Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Kräuterwichtel
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Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#1

Beitrag von Kräuterwichtel »

Hallo zusammen,
ich will Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt einlegen, bin mir aber wegen der Begründung/Formulierung nicht sicher. Der Sachverhalt:

Ich habe seit dem 01.12.2019 ALG bekommen und war aufgrund eines Trauerfalls vom 01.09.2020-30.11.2020 krankgeschrieben, am 30.11.2020 endete der Krankengeldbezug.

In dem neuen Antrag auf ALG hatte ich angegeben, das ich erstmal nur 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, weil es mir noch nicht so gut ging. Zwischenzeitlich hat es sich gebessert, so das wieder 20-30 Stunden drin sein dürften, eine entsprechende Info habe ich meiner Beraterin beim Arbeitsamt auch zukommen lassen. Im Bewilligungsbescheid ist der bisherige Leistungssatz von 28,51 Euro täglich auf 13,40 Euro gekürzt worden, "weil Sie nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden leisten WOLLEN".

Wie kann ich es am besten formulieren, das mein ursprünglicher Leistungssatz wieder aktiviert wird? Es wäre toll, wenn Ihr mir einen Tip geben könntet,
vielen Dank und viele Grüsse
vom Kräuterwichtel
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marsupilami
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Gibt es irgendwas Schriftliches, von Dir unterschriebenes, aus dem hervorgeht, dass Du definitiv nicht mehr arbeiten willst?


Schön wäre, wenn Du ein Attest - wenigstens vom Hausarzt, besser vom Psychologen - vorlegen könntest, aus dem hervorgeht, dass Du eben noch nicht voll belastungsfähig bist.


Andererseits grüble ich gerade ganz heftig, seit wann die Bedürftigkeit von der Bereitschaft abhängig ist, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu leisten.
Das ist höchstens von der Anzahl in der BG bzw. von einem evtl. anrechenbaren Einkommen abhängig.

Steht denn eine Rechtsgrundlage - also irgendwelche §§ bzw. entsprechende Zitate - dazu mit drinne?


Schön wäre es, wenn Du den Bescheid mal digitalisieren, anonymisieren und hier einstellen könntest.
Dann hätten wir den kompletten Kontext zu dieser Aussage.

Falls Du Anleitungen brauchst, kannst Du mal hier nachschauen:
viewforum.php?f=22
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Muss das sein?
Kräuterwichtel
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#3

Beitrag von Kräuterwichtel »

Hallo,
ich habe den Bescheid als PDF und anonymsiert in meinem PC, kann ich den irgendwie als Anhang zu Euch rüberbekommen?

Unter dem Punkt "Bemessungsgrundlage" steht nix mit § etc, verstehe ich auch nicht - ich dachte auch immer, das Grundlage das vergangene Entgelt ist und nicht das was ich vielleicht mal bekommen würde... :o( Ich hab im SGB § 151 (5) mal geschnuffelt, da steht auch was mit verminderter Leistung aber schlau wird man daraus nicht.
HarzerUrvieh
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Auch von mir ein

:willkommen:
marsupilami hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 13:15 ...
Andererseits grüble ich gerade ganz heftig, seit wann die Bedürftigkeit von der Bereitschaft abhängig ist, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu leisten.
Das ist höchstens von der Anzahl in der BG bzw. von einem evtl. anrechenbaren Einkommen abhängig.
...
Ich habe die Kräuter so verstanden, dass es um ALG 1 geht und nicht um ALG 2 (H4). Da dürfte BG (Bedarfsgemeinschaft) und deren Mitglieder-Einkommen ziemlich egal sein.

Warten wir mal ab, was die Kräuter dazu sagen ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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kleinchaos
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#5

Beitrag von kleinchaos »

Bei ALG1 ist die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend für die Höhe des Anspruchs. Bitte melde umgehend der AA, dass du wieder vollschichtig arbeiten kannst/willst, um ALG1 in voller dir zustehender Höhe zu erhalten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Kräuterwichtel
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#6

Beitrag von Kräuterwichtel »

Die Kräuter sagen: es geht um ALG I.
Hab jetzt erstmal Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Diese Regelung mit den Stunden kannte ich noch nicht, hatte vor Jahren die Leistung in Anspruch nehmen müssen, da hat das keine Socke interessiert, da gings nur um letzte Entgeltzahlungen.
Ok, ich mach das mal so, mal sehen wie der Berater reagiert.
Ich danke Euch erstmal von Herzen
Der KräuterWICHTEL :o))))))
Kräuterwichtel
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#7

Beitrag von Kräuterwichtel »

Die Kräuter vermelden: das Arbeitsamt hat meinem Widerspruch stattgegeben und den Bewilligungsbescheid rückwirkend ab 01.12.2020 korrigiert, juchuuuu ! vielen Dank an Euch alle
Der Kräuterwichtel :o)
daraus gelernt: kämpfen lohnt sich!
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Koelsch
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#8

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kürzung ALG Anspruch wegen geringerer Stundenzahl

#9

Beitrag von marsupilami »

Dank für die Rückmeldung!
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