Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

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der ratlose
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Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#1

Beitrag von der ratlose »

Moin,
hat irgendjemand aktuellere Urteile als 2015 was die Thematik Selbständige / Anlage EKS / und Gesellschaften betrifft.

Nach jahrelangen Stress gab es die übereinkunft das es ok ist wenn ich die Anlage EKS für unsere Gesellschafft ausfülle und die Zahlen nulle aber die BWA /Jahresabschluss einreiche das auch ok ist, weil mein Einkommen ja der Gewinnanteil ist der am Jahresende festgestellt wird ist.

Nun hat mir gerade eine Richterin erklärt das die abschließende Anlage EKS auch für Gesellschaften zwingend auszufüllen ist,und das JC mir eigentlich seit 10 Jahren ungerechtfertigt Leistungen bewilligt hat.
Hintergrund ist aber eher das sie mehrere Verfahren seit 4 Jahren liegen hatte , nicht ein einzigesmal auch nur eine einzige Frage zur Sachverhaltsfeststellung gemacht hatte und im Rahmen eines Kammerwechsels alls per Gerichtsbescheid weggewatscht hat obwohl wir damit nicht einverstanden waren. Nun gehts vors LSG, die kriegen bestimmt eine Macke.das JC ist auch ein wenig überrascht.
Olivia
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#2

Beitrag von Olivia »

der ratlose hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 10:39 Hintergrund ist aber eher das sie mehrere Verfahren seit 4 Jahren liegen hatte , nicht ein einzigesmal auch nur eine einzige Frage zur Sachverhaltsfeststellung gemacht hatte
Da solltest Du eine Klage wegen überlanger Verfahrensdauer einreichen.
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Koelsch
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#3

Beitrag von Koelsch »

Warum, SG hat doch per Beschluss "verkündet", damit sind die Verfahren erst mal abgeschlossen. Meckern kann man, so lange die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#4

Beitrag von Günter »

Enstschuldige lieber ratloser Freund, dass ich dir nicht früher antworten konnte, aber ich musste mich erst mal von meinem Lachanfall erholen.

Da hast du über Jahre ein System aufgebaut - für mich grenzt das vielfach an Sozialbetrug - und nervst uns mit Ratschlägen, die teilweise zu strafbaren Handlungen aufrufen, und jetzt denkt so eine Richterin mal nach und sagt: Aufgewacht Freunde des bezahlten Büroschlafs, Sozialleistungen dienen nicht dem Vermögensaufbau. Der Miteigentümer einer Gesellschaft muss sich seinen Gewinnanteil zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit auszahlen lassen. Dazu ist die Gewinnermittlung erforderlich. Ihr habt rechtswidrig gehandelt, die Bescheide sind aufzuheben, dann kommt das Thema Mitwirkungspflich auf den Tisch und der nächste Schritt heißt Rückforderung.

Normalerweise ist Schadensfreude boshaft, aber in deinem Fall, der du uns alle für minderbemittelt hältst und nur dir das Attribut (bauern)schlau zubilligst, bin ich gerne schadenfroh. :6:

Schau auf meine Signatur, ich könnte, aber wozu?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#5

Beitrag von der ratlose »

Das kommt auch noch dazu.
Mich ärgert einfach diese Art, in den Urteilen stimmen nicht einmal die einfachsten Sachverhalte im Tatbestand.
Und ewig diese alte Laier "der hat das nie abgegeben,der hat das nie abgegeben".
Und wenn eine mündliche Verhandlung ist, sind seltsamerweise die Unterlagen immer in der Akte.
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#6

Beitrag von der ratlose »

@Günter das Gericht hat nicht geurteilt das die Bescheide aufzuheben sind.
Ich habe lediglich die Kosten der temporären BGs nicht zugesprochen bekommen.
Selbst das JC ist nicht mehr davon ausgegangen das eine Anlage EKS für eine juristische Person ausgefüllt werden muß. Das LSG übrigens in mehreren EA Verfahren auch nicht.
Und ich habe mir immer den Gewinnanteil der Gesellschaft auszahlen lassen bzw er ist sofort als Kindesunterhalt wegegangen.

