Gründung UG während ALG1

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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PeterP
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Gründung UG während ALG1

#1

Beitrag von PeterP »

Hallo zusammen,

ich beziehe seit einiger Zeit ALG1. Nun überlege ich mir einen kleinen Webshop aufzubauen. Dort werde ich außer beim initialen Aufbau beinahe alles automatisieren, sodass ich nur wenige Stunden im Monat aktiv werden muss. Es werden auch eher wenige Bestellungen, aber dafür etwas höher im Preis.

Wenn ich nun eine Personengesellschaft gründen würde, würde ja nun alles über 165 € direkt auf mein ALG2 Einkommen angerechnet werden.
Nun kam ich zu dem Punkt, dass ich eine UG gründe mit dem Ziel das die UG wachsen soll, sprich dass ich mir kein Gehalt auszahle, sondern das Geld bleibt in der UG.

In der Theorie schön und gut, aber sieht die Agentur für Arbeit das auch so oder kann es dabei zu Problemen kommen?

Und die Agentur für Arbeit wird ja vom Gewerbeamt automatisch informiert. D.h. ich muss keine separate Meldung abgeben?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Grüße
HarzerUrvieh
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Re: Gründung UG während ALG1

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

PeterP hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 14:53 ...
Nun überlege ich mir einen kleinen Webshop aufzubauen. Dort werde ich außer beim initialen Aufbau beinahe alles automatisieren, sodass ich nur wenige Stunden im Monat aktiv werden muss. Es werden auch eher wenige Bestellungen, aber dafür etwas höher im Preis.
...
Wozu ist die Info "ich muss nur wenige Stunden im Monat aktiv werden" wichtig?
Nur höherer Preis oder auch höherer Gewinn?
Wenn ich nun eine Personengesellschaft gründen würde, würde ja nun alles über 165 € direkt auf mein ALG2 Einkommen angerechnet werden.
Nun kam ich zu dem Punkt, dass ich eine UG gründe mit dem Ziel das die UG wachsen soll, sprich dass ich mir kein Gehalt auszahle, sondern das Geld bleibt in der UG.
Du beziehst derzeit ALG 1 oder ALG 2?
Du wechselst bald von ALG1 zu ALG2?
Eine UG hat immer das Ziel zu wachsen, so wie jede andere Unternehmung auch. Dazu solltest Du dich genauer informieren oder besser beraten lassen.
Sich, aus der eigenen Unternehmung, deren einziger Gesellschafter man ist, nichts auszuzahlen aber Sozialleistungen beziehen wollen, dürfte zur Ablehnung eines H4-Antrags führen. Entweder Du hast Geld, welches Du in Form einer UG ansparen kannst oder Du hast kein Futter ;-)
In der Theorie schön und gut, aber sieht die Agentur für Arbeit das auch so oder kann es dabei zu Problemen kommen?

Und die Agentur für Arbeit wird ja vom Gewerbeamt automatisch informiert. D.h. ich muss keine separate Meldung abgeben?
Die Agentur für Arbeit wird Dir das auf Nachfrage erklären können, wie sie das sieht ;-)

Und, mir ist neu, dass die Agentur für Arbeit vom Gewerbeamt automatisch informiert wird. Ich denke, Du wirst eine separate Meldung abgeben müssen. Alles andere könnte man eventuell als versuchten Sozialhilfebetrug auslegen.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
PeterP
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Re: Gründung UG während ALG1

#3

Beitrag von PeterP »

Danke für dein schnelles Feedback :) Dann beantworte ich direkt mal deine Fragen, bevor ich alles nochmal erkläre. evtl. für das auch schneller zum Ziel :)
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 15. Jan 2021, 11:53
Wozu ist die Info "ich muss nur wenige Stunden im Monat aktiv werden" wichtig?
Nur höherer Preis oder auch höherer Gewinn?
Ich hatte die wenigen Stunden deklariert, da es bei einem Nebengewerbe ja auch darum geht, ob man die 15 Std. überschreitet & dies wäre nicht der Fall.

