Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Ibu_31
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Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#1

Beitrag von Ibu_31 »

Hallo ihr Lieben,

dies ist mein erster Beitrag und ich bin auf der Suche nach Rat. Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiches Feedback geben.

Ich bin jetzt exakt seit einem Monat arbeitslos und beziehe ALG1. Gestern habe ich dass erste mal Kontakt zu einer Mitarbeiterin des Arbeitsamts und wurde direkt in eine Maßnahme gesteckt - ein Jobcoaching. Eine EGV wurde nicht unterschrieben, aber laut Mitarbeiterin des AA soll diese per Post kommen.

Heute sollte ich auch dann direkt zur Maßnahme und habe dort 23 Seiten unterschreiben sollen, eher müssen. Zum einen relativ unnötige Sachen wie Hausordnung, Coronaregeln usw. aber auch relevante Dinge wie z.b. das Recht zur Nutzung der Schreibfunktion in meinem Jobbörsen Profil durch den Maßnahmenträger (ist das die richtige Bezeichnung?). Desweiteren auch dass diese Fehlzeite usw. mitteilen dürfen. - Alles unterschrieben, wobei ich mir nun im nachhinein denke dass hätte ich eventuell herauszögern sollen.

Die Maßnahme kann natürlich für einen Langzeitarbeitslosen oder jemanden der schon länger keine Arbeit gesucht hat hilfreich sein, aber in meinem Fall empfinde ich dies als Schikane. Vor 3 Jahren habe ich erfolgreich mit meinen Bewerbungen ohne Absagen eine Stelle gefunden, weitere 3 Jahre zuvor eine Ausbildungstelle. Somit würde ich wohl behaupten dass meine Suche durch aus erfolgreich ist und kein Coaching benötige und auch nicht hilfreich ist.

Daher würde ich gerne davon Abstand nehmen und frage mich ob dies überhaupt möglich ist und inwiefern dies mit der EGV die bisher nicht unterzeichnet ist zusammenhängt. Falls dies weiterhilft - ich bemühe mich sehr bei der Arbeitssuche und prüfe täglich alle möglichen Quellen für Stellenangebote, bewerbe mich sowohl auf selbigen oder initiativ.

Im übrigen findet dieses Coaching mit 14 Menschen + Coach in einem ca. 30qm großen Raum statt, Abstand von 1,5m nicht möglich dafür aber Maskenpflicht - zu Hause habe ich meine Mutter mit Herzerkrankung und meines wissens nach zählt dies als Risikoperson. Die Anfahrt zur Maßnahme selbst erfolgt im Bus der überfüllt mit Schülern am Morgen ist. Wir sind ein Risikogebiet mit einem Inzidenzwert von über 200.

Ich habe daher zusätzlich bedenken dass ich meine Mutter damit einem viel zu großen Risiko aussetze. Ist dies zumutbar?

Ich hoffe ihr versteht mich und habt hilfreiche Tipps für mich.

Liebe Grüße
Ibu
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Koelsch
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Du hast die Gründe für die Ablehnung sehr gut aufgelistet
  • Keine Einhaltung des Mindestabstands im Unterricht
  • Keine Einhaltung des Mindestabstands im Bus
  • Zusammenleben mit einem Hochrisikopatienten
Die BA möge bitte darlegen, auf Grund welcher Rechtsvorschrift all das unbeachtlich sein soll.

Die nicht unterschriebene EGV würde ich mal in der Hinterhand halten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#3

Beitrag von Olivia »

Es gibt auch Gefahren durch umherfliegende Aerosole. Wenn der Raum nur 30 m² hat und darin 15 Leute sind, ist darin jeder Aufenthalt länger als 10 Minuten zu vermeiden. Mund-Nasen-Schutz-Masken nützen in solchen Situationen nichts. Somit verbietet sich Unterricht in der aktuellen Situation in solchen Räumen (Vermeidung von Infektionsclustern).

Etwas anderes wäre es, wenn der Massnahmeträger Online-Unterricht anbietet, dem man von zu Hause aus folgt. Aber auch hier bleibt das Problem bestehen, dass die Massnahme sinnvoll und angemessen sein muss. Aus der Schilderung entnehme ich jedoch das Gegenteil, nämlich dass die Massnahme überflüssig und nicht zielführend ist.