Was die Anlage EKS betrifft bin ich recht entspannt das LSG hatte in EA Verfahren ausgeführt das ich das so ausfüllen solle wie ich kann und das JC wird mir dann helfen müssen was wo rein kommen könnte.
Es fängt doch schon bei den Betriebseinnahmen an. In der Gesellschaft selbst habe ich keine Betriebseinnahmen ich habe auch keine vereinnahmte Mehrwertsteuer usw.
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#7

Beitrag von der ratlose »

Ich hab mir das gerade nochmal durch den Kopf gehen lassen.
@Günter ich verstehe deine Motivation meistens nicht, du bist wie teilweise die SB oder wie ein SG Richter mit sehr komischen Ansichten.
Nehmen wir doch deine Aussage:
"Der Miteigentümer einer Gesellschaft muss sich seinen Gewinnanteil zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit auszahlen lassen."
Wirst lachen, das haben die schon mal vorgeschlagen, haben wir auch promt so gemacht. Jeden Monat. Und das JC hatte sich gefreut. 1 Tag,bis ihnen klar war das das Geld ja nicht auf meine Leistungen angerechnet werden kann weil ich es als Unterhalt abgeführt hatte.
Aber das war ja noch nicht alles, das war ja nur ein Vorschuss der Firma an mich, den ich wieder zurückzahlen musste weil das Jahresergebnis das nicht gerechtfertigt hatte. Tja und dann hatte die Firma einfach die jährlichen Gewinnausschüttungen mit dem Vorschuss verrechnet.

Warum kommen also immer solche Vorschläge, ich verstehe das immer nicht ich habe schon mal im Rahmen einer Selbstanzeige auch das JC mitangezeigt weil ich der Meinung war das ich durch solch halbseidene Vorschläge und handlungen begünstigt werde.
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Koelsch
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#8

Beitrag von Koelsch »

Auf diesen Blödsinn reagier ich nicht. Gewinn ist keine Schätzung, sondern ergibt sich aus etwas Dir offenbar Unbekanntem. Unter normal denkenden Menschen ist das unter dem Begriff Buchführung bekannt. Googel mal danach, vielleicht kannst Du noch was lernen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#9

Beitrag von Olivia »

Wenn die Richerin meint, dass Leistungen für ein Jahrzehnt zu Unrecht erbracht wurden, dann bahnt sich eine Rückforderung für die letzten 10 Jahre an. Ein entsprechender Hinweis der Richterin könnte an das JC gehen.
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Günter
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#10

Beitrag von Günter »

Lieber ratloser, du bezeichnest dich ja zwischendurch als Rechtsberater oä. Dann sollten dir auch gewisse Gesetze zum Thema Sozialleistungen geläufig sein.

Vordrucke, dazu gehört sicherlich auch diese lästige EKS, sollen benutzt werden.
§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Falls du Verständnisschwierigkeiten haben solltest, einfach fragen. Wir helfen gerne.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#11

Beitrag von der ratlose »

Wenn ich ehrlich bin verstehe ich kein Stück. Schätzung? Ich habe das Wort nicht einmal ansatzweise benutzt.
Wer hat wo was geschätzt ? Dir ist schon klar das wenn es nach Anlage EKS geht, in einem 6 Monatszeitraum ein nicht unerheblicher Gewinn anfallen kann (nach SB Logik) , buchhalterisch trotzdem das Jahr mit einem negativen Ergebnis enden kann. Und dann muß dier"Gewinn" wieder zurückgezahlt werden.
Es könnte sein das Günter den Gewinn nach Jahresabschluss gemeint hat. SB und SG Richter haben da teilweise so ganz andere Vorstellungen.

Das ist so wie das ich mal meinen Freibetrag (Fahrgeld zur Arbeit) für die Ausübung des Umgangsrechts einsetzen musste. Bin dann halt nicht mehr zur Arbeit gefahren.

Eigentlich wollte ich nur wissen ob jemand noch aktuellere Urteile in dem Bereich von einem SG oder einem LSG hat. Mein aktuellstes ist NRW L 7 AS 965/15 vom 24.08.2017. Hat aber nur entfert damit zu tun.
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#12

Beitrag von der ratlose »

Das Formular Anlage EKS ist nicht für Gesellschaften mit mehreren Teilhabern gemacht worden.

