VorsichtWampe hat geschrieben: ↑Mi 17. Feb 2021, 16:30 viewtopic.php?p=571793#p571793
3. Auch die Ausführungen des SG München zu den Kosten von FFP2-Masken sind unsinnig. In der Preisklasse um 1€ gibt es nur die Einfachst-FFP2-Masken in „Kaffeefilter-Form“ mit Ohrschlaufen-Befestigung, die aber nicht jedem passen und damit für viele Brillenträger faktisch unbrauchbar bzw. bei Verwendung im Straßenverkehr aufgrund der erhöhten Beschlagneigung der Brille u.U. sogar gefährlich sind.
Straßenverkehrsordnung: Gesicht muss erkennbar bleiben!
Laut Straßenverkehrsordnung: Nein! Denn Paragraf 23 besagt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Der Sinn dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch bestraft werden können. Mit einer eng anliegenden Maske, die Mund, Nase und einen großen Teil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich. Kostenpunkt: 60 Euro.
https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/mun ... a-100.html