Eine Studie aus den USA zeigt:
Die meisten Neuinfektionen passieren an „Superspreader“-Orten

Ein wissenschaftliches Modell der Stanford University fand überall dort die meisten Infektionen, wo sich mehrere Menschen in geschlossenen Räumen über längere Zeit aufhalten.

https://www.berliner-zeitung.de/news/us ... -li.117958
Zuletzt geändert von Olivia am Mi 11. Nov 2020, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#4

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.


1.) Ganz wichtig! EGV nicht unterschreiben!!
Digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen (max. einzelne Dateigröße 1 MB)
Wir kukken drüber und schauen, ob Du das bedenkenlos (wahrscheinlich nicht) unterschreiben kannst bzw. vielleicht können wir Änderungsvorschläge unterbreiten, die dann aber höchstwahrscheinlich vom JC nicht akzeptiert werden.
Anleitungen gibt es bei Bedarf hier: viewforum.php?f=22

Begründung:
Wenn Du die EGV nicht unterschreibst, dann kommt die (egal ob mit oder ohne Änderungsvorschläge) als behördlicher Verwaltungsakt, gegen den Du Widerspruch (innerhalb von 4 Wochen!!) schreiben kannst und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht klagen kannst.

Wenn Du die EGV unterschreibst, ist das ein Vertrag, gegen den Du so nicht widersprechen und/oder klagen kannst.
Außer es ständen ganz absurde und absolut rechtswidrige Sachen drinne.


2.) Hast Du denn definitiv und schriftlich, dass Du an der Maßnahme teilnehmen musst?
Ich vermute, dass soll in der EGV drinne stehen.

a) Ich sehe in den Coronaregeln DEN einen Angriffspunkt. Wenn Coronaregeln, dann hat der Maßnahmeträger sicherlich auch ein Hygiene-Konzept.
Was besagt das im einzelnen - insbesondere zu den Abständen?
Wenn die Deiner Meinung nach unterschritten werden, Meterstab/Meßband, fotografieren - mit Zeugen, dann Beschwerde einlegen und auch im Hinblick auf Deine kranke Mutter nicht mehr hingehen.
Auch auf den Widerspruch zwischen Abstandsregelungen beim MT und den überfüllten ÖPNV hinweisen.

b) Recht der Nutzung von Schreibrechten in Deinem Profil.
Schriftlich zurückziehen. Du hast erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
Außerdem musst Du - und nur Du allein - im Fall der Fälle (Bewerbungsgespräch/Arbeitsaufnahme) die Inhalte Deines Profils "verkaufen".
Vom JC und/oder MT kommt keiner mit und sagt: ja, da hab ich mit drin rumgepfuscht.


Egal, ob Du aktiv die Teilnahme an der Maßnahme mit obiger und ähnlicher Begründung abbrichst oder auch nur erstmal schriftlich Mißstände an das JC/BA meldest, wirst Du Dich auf einen zeit-fressenden Schriftverkehr mit dem JC/BA einstellen müssen.

Ach ja - keine Kommunikation auf telefonischer Basis oder E-Mail.
Telefonisch weiß hinterher keiner mehr, wer wann was gesagt hat - insbesondere beim JC.
Du machst Dir natürlich Telefon-Notiz: Datum, Uhrzeit, wer, was, ....
Am besten, schriftlich Telefon-Nr. streichen und diesen Vorgang schriftlich bestätigen lassen.
Gleiches beim Maßnahmeträger.

E-Mail hat im Ernstfall vor Gericht keinen Bestand. Stichwort Fälschung.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#5

Beitrag von Günter »

Ich würde mich unter Hinweis auf die Mutter weigern. Es kann nicht sein, dass im privaten Umfeld 2 haushalte, 5 Personen gelten. Heute in den Nachrichten die Meldung kam ca 300.000 Schüler sind in Quarantäne wegen der Pandemie.

