Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#26

Beitrag von derfred »

Koelsch hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 21:55 Das wäre die einfachste Lösung, oder Du machst gar nix und die ziehen Dir die € 12,xx vom nächsten ALG II ab.
das wäre mir eigentlich am liebsten, weil ich in der sache schon 4 oder 5 einschreiben für je 3-4€ weggeschickt habe und mir deswegen das geld für was zu essen zu holen fehlt.
trotzdem versteh ich den satz mit den 43,20€ immmer noch nicht, die man beabsichtigt mir abzuziehen monatlich.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#27

Beitrag von Koelsch »

Wie geschrieben, das ist ein blöder Textbaustein, der in Deinem Schreiben fehl am Platz ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#28

Beitrag von derfred »

Falls ich das Antwortschreiben doch zurück schicke:
Wenn die mir einen Strick draus drehen und ich habe angekreuzt an: „der dargelegte Sachverhalt trifft zu und das Jc sanktioniert mich, bin ich echt im Eimer

Weiter unten im Antwortschreiben will das Jc meine Telefonnummer haben. Muss ich die angeben?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#29

Beitrag von Koelsch »

Und erneut die Frage, wo steht in Deinen Schreiben etwas von Sanktion?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#30

Beitrag von Günter »

Nein, du musst keine Telefonnummer angeben und nein, es gibt keinen Sanktionstatbestand Meldung zu spät. Die dürfen maximal das Guthaben einsacken und keinen Cent mehr.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#31

Beitrag von derfred »

will das jc mich jetzt trotzdem sanktionieren, nachdem ich die 12€ zurückgezahlt habe, weil ich nicht gleich sofort alles mitgeteilt habe? weil in dem antwortschreiben irgendwas steht von grob fahrlässig und so?
marsupilami hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 17:44 Aktueller Regelsatz:
Der Regelsatz beläuft sich zunächst auf 432 Euro monatlich (ab 2021: 439 Euro) je Antragsteller.
https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
ziemlich unten.
komisch; wenn der aktuelle Regelsatz 432€ beträgt und in meinem neuen Bescheid vom 06.11.2020 immer noch genauso viel sgbII steht, wie im Bescheid vom 05.11.2020, kann doch irgendwas nicht stimmen oder?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#32

Beitrag von Koelsch »

Wann hast Du denen denn die 12€ gemeldet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#33

Beitrag von marsupilami »

Noch weiter vorne anfangen:
Wann hast Du das Geld auf dem Konto (Buchungstag!) bzw. den Scheck in der Hand gehabt?
Weil ab dem Tag ist es für Dich verfügbar und hätte dann umgehend beim JC gemeldet - ich würde sagen innerhalb einer Woche/5 Arbeitstage.
Das sollte machbar sein.
Signatur?
Muss das sein?
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#34

Beitrag von derfred »

Der Scheck kam mit der Abrechnung per Post am 10.08.2020. Bei der Bank war ich am 21.09. und das Geld war am 23.09.2020 auf meinem Konto.
Am 06.10.2020 habe ich die Betriebskostenabrechnung ans JC geschickt.
Ich werde das Schreiben dazu, was ich am 10.11.2020 erhalten habe, nachher nochmal hochladen.
Zuletzt geändert von derfred am Do 12. Nov 2020, 15:34, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#35

Beitrag von marsupilami »

Damit war der Betrag für Dich spätestens ab 11.08. verfügbar und hätte bis spätestens Ende des Monats gemeldet werden müssen.
Wenn Du den erst 6 Wochen später bei der Bank einreichst, ist das Dein Privat-Vergnügen.

Und jetzt noch: wann genau hast Du das dem JC gemeldet?
Signatur?
Muss das sein?
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#36

Beitrag von derfred »

Am 06.10.2020 habe ich die Betriebskostenabrechnung ans JC geschickt.
Zuletzt geändert von derfred am Do 12. Nov 2020, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#37

Beitrag von marsupilami »

Fällt mir jetzt nichts mehr Gescheites ein.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#38

Beitrag von Koelsch »

Ich würde dann mal "ganz dumm" nachfragen: "Habt ihr die € 12 schon im Bescheid berücksichtigt?"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#39

Beitrag von derfred »

also hier das schreiben wo drinne steht, dass ich grob fahrlässig gehandelt hätte.
werde ich jetzt sanktioniert, weil ich das nicht gleich sofort mitgeteilt habe, dass ich von der Betriebskostenabrechnung Geld wieder bekommen habe? Ich frage nur, weil da so viel Paragrafen dabei stehen und ich nicht weiß, was sich da alles dahinter verbirgt.
Ein Rechtsbehelf und ein angepasster Bescheid für Oktober 2020 war dabei.
https://abload.de/img/imgzxjsg.jpg
https://abload.de/img/img_0001uzjcm.jpg
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#40

Beitrag von derfred »

Und was ist mit meinem Bescheid? Ich denke ab nächstes Jahr sollen die Regelsätze angeblich erhöht werden?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8256
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#41

Beitrag von tigerlaw »

Hallo @derfred: Mach dir keine grauen Haare darüber:

Zu zahlst die 12,68 € an den Zentralinkasso, und gut ist.