Schon gramatikalisch spricht das Formular immer Personen an die eine natürliche Person sind, die gewerblich tätig ist.
Das geht auch aus den Ausfüllhinweisen zur Anlage EKS hervor.

So ist der Ausfüller mit seinem persönlichen Namen personifiziert und macht Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Das fängt mit den Betriebseinnahmen an.
Hat ein Gesellschafter einer Firma (mit mehreren Gesellschaftern) die eine eigenständige juristische Person ist Betriebseinnahmen?
Eindeutig nein, es gibt wohl in der gesammten Rechtsliteratur keine Zuortnung von Betriebseinnahmen zu einem einzelnen Gesellschafter.
Also wurde in die Anlage EKS der Wert 0,00 € eingetragen.

Nimmt ein einzelner Gesellschafter der obigen Konstellation Mehrwertsteuer ein? Hat er eine eigene Mehrwertsteuernummer? nein ?
Natürlich nicht, Mehrwertsteuer nimmt die Gesellschaft ein. Also wird in die Anlage EKS der Wert 0,00€ eingetragen.

Ist ein KFZ das ich von unserer Firma angemietet habe und für das das JC die Miete bezahlt nun ein Privatfahrzeug oder ein Firmenfahrzeug.
Wie wird das in die Anlage EKS eingetragen? Erhöht sich tatsächlich bei jedem Kilometer den ich fahre der Betriebsgewinn?

Woher soll ich wissen wieviel Km die anderen Gesellschafter privat ein Firmenfahrzeug nutzen ?
Wie trage ich das wahrheitsgemäß und wo ein.
Was hat das übrigens mit meinem Leistungsbezug zu tun ? Warum sollten solche Daten erhoben werden dürfen?

Welche Rolle spielen Betriebsausgaben der Firma hinsichtlich der Leistungshöhe meiner Leistung.
Ich bin Minderheitsgesellschafter mit 30% Anteil, ich habe keine Möglichkeit das Ausgabeverhalten der anderen Gesellschafter zu steuern:

Ich zahle keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt , das macht die juristische Person.
Wieso sollte ich in der Anlage EKS eintragen das ich Mehrwertsteuer abführen würde.
Die Ausfüllhinweise zur Anlage führen das doch ganz klar aus:

"Bitte tragen Sie die von Ihnen zu leistende Umsatzsteuervorauszahlung in dem Monat ein, in
dem sie tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurde."

Was haben der Zeitpunkt der Zahlung ans Finanzamt mit meinem Leistungsbezug zu tun? Da ich nicht über die Mehrwertsteuer verfügen kann (außer durch die begehung von Straftaten) ich sie nicht eingenommen habe, sie mir nicht gehört ,stellt sich die Frage was das mit der Berechnung meiner Leistungshöhe zu tun hat.
Ich bin schon einmal vom LSG geschlachtet worden weil ich umgangssprachlich ,also nicht ganz korrekt "mein" geschrieben hatte.
Was soll ich da dann eintragen ?

Inwieweit sind meine Angaben hinsichtlich der Firmenbuchhaltung , der privaten Anteile der anderen Gesellschafter rechtsverbindlich.
Also nulle ich die Anlage EKS, reiche aber selbstverständlich eine Kopie der kompletten Buchhaltung der Firma (eine Kopie ist mein Rechtsanspruch) beim JC ein.
Das jeweilige Betriebsergebnis der Firma ist gesetzlich geschützt, es steht niemanden zu anderslautende Buchhaltungen anzufertigen und diese in Verkehr zu bringen und diese als die Buchhaltung der Firma auszugeben.
Diese Kopie der Buchhaltung ist für alle Behörden verbindlich, dafür bürgen alle Gesellschafter. Bisher hat das dem LSG immer gereicht.