Ich würde sogar noch weiter gehen und mit Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung drohen, sollte man dich in diese Maßnahme, bei der gegen diverse Regelungen des Seuchenschutzes verstoßen wird per Sanktionsandrohung zwingen wollen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Ibu_31
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#6

Beitrag von Ibu_31 »

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

marsupilami hat geschrieben: Mi 11. Nov 2020, 11:502.) Hast Du denn definitiv und schriftlich, dass Du an der Maßnahme teilnehmen musst?
Das gestrige Gespräch war ein telefonischer Termin in dem mir die Maßnahme zur teilnahme auferlegt wurde. Ich habe darauf hin per Email eine Infobroschüre und Wegbeschreibung erhalten sowie den Termin für heute beim MT nochmal der am Telefon genannt wurde. Per Post soll ich ein Dokument erhalten dass ich unterschreiben soll und zurückschicken. Hierbei gehe ich von der EGV aus, wurde aber am Telefon so aber nicht genannt sondern einfach Dokument/Papiere.

marsupilami hat geschrieben: Mi 11. Nov 2020, 11:50a) Ich sehe in den Coronaregeln DEN einen Angriffspunkt. Wenn Coronaregeln, dann hat der Maßnahmeträger sicherlich auch ein Hygiene-Konzept.
Was besagt das im einzelnen - insbesondere zu den Abständen?
Wenn die Deiner Meinung nach unterschritten werden, Meterstab/Meßband, fotografieren - mit Zeugen, dann Beschwerde einlegen und auch im Hinblick auf Deine kranke Mutter nicht mehr hingehen.
Auch auf den Widerspruch zwischen Abstandsregelungen beim MT und den überfüllten ÖPNV hinweisen.
Das Hygiene Konzept im Internet besagt eigentlich folgendes:

- Mund-Nasen-Bedeckung bis zu den Schulungsräumen
- Hände regelmäßig waschen bzw. mit einem "alkoholhaltigen Mittel" (exakter Wortlaut) desinfizieren.
- Hust- und Niesetikette einhalten. Meiden Augen, Mund oder Nase zu berühren
- Technik und Oberflächen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt
- Schulungsunterlagen, Schreibmaterial dürfen nicht getauscht oder mit mehreren Personen genutzt werden
- Teilnehmer Anzahl angepasst damit Abstand von 1,5m in den Räumen eingehalten werden kann
- Pausen werden zum Lüften genutzt

Prinzipell das typische dass auf Papier steht. Inwiefern alles umgesetzt wird kann ich nicht sagen, lediglich dass ich eben gesehen habe dass die 1,5m nicht eingehalten wurden in dem Raum - allerdings war dies auch eine andere Gruppe der ich nicht beiwohnen würde. Morgen bin ich auf jeden Fall nochmal dort, da ich dort kein Gruppenkontakt habe sondern ein Test mit der zuständigen Person dort. Ich werde aber versuchen mir den Schulungsraum genauer anzuschauen.


Jetzt kommt mir eine weitere Frage - Thema abbrechen/ablehnen.

Ich lese immer wieder im Netz dass man als ALG1 Empfänger eine Maßnahme gar nicht ablehnen darf. Was stimmt denn nun?
Wie sollte ich nun vorgehen? Auf die Post warten in der vermutlich die EGV ist? telefonisch und postalisch ablehnen?

Ich bin echt besorgt, ich kann mir keine Sperrzeit erlauben und das macht mir tatsächlich Angst.
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Koelsch
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#7

Beitrag von Koelsch »

Was Du machen solltest, wurde doch schon geschrieben:

Schriftlich mitteilen, aus welchen Gründen Du nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst. Wenn das morgen ein Einzelgespräch wird, ok. Aber bitte, bitte nicht wieder irgendwas unterschreiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#8

Beitrag von Ibu_31 »

Koelsch hat geschrieben: Mi 11. Nov 2020, 14:39 Was Du machen solltest, wurde doch schon geschrieben:

Schriftlich mitteilen, aus welchen Gründen Du nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst. Wenn das morgen ein Einzelgespräch wird, ok. Aber bitte, bitte nicht wieder irgendwas unterschreiben
Schriftlich mitteilen, das werde ich jetzt sofort umsetzen. Danke.
Manchmal brauch ich es nochmal etwas verdeutlicht.
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Koelsch
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#9

Beitrag von Koelsch »

Führ genau die Punkte auf, die hier genannt wurden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#10

Beitrag von Olivia »

