Einladung zum Telefontermin

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Der Doc
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Einladung zum Telefontermin

#1

Beitrag von Der Doc »

Moin

Heute hab ich ich seit Monaten mal wieder was von meinem Jobvermittler gehört, und zwar das er mir eine Einladung zum Telefontermin Fr. 16.04 10:00 geschickt hat...

Natürlich haben die KEIN Telefon von mir, bekommen die auch nicht

Auf der letzen Seite steht klein gedruckt ich könnte mich auch schriftlich äüßern

was mich stört ist der leicht süffistante tonfall

.... welche Aktivitäten Sie unternehmen, damit Sie beruflich integriert werden können. ....

In meiner letzen EGV stand ja wir warten das ergebniss vom Arzt ab, also ihr wißt schon was ich meine ... keine Bewerbungen keine Aktivitäten etc.. nur abklärung der gesundheitlichen Situation und die is im November ausgelaufen ....

Das ganze klingt für mich jetzt irgendwie nach falle
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Olivia
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Re: Einladung zum Telefontermin

#2

Beitrag von Olivia »

Wenn eine Einladung zum Telefontermin ergangen ist, jedoch keine Rufnr. hinterlegt ist, bedeutet das dann vielleicht, dass Du dort anrufen sollst?
Der Doc
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Re: Einladung zum Telefontermin

#3

Beitrag von Der Doc »

Klar versuchen die an die Telefonnummer zu kommen, gibts aber nicht ...

Mich irritiert diese Formulierung ? Was soll ICH den unternehmen ? Hoffen die jetzt darauf das ich was falsches schreibe ?
Ich habe brav gewartet aber es kam ja nie was offizieles vom Amtsarzt und meine EGV is l?ngst ausgelaufen
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Olivia
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Re: Einladung zum Telefontermin

#4

Beitrag von Olivia »

Du könntest beim Callcenter anrufen und dort eine Nachricht für Deinen Arbeitsvermittler hinterlassen, zur Integration in Arbeit.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#5

Beitrag von marsupilami »

Anderer Vorschlag:

Kurzes Schreiben, wenn's geht per Fax, ansonsten andere Nachweismöglichkeit nutzen.

[Betreff:] Einladung zum Telefontermin am [Datum/Uhrzeit] vom [Datum]

Gerne greife ich den Vorschlag - mich schriftlich zu äußern - aus Ihrem obigen Schreiben auf.
Dies tue ich hiermit.

Nach meiner Erinnerung und Notizen während des letzten Kontaktes [Gespräch, Schreiben, EGV] sind wir so verblieben, dass keinerlei Aktivitäten vereinbart wurden, bis eine Stellungnahme des von Ihnen beauftragten Amtsarztes vorliegt.

mfg.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#6

Beitrag von Der Doc »

Danke ... Marsupilami :)

Ich wollte gerade fragen, wenn ich einfach schreibe ... soweit ich mich errinere wollten wir die Arbeitsfähigkeit vom Ärztlichen Dienst klären lassen für diesen Zweck habe ich extra neue Unterlagen organisiert (doch von ihnen kam seit dem nix mehr) :D ( bißchen wahrheit muss sein) ;)
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#7

Beitrag von Koelsch »

OK
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#8

Beitrag von Günter »

Ich würde einfach den betreffenden Teil der EGV kopieren, mit dem Textmaker anstreichen und kurz schreiben,. Mir ist keine Stellungsnahme des Amtsarztes bekannt, ich warte immer noch, dass Sie Ihren Teil der EGV erfüllen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich würde das Schreiben einfach ignorieren.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#10

Beitrag von Der Doc »

Günter hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 17:28 Ich würde einfach den betreffenden Teil der EGV kopieren, mit dem Textmaker anstreichen und kurz schreiben,. Mir ist keine Stellungsnahme des Amtsarztes bekannt, ich warte immer noch, dass Sie Ihren Teil der EGV erfüllen.
Die is ja auch seit November abgelaufen, erneuern hat keiner für notwendig gehalten :1:



Is das eigentlich immer noch akut das wegen Covid-19 die Arbeitsämter keine persönlichen Untersuchungen vornehmen ?
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#11

Beitrag von Günter »

Vermutlich wollen die nur die EGV erneuern, aber das kann dir schnurz sein.

