Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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kleinchaos
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#126

Beitrag von kleinchaos »

Nochzumal es hier ja nicht darum ging, die vorgeschriebene Maske selbst nicht getragen zu haben, aus welchen Gründen auch immer.
Hier geht es um Versammlungsrecht, um den Verstoß gegen Auflagen. Wenn man Versammlungsanmelder ist, hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen 1. am Beginn der Versammlung bekanntgegeben werden, 2. für einen reibungslosen Ablauf, 3. für Ordnung und Sicherheit. Wenn man das nicht kann oder nicht will, muss man die Versammlung wieder abmelden, auflösen oder halt die Konsequenzen tragen. Die richten sich nach dem jeweiligen Ordnungsrecht des Landes bzw der Kommune und können von OWi bis Strafrecht reichen. Und eben weil er divers vorbestraft war, gibts nun die große Kelle oben drauf. Richtig so. Keine Nachsicht mit Leerdenkern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#127

Beitrag von Peterpanik »

Zu #138 + #139 von Wampe ich wusste das was ich nun von dir weiß vorher leider nicht und werde auch nie wieder was von dem übernehmen.

Und zu #140 ja kleinchaos man kann leider nicht immer alles wissen und so wie du es hier schilderst, wird es wahrscheinlich auch sein.
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kleinchaos
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#128

Beitrag von kleinchaos »

Peter, ich weiß doch auch nicht mehr, als im Artikel steht. Aber ich hab eben mehr gelesen als nur die Überschrift.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#129

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 19. Mai 2021, 16:43 Zu #138 + #139 von Wampe ich wusste das was ich nun von dir weiß vorher leider nicht und werde auch nie wieder was von dem übernehmen.
Man kann aber vorher ein wenig recherchieren, z.B. mit dem Namen des Verantwortlichen im Impressum des Portals oder homepage.

Oder hier im Forum vorher fragen, ob man das, was man unter dieser Internet-Adresse gefunden hat, für eine Argumentation gegenüber JC / SG etc. übernehmen kann bzw. ob das Sinn macht.

Nicht immer alles unreflektiert übernehmen.

Solche Hilfen haben wir Dir schon ganz am Anfang auch für die Formulierung Deiner Schriftsätze angeboten, aber Du hast in der Beziehung nichts angenommen, einfach Deinen Wortschwall rausgehauen - oft ohne Sinn und Verstand nach meiner Auffassung - und wunderst Dich, wenn von den Gerichten im Grunde nur Ablehnung kommt.
Und den Wortschwall dann auch noch hier im Forum gepostet.


Peterpanik hat geschrieben: Mi 19. Mai 2021, 16:43 Und zu #140 ja kleinchaos man kann leider nicht immer alles wissen und so wie du es hier schilderst, wird es wahrscheinlich auch sein.
Das kann heutzutage keiner mehr.
Aber man kann vorher evtl. googelen oder fragen z.B. hier im Forum.


Aber ich denke, dieses Posting ist vergebliche Mühe.
Du, PeterPanik, wirst nach wie vor Dein Ding selber machen, Deine "Schriftsätze" wie am Fließband mit entsprechender "Qualität" raushauen und Dir eine Abfuhr nach der anderen einhandeln.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#130

Beitrag von Peterpanik »

marsu die Zeit beim Jobcenter ist am 31.08.2021 zu Ende und dann kriege ich Grundsicherung ab 01.09.2021 und es beginnt eine neue Zeit bis zum ...
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Günter
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#131

Beitrag von Günter »

Die werden nicht nur drei Kreuze schlagen, mit den Steinen die denen von der Seele plumpsen kannste nen neues Mittelgebirge errichten. Das wird der neue Hartzer Steinbruch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#132

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 19. Mai 2021, 18:10 marsu die Zeit beim Jobcenter ist am 31.08.2021 zu Ende und dann kriege ich Grundsicherung ab 01.09.2021 und es beginnt eine neue Zeit bis zum ...
Von denen kriegste aber auch keine Masken!
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#133

