Hallo.
Ich habe folgendes Problem und bitte um Hilfe bzw. Info.
Danke schon mal.
Ich habe zeitgleich einen Antrag auf medizinische Rehabilitation und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.Ich bin 50 Jahre alt,
50 % früh berentet.
Angestrebtes Ziel wäre die gesundheitliche Wiederherstellung und eine Art Umschulung.
Zuerst kam die Bewilligung der medizinischen Rehabilitation und danach die Ablehnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Begründung war, dass erst nach Abschluss der Rehabilitation darüber entschieden werden könne ob die LTA bewilligt wird oder nicht.
Ich hatte dem widersprochen und argumentiert, das man den Antrag auch ruhend gestellt werden könnte um den.Umstand einer Neubeantragung und der damit doppelten Bürokratie zu vermeiden.
Das wurde auch abgelehnt, mit dem Hinweis, daß bei einer positiven Rehabilitation der LTA Antrag sozusagen von amtswegen eingeleitet wird.
Frage 1. Stimmt das so mit dem automatischen Antrag ?
Frage 2. Macht es einen rechtlichen Unterschied, ob im Falle einer einer sogenannten Antragsfiktion nach der Reha (Amt wäre der Meinung, das nix mehr geht und schickt in die Zwangsrente ) der Antrag zu LTA im Vorfeld beantragt und abgelehnt wurde ODER ruhend gestellt war ?
Ich bin bei Infos und Aktionen von der RV mittlerweile misstrauisch , da es einige Indizien dafür gibt, dass die LTA sowieso nicht genehmigt werden soll.
Danke für die Hilfe.
Antragen auf Teilhabe abgelehnt -wegen vorgeschalteter med. REHA.
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Re: Antragen auf Teilhabe abgelehnt -wegen vorgeschalteter med. REHA.
Ich kenne es nur so, erst REHA und danach wird über weitere Förderung entschieden. Macht irgendwie auch Sinn, denn REHA sagt: Kann wieder arbeiten, aber nicht .....
Und genau dieses "aber nicht...." ist ja das Auswahlkriterium für die richtige weitere Förderung.
Und genau dieses "aber nicht...." ist ja das Auswahlkriterium für die richtige weitere Förderung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Antragen auf Teilhabe abgelehnt -wegen vorgeschalteter med. REHA.
Zu 1 hab ich nichts finden können.
Du könntest aber, evtl. gleich zu Beginn der Reha einen Soz.Arbeiter des Reha-Trägers fragen, wie das läuft.
Soweit mir "bekannt" ist, läuft das eh nicht automatisch.
RV bekommt zwar einen Bericht und Stellungnahme, ob Umschulung, LTA, etc. Sinn macht oder nicht, beantragen aber musst Du wohl nach wie vor selbst.
Zu 2: nach dem, was ich so gefunden habe, wird offenbar gerne abgewimmelt, hinausgezögert, ..... was LTA und Umschulung (o.ä.) anbelangt.
Vor allem, wenn die Leutz eh schon (Teil-)Rente beziehen.
Z.B. (ist schon ein wenig älter):
https://www.finanzfrage.net/g/frage/abl ... rsicherung
Andersherum:
Schon mal darüber nachgedacht, evtl. nach der (erfolgreichen) Reha bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und dort Umschulung beantragen?
Selbst wenn die sich für nicht zuständig erklären (können), müssten die mind. theoretisch weiterleiten.
Dann hab ich da noch was beim Überfliegen gefunden:
Nachtrag:
Das hier
https://www.zweite-chance.info/reha-antrag/?L=0
will ich auch noch aufzeigen.
Du könntest aber, evtl. gleich zu Beginn der Reha einen Soz.Arbeiter des Reha-Trägers fragen, wie das läuft.
Soweit mir "bekannt" ist, läuft das eh nicht automatisch.
RV bekommt zwar einen Bericht und Stellungnahme, ob Umschulung, LTA, etc. Sinn macht oder nicht, beantragen aber musst Du wohl nach wie vor selbst.
Zu 2: nach dem, was ich so gefunden habe, wird offenbar gerne abgewimmelt, hinausgezögert, ..... was LTA und Umschulung (o.ä.) anbelangt.
Vor allem, wenn die Leutz eh schon (Teil-)Rente beziehen.
Z.B. (ist schon ein wenig älter):
https://www.finanzfrage.net/g/frage/abl ... rsicherung
Andersherum:
Schon mal darüber nachgedacht, evtl. nach der (erfolgreichen) Reha bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und dort Umschulung beantragen?
Selbst wenn die sich für nicht zuständig erklären (können), müssten die mind. theoretisch weiterleiten.
Dann hab ich da noch was beim Überfliegen gefunden:
Seite 6 oben aus diesem pdf:Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei
erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu
einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Dieser Vorrang wird durch
§ 9 Abs. 2 SGB IX gestützt und auf Leistungen zur Teilhabe während des
Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erweitert.
Nachtrag:
Das hier
https://www.zweite-chance.info/reha-antrag/?L=0
will ich auch noch aufzeigen.
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