Das Hygienekonzept nutzt nichts gegen die Aerosolübertragung. Die Bundesregierung sagt zu längeren Zusammenkünften von mehreren Personen in geschlossenen Räumen:
Soweit möglich, sollten wir längere Treffen mit vielen Menschen in geschlossenen Räumen meiden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1797854
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kleinchaos
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#11

Beitrag von kleinchaos »

Ich lese aus "Maskenpflicht bis zu den Schulungsräumen" heraus, dass IM Schulungsraum keine Maskenpflicht besteht? Geht ja mal gar nicht!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#12

Beitrag von Ibu_31 »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 11. Nov 2020, 17:09 Ich lese aus "Maskenpflicht bis zu den Schulungsräumen" heraus, dass IM Schulungsraum keine Maskenpflicht besteht? Geht ja mal gar nicht!
Offensichtlich, explizit wurde dazu aber nichts geschrieben im Konzept und auch nicht gesagt.
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Koelsch
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#13

Beitrag von Koelsch »

Aber so muss man das verstehen, also ein Grund mehr, die Maßnahme abzulehnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#14

Beitrag von Ibu_31 »

Der Widerspruch ist nun geschrieben und wird heute eingereicht.
Sobald ich die EGV erhalte (falls es das ist was ich per Post erwarte), werde ich dann gerne einmal von euch prüfen lassen.

Allerdings welche Fragen jetzt noch offen sind:

Sollte ich nach einreichen des Widerspruchs weiterhin den Träger besuchen oder ist mit dem Widerspruch das ganze erstmal auf Eis und kann fern bleiben?
Wie reagiere ich darauf wenn ich die BA telefonisch auf meinen Widerspruch meldet? Darf ich die Person einfach abwürgen mit "Bitte per Post" oder gibts eine hilfreiche Formulierung? Meiner Einschätzung nach wird sich die Person nicht so einfach abwürgen lassen.

Danke für eure bisherige Hilfe, ihr seid echt top :)
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Koelsch
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#15

Beitrag von Koelsch »

Du hast doch heute noch ein Einzelgespräch dort. Nimm zwei Kopien Deines Schreibens mit dorthin und gib eine davon Deinem Gesprächspartner und lass Dir den Empfang auf der 2. Kopie bestätigen.

Dann teil ihm mit, dass Du erst wieder dort erscheinen kannst, wenn Deine dort geschriebenen Bedenken ausgeräumt sind.
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angel6364
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#16

Beitrag von angel6364 »

Nur so als Beispiel, wie der Corona-Schutz aussehen sollte:

Ich befinde mich gerade in einer viermonatigen Fortbildung. Wir arbeiten alle mit Pflegebedürftigen, da darf also absolut nichts passieren, sonst würden wir Corona in alle Pflegeheime des Landkreises bringen.
In einem Raum von ca. 60 qm sitzen 15 SchülerInnen (die Hälfte einer normalen Klasse) unter strengster Einhaltung des Abstandes von 1,5 m. Alle tragen durchgehend Mundschutz, auch die Dozenten. Letztere dürfen sich nicht durch den Raum bewegen, um den Abstand nicht zu gefährden. Selbst Toilettengänge sind so geregelt, dass der Mindestabstand nie unterschritten wird. Alle 45 min wird für 15 min quergelüftet. Das wird zwar eiskalt, aber wir haben halt einfach dicke Winterkleidung und warme Decken dabei, dann geht das schon.
Da die Schule mangels Parkgelegenheiten nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, wurden die Schulzeiten verändert: Morgens wurden sie nach hinten geschoben, damit wir außerhalb der Stoßzeiten mit Zug, Bus und U-Bahn fahren können und nicht in überfüllte Wägen einsteigen müssen. Abends hören wir früher auf, um vor dem Berufsverkehr fahren zu können. Die fehlende Unterrichtszeit wird durch gestrafften Unterricht ausgeglichen.

So sollte das aussehen, und alles andere würde ich nicht akzeptieren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#17

Beitrag von Ibu_31 »

Koelsch hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 06:52 Du hast doch heute noch ein Einzelgespräch dort. Nimm zwei Kopien Deines Schreibens mit dorthin und gib eine davon Deinem Gesprächspartner und lass Dir den Empfang auf der 2. Kopie bestätigen.

