Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#1

Beitrag von derfred »

Ich habe von meiner Betriebskostenabrechnung eine Rückzahlung bekommen und wollte fragen, ob ich beim JC einen Fahrtkostenantrag beantragen kann, weil das JC die Höhe des Schecks gerne rückerstattet haben möchte, ich aber trotzdem gezwungen war, den Scheck einzureichen und deswegen den halben Tag unterwegs zu sein.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#2

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35647
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#3

Beitrag von marsupilami »

Fürchte ich auch, dass das Dein Privat-Vergnügen ist.

Warum hat der Vermieter nicht einfach überwiesen?
Signatur?
Muss das sein?
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#4

Beitrag von derfred »

Wampe hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 19:17 Fahrtkosten zur Bank?
...Post wäre billiger
das geht leider nicht, weil da eine unterschrift von mir, auf dem dokument, welches die bank noch angefertigt hat, notwendig war
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35647
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#5

Beitrag von marsupilami »

Betriebskostenabrechnung scheint des öfteren ein Problem zu sein:

viewtopic.php?f=3&t=23262&p=495453#p495453

viewtopic.php?f=26&t=20378&start=150#p473155
Signatur?
Muss das sein?
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#6

Beitrag von derfred »

Ok ..., der Kontoauszug wurde hingeschickt und das Jc möchte nun wissen, ob ich damit einverstanden bin, dass es meine demnächst um 30% mindert. Wenn ich mich dazu nicht äußere, wird nach Aktenlage entschieden.
Warum werde ich jetzt bestraft?
dokumente folgen
Zuletzt geändert von derfred am Mi 28. Okt 2020, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#7

Beitrag von Koelsch »

Und warum willst Du da überhaupt antworten? BK-Guthaben krallt sich nun mal im Regelfall das JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#8

Beitrag von derfred »

habs korrigiert nachdem ich es nochmal durchgelesen habe. das jc möchte mich 30% sanktionieren. warum? weil ich das nicht gleich gemeldet habe, dasss ich 12€ zurück bekommen habe?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#9

Beitrag von Koelsch »

Das können wir nicht sagen warum, denn wir kennen das Schreiben des JC nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich lese nichts davon, dass Dir 30% Sanktion drohen, hab's aber auch nur überflogen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#12

Beitrag von derfred »

Auf seite 2 steht, dass beabsichtigt ist, mir 43,20€ in raten aufzurechnen. Und davor steht, dass nach § 43 die höhe der zu erstattenden leistungen 30% beträgt.
Warum will das jc mich jetzt sanktionieren? Weil ich mich nicht sofort gemeldet habe, als ich den scheck eingelöst habe und die abrechnung bekommen habe?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#13

Beitrag von Koelsch »

Das ist lediglich der Gesetzestext im § 43. Wenn Du 12 € "gestohlen" hast, dann können die halt nur 12 € "aufrechnen. Also kein Grund zur Panik
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#14

Beitrag von derfred »

nicht im gesetzestext sondern auf seite 2 im anschreiben.
da steht aber klipp und klar drin, dass das jc mir raten in höhhe von 43,20€ anrechnen will
vorangegangen war das schreiben
https://abload.de/img/img_00059ljty.jpg

ihr helft mir net mehr oder?
Zuletzt geändert von derfred am Mi 28. Okt 2020, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#15

Beitrag von Koelsch »

Nein, das steht da nicht. Da steht, gemäß § 43 SGB II können bis zu 30% aufgerechnet werden. Und weiter oben steht, Du hast € 12,xx zu erstatten, und das ist auch korrekt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#16

Beitrag von derfred »

Liest du denn nicht richtig?

auf seite 2 im anschreiben weiter unten steht:
„Sie beziehen derzeit laufende leistungen sgbII.
es ist beabsichtigt die erstattungsforderung in monatlichen raten in höhe von 43,20€ gegen ihre laufenden leistungen aufzurechnen."
Wenn dass da so steht würde das ja im umkehrschluss von unten nach oben gelesen bedeuten, die planen einen VA und wollen mich 30% sanktionieren, weil ich nicht gleich sofort gemeldet habe, dass ich 12 € wieder bekommen habe und davon gelebt habe.
Ohne rechtsbehelf und nur mit einem anhörungsbogen.