Etwas völlig anderes ist meine eigene klein Firma. da ist die Anlage EKS kein Problem.
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Koelsch
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#13

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, ist zu hoch für mich. Da folge ich dem LSG HH (Beschluss liegt mir leider nicht vor), das seinerzeit in einem von mir betreuten Fall entschied: Es ist Aufgabe des Antragstellers, die Höhe seiner Einnahmen nachzuweisen.
Hintergrund: eLB war Miteigentümer (10%) einer ausländischen Firma. Im Gesellschaftsvertrag war eindeutig geregelt, dass Dritten, ausser dem dortigen Finanzamt, kein Einblick in die Zahlen der Firma gewährt werden darf.
SG war übrigens gleicher Ansicht in erster Instanz.
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HarzerUrvieh
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Der ratlose könnte ja mal konkret werden...

Was ist es für eine Gesellschaftsform?

Mit Mehrwertsteuernummer ist vermutlich die Umsatzsteuer-ID der Gesellschaft gemeint?
Die Umsatzsteuer nimmt der Staat ein, nicht die Unternehmen! Die Unternehmen sind lediglich die "Treuhänder" dieser Steuereinnahme.


Jeder Gesellschafter hat eine eigene, persönliche Steuer-Identifikations-Nummer. Spätestens damit wird es einfach, das Einkommen jedes einzelnen Gesellschafters nachzuweisen. Schön, dass wir demnächst diese Nummer für alles behördliche nutzen können. Dann wird auch dem ratlosesten gehelfteret ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
der ratlose
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Re: Urteile Anlage EKS und Gesellschaften

#15

Beitrag von der ratlose »

@ Kölsch
da gebe ich dir ja auch Recht.
Und aus diesem Grunde habe ich bisher auch immer eine Kopie der Abschlussabrechnung mit allen Konten beim JC eingereicht.
Dort sind die Einnahmen,Ausgaben,Abschreibungen, schlicht alles ersichtlich.
Die Firma ist sogar so nett und setzt ein gesondertes Schreiben auf in dem die monatlichen Einnahmen und Ausgaben (als jeweilige Gesamtsummen) der Firma auflisten.
Offener geht es eigentlich nicht. Der Jahresabschluss in Verbindung mit dem Steuerbescheid in dem diese Summe vermerkt ist (die mir die Firma tatsächlich auszahlt) ist europaweit (im EU Raum) von allen Behörden zu akzeptieren.

Aber ich trage diese Summen die ja Einnahmen und Ausgaben dritter sind in kein behördliches Formular ein, (vor allem in ein Formular das ich selbst nicht so richtig verstehe) das davon ausgeht das ich persönlich diese Betriebseinnahmen,Betriebsausgaben, Mehrwertsteuereinnahmen, oder die Mehrwertsteuer abgeführt hätte.

Wenn ich ehrlich bin habe ich darüber nicht einmal einen Überblick da wir Arbeitsteilung haben.Meine Unterschrift unter dem Jahresabschluss beruhen bis auf Stichproben auf völligen Vertrauen auf die Buchhaltung und Geschäftsführung.

Und da (auch nach geltender Rechtsprechung in Deutschland) mein tatsächliches anrechnbares Einkommen das ist was ich erhalte und nicht was aus irgendeiner EKS ermittelt wird , ist die Anlage EKS eh überflüssig.
Das die Firma Ausgaben tätig die nicht angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGB II sind, ist in mehreren EA Verfahren (komplette Leistungsverweigerung) schon dem JC wie auch dem LSG mitgeteilt worden. (Und wenn die Geschäftsführung meint das sie als Firmenfahrzeug einen oberklasse Geländewagen leasen möchte, dann kann sie ihn auch leasen da das SGB II in Schweden null Rolle spielt, sie keine Leistungsbezieherin ist und ich da auch nichts gegen machen könnte)

@ HartzerUrvieh
es ist eine schwedische Handelsbolag.
Und selbstverständlich muß ich die Steuerbescheide beider Länder im JC einreichen.
Da ich die ersten 1700,00€ an Unterhalt für die Kids abführen kann, nicht unerhebliche eigene Freibeträge habe, habe ich keinen Grund dem JC irgendwelche Einkommen zu verschweigen. Es mindert nicht meinen Leistungsanspruch.
Das ist völlig legal und für alle Beteiligten transparent. Wieso jemand wie @ Günter da immer mit Straftaten usw. kommt erschließt sich mir nicht.
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