Einladung zum Telefontermin
Re: Einladung zum Telefontermin
Finde ich auch.
Re: Einladung zum Telefontermin
Steht wirklcih drin es ist Klage einzureichen Beim Sozialgericht, sogar mit Korrekter Anschrift und Korrekten Kontaktdaten, wat ja nu leider wieder nur per Briefpost geht :-/
偉大な戦士は疲れて家に帰った
Re: Einladung zum Telefontermin
Klageziel:
Die DRV wird unter Aufhebung des Bescheids vom DATUM in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom XX. Oktober 2021 verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung seit <DATUM der Antragstellung> zu bewilligen.
Begründung
Im Widerspruchsverfahren wurde eine Begutachtung angesetzt, die nur kurze Zeit vor dem Termin wegen Erkrankung der Gutachterin aufgehoben wurde.
Ohne darauf einzugehen, wird im hier angefochtenen Widerspruchsbescheid angegeben, dass nach Nachfrage bei den von mir angegebenen Ärzten keine Minderung der Arbeitsfähigkeit festgestellt hätte werden können.
Jedoch hat mir Dr. YYYYY, den ich der DRV benannt hatte, mitgeteilt, dass bei ihm keine Anfrage der DRV eingegangen sei.
Ich rege an, von Amts wegen ein Gutachten durch das Gericht zu beauftragen.
gez. Der Doc
Die DRV wird unter Aufhebung des Bescheids vom DATUM in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom XX. Oktober 2021 verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung seit <DATUM der Antragstellung> zu bewilligen.
Begründung
Im Widerspruchsverfahren wurde eine Begutachtung angesetzt, die nur kurze Zeit vor dem Termin wegen Erkrankung der Gutachterin aufgehoben wurde.
Ohne darauf einzugehen, wird im hier angefochtenen Widerspruchsbescheid angegeben, dass nach Nachfrage bei den von mir angegebenen Ärzten keine Minderung der Arbeitsfähigkeit festgestellt hätte werden können.
Jedoch hat mir Dr. YYYYY, den ich der DRV benannt hatte, mitgeteilt, dass bei ihm keine Anfrage der DRV eingegangen sei.
Ich rege an, von Amts wegen ein Gutachten durch das Gericht zu beauftragen.
gez. Der Doc
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einladung zum Telefontermin
Und beachte: "4 Stunden" ist (seit ca. 20 Jahren) keine Maßeinheit des Rentenrechts mehr, es gibt nur noch drei Stufen:
- unter drei Stunden (volle EM)
- zwischen drei und sechs Stunden (eingeschränkte EM)
- mehr als sechs Stunden (keine EM)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einladung zum Telefontermin
Alles so auf Reisen :)
Wir werden sehen was rauskommt
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Re: Einladung zum Telefontermin
So .... ich hier mal ein Update
Das SG hat endlich bei meinem Arzt angefragt bzw. befrägt ihn als Sachverständigen ob die Arbeitszeit auch bei leichter Tätigkeit nur 4h/Täglich beträgt
Die DRV verweigert jegliche zusammenarbeit und will sich auf ein Attest von 1997 ?????? Beziehen das nicht mehr aktuell sei
Das SG hat endlich bei meinem Arzt angefragt bzw. befrägt ihn als Sachverständigen ob die Arbeitszeit auch bei leichter Tätigkeit nur 4h/Täglich beträgt
Die DRV verweigert jegliche zusammenarbeit und will sich auf ein Attest von 1997 ?????? Beziehen das nicht mehr aktuell sei
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Re: Einladung zum Telefontermin
So kenn ich die DRV.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einladung zum Telefontermin
Das lustige ist ich hab dennen NIE eins von 1997 geschickt ? ich weiß garnet wo das herkommen soll, da war die "Welt noch in Ordnung" :)
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Re: Einladung zum Telefontermin
Dann schreib doch dem SG: Mir ist ein Attest von 1997 nicht bekannt, ich beantrage die DRV möge das besagte Attest als Beweisstück vorlegen. Des weiteren widerspricht es doch der Lebenserfahrung, dass sich der Gesundheitszustand eines jeden Menschen und insbesondere eines Kranken über 25 Jahre konstant verhält. Es wird daher beantragt, dass mein aktueller Gesundheitszustand Grundlage eines Urteils wird und nicht ein fiktiver Zustand von vor 25 Jahren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einladung zum Telefontermin
Deswegen hat das Sozialgericht schon beim "aktuellen" doc angefragt
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Re: Einladung zum Telefontermin
Trotzdem schreiben die DRV soll das alte Attest vorlegen. Schreib mal so wie vorgeschlagen.
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- marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin
Jep.
Damit wird die Arbeitsweise/Glaubwürdigkeit der DRV hinterfragt.
Damit wird die Arbeitsweise/Glaubwürdigkeit der DRV hinterfragt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einladung zum Telefontermin
Und nun haben wir das nächste Problem, mein alter arzt ist seit 01.03 in Rente .. verdammte sch******
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Re: Einladung zum Telefontermin
Aber die Krankenakte muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Hat der Doc einen Nachfolger?
