img/img_0004p1jo4.jpg
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Ich lese nichts davon, dass Dir 30% Sanktion drohen, hab's aber auch nur überflogen
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Auf seite 2 steht, dass beabsichtigt ist, mir 43,20€ in raten aufzurechnen. Und davor steht, dass nach § 43 die höhe der zu erstattenden leistungen 30% beträgt.
Warum will das jc mich jetzt sanktionieren? Weil ich mich nicht sofort gemeldet habe, als ich den scheck eingelöst habe und die abrechnung bekommen habe?
Warum will das jc mich jetzt sanktionieren? Weil ich mich nicht sofort gemeldet habe, als ich den scheck eingelöst habe und die abrechnung bekommen habe?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Das ist lediglich der Gesetzestext im § 43. Wenn Du 12 € "gestohlen" hast, dann können die halt nur 12 € "aufrechnen. Also kein Grund zur Panik
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
nicht im gesetzestext sondern auf seite 2 im anschreiben.
da steht aber klipp und klar drin, dass das jc mir raten in höhhe von 43,20€ anrechnen will
vorangegangen war das schreiben
https://abload.de/img/img_00059ljty.jpg
ihr helft mir net mehr oder?
da steht aber klipp und klar drin, dass das jc mir raten in höhhe von 43,20€ anrechnen will
vorangegangen war das schreiben
https://abload.de/img/img_00059ljty.jpg
ihr helft mir net mehr oder?
Zuletzt geändert von derfred am Mi 28. Okt 2020, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Nein, das steht da nicht. Da steht, gemäß § 43 SGB II können bis zu 30% aufgerechnet werden. Und weiter oben steht, Du hast € 12,xx zu erstatten, und das ist auch korrekt.
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Liest du denn nicht richtig?
auf seite 2 im anschreiben weiter unten steht:
„Sie beziehen derzeit laufende leistungen sgbII.
es ist beabsichtigt die erstattungsforderung in monatlichen raten in höhe von 43,20€ gegen ihre laufenden leistungen aufzurechnen."
Wenn dass da so steht würde das ja im umkehrschluss von unten nach oben gelesen bedeuten, die planen einen VA und wollen mich 30% sanktionieren, weil ich nicht gleich sofort gemeldet habe, dass ich 12 € wieder bekommen habe und davon gelebt habe.
Ohne rechtsbehelf und nur mit einem anhörungsbogen.
Also wollt ihr mir net mehr helfen oder? weil hier was los war und so oder? Wo kann ich denn da noch hilfe finden?
auf seite 2 im anschreiben weiter unten steht:
„Sie beziehen derzeit laufende leistungen sgbII.
es ist beabsichtigt die erstattungsforderung in monatlichen raten in höhe von 43,20€ gegen ihre laufenden leistungen aufzurechnen."
Wenn dass da so steht würde das ja im umkehrschluss von unten nach oben gelesen bedeuten, die planen einen VA und wollen mich 30% sanktionieren, weil ich nicht gleich sofort gemeldet habe, dass ich 12 € wieder bekommen habe und davon gelebt habe.
Ohne rechtsbehelf und nur mit einem anhörungsbogen.
Also wollt ihr mir net mehr helfen oder? weil hier was los war und so oder? Wo kann ich denn da noch hilfe finden?
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Ein bisken seltsam ist das aber schon.
Auf Seite 1 im 1. Absatz geht es um 12,68 €, die angeblich zu Unrecht bezogen worden sind.
Da es aber um KdU-NK geht, ist das höchstens eine Überzahlung, die - zu Recht - mit der KdU Oktober verrechnet werden soll.
Dieser Erstattungsbetrag wird auf Seite 2 im 3. Absatz nochmal wiederholt.
Das wäre nach meiner Lesart soweit in Ordnung.
Jetzt aber der Hammer:
Auf Seite 2, Absatz 7, Satz 2:
Es ist beabsichtigt, die Erstattungsforderung in monatlichen Raten in Höhe von 43,20 € gegen Ihre laufenden Leistungen aufzurechnen.
Das ist fast das dreieinhalbfache der eigentlichen Forderung.
Hat da wieder mal der Lehrbub gerechnet und den Bescheid rausgelassen?
Also nimmst Du den Anhörungsbogen und kreuzt dort das 2. Kästchen von oben an "Zu dem im Anhörungsanschreiben dargelegten Sachverhalt ...... möchte ich mich wie folgt äußern"
Dann schreibst Du in den Freiraum hinein: "siehe Rückseite".
Auf der Rückseite schreibst Du:
"Dieses Anhörungsschreiben verstehe ich nicht.
Auf Seite 1, 1.Absatz und Seite 2, 7.Absatz fordern Sie 12,68 € zurück.
Aber auf Seite 2, 7. Absatz, Satz 2, wollen Sie mit Raten in Höhe von 43,20 € aufrechnen.
Warum?
Das ist mehr als 3-mal soviel wie die eigentliche Forderung.
Für eine solche übermäßige Aufrechnung verlange ich eine Erklärung!
Mit freundlichen Grüßen. "
Dann fotografierst/kopierst Du beide Seiten und schickst das Original - möglichst nachweisbar z.B. Fax - an das Joke-Center.
