bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
Harvey
Beiträge: 2
Registriert: Di 30. Mär 2021, 12:14

bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#1

Beitrag von Harvey »

Hallo,,
ich bin noch in Lohn und Brot, allerdings wird meine Abteilung an einen anderen Standort einer großen Versicherung verlegt, dort kann ich nicht arbeiten, so dass ich ab 01.07. dieses Jahres arbeitslos werde. Ich habe mich pflichtgemäß zum 01.07. arbeitslos gemeldet (dies muss man ja tun). Nun verlangt die Tante vom Arbeitsamt, dass ich auch bis zum 01.07. Bewerbungen schreiben soll und hat mir mit einer Sperre gedroht, falls ich das nicht tun sollte. Ich habe ihr erklärt, dass ich mich noch intern bewerbe und dass ich keine Zeit und Energie habe, mich extern zu bewerben. Das hat diese nicht beeindruckt, und ihre Drohung erneuert. Das kann doch nicht wahr sein, ich muss mich biss zum 30.06. noch bei meiner Firma arbeiten, ich erhalte schließlich noch Lohn in dieser Zeit. Immer diese weltfremden Leute beim Arbeitsamt, die sich auf Gesetze berufen (laut der Tante vom AA). Wie ist die Gesetzeslage wirklich und wo finde ich diese?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen:
Die gesetzliche Vorschrift hab ich nicht im Kopf (sitz nicht am PC). Ich bin aber sicher, Du musst Dich bewerben, allerdings sollte die geforderte Zahl der Bewerbungen berücksichtigen, dass Du noch jeden Tag arbeiten musst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die Arbeitsagentur geht vom Normalfall aus. Wer den Job wechseln will, bewirbt sich ja auch noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Kaum jemand kündigt erst (und riskiert die 3 Monate Sperrzeit ohne Krankenversicherung) und sucht dann.
Und dann ist das ALG1 eine Versichertenleistung. Die Versicherten können verlangen, dass niemand länger als nötig im Bezug bleibt, weil sonst die Beiträge für alle steigen könnten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#4

Beitrag von Olivia »

Es besteht die Gefahr, dass sich bei eintretender Arbeitslosigkeit diese verfestigt, sobald es so weit ist. Daher der frühzeitige Vermittlungswunsch des Arbeitsamtes in einen sich anschliessenden neuen Job.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#5

Beitrag von Günter »

Du arbeitest für eine Versicherung. Das ist doch die Branche, mit den Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten, die die Kunden dann im Regen stehen lassen. Die Arbeitslosenversicherung ist auch so eine Versicherung. Untypischer Weise hat dich die SB noch auf die Fallstricke aufmerksam gemacht. Allerdings macht sie das nicht aus lauter Nächstenliebe, sondern weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#6

Beitrag von Olivia »

Versicherungen haben an sich, dass man ständig einzahlt, ohne im Schadensfall eine adäquate Leistung zu erhalten. Versicherungen sind somit grundsätzlich unnötig und überflüssig, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen. Letzten Endes geht jetzt die Arbeitslosenversicherung genauso mit Dir um.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#7

Beitrag von marsupilami »

Nun hackt doch nicht Harvey herum, nur weil er bei einer Versicherung arbeitet.
Der Job zahlt die Miete und Rechnungen - genau wie alle anderen Jobs in der Bäckerei, in der Auftragssachbearbeitung eines Wohnmobilherstellers, ... wo auch sonst immer.

Im Prinzip hat er alles richtig gemacht.

Ihr habt alle selbst am eigenen Leib und mit Eurer eigenen Psyche erlebt, was das mit einem macht - arbeitslos zu werden, zu sein, sich gegen "seltsame" Forderungen der Arbeitsagentur, des JobCenters zu wehren - vor allem wenn diese unberechtigt erschienen.
Sich mühsam in die Gesetzestexte, Verordnungen, Handlungsanweisungen, .... einzuarbeiten.
Sich mehr oder weniger anonym im Netz Hilfe zu suchen, denn offiziell wusste ja nur der allerengste Freundes- und Verwandschaftskreis - wenn überhaupt, dass man/vrau arbeitslos sein wird bzw. ist.
Noch vor ca. 1,5 Jahren war das ja ein Stigma, das man lieber verschwiegen hat.


Im Prinzip hat er alles richtig gemacht.
Dass er - als Neuling in der Arbeitslosenbranche - das, was da als Reaktion von der Arbeitsagentur bekam, als seltsam und überzogen empfand, ist nur allzu verständlich.


So - ich habe fertig.


