Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

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Olivia
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Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

#1

Beitrag von Olivia »

Eine kleine Ergänzung: Personalausweiskopien sind stets deutlich und dauerhaft sowie deutlich lesbar als "Kopie" zu kennzeichnen.
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Koelsch
Administrator
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

#2

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: Danke für die Zusammenfassung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr, Wampe!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

#4

Beitrag von Olivia »

Vielen Dank, Wampe!
Aurora
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Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Zulässige Datenerhebung bei Erst- und Weiterbeweilligungsanträgen

#5

Beitrag von Aurora »

Merci!
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