Beitrag von Olivia »

Neuer Antragsgegner ist dann das Sozialamt der Gemeinde.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#134

Beitrag von Peterpanik »

Das LSG hat es abgelehnt, mehr habe ich nicht erwarte von denen, sind zwei gleichlautende Beschlüsse zu L 7 AS 210/21 RG + L 7 AS 211/21 RG hier :

hat der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt am 11-Mai 2021
durch den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Barnusch und die Richter am
Landessozialgericht Riefer und Prof. Dr. Becker beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss
des Senats vom 26 April 2021 wird als unzulässig
verworfen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen
Kosten zu erstatten.

Gründe
l.
Mit Beschluss vom 26. April 2021 hat der Senat im Verfahren L 7 AS 176/21 B ER die
Beschwerde des Anüagstellers gegen den Beschluss des Soäalgerichts Marburg vom
9. April 2021 zuru*gewieser,.
Gegen den dem Antagsteller am 3O. April 2021 zugestlellten Beschluss hat dieser mit eingan
30. April 2021 beim Hessischen Landessozialericht eingegannen Schreiben Gehörsruge
eingelegt. Es sei weder vorgetragen, noch sonst wie ersichtlich, was an einer realitätsgerechten
Klärung der Frage, ob der Regelsatz rechtskonform berechnet wurde, so
schwierig sei. Auch der Gesetzgeber begründe seine Einstellungen zu Gesetzen wie dem
Regelsatz mit nicht nachvollziehbaren Berechnungen. ln den damaligen Berechnungen
zum Regelsatz seien noch keine Schutzmasken enthalten, weil es damals keine Pandemie
gab. Wenn ihm keine Masken bewilligt würden, könne er nicht zu seinem Diabetologen
nach Volkmarsen. Der Senat nehme billigend in Kauf, dass er nunmehr seit neun
Wochen nur Stoffmasken trage und ständig gegen Auflagen bzw. Vorgaben des Landes
verstoße.
II.
Die Anhörungsrüge ist als unzulässig zu verwerfen. Zwar ist sie statthaft und in der Frist
und Form des § 178aAbs,2 S. 1 und S.4 SGG erhoben, jedoch hat die Rüge nicht gemäß
§ 178a Abs. 2 S. 5 SGG das Vorliegen der in Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG genannten Voraussetzungen
hinreichend dargelegt.
Nach § 178a Abs. 1 SGG ist auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung
beschwerten Beteiligten das Verfahren fortzuführen, wenn
1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nichtgegeben
ist und
2. das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher
Weise verletzt hat.
Zulässigkeitsvoraussetzung einer Anhörungsrüge ist es daher, dass der Rügenführer das
Vorliegen der Voraussetzungen des § 178a Abs. 1 Nr. 2 SGG schlüssig darlegt. Hierzu
gehört insbesondere das Aufzeigen der Umstände, aus denen sich die Verletzung des
rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, gegen dessen Entscheidung sich der Betroffene
wendet. Diese Mindestvoraussezung erfüllt die von dem Antragsteller erhobene
Anhörungsrüge nicht. lnsbesondere hat der Senat auch den Vortrag des Antragstellers
umfassend zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt, er hat
daraus allerdings nicht die von dem Antragsteller gewünschten Schlussfolgerungen gezogen.
Mit der Anhörungsrüge kann aber nur die entscheidungserhebliche Verletzung
rechtlichen Gehörs nicht dagegen eine nach Auffassung des Antragstellers fehlerhafte
Sachentscheidung geändert werden.
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 SGG.
Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.

