Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Guten Morgen,
danke für die zwischenzeitlichen Erkläuterungen. Ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass dies das selbe ist. Ich hab nun nochmal nachgeschaut und in der RechtsBEHELFSbelehrung im Bescheid steht drin dass gegen diesen Bescheid Widerspruch zulässig ist. Allerdings schriftlich und binnen eines Monats nach bekanntgabe des Bescheids.
Evtl. nötige Information: Den Bescheid habe ich bereits 3 Wochen vor meiner eintretenden Arbeitslosigkeit erhalten - der Monat ist somit um.
Ich kann ja aber schlecht Widerspruch gegen eine Maßnahme einlegen bevor ich davon weiß :)
danke für die zwischenzeitlichen Erkläuterungen. Ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass dies das selbe ist. Ich hab nun nochmal nachgeschaut und in der RechtsBEHELFSbelehrung im Bescheid steht drin dass gegen diesen Bescheid Widerspruch zulässig ist. Allerdings schriftlich und binnen eines Monats nach bekanntgabe des Bescheids.
Evtl. nötige Information: Den Bescheid habe ich bereits 3 Wochen vor meiner eintretenden Arbeitslosigkeit erhalten - der Monat ist somit um.
Ich kann ja aber schlecht Widerspruch gegen eine Maßnahme einlegen bevor ich davon weiß :)
- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Meine Meinung: Im Prinzip gilt das für alle "Bescheide" von allen Behörden, die den Empfänger "beschweren".
Dazu müsste man aber in diesem konkreten Fall den kompletten Bescheid bzw. die Belehrung sehen, ob da was von "digitalem Zugang" in puncto Widerspruch steht.
Und dann geht das Widerspruchsverfahren los, wenn die nicht abhelfen, dann Klage.
Dabei müsste dann auch die aufschiebende Wirkung verlangt werden, dass eben NICHT an der Maßnahme teilgenommen werden muss, bis das Widerspruchs-/Klageverfahren entschieden ist.
Wenn ich das richtig sehe.
Dazu müsste man aber in diesem konkreten Fall den kompletten Bescheid bzw. die Belehrung sehen, ob da was von "digitalem Zugang" in puncto Widerspruch steht.
Und dann geht das Widerspruchsverfahren los, wenn die nicht abhelfen, dann Klage.
Dabei müsste dann auch die aufschiebende Wirkung verlangt werden, dass eben NICHT an der Maßnahme teilgenommen werden muss, bis das Widerspruchs-/Klageverfahren entschieden ist.
Wenn ich das richtig sehe.
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Muss das sein?
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
In der Belehrung steht tatsächlich nicht mehr drin. Ja Ämter schreiben sonst ewig lange Texte und viel gequirltes Zeug aber die Belehrung besteht tatsächlich nur aus diesen 2 Sätzen:
"Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nach dem der Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist."
Kurz und knapp also. Ich hab es ja schriftlich gemacht per Einschreiben.
"Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nach dem der Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist."
Kurz und knapp also. Ich hab es ja schriftlich gemacht per Einschreiben.
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Wann genau ist denn der Bescheid bekannt gegeben worden und in welcher Form? Schriftlich, per Mail, beides?
- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Ich denke auch, dass eine tabellarische Aufstellung der "Ereignisse" hilfreich ist.
Sonst krieg ich das nicht zusammen.
Vermutlich weil ich und bin.
Und alt.
Wann erfolgte die Kenntniss bzw. schriftliche Kündigung zu welchem Termin?
Wer wem gekündigt hat, ist hier zweitrangig bzw. uninteressant, es geht um die zeitliche Abfolge.
Wann wurde das bei der Arbeitsagentur bekannt gegeben?
Wann wurde Antrag auf ALG I gestellt?
Wann wurde Antrag bewilligt?
Wann erfolgte wie (mündlich? schriftlich?) die Zuweisung zur Maßnahme?
Wichtig: Bewilligung(s-Bescheid) von ALG I/II und Zuweisung zu einer Maßnahme sind getrennte Vorgänge.
Sonst krieg ich das nicht zusammen.
Vermutlich weil ich und bin.
Und alt.
Wann erfolgte die Kenntniss bzw. schriftliche Kündigung zu welchem Termin?
Wer wem gekündigt hat, ist hier zweitrangig bzw. uninteressant, es geht um die zeitliche Abfolge.
Wann wurde das bei der Arbeitsagentur bekannt gegeben?
Wann wurde Antrag auf ALG I gestellt?
Wann wurde Antrag bewilligt?
Wann erfolgte wie (mündlich? schriftlich?) die Zuweisung zur Maßnahme?