Dann teil ihm mit, dass Du erst wieder dort erscheinen kannst, wenn Deine dort geschriebenen Bedenken ausgeräumt sind.
Sollte der Widerruf nicht aber an das BA? Das Gespräch hab ich ja mit dem MT :)

angel6364 hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 07:08 Nur so als Beispiel, wie der Corona-Schutz aussehen sollte:

Ich befinde mich gerade in einer viermonatigen Fortbildung. Wir arbeiten alle mit Pflegebedürftigen, da darf also absolut nichts passieren, sonst würden wir Corona in alle Pflegeheime des Landkreises bringen.
In einem Raum von ca. 60 qm sitzen 15 SchülerInnen (die Hälfte einer normalen Klasse) unter strengster Einhaltung des Abstandes von 1,5 m. Alle tragen durchgehend Mundschutz, auch die Dozenten. Letztere dürfen sich nicht durch den Raum bewegen, um den Abstand nicht zu gefährden. Selbst Toilettengänge sind so geregelt, dass der Mindestabstand nie unterschritten wird. Alle 45 min wird für 15 min quergelüftet. Das wird zwar eiskalt, aber wir haben halt einfach dicke Winterkleidung und warme Decken dabei, dann geht das schon.
Da die Schule mangels Parkgelegenheiten nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, wurden die Schulzeiten verändert: Morgens wurden sie nach hinten geschoben, damit wir außerhalb der Stoßzeiten mit Zug, Bus und U-Bahn fahren können und nicht in überfüllte Wägen einsteigen müssen. Abends hören wir früher auf, um vor dem Berufsverkehr fahren zu können. Die fehlende Unterrichtszeit wird durch gestrafften Unterricht ausgeglichen.

So sollte das aussehen, und alles andere würde ich nicht akzeptieren.
Vielen Dank für diese Darstellung. Das klingt absolut vernünftig, allerdings sehe ich dennoch die Problematik mit der Risikoperson weil einfach eine Maßnahme ist die zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig ist meines erachtens und so nur ein unnötiges Risiko entfacht wird. Dennoch finde ich es bemerkenswert dass in deiner Einrichtung sich die Leute gedanken gemacht haben!
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#18

Beitrag von Koelsch »

Ja an die BA, aber eben zusätzlich zu diesem Termin mitnehmen und auch dort abgeben wie geschrieben. (Doppelt genäht hält besser).

Nimm gerne auch noch Angel's Beschreibung, nimm den 2. Satz von ihr raus, muss niemand wissen, dass es hier um Pflegedienste geht, so sollte es an jeder Schule aussehen. Dein Problem mit der Hochrisikoperson in der Wohnung hast Du ja in Deinem Schreiben sehr deutlich gemacht, denke ich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#19

Beitrag von Ibu_31 »

Koelsch hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 07:41 Ja an die BA, aber eben zusätzlich zu diesem Termin mitnehmen und auch dort abgeben wie geschrieben. (Doppelt genäht hält besser).

Nimm gerne auch noch Angel's Beschreibung, nimm den 2. Satz von ihr raus, muss niemand wissen, dass es hier um Pflegedienste geht, so sollte es an jeder Schule aussehen. Dein Problem mit der Hochrisikoperson in der Wohnung hast Du ja in Deinem Schreiben sehr deutlich gemacht, denke ich
Super, danke für deine schnellen Antworten am frühen Morgen. Dafür müsste ich dir einen Kaffee ausgeben :)
Bezüglich der Hochrisikoperson habe ich wie folgt formuliert:

"Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit einer Hochrisikoperson in der derzeitigen Pandemie.
Die Gruppengrößen des Coachings liegt aktuell bei ca. 14 Teilnehmer plus Kursleiter in einem
geschlossenen Raum, was trotz einer Maske zu einer enormen Ansammlung an Aerosolen führt.
Gleiches gilt für die Anreise mit Bus oder Bahn, auf welche ich angewiesen bin, wo eine Einhaltung
des Mindestabstands nicht annähernd möglich ist. Zusätzlich gibt das Hygiene-Konzept, welche
auf der Internetseite des Trägers einsehbar ist lediglich an „beim Betreten des Gebäudes bis zum
Schulungsraum mus eine korrekt sitzende Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.“
Somit wird die Hochrisikoperson im Haushalt einem nicht zumutbaren Risiko ausgesetzt, welches
bereits hoch genug ist bei den aktuellen Werten. Eine Teilnahme an der Maßnahme wäre daher
grob fahrlässig. Im übrigen weißt die Bundesregierung auf ihrer eigenen Internetseite folgende
Maßnahme zum Schutz vor Aerosolen in Innenräumen aus: „Kontakt vermeiden: Soweit möglich,
sollten wir längere Treffen mit vielen Menschen in geschlossenen Räumen meiden.“"

