Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen
Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen
Eine kleine Ergänzung: Personalausweiskopien sind stets deutlich und dauerhaft sowie deutlich lesbar als "Kopie" zu kennzeichnen.
Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen
Danke für die Zusammenfassung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen
Danke sehr, Wampe!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen
Vielen Dank, Wampe!