Wichtig: Bewilligung(s-Bescheid) von ALG I/II und Zuweisung zu einer Maßnahme sind getrennte Vorgänge.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Olivia hat geschrieben: ↑Mi 18. Nov 2020, 08:51 Hartz IV-Bescheid mit ungültiger Rechtsbehelfsbelehrung ist unwirksam: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hart ... -hinweisen (etwas weiter unten im Artikel)
Könnte dies evtl. auch für die Zuweisung zu einer Massnahme gelten?
FALSCH!!
Der Bescheid ist sehr wohl "wirksam", die Widerspruchsfrist läuft aber nicht in einem Monat, sondern erst in einem Jahr ab!
@ibu_31: Selbst wenn der Bescheid "bestandskräftig" sein sollte (wenn denn nicht die Entscheidung des SG Hildesheim die gegen-hartz veröffentlicht hat, zutreffen sollte), kannst Du immer noch eine Überprüfung nach § 44 SGB X beantragen! Im Sozialrecht brennt also so schnell nichts endgültig an.
Ansonsten: Stelle mal alle Bescheide vollständig gescannt (aber anonymisiert!) hier ein, dann weiß man, um was es tatsächlich geht!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Ich werde die Sachen im Laufe des Tagesdigitalisieren und dann hochladen. Natürlich anonymisiert. Bin zwar kein Fan davon aber das sollte die Sachen etwas vereinfachen. Muss nur erst zu einem Vorstellungsgespräch :) vllt hat dich dann die Sache ja auch erledigt dann
Sorry wenn es etwas zu undurchsichtig bisher war.
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- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Einfach die Daten, wie in viewtopic.php?f=51&t=27311&p=564341#p564292 erfragt, dahinterschreiben.
Dann ist eine Zeitschiene da, mit der man was anfangen kann.
Dann ist eine Zeitschiene da, mit der man was anfangen kann.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Soo ich hab jetzt mein bestes gegeben und hoffe dass das ausreichend ist. Gerne nochmal nachhaken sollte noch etwas unklar sein.
Arbeitssuchend gemeldet (telefonisch): 07.09.2020
Antrag online gesendet: 09.09.2020
Bescheid vom 21.09.2020: vermut. erhalten am 24.09.2020 (+/- 2 Tage möglich, da nicht notiert)
tel. Termin mit mündlicher Zuweisung zur Maßnahme: 10.11.2020
1. Termin bei Maßnahme: 11.11.2020
2. Termin bei Maßnahme & Widerspruch: 12.11.2020
Zuweisung der Maßnahme per Post: 16.11.2020
Zuweisung und Bescheid sind hochgeladen. Sollten beide korrekt anonymisiert sein.
Arbeitssuchend gemeldet (telefonisch): 07.09.2020
Antrag online gesendet: 09.09.2020
Bescheid vom 21.09.2020: vermut. erhalten am 24.09.2020 (+/- 2 Tage möglich, da nicht notiert)
tel. Termin mit mündlicher Zuweisung zur Maßnahme: 10.11.2020
1. Termin bei Maßnahme: 11.11.2020
2. Termin bei Maßnahme & Widerspruch: 12.11.2020
Zuweisung der Maßnahme per Post: 16.11.2020
Zuweisung und Bescheid sind hochgeladen. Sollten beide korrekt anonymisiert sein.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Ibu_31 am Do 19. Nov 2020, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Sieht gut aus.
Du hast ja inzwischen Widerspruch geschrieben.
Und Du gehst auch nicht mehr zur Maßnahme?
Hat der Maßnahmeträger noch irgendwie geäußert?
Du hast ja inzwischen Widerspruch geschrieben.
Und Du gehst auch nicht mehr zur Maßnahme?
Hat der Maßnahmeträger noch irgendwie geäußert?
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Da wird einiges klarer, Du hattest es etwas vermengt aufgeschrieben:
1. Aufgrund Deiner frühzeitigen Mitteilung der Arbeitslosigkeit ab 12.10.2020 konnte über den ALG-I-Anspruch bereits mit Bescheid vom 21.09.2020 entschieden werden. Sofern die Parameter (Bruttolohn, Steuerklasse, (keine) Kinder, etc.) zutreffend sind, brauchst Du diesen Bescheid auch nicht anzugreifen (bzw. jetzt überprüfen lassen).
2. Die Zuweisung zur Maßnahme wird von der BA wohl nicht als "förmlicher Bescheid" angesehen, deshalb gibt es auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
3. Deine Angaben "Oktober" oben müssen wohl November heißen.
4. Wie ist der Termin beim Maßnahmeträger ausgegangen?
1. Aufgrund Deiner frühzeitigen Mitteilung der Arbeitslosigkeit ab 12.10.2020 konnte über den ALG-I-Anspruch bereits mit Bescheid vom 21.09.2020 entschieden werden. Sofern die Parameter (Bruttolohn, Steuerklasse, (keine) Kinder, etc.) zutreffend sind, brauchst Du diesen Bescheid auch nicht anzugreifen (bzw. jetzt überprüfen lassen).