Mein Fazit, es ist ihnen wahrscheinlich egal ob man Corona kriegt oder nicht ...
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Koelsch
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#135

Beitrag von Koelsch »

Natürlich ist denen das egal, weil das keine Rechtsfrage sondern eine medizinische Frage ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#136

Beitrag von Peterpanik »

Habe das mal so eingereicht, hier :

FAX-ID: 82...21
Empfänger: +495691623500
Sendezeitpunkt: 12:40 21.05.2021
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

34454 Bad Arolsen , Datum 21.05.2021

Betrifft : Widerspruch gegen ihr Schreiben vom 07.05.21 erhalten 21.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
ihre Zahlung von Euro 150,- also die Entscheidung ist realitätsfremd und ich denke sie ist auch falsch ,
wahrscheinlich haben sie nur so eine Kleinigkeit übersehen nämlich die Realität, weil der Regelsatz seit
dem Anfang – 04.04.2021 bis Heute den 25.05.2021 nicht annähernd meine gesamten Kosten abdeckt .
Der Regelsatz reicht im Monat schon so nicht für alle meine Ausgaben und für diese FFP-2-MASKEN
auch nicht, weil ich jetzt im Regelsatz jeden freien Euro für meine Nahrungsmittel (Kopie) brauche,
weise sie mal auf die allgemein gestiegenen Lebensmiteilpreise hin, seit der Coronapandemie .
Und weil es so ist habe ich eine EA eingereicht weil ich ja immer FFP-2-Masken brauche .

Ich beantrage ,
dass das Jobcenter mir mir eine höhere summe an Geld sofort auszahlt weil die 150,- Euro nicht reichen und ursprünglich es um mehr Geld bzw. regelmäßige Monatliche -zahlungen ging für Arbeitslosengeld II – Bezieher .

Begründung
Bin auch mit meinen 65 Jahren in der Risikogruppe , weil ich Diabetes habe brauche ich einfach regelmäßig mehr Geld , weil ich die FFP-2-Masken und andere Desinfektionsmittel regelmäßig brauche wegen dem Corona - Virus .
Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte .
Ferner wird das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Ab. 1 GG auch verletzt, weil § 70 SGB II n.F. in seiner künftigen Gestalt ohne hinreichenden Grund für die bereits in den Leistungsmonaten Januar 2021 bis April 2021 gegebenen Mehrbedarfe lediglich eine nachträgliche Leistungsgewährung im Mai 2021 vorsieht, obgleich es sodann wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs evidenter Maßen schon zu spät sein wird,
die Leistungen noch zweckentsprechend einzusetzen .”

Mit freundlichen Grüßen

und das habe ich zum SG geschickt :

FAX-ID: 82...26
Empfänger: +496421170850
Sendezeitpunkt: 12:40 21.05.2021
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

35037 Marburg , Datum 21.05.2021

Antrag auf Erlass einer Eilentscheidung gemäß dem Gesetz gegen das Jobcenter Arolsen .
Anschrift :
Jobcenter - Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 - 34454 Bad Arolsen

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
die Zahlung von Euro 150,- vom Jobcenter ist realitätsfremd und ich denke sie ist zu niedrig bzw. falsch ,
wahrscheinlich hat das Jobcenter nur eine Kleinigkeit übersehen nämlich die Realität, weil Regelsatz seit dem Anfang der Pandemie – 04.04.2021
bis Heute den 24.05.2021 nicht annähernd meine gesamten Kosten abdeckt .
Mein Regelsatz reicht im Monat schon Heute nicht für alle meine Ausgaben und für diese FFP-2-MASKEN
auch nicht, weil ich jetzigen Regelsatz ja jeder freie Euro für Nahrungsmittel ( Kopie ) gebraucht wird ,
weise alle mal auf die allgemein gestiegenen Lebensmiteilpreise hin, seit der Coronapandemie .

Ich beantrage ,
dass das Jobcenter mir mir eine höhere summe an Geld sofort auszahlt weil die 150,- Euro nicht reichen und es ursprünglich um Euro 200,- € bzw. regelmäßige Monatliche -zahlungen ging für Arbeitslosengeld II – Bezieher .