Die Frage des "grob fahrlässig" ist einerseits dann relevant, wenn die Forderung insgesamt größer als ca. 40 € ist, denn bei "grob fahrlässig" kann die Rückforderungsrate mit 30 % der Regelleistung festgesetzt werden, ansonsten nur mit 10 %.

Und dann könnte es theoretisch in den Bereich eines Bußgelds laufen, aber ganz bestimmt nicht bei nur 12,68 €!

Also alles im grünen Bereich!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#42

Beitrag von Günter »

Die Formulierung ist vorgegeben, das stand in fast jedem Schreiben an mich. Einfach überlesen.

Denk dran, das heißt Hartz, weil es die Menschen abhärtet
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#43

Beitrag von derfred »

Sorry wenn ich den thread wieder auskrame, aber ich weiß nicht wozu ich dafür ein extra thema erstellen soll; wenn es doch auch im zusamemnhang mit der Betriebskostenabrechnung steht. Zwar mit der von 2021 aber naja.
Jedenfalls ist es so, dass ich letztes was wiedergekriegt habe, was ich an Betriebskosten gespart hatte. Das JC geht mir mittlerweile seit Ende September mit ständig neuen Dokumenten und Frage- und Antwortbögen damit auf die Nerven, dass es das Geld über die Regelleistung zurückhaben will. Letzte Woche war wieder so ein Brief in dem Zusammenhang bei mir im Postkasten, aber ohne Stempel.
Das heißt also, bei mir war jemand persönlich, den ich am Ende noch kenne, aber nicht weiß wer, am Postkasten und hat den Brief eingeworfen. Und derjenige findet das dann wahrscheinlich auch noch amüsant, weil ich nicht weiß wer er ist und er aus der Deckung raus den Apparat der Demütigung weiter-/mitbetreiben kann. Wahrscheinlich hat der auch noch in meinem Umfeld rumgestöbert und mich im Dunkeln durchs Fenster beobachtet oder so. Wahrscheinlich liest der auch noch hier mit, um rauszufinden, wer ich bin und wo ich schreibe. Das alles möchte ich nicht und finde es persönlich unangenehm; wenn irgendwelche Schergen bei mir im Umfeld rumschnüffeln. Wahrscheinlich so ne AFD-Type, der net passt, dass ich hier wohne und der mir schaden will. Ich möchte sowas eigentlich nicht. Die Frage ist, darf das JC hier jemanden vorbeischicken, Außendienstler?, der mir persönlich einen Brief einwirft? Ich komme mir jedenfalls verfolgt vor, weil ich nicht weiß, wer das ist. Könnte ja auch jemand von den Spießern hier aus meiner Nachbarschaft sein, dem der Brief gegeben wurde. Wahrscheinlich die Frau, die im JC damals Anmeldung gemacht hat und hier im Ort wohnt. Die Frau, die mich damals beim Einkaufen vor allen bloß gestellt hatte und laut ausposaunt hatte, dass ich arbeitslos bin und Transferleistungen beziehen würde. Danach haben mich in der Kaufhalle jedes Mal alle schief angeguckt und ich konnte mich dort nicht mehr blicken lassen, weil ich mich geschämt habe.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#44

Beitrag von Koelsch »

Klar will und darf das JC Rückerstattungen von Nebenkosten haben. Haben dich doch such bezahlt. Und ja, jeder darf Briefe in Deinen Briefkasten werfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#45

Beitrag von derfred »

Koelsch hat geschrieben: Di 18. Jan 2022, 17:30 Klar will und darf das JC Rückerstattungen von Nebenkosten haben. Haben dich doch such bezahlt.
Da ist schon klar und das hatte ich ja auch so angegeben, dass ich damit einverstanden bin, dass das JC das über den Regelsatz abbucht. Nur dass jemand hier war und mir einen Brief ohne Stempel reingsteckt hat und ich nicht weiß, wer das war und ich das nicht mitbekommen habe, ärgert mich.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#46

Beitrag von Koelsch »

Ist aber absolut nicht verboten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#47

Beitrag von Günter »

Kennst du die Konsequenz aus dem Briefgeheimnis? https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html

Deine Kommune hat offenbar einen eigenen Zustelldienst. Der/die/das Briefbote bekommt jeden Tag den Auftrag vermutlich Hunderte Briefe zuzustellen. Er hat keinerlei Kenntnis der Inhaltes des Briefes und er wird sich auch kaum merken können und wollen wer von welcher Behörde Post erhält.