Schick denen das so hin und dann haben die zu antworten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Telefontermin

#12

Beitrag von kleinchaos »

Im § 15 SGB II steht gleich als erstes, dass mit jeder erwerbsfähigen Person ... usw eine EGV abgeschlossen werden soll.
Bei dir ist die Erwerbsfähigkeit derzeit nicht gegeben (sonst hättest du ja auch keine Rente) und soll vom MD des JC geprüft werden.
Warum eigentlich? Das Gutachten der RV steht über dem des JC. Ich würde den Vermittler schriftlich fragen, wieso er sich anmaßt am Gutachten der RV zu zweifeln
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Re: Einladung zum Telefontermin

#13

Beitrag von Der Doc »

Nein Rente hab ich noch nicht, ich möchte das dann angehen wenn vom MD mal endlich eine Stellungsnahme vorliegt

Ansonsten mal danke, is so raus per Fax, einfach kurz mit verweiß das man ja in der letzen EGV den Gesundheitszustand abklären wollte
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Re: Einladung zum Telefontermin

#14

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter hat weiter das Ziel, Dich in Vollzeit zu vermitteln, gegebenenfalls über das Teilhabechancengesetz.
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Telefontermin

#15

Beitrag von kleinchaos »

Aber erst muss die Erwerbsfähigkeit geprüft werden. Und bis dahin ist eine EGV und/oder Vermittlung nicht möglich
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Re: Einladung zum Telefontermin

#16

Beitrag von Der Doc »

Olivia hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 11:50 Das Jobcenter hat weiter das Ziel, Dich in Vollzeit zu vermitteln, gegebenenfalls über das Teilhabechancengesetz.
Und dazu muss ja erstmal die gesundheitliche Eignung geprüft werden, mit meinen Einschränkungen wird mich garantiert keiner wollen :)
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Re: Einladung zum Telefontermin

#17

Beitrag von Olivia »

Sind es denn noch sehr viele Jahre bis zur Rente?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#18

Beitrag von Der Doc »

Mit viel jahren darf man den als Schwerbehindert gehen ... 65 ?
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tigerlaw
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Re: Einladung zum Telefontermin

#19

Beitrag von tigerlaw »

Der Doc hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 12:52 Mit viel jahren darf man den als Schwerbehindert gehen ... 65 ?
Für Details guggsu § 236a SGB VI (ich gehe davon aus, dass Du vor dem 31.12.1963 geboren wurdest). Wenn Du jünger sein solltest, gilt § 37 SGB VI.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird einem auch mit der regelmäßigen Renteninformation mitgeteilt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Einladung zum Telefontermin

#20

Beitrag von Der Doc »

Olivia hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 12:25 Sind es denn noch sehr viele Jahre bis zur Rente?
Och das sind schon noch einige ^^
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#21

Beitrag von Günter »

Alles unwichtiges Geplänkel. Das Prinzip heißt Fordern und Fördern. Nicht nur der eHB hat Pflichten, auch das JC muss seinen Verpflichtungen aus der EGV nachkommen.

Erst MD, dann neue EGV.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#22

Beitrag von Der Doc »

Denk ich auch, jetzt ist erstmal zu klären ob und wie ich überhaupt noch schaffen kann !

Und das neue Gutachten (hatte ich im Juli hochgeladen) schrenkt es ja noch weiter ein, dann sehen wir weiter :)
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Re: Einladung zum Telefontermin

#23

Beitrag von Der Doc »

Heute EGV per Verwaltungsakt

Sie unterstützen den Medizinischen dienst aktiv bei der einschätzung ihrer Gesundheitlichen situation.. über das "aktiv" mußte ich recht herzlich lachen
Ansonsten ... nix weiter
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#24

Beitrag von marsupilami »

Man könnte jetzt noch lange mit dem JC diskutieren, was "aktiv" in Zeiten von Corona bedeutet.
Und vorher noch, dass Du - bekanntermaßen - keine langen Wegstrecken zu Fuß zurücklegen kannst.

Also einfach laufen lassen.

Denke ich mir so.


Gib Laut, wenn der MD Unmögliches verlangt.

Ansonsten: Bleib gesund!
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#25

Beitrag von Günter »

"aktiv" bedeutet du musst dich selbst untersuchen und die Diagnose stellen und dem MD mitteilein. Ich verstehe dein Verständnisproblem nicht.
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