Begründung
Bin auch mit meinen 65 Jahren in der Risikogruppe , weil ich Diabetes habe brauche ich einfach regelmäßig mehr Geld , weil ich die FFP-2-Masken und andere Desinfektionsmittel regelmäßig brauche wegen dem Corona - Virus .
Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte . Und weil die anderen Monat nicht abgedeckt sind ist dieses Eilverfahren gerechtfertigt .
Ferner wird das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Ab. 1 GG auch verletzt, weil § 70 SGB II n.F. in seiner künftigen Gestalt ohne hinreichenden Grund für die bereits in den Leistungsmonaten Januar 2021 bis April 2021 gegebenen Mehrbedarfe lediglich eine nachträgliche Leistungsgewährung im Mai 2021 vorsieht, obgleich es ja sodann wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs evidenter Maßen schon zu spät sein wird, die Leistungen noch zweckentsprechend einzusetzen. Ich brauche ja sofort Hilfe und nicht erst in dem Hauptverfahren .

Mit freundlichen Grüßen

Habe dieses Verfahren - S 5 AS 77 / 21 ER aus sachlichen Gründen also Heute zurückgenommen und wer alles im Hauptsachverfahren später klären.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 26. Mai 2021, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#137

Beitrag von kleinchaos »

Blablablubb wie immer. Unbeziffert, unbestimmt. Wird abgewiesen. Kennste ja schon
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#138

Beitrag von Peterpanik »

zu #151 kleinchaos was hast du den so eingereicht in der gleichen Sache stell es doch mal hier ein oder haste nichts eingereicht ? ,
weiste mein Blablablubb ist zwar wenig aber ich versuche wenigstens mal was zu machen und nicht nur dumme Sprüche wie du.

So und nun stelle hier mal nur für mich ein wie du es geschrieben bzw. vorgetragen hättest denn, erwarte nun dein Musterantrag, danke.
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kleinchaos
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#139

Beitrag von kleinchaos »

Ach, willste abschreiben? Kannste gerne machen. Wird bei deinem JC und den diversen Richtern zwar f?r Verwunderung sorgen, dein erster sinnvoller begr?ndeter Antrag, aber so what. Wenns hilft, dann gerne. Ist mein erster Widerspruch, der nicht auf eine A4-Seite passt und in dem ich mal bissel zur Begr?ndung aushole.

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom zur Einmaligen Zahlung einer Corona-Sonderzahlung.
Dieser Bescheid ist rechtswidrig und beschwert mich in meinen Rechten.

Sozialleistungen sind zu erbringen, wenn der Bedarf besteht. So jedenfalls die ?? 40 SGB X ff. Dass der Bedarf besteht, ist dem Gesetzgeber sp?testens seit Februar 2020 bekannt gewesen. Und seitdem besteht der Bedarf auch bei mir ungemindert. Von daher ist eine Einmalzahlung f?r Januar bis Juni 2021, nochzumal rechtswidrig an den Leistungsbezug in Mai 2021 gekoppelt, insgesamt rechtswidrig und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.
Die im ? 70 SGB II genannte Begr?ndung, dass diese Zahlung die Mehraufwendungen der COVID19-Pandemie ausgleichen sollen, ist eine Verh?hnung aller im Sozialleistungsbezug stehenden Menschen.
Im Februar 2020 betrug der Preis f?r 1 OP-Maske 5,00?, f?r eine FFP2-Maske 25,00?. Im Laufe des Jahres 2020 und 2021 sanken die Preise f?r die Masken zwar, bis auf zum heutigen Zeitpunkt ca. 0,10?/OP-Maske und 0,90?/FFP2-Maske, nichtsdestotrotz mussten bereits erhebliche Mittel f?r den Erwerb solcher Masken aufgewendet werden.
Ich ben?tige w?chentlich an durchschnittlich 3 Tagen zumindest je 2 FFP2-Masken t?glich, da f?r Fahrten im ?PNV FFP2-Masken vom Bundesgesetzgeber zwingend vorgeschrieben sind, und ca 4 OP-Masken je Tag f?r Eink?ufe, Arztbesuche etc. Eine Mehrfachnutzung ist laut den Herstellern ausgeschlossen und w?rde dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Nochzumal ich als mehrfach chronisch kranke Patientin auf einen effektiven Schutz lebenssch?tzend angewiesen bin.
F?r eine sparsame und kontaktarme Lebensf?hrung sind also in meinem Falle erforderlich:

12 Tage x 2 FFP2-Masken x 0,90? = 21,60? monatlich
12 Tage x 4 OP-Masken x 0,10? = 4,80? monatlich
gesamt 26,40? monatlich
6 x Desinfektionsmittel ? 3,99? = 25,94? monatlich
Gesamtbedarf Infektionsschutz = 52,34? monatlich
unter Ber?cksichtigung der seit April 2021 zu zahlenden Preise im Einzelhandel. F?r die Zeitr?ume vor April 2021 bis Februar 2020 sind deutlich h?here Beschaffungspreise anzusetzen.

Allein diese Berechnung meines Bedarfes von gesetzlich vorgeschriebener Maskenbenutzung und Desinfektion ?bersteigt schon den vom Gesetzgeber fahrl?ssig gesch?tzten Bedarf von durchschnittlich 25,00? je Monat. Ebenso unber?cksichtigt bleiben vom Gesetzgeber die deutlich erh?hten Preise im Einzelhandel f?r Lebensmittel, besonders f?r t?glich ben?tigte Grundnahrungsmittel. Die Preiserh?hungen betragen zB bei Obst und Gem?se bis 100%.
Durch die Schlie?ung vieler Gesch?fte des Einzelhandels k?nnen viele Artikel nur noch online erworben werden, was durch die Versandkosten ebenfalls zu h?heren Beschaffungspreisen f?hrte und noch f?hrt.

Der Gesetzgeber h?tte also bereits im Februar 2020 mit einer deutlichen Erh?hung der Regels?tze reagieren m?ssen, damit Sozialleistungsbezieher in die Lage versetzt werden k?nnen, sich an die jeweiligen Infektionsschutzgesetze und Verordnungen halten zu k?nnen und sich und andere effektiv sch?tzen zu k?nnen.

Einsparm?glichkeiten aus anderen Regelbedarfspositionen gibt es nicht, da diese Bedarfe schon seit 2005 vom Gesetzgeber willk?rlich beschnitten und nicht bedarfsgerecht ber?cksichtigt werden und st?ndig gegeneinander ausgeglichen werden m?ssen.

Ich erwarte Ihren Bescheid
mit freundlichen Gr??en

Nachtrag von Edit: Samstag kosteten die OP-Masken bei uns im Aldi wieder 3,95?/10 St?ck. Kaum ist die FFP2-Pflicht in ?ffis aufgehoben, steigen die Preise f?r OP-Masken wieder
Zuletzt geändert von kleinchaos am Mo 24. Mai 2021, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: aktualisiert
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#140

Beitrag von kleinchaos »

Mir ist klar, dass dieser Widerspruch als zwar zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen werden wird. Es wäre ein Wunder, wenn ich wenigstens die seit April geltenden Preise erstattet bekommen würde.
Aber dafür gibt es ja den Klageweg. Und den werde ich auch beschreiten. Auf meine Weise, mit meinen Worten, in einer geeigneten Form (Formulierung, Aufteilung usw) und vor allem in einer zielführenden Antragstellung und Begründung. Dass auch das SG diese Klage abweisen wird (leider wohne ich nicht im Bezirk des Erfurter Richters) ist mir ebenfalls klar. Mir schwebt da eine Sprungrevision ans BSG vor. Das gleiche werde ich mal mit dem Verwaltungsgericht versuchen. Da muss ich allerdings vorher noch die im Voraus zu zahlenden Kosten abchecken
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#141

Beitrag von Peterpanik »

Danke kleinchaos das was du schreibst ist ok und nun warten wir mal ab wie es die Richter so sehen.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#142

Beitrag von marsupilami »

:lachen:

Ich lieg' unter dem Tisch, mit Tränen in den Augen und schmerzender Bauchmuskulatur.