Oder gibst das dort ab und läßt Dir den Empfang auf Deiner Kopie quittieren.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich keine Sanktion aus dem Schreiben herauslese.
Dann noch was:
Wer nicht posten/helfen will, will halt nicht oder hat keine Zeit oder was auch immer.
Die, die einen Job haben, machen das in ihrer Freizeit.
Also kann das schon mal eine Weile dauern, bis jemand antwortet.
So, nun hör auf zu jammern, les Dir das Schreiben vom JC noch mal durch, mach' wie ich geschrieben habe und dann wart ab, was dann vom JC kommt.
Nachtrag:
das nächste Mal meldest Du einen Geldeingang - insbesondere aus KdU-NK-Abrechnung oder Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten sofort.
So einen Blödsinn beantworte ich nicht noch mal!
Auf Seite 1 im 1. Absatz geht es um 12,68 €, die angeblich zu Unrecht bezogen worden sind.
Da es aber um KdU-NK geht, ist das höchstens eine Überzahlung, die - zu Recht - mit der KdU Oktober verrechnet werden soll.
Dieser Erstattungsbetrag wird auf Seite 2 im 3. Absatz nochmal wiederholt.
Das wäre nach meiner Lesart soweit in Ordnung.
Jetzt aber der Hammer:
Auf Seite 2, Absatz 7, Satz 2:
Es ist beabsichtigt, die Erstattungsforderung in monatlichen Raten in Höhe von 43,20 € gegen Ihre laufenden Leistungen aufzurechnen.
Das ist fast das dreieinhalbfache der eigentlichen Forderung.
Hat da wieder mal der Lehrbub gerechnet und den Bescheid rausgelassen?
Also nimmst Du den Anhörungsbogen und kreuzt dort das 2. Kästchen von oben an "Zu dem im Anhörungsanschreiben dargelegten Sachverhalt ...... möchte ich mich wie folgt äußern"
Dann schreibst Du in den Freiraum hinein: "siehe Rückseite".
Auf der Rückseite schreibst Du:
"Dieses Anhörungsschreiben verstehe ich nicht.
Auf Seite 1, 1.Absatz und Seite 2, 7.Absatz fordern Sie 12,68 € zurück.
Aber auf Seite 2, 7. Absatz, Satz 2, wollen Sie mit Raten in Höhe von 43,20 € aufrechnen.
Warum?
Das ist mehr als 3-mal soviel wie die eigentliche Forderung.
Für eine solche übermäßige Aufrechnung verlange ich eine Erklärung!
Mit freundlichen Grüßen. "
Dann fotografierst/kopierst Du beide Seiten und schickst das Original - möglichst nachweisbar z.B. Fax - an das Joke-Center.
Oder gibst das dort ab und läßt Dir den Empfang auf Deiner Kopie quittieren.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich keine Sanktion aus dem Schreiben herauslese.
Dann noch was:
Grundsätzlich ist hier die Beteiligung freiwillig.
Wer nicht posten/helfen will, will halt nicht oder hat keine Zeit oder was auch immer.
Die, die einen Job haben, machen das in ihrer Freizeit.
Also kann das schon mal eine Weile dauern, bis jemand antwortet.
So, nun hör auf zu jammern, les Dir das Schreiben vom JC noch mal durch, mach' wie ich geschrieben habe und dann wart ab, was dann vom JC kommt.
Nachtrag:
das nächste Mal meldest Du einen Geldeingang - insbesondere aus KdU-NK-Abrechnung oder Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten sofort.
So einen Blödsinn beantworte ich nicht noch mal!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Da steht 12 €. Der Rest ist falsch kopierter Gesetzestext. Lass dich nicht verrückt machen. Die behalten max das, was du zu viel erhalten hast.
Keine Panik, wir helfen dir auch weiterhin.
Keine Panik, wir helfen dir auch weiterhin.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
die 43,20€ ist die monatliche ratenhöhe. und bei 30% kann man sich ausrechnen, dass das ein halbes jahr geht.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html abs 2
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html abs 2
- marsupilami
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
43,20 sind 10 % des aktuellen Regelsatzes!!
Aktueller Regelsatz:
ziemlich unten.
eine 30-prozentige Sanktion wären 432/100x30 = 129,60 €
Aktueller Regelsatz:
https://www.hartziv.org/regelbedarf.htmlDer Regelsatz beläuft sich zunächst auf 432 Euro monatlich (ab 2021: 439 Euro) je Antragsteller.
ziemlich unten.
eine 30-prozentige Sanktion wären 432/100x30 = 129,60 €
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
in monatsraten von 43,20€ ? also 10% sanktion?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Wo steht da was von Sanktion ??????? Wo steht da was vom § 31a SGB II - da findest Du Sanktionen und nicht im § 43 SGB II
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
also fülle ich einfach aus, dass ich damit einverstanden bin und das geld überweisen möchte?
Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Das wäre die einfachste Lösung, oder Du machst gar nix und die ziehen Dir die € 12,xx vom nächsten ALG II ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung
Ich würde aber zur Sicherheit schreiben, dass Du überweisen willst. Aber nicht per Einschreiben, einfach per Brief, das sollte reichen.
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