Bekannt ist auch das Zitat “Just because you're paranoid doesn't mean they're not after you” (deutsch: „Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#48

Beitrag von derfred »

Apropos Heizung, bei mir hat der Vermieter seit knapp 3 Wochen im Heizkeller unter meiner Wohnung an dem Aggregat irgend so ein Teil mit Zeitschaltuhr eingebaut. Das brummt dauernd extrem laut, durch das Gemäuer dringend und nervig. Jedenfalls mit den fettesten Gehörschutzstöpsel, die ich gefunden habe, die ich in der Hand warm gemacht habe und die ich mir richtig tief ins Ohr geknetet habe, kommt das trotzdem durch. Wie auf so einer Ölbohrplattform, wo dauernd was am laufen ist. Das hat nachts um 3 gebrummt, nachts um 11, nachts um 12, früh um 6, tagsüber auch, um 8, gegen 12, 16Uhr, 18Uhr auch abends um 20Uhr, immer so 2 Stunden. Mich macht das wahnsinnig; wenn ich mitten in der Nacht aus dem Tiefschlaf gerissen werde, am Wochenende nicht ausschlafen kann, ich tagsüber keinen klaren Gedanken fassen kann, wegen dem Gebrumme und Abends dauernd was beim Fernsehen stört. Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Mein Vermieter sagt dauernd nur, dass seine Leute dort nichts feststellen konnten, dass da was brummt und dass sie doch an der Heizung was gemacht hätten, damit das nicht brummt. Stimmt aber nicht, es brummt wieder, zu dem, dass das Aggregat dauernd einen übelsten Lärm macht, als würde da unten im Keller dauernd ein Zug vom Bahnhof losfahren, so ein Lärm macht das. Ich krieg davon Kopfschmerzen.

Damals nach der Wende, so gegen 1996, als die Häuser hier „saniert“ wurden, hat die Wohnungswirtschaft, bei der mein Vermieter arbeitet, die Heizaggregate angeblich von jemand aus den alten Bundesländern gekauft. Die Aggregate waren aber angeblich damals schon kaputt, so wie ich mir sagen lassen habe und seitdem stehen die in den Häusern hier im Keller und machen nur Lärm, zumindest seit ich hier wohne. Deswegen hatte ich dem Vermieter vor ein paar Jahren die Miete gemindert, weil ich nicht schlafen konnte und dauernd aufgewacht bin wegen dem Lärm Das geht selbst durch dicke Oropax durch. Wie soll man denn da ordentlich schlafen können? Ich geh hier krachen. Wenn ich nicht richtig ausgeschlafen bin, bin ich tagsüber dann nicht richtig arbeitsfähig und fit, kann nicht richtig denken, mir fällt alles schwer und alles ist so nervig und zäh, weil meine Augen nicht ausgeruht sind. Selbst das hier zu schreiben, in der früh um 5.55Uhr und dabei klar formulieren und schreiben zu können, fällt mir schwer, weil ich das sonst zu einem anderen Zeitpunkt machen würde, wo ich ausgeruht bin und mir das leichter von der Hand geht.

meine Frage ist:
Kann ich die Miete nochmal mindern, obwohl ich die damals schon bis fast zu einer vollen Monatsmiete gemindert habe? Ich war damals noch arbeiten, da war kein Amt, dem man das mitteilen musste; wenn man die Miete gemindert hat.
derfred
Benutzer
Beiträge: 221
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#49

Beitrag von derfred »

leider kann ich meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten, weil die Zeit schon abgelaufen ist. ich habe in meinen unterlagen nochmal nachgeschaut und die Frage oben nochmal korrigiert
meine Frage ist:
Kann ich die Miete nochmal mindern, obwohl ich die damals schon bis fast zu zwei vollen Monatsmieten gemindert habe? Ich war damals noch arbeiten, da war kein Amt, dem man das mitteilen musste; wenn man die Miete gemindert hat. Das Brummen ist überall in jedem Raum.
Zuletzt geändert von derfred am Mi 19. Jan 2022, 08:10, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung Rückzahlung und Fahrtkosten Scheckabholung

#50

Beitrag von Koelsch »

Bist Du der einzige Mieter dort? Was sagen ggf. die Mitmieter zu der Lärmbelastung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“