Antrag ALG Kindererziehungszeiten

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giesi_w
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Antrag ALG Kindererziehungszeiten

#1

Beitrag von giesi_w »

Hall zusammen!

ich habe eine Frage zu dem Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung" für die Beantragung von ALG. Vielleicht hat jemand einen Rat für mich.

Dort ist auszufüllen von wann bis wann ich ein Kind in den letzten 5 Jahren erzogen und betreut habe. Das habe ich.
Ich bin nun unsicher welches Datum ich bei "bis wann" angeben muss. Das Datum, ab dem mein Kind von einer Tagesmutter betreut wurde oder das Datum ab dem ich wieder in meinen Job eingestiegen bin und Gehalt bezogen habe.

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe!
Viele Grüße Giesi
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Koelsch
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Re: Antrag ALG Kindererziehungszeiten

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum

Viel Ahnung dazu hab ich wenig. Ich tendiere aber dazu, hier das Datum der Tagesmutterbetreuung einzutragen. Begründung: Wenn Kind während der ersten 3 Jahre von Dir betreut wird, dann stehst Du in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast daher ggf. keinen ALG I Anspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Antrag ALG Kindererziehungszeiten

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

:ironiea:
Das Formular gibt es nicht!!

Ich bin jetzt 2-mal diese Liste durchgegangen:
https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z

und hier
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... arbeitslos

hab ich das auch nicht gefunden.

In der Hoffnung, dass man das auch online ausfüllen kann und dort dann evtl. Hilfen eingeblendet werden wie in manch anderen Formularen.

Aber Du bist nicht die einzige, die mit dem Formular Probleme hat.
Aus den Antworten aus unserem Lieblingsforum werd' ich aber auch nicht so recht schlau
https://www.sozialhilfe24.de/forum/thre ... sengeld-1/

und die anderen sind auch nicht viel besser:
https://www.elo-forum.org/threads/zusat ... ng.196999/
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbe ... 190641.htm
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Antrag ALG Kindererziehungszeiten

#4

Beitrag von tigerlaw »

Da ist zuerst einmal ein schon älterer Link zu setzen: https://www.merkur.de/wirtschaft/nach-k ... engeld%20I.

Für die Frage der "Kindererziehung" wird im allerletzten Satz von Abs. 2a auf § 56 II SGB VI verwiesen. Daraus ist aber zu schließen, dass für die Definition der "Kindererziehung" allgemein auf § 56 SGB VI werden kann.

In einem erläuterungsbuch zu jener Norm steht insoweit:
7. Umfang der Kindererziehungszeit
Bei Geburten ab 1.1.1992 beträgt die Kindererziehungszeit 36 KM. Sie beginnt mit Ablauf des Monats der Geburt des Kindes und endet mit Ablauf des 36. KM nach dem Monat der Geburt. Liegen die Anrechnungsvoraussetzungen einer Kindererziehungszeit nach Ablauf des Monats der Geburt nicht vor (zB Auslandsaufenthalt), beginnt die Kindererziehungszeit mit dem Folgetag des Wegfalles des Hinderungsgrundes. Entfallen die Anrechnungsvoraussetzungen vor Ablauf des 36. KM (zB Eintritt in ein Beamtenverhältnis), endet sie mit dem Tag des Ereignisses.

Bei einer übereinstimmenden Erklärung beginnt die Kindererziehungszeit für den anderen Elternteil nach Ablauf des Monats der Erklärung, wenn nicht ein späterer Beginn oder eine rückwirkende Zuordnung beantragt wird. Beim Wechsel in der Person eines Erziehenden beginnt sie für den Nächsterziehenden erst mit dem Folgemonat.


aus: Fiebig in Reinhardt, Sozialgesetzbuch VI 4. Auflage 2018, Rn 15 zu § 56 SGB VI

Also kommt es gar nicht auf die Tagesmutterbetreuung an, sondern nur darauf, ob das Kind in der Familie ist.

Andere Perspektive: Wenn Du einen förmlichen U3-Paltz in einer KiTa hättest, ist das Kind ebenfalls den Tag über dort, aber am Abend und in der Nacht bei Dir/Euch. In einem solchen Fall würdest Du doch auch nicht die Kita-U3-Betreuung angeben, oder?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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