Einladung zum Telefontermin

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#201

Beitrag von marsupilami »

Naja, Du versaust ihm seine Erfolgs-Quote. :Daumenhoch:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#202

Beitrag von Der Doc »

Ne. Das ist es Chlorwerk was Sie hier zugemacht haben, da sind ein haufen Jobs verlohren gegangen
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#203

Beitrag von Günter »

Ich hätte dem SB freundlich erklärt, dass mir sein Seelenleben schnuppe ist. 4 Stunden und keinen Cent drüber und wenn es diese Jobs nicht gibt, dann eben EM Rente. Das heißt dann Arbeitsmarktrente.
Die Arbeitsmarktrente ist eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wird geleistet, wenn die Erwerbsminderung des Versicherten grundsätzlich nur teilweise eingeschränkt ist, jedoch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.
https://helmut-goepfert.de/rentenversic ... lich%20ist.

Damit isser außen vor.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#204

Beitrag von Der Doc »

Na jetzt eins nach dem anderen ...
Ich hab 2 Aussagen von 2 Ärzten die sagen 4h max ... weiter sind wir noch nicht :) den Rest warten wir mal ab
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Re: Einladung zum Telefontermin

#205

Beitrag von Der Doc »

Wie dat opn Dorf so is ... Postboote im Supermarkt getroffen, und ich war direkt neugierig

Jetzt sind es 3 Aussagen von 3 Ärzten die alle allg. sagen 4h maximal .. Klimimatisierter Arbeitsplatz <22°C ... der einzige unterschied 2 Ärzte sagen 4h max 1 Arzt sagt max 3h täglich ... Ein Arzt sagt ich muss jederzeit die Möglichkeit haben die "Stellung" (?) zu wechseln und auch jederzeit Pause machen können... Ich denke mal das Gericht orientiert sich dann wohl eher an 4h ... jetzt weiß ich nicht, das SG wird das sicherlich der DRV weiterleiten und die wird sich VIEl Zeit lassen zu antworten ?

Parallel lädt das JobCenter zum Termin, wo ich eigentlich nicht hinmöchte is ja noch nix geklärt und PP2 Maske geht garnicht OP-Maske geht so ca 20min.

Termin ablehnen mit verweiß Verfahren läuft noch ?
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#206

Beitrag von marsupilami »

Jep.
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Telefontermin

#207

Beitrag von kleinchaos »

Max 4h bei jederzeitigem Pausenmachen kommt mir sehr bekannt vor. Ich schlafe immer mal ein. Könnte theoretisch so ca 8h arbeiten, brauche dazu aber 24h. Also Blödsinn. Wird wohl wie bei mir auf eine Arbeitsmarktrente hinauslaufen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Telefontermin

#208

Beitrag von Der Doc »

Sehr geehrte Hr. XXXX

Hiermit nehme ich ihre Einladung zur Kenntniss, da sich aber an der Situation nichts geändert hat, die Klage gegen die DRV läuft noch halte ich ihren Termin für viel zu früh!

mfg
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#209

Beitrag von Günter »

Sehr geehrte Hr. XXXX

Hiermit nehme ich ihre Einladung zur Kenntniss, da sich aber an der Situation nichts geändert hat, die Klage gegen die DRV läuft noch, daher sind sie zum derzeitigen Zeitpunkt per Gesetz nicht zuständig.

mfg
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Re: Einladung zum Telefontermin

#210

Beitrag von Der Doc »

Okay .. gleich so "hart" ?
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#211

Beitrag von marsupilami »

Reicht m.M. nach.

Nur ein wenig umstellen und kurze, Sätze:

Sehr geehrter Herr SB
Hiermit nehme ich ihre "Einladung" vom [Datum] zur Kenntnis.
An meiner gesundheitlichen Situation hat sich nichts geändert.

Die Klage gegen die DRV läuft noch.
Daher halte ich ihren Termin für verfrüht um nicht zu sagen überflüssig und werde deshalb diesen Termin nicht wahrnehmen!


Wenn Du's nicht ganz so scharf machen willst, dann ändere den letzten Satz ein wenig ab:
Wenn Sie trotz der unveränderten Gesamt-Situation auf meinem persönlichen Erscheinen bestehen wollen, teilen Sie mir bitte rechtzeitig zur eigenen Vorbereitung die vorgesehenen Gesprächsthemen zusammen mit einer rechtlich abgesicherten Begründung mit.
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#212

Beitrag von Günter »

Der Termin ist weder verfrüht, noch überflüssig, der ist schlichtweg gesetzwidrig. Amtsanmaßung.
Der Widerspruch ist zu begründen. Im Widerspruchsfall entscheidet die Agentur für Arbeit, nachdem sie eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt hat. Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
(1a) Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden.
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#213

Beitrag von Günter »

Günter hat geschrieben: Mi 23. Mär 2022, 10:31 Der Termin ist weder verfrüht, noch überflüssig, der ist schlichtweg gesetzwidrig. Amtsanmaßung.
Der Widerspruch ist zu begründen. Im Widerspruchsfall entscheidet die Agentur für Arbeit, nachdem sie eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt hat. Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
(1a) Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden.
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
Wenn Sie trotz der unveränderten Gesamt-Situation auf meinem persönlichen Erscheinen bestehen wollen, teilen Sie mir bitte rechtzeitig zur eigenen Vorbereitung die vorgesehenen Gesprächsthemen zusammen mit einer rechtlich abgesicherten Begründung mit.
was soll der Blödsinn, der hat zu zahlen und die Füße still zu halten.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#214

Beitrag von Der Doc »

Die Antwort kam prombt, allerdings so patzig das sogar ich diesmal sauer geworden bin ...