Kleiner Tipp für Harvey: Bewerbungen - auch intern - dokumentieren.
Liste führen.
Also wo, wann, beim wem, als was, beworben.
Egal, ob mit der Hand am Arm auf dem guten alten Papier oder in digitaler Form mittels Word/Excel o.ä.
Wenn letzteres: gut und wiederauffindbar speichern.

Ansonsten: alle Wünsche bzw. Forderungen von seiten der Agentur schriftlich kommen lassen.
Bei telefonischen Abmachungen weiß 3 Tage später keiner von irgendwas.

Wenn schon telefonischer Kontakt mit diesem besonderen "Arbeitgeber" , dann immer Notizen machen.
Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Thema, Stichworte.


Wenn es zum Äußersten kommt und man Dir eine sog. EGV auf's Auge drücken will - nicht sofort unterschreiben.
Mit nach Hause nehmen, digitalisieren, anonymisieren, hier hochladen - wir kukken drüber, ob das halbwegs okay ist.


Aus eigener Erfahrung:
Bewirb Dich so intensiv wie irgend möglich.
Denn arbeitslos länger als ein halbes Jahr ist wirklich nicht lustig.
Signatur?
Muss das sein?
Harvey
Beiträge: 2
Registriert: Di 30. Mär 2021, 12:14

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#8

Beitrag von Harvey »

Hallo,
danke an alle für die Antworten. Einige finden es ja verwerflich, bei eine Versicherung zu arbeiten, ich arbeite nicht im Vertrieb sondern arbeite als Datenerfasser und über die Meinung, dass Versicherungen nur Geld kosten und diese nie leisten sage ich mal nichts, denn darum geht es hier nicht. Ich stelle auch nicht das Kleingedruckte her. Mir ging es darum, dass ich die Leistung der Arbeitsagentur erst ab dem 1.7. bekomme und ich keine Leistung bekomme. Ich bin zur Arbeit verpflichtet und bekomme auch noch Geld von dieser. Ich will den Job nicht wechseln und will dem AA nicht zur Last fallen. Aber aufgrund der Situation ist es eben nicht erfolgsversprechend, dass ich extern einen neuen Job bekomme und ich konzentriere mich eben intern einen neue Aufgabe zu erhalten. Ich muss acht Stunden arbeiten und wie stellt sich das AA das vor? Nach 17 Uhr suchen, dann am Sonntag sich vorstellen? Ich hatte mir mehr um Rücksichtnahme des Arbeitsamts erhofft und ich bin bestimmt nicht der Erste in so einer Situation, dass er noch arbeiten muss und dass das AA keine Empathie und Einfühlungsvermögen dafür hat.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du gekündigt werden sollst aus betrieblichen Gründen, muss der Arbeitgeber dir frei geben wenn du einen Vorstellungstermin hast. Ebenso für den Besuch beim Arbeitsamt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#10

Beitrag von Günter »

Ich frage mich, wieviel Zeit kostet es den gestressten Arbeitnehmer nach passenden Stellenangeboten als Datenerfasser zu suchen und 2 Bewerbungen pro Woche per Mail zu verschicken? In einer Zeit, wo alle normalen Freizeitaktivitäten ins Wasser fallen.

Entweder man hält sich an die Versicherungsbedingungen oder es gibt kein Geld. Und das war völlig emotionslos und neutral geschrieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: bewerben, wenn man noch in Arbeit ist?

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Harvey hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 00:33 ... ich konzentriere mich eben intern einen neue Aufgabe zu erhalten. Ich muss acht Stunden arbeiten und wie stellt sich das AA das vor? Nach 17 Uhr suchen, dann am Sonntag sich vorstellen? Ich hatte mir mehr um Rücksichtnahme des Arbeitsamts erhofft...
Moin,

die Konzentration auf interne Stellen würde ich dokumentieren, wie externe Bewerbungen. Damit solltest Du einen Großteil Deiner "Verpflichtungen" erfüllt haben. Ob Du dich intern oder extern bewirbst ist doch erstmal irrelevant.

Zusätzlich würde ich auch nach externen Stellen suchen und die Suche dokumentieren. Wenn nötig auch nach 17 Uhr. Mag zwar nicht so prickelnd sein, aber alternativ ´ne Party feiern wirst Du, nach 17 Uhr, wohl auch nicht ;-)

Zu Vorstellgesprächen wirst Du freigestellt, kannst Deinen Resturlaub nutzen, zur Not Chinesenurlaub (gelber Schein) usw.
Mit etwas "Glück" hast Du sowieso kein Gespräch vor dem 01.07.2021.

Was die Rücksichtnahme der Arbeitslosenversicherung betrifft, da würde ich immer mit dem für mich schlechtesten Ergebnis rechnen. Dann ärgert man sich weniger, wenn es noch schlechter kommt...

Viel Erfolg mit den Bewerbungen!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“