Hallo liebe Forums Mitglieder,
zurzeit besuche ich eine Maßnahme der Arge.
ich habe 1 1/2 Jahre in Teilzeit gearbeitet und muss jetzt eine Vollzeit Maßnahme besuchen. 8.00 bis 17.00, ist das gerecht?
Habe mitbekommen das es auch Personen gibt die Teilzeit gearbeitet haben und auch nur in Teilzeit die Maßnahme absolvierten. Bevor ich mich bei meiner Arge melden wollte, frage ich doch mal hier nach und hoffe es gibt eine Rechtsgrundlage auf die ich bauen kann. sodass ich die Maßnahme nicht in Vollzeit besuchen muss.
mit freundlichen grüßen
Vollzeit-Maßnahme oder Teilzeit-Maßnahme
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- Registriert: Do 18. Mär 2021, 10:39
Re: Vollzeit-Maßnahme oder Teilzeit-Maßnahme
Wie ist denn beim Massnahmeträger der Infektionsschutz gewährleistet? Welche Massnahmen werden da ergriffen?
Es gibt auch Jobcenter-Schulungen, wo der Coach nach Hause kommt: viewtopic.php?f=19&t=27728
Es gibt auch Jobcenter-Schulungen, wo der Coach nach Hause kommt: viewtopic.php?f=19&t=27728
Re: Vollzeit-Maßnahme oder Teilzeit-Maßnahme
Ein Recht auf Teilzeit gibt's meines Wissens bei ALG II nicht, außer es gäbe wichtige Gründe für nur Teilzeit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Vollzeit-Maßnahme oder Teilzeit-Maßnahme
Die Ausgangsfrage zielt ja auch darauf ab, ob es überhaupt "gerecht" ist, zur Zeit eine Massnahme besuchen zu müssen. Wenn private Zusammenkünfte derzeit verboten sind, dann kann eine Massnahme doch nicht erlaubt sein, wenn dort eine ganze Gruppe Teilnehmer in einem schlecht belüfteten Raum von 8-17 Uhr zusammensitzt!
- marsupilami
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Re: Vollzeit-Maßnahme oder Teilzeit-Maßnahme
Absolut ungerecht!!
Für die Dozenten, dass die bis 17:00 arbeiten müssen!!
Was genau ist das für eine Maßnahme?
Das kann eigentlich weder Bewerbungstraining noch Umschulung sein oder was dazwischen sein, da die theoretischen Maßnahmen i.d.R. um 16:00 zu Ende sind.
Denn es hat sich auch bis zu den Jobcentern und Maßnahmeträgern herumgesprochen, dass die TN an Schulungen spätestens dann absolut mit ihrer geistigen Aufnahmefähigkeit am Ende sind.
Also vermutlich Arbeitserprobung, Praktikum beim potentiellen Arbeitgeber.....
Es gibt keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Teilzeitmaßnahme, wenn vorher nur in Teilzeit gearbeitet wurde.
Diejenigen, die doch nur in Teilzeit maßnehmen dürfen, haben - möglicherweise - Kinder, die sie ab Nachmittag betreuen müssen?
Und es gibt bestimmt noch ein paar Gründe mehr, warum und für wen genau die Maßnahmeträger solche Teilzeitmaßnahmen anbieten.
Ansonsten hängt die tägliche Maßnahmedauer auch vom Maßnahmeträger ab.
Der bietet ja dem Jobcenter die Maßnahme an und erzählt dem JC, von wann bis wann, wie viele Wochen/Monate, welche Lerninhalte und -ziele etc.
Wenn das JC 08:00 - 17:00 absegnet und für gut befindet, dann ist das so.
Nachtrag:
Gibt es denn schon eine schriftliche Zuweisung zu der betreffenden Maßnahme?
Wenn ja, dann digitalisieren, anonymisieren, hier hochladen.
Falls notwendig: hier gibt's Anleitungen viewforum.php?f=22
Signatur?
Muss das sein?
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