Ich denke dies ist deutlich genug. Für eine Änderung ist es jetzt sowieso zu spät wenn ich es vom MT unterschreiben lassen soll, da ich bereits auf dem Weg bin :)
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#20

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, das sollte reichen.

Und danke für den Kaffee, aber sei versichert, ich schreib hier nicht vor der ersten Tasse Kaffee am Morgen :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#21

Beitrag von Ibu_31 »

Hallo,

heute kam dann endlich die angekündigte Post - dauerte ja nur 6 Tage.
Es handelt sich dabei nicht um eine EGV, sondern um "Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III" (steht exakt so da und klingt für mich irgendwie doppeltgemoppel das Ende).

Ich spar mir mal das digitalisieren weil im Grunde steht dort nichts drin außer dass das übliche man muss hingehen, Krankmeldung ab erstem Tag und ansonsten gibt es eine 3-Wöchige Sperre. Mit dabei ist auch eine Seite die ich unterschreiben soll wo ich bestätige dass ich die Belehrung zur Kenntnis genommen habe.

Eine Reaktion auf meinen Widerspruch habe ich selbstverständlich noch nicht.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#22

Beitrag von tigerlaw »

Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung der Hinweis, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat? Dann sofort entsprechenden Antrag auf aufschiebende Wirkung dem Widerspruch nachschicken und androhen, dass Du dann, wenn diese nicht bis Montag nächster Woche bei Dir eingegangen ist, sofort Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen wirst.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#23

Beitrag von Ibu_31 »

tigerlaw hat geschrieben: Mo 16. Nov 2020, 16:57 Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung der Hinweis, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat? Dann sofort entsprechenden Antrag auf aufschiebende Wirkung dem Widerspruch nachschicken und androhen, dass Du dann, wenn diese nicht bis Montag nächster Woche bei Dir eingegangen ist, sofort Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen wirst.
Ich würde sagen dass dieser Hinweis fehlt, zumindest nicht für mich so verständlich. Hier zum drüber schauen:
Rechtsfolgenbelehrung.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#24

Beitrag von tigerlaw »

Ibu_31 hat geschrieben: Mo 16. Nov 2020, 23:42
tigerlaw hat geschrieben: Mo 16. Nov 2020, 16:57 Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung der Hinweis, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat? Dann sofort entsprechenden Antrag auf aufschiebende Wirkung dem Widerspruch nachschicken und androhen, dass Du dann, wenn diese nicht bis Montag nächster Woche bei Dir eingegangen ist, sofort Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen wirst.
Ich würde sagen dass dieser Hinweis fehlt, zumindest nicht für mich so verständlich. Hier zum drüber schauen: Rechtsfolgenbelehrung.pdf
DAnke, das war aber nicht das, was ich wollte.

Diese Rechtsfolgenbelehrung ist nur der "drohende Zeigefinger", was poassiert, wenn Du den Pflichten nicht nachkommst.

Die Rechtsbehelfsbelehrung steht immer am Ende eines Bescheids, worin du aufgeklärt wirst, welche Schritte Du einleiten musst, wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden sein solltest:
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter ...
Und dort steht dann ggf., dass der Widerspruch (und die Klage) keine aufschiebende Wirkung hätten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Maßnahme ohne unterschriebene EGV + Corona bedenken

#25

Beitrag von Olivia »

Hartz IV-Bescheid mit ungültiger Rechtsbehelfsbelehrung ist unwirksam: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hart ... -hinweisen (etwas weiter unten im Artikel)

Könnte dies evtl. auch für die Zuweisung zu einer Massnahme gelten?
Antworten

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