Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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max_schauer
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Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#1

Beitrag von max_schauer »

Hallo liebe Community,

ich habe heute ein etwas besonderes Thema und konnte im Netz leider keine konkrete Antwort auf meine Fragen finden, deswegen hoffe ich hier auf Hilfe.

Kurze Vorgeschichte zu meinem Fall: Ich habe meinen Job zum Ende 2018 gekündigt, da ich anschließend ein Auslandsjahr machen wollte. Allerdings ist mir eine Krankheit dazwischen gekommen, weshalb ich Anfang 2019 ALG beantragt und bewilligt bekommen habe. Dies wurde mir 6 Wochen gezahlt, danach bin ich ins Krankengeld gerutscht, welches sich bis Juli zog. Als ich gesundheitlich wieder einigermaßen fit war, habe ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet und bin ins Ausland gegangen. Nun steht demnächst meine Rückkehr an. Ich habe zum 01.07.2021 einen Vertrag für eine Festanstellung.

Nun meine Fragen:

1) Sobald ich einen genauen Rückkehrtermin habe (wegen Corona noch nicht ganz genau absehbar), würde ich mich arbeitslos melden und sofort nach meiner Rückkehr persönlich vorstellen. Laut meiner Recherche gilt mein Anspruch noch, da ich bereits Anfang 2019 ALG bezogen habe. Ist das korrekt?

2) Muss ich mich trotz meiner bereits sicheren Festanstellung ab 01.07. bei anderen Unternehmen bewerben oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?

3) Die Festanstellung ist in einer anderen Branche, als in meiner "üblichen". Könnte sich das Arbeitsamt aus welchen Gründen auch immer daran stören?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin für jeden Tipp dankbar! :Daumen:

Vielen Dank im Voraus an alle und liebe Grüße aus Neuseeland!

Max
max_schauer
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#2

Beitrag von max_schauer »

Hallo Wampe,

vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr weiter!

Liebe Grüße

Max
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marsupilami
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#3

Beitrag von marsupilami »

Denk aber daran, dass Du Dich rechtzeitig arbeitslos meldest!!
Melden Sie sich sofort arbeitsuchend.
Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Nur so können wir Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle bestmöglich unterstützen. Melden Sie sich nachweislich verspätet arbeitsuchend, kann es sein, dass Ihr Anspruch für eine Woche ruht (Fachbegriff: Sperrzeit). Das bedeutet, dass Sie für diese Woche kein Arbeitslosengeld bekommen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... beantragen

Die "Sperrzeit" kann auch mehrere Wochen gehen!


Das ist übrigens unabhängig davon, dass Du zum 1.07. einen neuen Arbeitsplatz hast!
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max_schauer
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#4

Beitrag von max_schauer »

Hallo Marsupilami,

danke auch für deine Antwort. Ich sollte mich jetzt schon arbeitssuchend melden, obwohl ich noch gar nicht weiß, wann ich wieder in Deutschland ankommen werde?

Zum Ende meines Arbeitsverhältnisses hatte ich mich umgehend gemeldet, aber da wusste ich ja, ab wann ich genau dem Arbeitsamt zur Verfügung stehe.

Liebe Grüße

Max
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Koelsch
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#5

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auch schon machen und klar sagen. "Bin noch nicht zu Hause"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#6

Beitrag von marsupilami »

"Mit Datum xx.xx.2021 endet mein Arbeitsverhältnis bei Fa. YZC in Timbuktu (EU-/Nicht-EU-Land) und ich werde dann arbeitslos sein.
Wann genau ich in Schland ankommen werde, hängt von den dann gültigen Corona-Bestimmungen ab.
Ab dem xx.xx.2021 beginnt mein Arbeitsverhältnis bei der Firma ABC in WoAuchimmer."
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max_schauer
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#7

Beitrag von max_schauer »

Hallo Koelsch, hallo zurück Marsupilami,

danke, dann mache ich das so. Dass ich aktuell nicht in Deutschland gemeldet bin, spielt dabei also keine Rolle? Würde die Adresse meines Elternhauses angeben und dann bei Ankunft und nach Anmeldung das Arbeitsamt informieren.

Danke nochmal und liebe Grüße

Max
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Koelsch
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#8

Beitrag von Koelsch »

Wichtig ist, dass Du bei Beginn der Arbeitslosigkeit in Deutschland wohnst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Arbeitslosengeld als Überbrückung nach Auslandsaufenthalt

#9

Beitrag von marsupilami »

.... und gemeldet bist!
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