Im Idealfall wird es bei eine Bestellung um die 200-300 an Gewinn am Produkt, vor Ausgaben/Steuern etc. geben. Allerdings kann es auch durchaus passieren, dass es in den ersten Monaten nur 1-2 Bestellungen gibt.

Du beziehst derzeit ALG 1 oder ALG 2?
Du wechselst bald von ALG1 zu ALG2?
Eine UG hat immer das Ziel zu wachsen, so wie jede andere Unternehmung auch. Dazu solltest Du dich genauer informieren oder besser beraten lassen.
Sich, aus der eigenen Unternehmung, deren einziger Gesellschafter man ist, nichts auszuzahlen aber Sozialleistungen beziehen wollen, dürfte zur Ablehnung eines H4-Antrags führen. Entweder Du hast Geld, welches Du in Form einer UG ansparen kannst oder Du hast kein Futter ;-)
Ich beziehe seit 4 Monaten ALG 1 und habe nicht vor in ALG2 zu rutschen. Einen H4-Antrag würde ich auch niemals beantragen wollen. Lieber setze ich mich für 10 € irgendwo ins Call Center. Das "nicht auszahlen" wollen hat ja nur damit zu tun, dass die UG, wie du schon richtig sagst "das Ziel zu wachsen" hat. und wenn ich jetzt 500 € Einnahmen im zweiten oder dritten Monat habe und das direkt wieder reinvestiere in neue Produkte, kann ich mir ja auch gar nichts ausbezahlen, da mein Stammkapital <1.000 € ist und ich mit einer Entnahme sonst dafür Sorge, dass ich nicht mehr solvent bin und das Ganze schließen darf.

Im Idealfall habe ich auch in 3 Monaten einen neuen hauptberuflichen Job, sodass ich das Gewerbe, wie es auch jetzt geplant ist, einfach nebenbei laufen und weiter laufen/aufbauen kann.
Die Agentur für Arbeit wird Dir das auf Nachfrage erklären können, wie sie das sieht ;-)
Und, mir ist neu, dass die Agentur für Arbeit vom Gewerbeamt automatisch informiert wird. Ich denke, Du wirst eine separate Meldung abgeben müssen. Alles andere könnte man eventuell als versuchten Sozialhilfebetrug auslegen.
Dann melde ich vorsichtshalber das Ganze separat auch nochmal als "UG Gründung im Nebengewerbe" beim Arbeitsamt. Hatte die Info an die Agentur bei einer Aufählung gesehen, wo es hieß "Die Info zur neuen UG werden dann an IHK, xx und Agentur für Arbeit geschickt" . Denke am meisten Sinn macht es dann direkt die Stelle anzurufen und es dort zu erklären.

Besten Dank und LG
Peter
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Günter
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Re: Gründung UG während ALG1

#4

Beitrag von Günter »

Ich habe zwar wenig Ahnung vom SGB III, aber das ALG I ist eine Versicherungsleistung, die unabhängig vom Vermögen des Berechtigten gezahlt wird. Wenn also in den "Statuten" der UG steht, in den ersten zwei Jahren werden Einnahmeüberschüsse reinvestiert und zum Aufbau des Eigenkapitals genutzt, dann ist das so und geht die AfA nix an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Gründung UG während ALG1

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das sehe ich auch so, wie Günter.

Ich ging zuvor davon aus, dass die UG während des Bezugs von ALG2 aufgebaut werden soll...

UG in Gründung, "nebenberuflich". Wenn es ein Nebengewerbe wäre, was wäre dann das Hauptgewerbe? ;-)

Viel Erfolg bei der Gründung und Jobsuche! :Daumen:

P.S.:
Viele Infos zu Gründung und Selbständigkeit finden sich auch beim Verband der Gründer und Selbstständigen vgsd.de oder auch in der passenden Gruppe bei xing.de
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