Außerdem bedeutet Rente nicht, dass der Doc damit sein Wissen verliert. Er kann immer noch als sachverständiger Zeuge aussagen.
https://www.hausarzt.digital/politik/re ... 25215.htmlGibt ein Arzt seine Praxis auf, muss er sich auch mit dem Verbleib der Patientenakten beschäftigen. Denn Patienten haben gemäß Paragraf 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Recht auf Einsicht oder Aushändigung der Unterlagen, wenn sie den Arzt wechseln wollen oder müssen. Wegen der hohen forensischen Bedeutung der ärztlichen Dokumentation müssen Allgemeinmediziner, die ihre Praxis abgeben wollen oder schließen müssen, die Unterlagen so aufbewahren, dass sie sie auch nach Jahren den Patienten auf Anfrage zur Verfügung stellen können.
Generell gilt: Die Akten müssen nach Paragraf 10 der Berufsordnung für Ärzte zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Je nach Art der Unterlagen, der Krankheit und der Therapie gelten aber längere oder kürzere Fristen. Aufzeichnungen und -berechnungen zu Röntgenbehandlungen dürfen 30 Jahre lang nicht vernichtet werden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen dagegen nicht länger als ein Jahr aufbewahrt werden. Detaillierte Listen, welche Befunde Patienten wie lange zur Verfügung gestellt werden müssen, bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an (siehe Links).
Außerdem bedeutet Rente nicht, dass der Doc damit sein Wissen verliert. Er kann immer noch als sachverständiger Zeuge aussagen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einladung zum Telefontermin
Versuche ich ab 14.00 zu klären wer der Nachfolger is ...
Die Praxis selbst verweigert aber schon die Aussage gegenüber dem Gericht, mit verweiß Arzt in Rente daher können wir nix aussagen
Und das Attest vom April '21 is ja eigentlich auch noch da !! Verstehe nicht wieso man das so fleißig übergeht
Die Praxis selbst verweigert aber schon die Aussage gegenüber dem Gericht, mit verweiß Arzt in Rente daher können wir nix aussagen
Und das Attest vom April '21 is ja eigentlich auch noch da !! Verstehe nicht wieso man das so fleißig übergeht
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Re: Einladung zum Telefontermin
Aus meinem Link
Hat der Arzt einen Nachfolger gefunden, gilt weiterhin seine ärztliche Schweigepflicht. Der neue Kollege darf erst dann auf die Akten zugreifen, wenn der Patient eingewilligt hat. „Am besten organisiert der Abgeber eine schriftliche Einwilligungserklärung jedes Patienten“, sagt Plohmann. Wichtig: Der Nachfolger muss in dem Schreiben konkret benannt werden, sonst ist die Einwilligung unwirksam. „Ist der Patient nicht einverstanden, muss der Arzt die Akte an ihn zurückgeben.
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Re: Einladung zum Telefontermin
Ne das Problem ist die Praxis gibt es noch, aber die Nachfolger wollen mit ihm nix mehr zu tun haben, da gabs wohl streit .... und sonst gibts einfach keinen Arzt .. evtl. meinen "Hausartz" aber der hat nur Rezepte ausgestellt
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Re: Einladung zum Telefontermin
Trotzdem muss dir die neue Praxis deine Krankenakte rausrücken. Und wenn du beim Gericht den alten Doc als sachverständigen Zeugen benennst, dann muss der schriftlich (Attest) oder persönlich vor Gericht aussagen.
Du erinnerst mich an meine früheren Arbeitnehmer. Die haben nie geschaut, wie ein Problem zu lösen ist, die haben immer nach Gründen gesucht, warum etwas nicht gehen könnte. Genauso kommt mir deine Argumentation vor.
Such den Weg und nicht die Mauer, die im Weg stehen könnte.
Du erinnerst mich an meine früheren Arbeitnehmer. Die haben nie geschaut, wie ein Problem zu lösen ist, die haben immer nach Gründen gesucht, warum etwas nicht gehen könnte. Genauso kommt mir deine Argumentation vor.
Such den Weg und nicht die Mauer, die im Weg stehen könnte.
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Re: Einladung zum Telefontermin
So ich hab nen weg um die Mauer gefunden, und hab das Gericht angerufen, habe schriftlich bestätigt das man gerne die Nachfolger in der Praxis befragen kann.. sollten die nix aussagen wollen. Gehts halt wohl wirklich nciht anderst das man meinen ex-Doc als Person einlädt :)
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Re: Einladung zum Telefontermin
Jut jemacht.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Einladung zum Telefontermin
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung zum Telefontermin
Interessanter weiße ging es nun aufeinmal ... der Nachfolger von meinem Doc hat sich geäußert ...
Viel blablablabla, ich weiß nicht ob das stimmt was er schreibt möchte mich damit auch nicht beschäftigen den es macht mir Angst
Aber entscheidend: Auch hier fällt ... maximal 4h täglich Arbeitsfähig
Viel blablablabla, ich weiß nicht ob das stimmt was er schreibt möchte mich damit auch nicht beschäftigen den es macht mir Angst
Aber entscheidend: Auch hier fällt ... maximal 4h täglich Arbeitsfähig
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Re: Einladung zum Telefontermin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einladung zum Telefontermin
Ich sag doch, es gibt immer einen Weg, man muss in nur gehen. Weiter so und halte durch.
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Re: Einladung zum Telefontermin
Ich bin mal gespannt, mein Arbeitsvermittler war beim letzen mal schon zickig, und meinte damit könnte er das vermitteln gleich lassen ... 4h würde 0,5h bzw. maximal 15min pro Arbeitsweg anfahrt bedeuten. Und in dem Umkreis gibt es sowieso keine Arbeit
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