2. Die Zuweisung zur Maßnahme wird von der BA wohl nicht als "förmlicher Bescheid" angesehen, deshalb gibt es auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
3. Deine Angaben "Oktober" oben müssen wohl November heißen.
4. Wie ist der Termin beim Maßnahmeträger ausgegangen?
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Genau Widerspruch habe ich eingelegt. Ich gehe auch nicht mehr zur Maßnahme und der Träger hat die Begründung so hingenommen und wartet einfach ab was nun passiert zwischen der BA und mir. Also keine spezielle Äußerung, Androhung oder sonst irgendwas.marsupilami hat geschrieben: ↑Do 19. Nov 2020, 16:56 Sieht gut aus.
Du hast ja inzwischen Widerspruch geschrieben.
Und Du gehst auch nicht mehr zur Maßnahme?
Hat der Maßnahmeträger noch irgendwie geäußert?
Zu 3. hast du vollkommen recht :) wurde korrigiert von mir. Bezüglich zum MT siehe die Zeilen darüber.
- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Gut.
Dann einfach laufen lassen und harren der Dinge, die da kommen werden.
Meld' Dich rechtzeitig (wenn Du das möchtest), wenn was von der Agentur kommt, damit keine Fristen versäumt werden!
Dann einfach laufen lassen und harren der Dinge, die da kommen werden.
Meld' Dich rechtzeitig (wenn Du das möchtest), wenn was von der Agentur kommt, damit keine Fristen versäumt werden!
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Werde ich machen :) bis dahin durchforste ich mal das Forum nach Infos zu Bewerbungskosten.
- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Hatten wir erst neulich in einem anderen Thread:
https://www.alg-i.de/erstattung-bewerbu ... 0UBV%2DAnO
https://www.alg-i.de/erstattung-bewerbu ... 0UBV%2DAnO
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Es gibt neues - der Widerspruchsbescheid ist da.
Ich weiß absolut nicht wie ich das nun verstehen soll. Ohne Verwaltungsakt kein Widerspruch möglich?
Hier zum lesen:
Ich weiß absolut nicht wie ich das nun verstehen soll. Ohne Verwaltungsakt kein Widerspruch möglich?
Hier zum lesen:
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Da müsste man mal genau sehen, wie denn die Zuweisung zur Maßnahme aussah
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Das ist das, was tigerlaw in viewtopic.php?f=51&p=564739#p564414 unter Punkt 2 gepostet hatte.
Widersinnig ist das aber schon.
In der Zuweisung wird - nach meiner Lesart - in amtlichen Ton bestimmt, was Du zu tun hast - zur Maßnahme gehen.
Es wird eine Sperrzeit angedroht und eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt.
Und dann, wenn "man" protestiert, wird man abgewimmelt - das ist ja kein richtiger Bescheid.
Widersinnig ist das aber schon.
In der Zuweisung wird - nach meiner Lesart - in amtlichen Ton bestimmt, was Du zu tun hast - zur Maßnahme gehen.
Es wird eine Sperrzeit angedroht und eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt.
Und dann, wenn "man" protestiert, wird man abgewimmelt - das ist ja kein richtiger Bescheid.
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- marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Hat er in viewtopic.php?f=51&t=27311&p=564741#p564412 hochgeladen.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Nach meiner Meinung ist das ein klarer Verwaltungsakt und gegen den ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruchsbescheid ist als fehlerhaft. Es wird ja sogar von "Zuweisungsbescheid" gesprochen.
Nächster Schritt also Klage und dort sofort Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen.
Nächster Schritt also Klage und dort sofort Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Vielen Dank für eure Hilfe.
Die Angelegenheit hat sich im Grunde selbst erledigt da ich am 1.12. Arbeit aufgenommen hatte.
Bedauerlicherweise hat sich jetzt ein neues Problem eröffnet, das allerdings nicht zu diesem Thema passt, daher werde ich dies nochmal seperat öffnen :)
Die Angelegenheit hat sich im Grunde selbst erledigt da ich am 1.12. Arbeit aufgenommen hatte.
Bedauerlicherweise hat sich jetzt ein neues Problem eröffnet, das allerdings nicht zu diesem Thema passt, daher werde ich dies nochmal seperat öffnen :)
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Gleichwohl aber für diese Tatsache
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Zu früh beglückwünscht, lies erst mal hier. viewtopic.php?f=26&t=27409#p565940
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken
Richtig, das hatte ich dann auch gelesen.
Hätte ich aber mein Posting # 52 löschen sollen?
Hätte ich aber mein Posting # 52 löschen sollen?
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