>> Sehr geehrte Hr. XXXX,

... Ich bin Ihre Verzögerungsstrategie leid.... wenn Sie nicht kommen werde ich gegen Sie eine Sanktion aussprechen, ihre vorgeschobene Behinderung ist kein Grund sich vor Arbeit zu drücken ...

Antwort:

Sehr geehrter Hr. XXXX,

Ihre Antwort und die Behauptung einer vorgeschobenen Behinderung ist zutiefst diskriminierend, ich habe mir daher erlaubt ihre email, an ihren Teamleiter Hr. XXXX zu schicken. Ebenso an Fr. XXX (Behindertenbeauftrage der Stadt Jever)

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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#215

Beitrag von Koelsch »

Richtig so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#216

Beitrag von Günter »

Genau. Das grenzt nicht nur an Beleidigung, es ist auch eine. und die Einladung ist eindeutig gesetzwidrig.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#217

Beitrag von Günter »

Ich hätte ihm geantwortet

Sehr geehrter Herr Zuchtmeister,

ich freue mich bereits jetzt auf die Reaktion des Sozialgerichtes auf ihre angedrohte Sanktion.

die Floskel mit den freundlichen .... spar ich mir, denn ich empfinde keinerlei Freundlichkeit für sie.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#218

Beitrag von marsupilami »

Starkes Stück!
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angel6364
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Re: Einladung zum Telefontermin

#219

Beitrag von angel6364 »

Mündlich habe ich solch bösartige Sprüche bisweilen von JC-Fuzzis gehört, aber sich das schriftlich zu trauen ist ein starkes Stück. Was für ein bösartiger Mensch!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Einladung zum Telefontermin

#220

Beitrag von kleinchaos »

Und solche SB wie dieser sind auch bei der Umwidmung in Bürgergeld weiterhin am Drücker, werden dir bei jeder unpassenden Gelegenheit sagen, wie sehr sie es bédauern, nun nicht mehr sanktionieren zu dürfen, schon gar nicht bis auf 0.
Hier gehört auch noch eine ordentliche Fachaufsichtsbeschwerde hin.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#221

Beitrag von marsupilami »

Der Doc hat geschrieben: Do 24. Mär 2022, 12:36 ich habe mir daher erlaubt ihre email, an ihren Teamleiter Hr. XXXX zu schicken. Ebenso an Fr. XXX (Behindertenbeauftrage der Stadt Jever)
Auch an die zuständige Regionaldirektion der Agentur für Arbeit und an das Kundenreaktionsmanagement der BA in Nürnberg.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#222

Beitrag von Knipsibunti »

Unglaublich, aber leider Realität. Solche Sachbearbeiter sind mir jedoch auch schon untergekommen.
Aber sehen wir das "Positive": Du hast die Entgleisungen des Jobcenter-Sachbearbeiters schriftlich vorliegen.
Vielleicht wäre das auch eine hübsche Nachricht, diese an die ein oder andere Zeitung weiterzuleiten?
Mitarbeitern dieser Art muss das Handwerk gelegt werden, die gehören auf die andere Seite des Tisches, so hart es klingen mag. Im öffentlichen Dienst haben solche "Mitarbeiter" nichts verloren.
Man könnte es auch mit einer Strafanzeige versuchen, aber ich habe da wenig Hoffnung, dass Ermittlungen aufgenommen werden.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#223

Beitrag von Koelsch »

Eine Bekannte von mir machte "nebenher" während aufstockendem ALG II Bezug ihren Master, wurde dann, weil der wohl bemerkenswert war, von einer anderen Uni zu zwei Fachveranstaltungen in die USA und einer nach Australien geschickt (natürlich Einstelung der Leistungen für die Zeit, denn das könne nicht als Urlabu genehmigt werden). Dann erhielt sie von dieser Uni das Angebot zu promivieren, nahm sie an und teilte ihrem SB mit, dass sie nun "nebenher" auch noch ihren Doktor schreiben werde.
Antwort des SB: "Machen sie lieber was Vernünftiges, z.B. Toiletten putzen!"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#224

Beitrag von Der Doc »

Okay ... hab mit dem Service Center vom Arbeitsamtgesprochen die verwiesen mich auf das Arbeitsamtcenter hier in Niedersachsen, und die bat um weiterleitung der email

Update:
4 Ärzte haben sich mittlerweile schriftlich gemeldet, was mich etwas ärgerlich stimmt .. ich wüßte nicht das ich für die ne Schweigepflichtsenbindung gegeben habe aber gut.

Im großen und ganzen decken Sie sich aber .. der Orthopäde rät sogar zu 3h täglich und einer Tätigkeit die ich frei jederzeit im Stehen oder sitzen ausüben kann.

An sich geht das ganze jetzt doch erstmal zur DRV im Sinne die möge reagieren oder ?
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#225

Beitrag von marsupilami »

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