Vor Lachen.
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#143

Beitrag von Peterpanik »

Habe das mit meiner Erwerbsloseninatife auf den Weg gebracht :

FAX-ID: 82...46
Empfänger: +495631954370
Sendezeitpunkt: 10:11 22.05.2021
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Bitte unterstützen auch sie diese Inaktive hier : Erwerbsloseninitiative Arolsen – Berlinerstraße 28 – 34454 Bad Arolsen

An das Kreishaus z.H. Herrn ...... , Südring 2,
34497 Korbach , Bad Arolsen den 22. Mai 2021

Betrifft : Antrag für Hilfen für alle Grundsicherungsempfänger

Sehr geehrter Herr ...... ,
Die Erwerbsloseninitiative möchte Sie bitten da für zu sorgen das allen Grundsicherungsempfänger des Kreises
kostenlos ffp2-Masken sofort erhalten , weil die Corona – Sachlage auch hier im Landkreis Waldeck Frankenberg
schlimm ist und Sie bzw. der erste Kreisbeigeordnete haben alle aufgerufen ( Kopie ) sich nun richtig zu verhalten .
Und wir die Erwerbsloseninitiative möchten nur das auch alle Grundsicherungsempfänger sich schützen können .

Wir beantragen ,
das der Landkreis allen Grundsicherungsempfängern in seinen Zuständigkeitsbereich sofort unbürokratisch die ffp2-Masken kostenlos zur Verfügung-stellt , weil in der Grundsicherung ja kein Geld für solche Ausgaben ist .

Begründung
Der Landkreis also sie Herr ...... .... wissen sehr wohl kein Geld für Masken in der Grundsicherung ist .
Wir die Erwerbsloseninitiative ergreifen die Initiative und werden das Schreiben sofort veröffentlichen .

Mit freundlichen Grüßen, Erwerbsloseninitiative

und das auch :

FAX-ID: 82...23
Empfänger: +495631957500
Sendezeitpunkt: 09:52 22.05.2021
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Erwerbsloseninitiative – Berlinerstraße 28 – 34454 Bad Arolsen

An das
Jobcenter per Fax
z. H. Herrn .... ......
Louis - Peter - Straße 50
34497 Korbach , Datum 22. Mai 2021

Betrifft : Antrag für Hilfen für alle Arbeitslosengeld II - Empfänger

Sehr geehrter Herr ...... ,
die Erwerbsloseninitiative möchte Sie bitten da für zu sorgen das allen Kunden des Jobcenters kostenlose
ffp2-Masken sofort erhalten , weil die Corona – Sachlage ( Kopie ) hier im Landkreis Waldeck Frankenberg
schlimm ist und der Landrat und der Erster Kreisbeigeordneter alle aufgerufen haben sich richtig zu verhalten .
Und wir die Erwerbsloseninitiative möchten nur das auch Hartz 4 er die Corona - Verordnungen umsetzen können .

Wir beantragen ,
das das Jobcenter allen Arbeitslosengeld II – Empfängern in seinen Zuständigkeitsbereich sofort ffp2-Masken kostenlos zur Verfügung-stellt , weil im derzeitigen Regelsatz kein Geld für solche Ausgaben vorhanden ist .

Begründung

Das Jobcenter also sie Herr .... ...... wissen sehr wohl das im Regelsatz kein Geld für Masken drin ist .

Wir die Erwerbsloseninitiative ergreifen die Initiative und werden das Schreiben sofort veröffentlichen .