Also wollt ihr mir net mehr helfen oder? weil hier was los war und so oder? Wo kann ich denn da noch hilfe finden?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35647
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#17

Beitrag von marsupilami »

Ein bisken seltsam ist das aber schon.
Auf Seite 1 im 1. Absatz geht es um 12,68 €, die angeblich zu Unrecht bezogen worden sind.
Da es aber um KdU-NK geht, ist das höchstens eine Überzahlung, die - zu Recht - mit der KdU Oktober verrechnet werden soll.

Dieser Erstattungsbetrag wird auf Seite 2 im 3. Absatz nochmal wiederholt.

Das wäre nach meiner Lesart soweit in Ordnung.


Jetzt aber der Hammer:
Auf Seite 2, Absatz 7, Satz 2:
Es ist beabsichtigt, die Erstattungsforderung in monatlichen Raten in Höhe von 43,20 € gegen Ihre laufenden Leistungen aufzurechnen.
Das ist fast das dreieinhalbfache der eigentlichen Forderung.

Hat da wieder mal der Lehrbub gerechnet und den Bescheid rausgelassen?


Also nimmst Du den Anhörungsbogen und kreuzt dort das 2. Kästchen von oben an "Zu dem im Anhörungsanschreiben dargelegten Sachverhalt ...... möchte ich mich wie folgt äußern"
Dann schreibst Du in den Freiraum hinein: "siehe Rückseite".

Auf der Rückseite schreibst Du:
"Dieses Anhörungsschreiben verstehe ich nicht.
Auf Seite 1, 1.Absatz und Seite 2, 7.Absatz fordern Sie 12,68 € zurück.

Aber auf Seite 2, 7. Absatz, Satz 2, wollen Sie mit Raten in Höhe von 43,20 € aufrechnen.
Warum?
Das ist mehr als 3-mal soviel wie die eigentliche Forderung.

Für eine solche übermäßige Aufrechnung verlange ich eine Erklärung!

Mit freundlichen Grüßen. "

Dann fotografierst/kopierst Du beide Seiten und schickst das Original - möglichst nachweisbar z.B. Fax - an das Joke-Center.
Oder gibst das dort ab und läßt Dir den Empfang auf Deiner Kopie quittieren.


Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich keine Sanktion aus dem Schreiben herauslese.



Dann noch was:
derfred hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 16:12 ihr helft mir net mehr oder?
Grundsätzlich ist hier die Beteiligung freiwillig.
Wer nicht posten/helfen will, will halt nicht oder hat keine Zeit oder was auch immer.
Die, die einen Job haben, machen das in ihrer Freizeit.
Also kann das schon mal eine Weile dauern, bis jemand antwortet.


So, nun hör auf zu jammern, les Dir das Schreiben vom JC noch mal durch, mach' wie ich geschrieben habe und dann wart ab, was dann vom JC kommt.


Nachtrag:
das nächste Mal meldest Du einen Geldeingang - insbesondere aus KdU-NK-Abrechnung oder Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten sofort.
So einen Blödsinn beantworte ich nicht noch mal!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#18

Beitrag von Günter »

Da steht 12 €. Der Rest ist falsch kopierter Gesetzestext. Lass dich nicht verrückt machen. Die behalten max das, was du zu viel erhalten hast.

Keine Panik, wir helfen dir auch weiterhin.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#19

Beitrag von derfred »

die 43,20€ ist die monatliche ratenhöhe. und bei 30% kann man sich ausrechnen, dass das ein halbes jahr geht.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html abs 2
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35647
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#20

Beitrag von marsupilami »

43,20 sind 10 % des aktuellen Regelsatzes!!

Aktueller Regelsatz:
Der Regelsatz beläuft sich zunächst auf 432 Euro monatlich (ab 2021: 439 Euro) je Antragsteller.
https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
ziemlich unten.


eine 30-prozentige Sanktion wären 432/100x30 = 129,60 €
Signatur?
Muss das sein?
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#21

Beitrag von derfred »

in monatsraten von 43,20€ ? also 10% sanktion?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#22

Beitrag von Koelsch »

Wo steht da was von Sanktion ??????? Wo steht da was vom § 31a SGB II - da findest Du Sanktionen und nicht im § 43 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#23

Beitrag von derfred »

also fülle ich einfach aus, dass ich damit einverstanden bin und das geld überweisen möchte?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#24

Beitrag von Koelsch »

Das wäre die einfachste Lösung, oder Du machst gar nix und die ziehen Dir die € 12,xx vom nächsten ALG II ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#25

Beitrag von Koelsch »

Ich würde aber zur Sicherheit schreiben, dass Du überweisen willst. Aber nicht per Einschreiben, einfach per Brief, das sollte reichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“