Freifahrt wg. Behinderung

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
Antworten
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Freifahrt wg. Behinderung

#1

Beitrag von marsupilami »

Es wird keine konkrete Frage gestellt, ich stell' den Bürokratie-Wahnsinn hier einfach mal zur Verfügung.

Schreiben vom Landratsamt Palumbien Abteilung Schwerbehindertenrecht.

Es geht um das "Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis", mit dem ich ÖPNV für lau nutzen darf.
Oder Geltendmachung Kfz-St.ermäßigung.
Läuft Ende März ab.

Ich will ÖPNV - nicht dass jemand auf dumme Gedanken kommt und mir den Besitz eines RAM 1500 o.ä. unterstellt.

Auf der Rückseite des Anschreibens kann ich also auswählen.
Wichtig für mich:
Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke wegen Bezug von
- Leistungen nach dem IV Kapitel SGB XII

So weit, so gut.

Nun soll ich mir - eigentlich - mittels Formular direkt darunter von der leistenden Stelle den gegenwärtigen Bezug mit Datum, Unterschrift, Stempel!! bestätigen lassen.
D.h. ich fülle soweit aus, schicke an Landratsamt Abt. Sozialleistungen.
Nach Rücksendung dann neuer Versand an Landratsamt Abt. Schwerbehindertenrecht.

Nein, das kann nicht hausintern weitergeleitet werden. :unschuld:
Sozialleistungen sitzen in der Kreisstadt, Schwerbehindertenrecht sitzt in der Außenstelle hier in der Stadt.


Nach einem Telefonat mit der Schwerbehindertenabteilung darf ich eine Kopie des aktuellen - 11.01.2021 - Bescheides zusammen mit Kopie entsprechender Kontoauszüge direkt an die entsprechende Stelle schicken.
Kontoauszüge deshalb: Leistungen könnten ja inzwischen eingestellt sein! Und dann hab ich keinen Anspruch mehr auf Freifahrt mit ÖPNV.
Auf den Kontoauszügen sieht man dann den Geldeingang.
Oder eben nicht.


So.
Ich schreib' da jetzt weiter keinen Kommentar zu.
Es braucht auch niemand zu antworten.

Ich wollt' einfach nur noch mal deutlich machen, dass "Bedürftige" IMMER der Arsch sind, in den man treten wird.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Freifahrt wg. Behinderung

#2

Beitrag von Koelsch »

Leider nur zu wahr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Freifahrt wg. Behinderung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Und da bist du noch in der glücklichen Lage deine Bescheide kopieren und als Mail verschicken zu können.
Ich habe inzwischen so viele Anfragen wegen mal fix kopieren, mal fix versenden als Mail usw, ich könnt glatt einen Büroservice aufmachen. Und ich erlebe die Menschen am Telefon, die nicht wissen wo sie hinkönnen, die von alten Menschen erzählen, die völlig hilflos sind. Ich erlebe Menschen am Telefon, die eigentlich einen Betreuer haben. Der sich aber auf die Corona-Regeln beruft und die Hände in den Schoß legt. Kein Einzelfall, sondern die Regel. Und so mancher hat kein Telefon, Smartphone und Internet schon gar nicht. Für viele alte Leute war es am Monatsanfang regelmäßiger Gang zum Doc, zur Bank um die Miete und den Strom und das Telefon zu zahlen. Die hängen jetzt alle in der Luft. Ich mag gar nicht darüber nachdenken, bei wie vielen nun kein Wohngeld mehr kommt, weil keine Weiterbewilligung beantragt werden konnte; Fahrkarte wie bei Marsu ausläuft usw usw.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“