Mit freundlichen Grüßen, Erwerbsloseninitiative

Diese Anlage liegt beiden bei :
0.. Aufruf von Herrn K. F. Fresse.pdf
Habe das gemacht weil es sehr schlecht bei uns aussieht, nämlich so :

Das sollte ihr einfach zur Kenntnisnehmen also den aktuellen Lagebericht des RKI von gestern den 23.05.2021 , danke fürs lesen.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile

Ausweislich Seite 1 liegt die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland derzeit bei (nur) 64 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Ausweislich Seite 3 liegt die 7-Tage-Inzidenz in Waldeck-Frankenberg derzeit bei 141,3 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Der Wert für Waldeck-Frankenberg ist somit der 11-höchste in Gesamtdeutschland.

Was macht unser Landkreis Waldeck-Frankenberg falsch, dass die Inzidenz dort immer deutlich höher ist als in allen Nachbarkreisen und sogar mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#144

Beitrag von kleinchaos »

Peter, wann wirst du lernen so zu formulieren, dass es nicht so klingt, als ob derjenige gleich paar aufs Maul kriegt, sondern sachlich und zielführend?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#145

Beitrag von Peterpanik »

Zu #158 kleinchaos danke für deinen Hinweis, aber das was du verlangst solltest mal meinen Jobcenter sagen ich habe wegen denn gut 10 Wochen auch Stoffmasken tragen müssen also die haben mich behandelt wie den dummen August also mich bewusst dem Corona - Virus ausgesetzt, Frage : wer hat sich den jetzt falsch verhalten, die oder ich ...

#159 Wampe denke du hast es erfasst ...
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#146

Beitrag von Peterpanik »

FAX-ID: 82...64
Empfänger: +495691623500
Sendezeitpunkt: 05:45 25.05.2021
Gesendete Seiten: 13
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Jobcenter per Fax
z. H. Herrn .... ........
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen

Datum 25.05.2021

Betrifft : Kenntnisnahme

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
das alles ( Kopien ) musste ich einreichen bei verschiedenen Behörden weil mir auch niemand geholfen hat .
Und verantwortlich für das alles ist das Jobcenter – Arolsen, weil es mir Medizinische – Masken verweigert hat .
Ja so ist es leider nun mal und ich mache niemand einen Vorwurf, weil ja wahrscheinlich alle nur ihre Arbeit taten .
Und da sie alle nur ihre Arbeit taten ist ihnen schlicht entgangen was sie durch ihre Arbeit anderen Personen antun .

Mit freundlichen Grüßen

10 Anlagen

Die Anlagen sind schon teilweise hier veröffentlicht und mehr geht leider nicht.
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kleinchaos
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#147

Beitrag von kleinchaos »

Ja was denn nun? Medizinische Masken oder FFP2?
Und du glaubst ernsthaft, dass jemand dies liest und gar handelt im JC?
Was hab ich dir gesagt? Anträge stellen, sachlich und begründet, möglichst konkret beziffert.
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Olivia
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#148

Beitrag von Olivia »

Das Schreiben an das JC ist nicht sachdienlich. Es muss ein konkreter Antrag an das JC gestellt werden, der ein bestimmtes Ziel hat. Ein plan- und zielloses Schreiben wird nicht den gewünschten Erfolg haben. Die sachliche Begründung muss logisch und nachvollziehbar geschrieben sein, damit sie das JC und spätestens das Gericht überzeugt.

Zu viele Schreiben sind ebenfalls kontraproduktiv. Was soll ein Fax mit 10 Anlagen? Dieses wird vom JC bestimmt nicht gelesen, sondern führt zu Kopfschütteln und Unverständnis.
Peterpanik
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#149

Beitrag von Peterpanik »

Das Schreiben ist nichts sondern nur eine Meinung sonst nichts ...
Olivia
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Re: Peterpaniks Antrag zur Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter

#150

Beitrag von Olivia »

:verwirrt:
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