Kindergeld für behinderte Erwachsene
- kleinchaos
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Kindergeld für behinderte Erwachsene
Kindergeld für behinderte Erwachsene wird über das 18. Lebensjahr hinaus lebenslang gewährt, wenn die Behinderung vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres eingetreten/festgestellt wurde.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-u ... ehinderung
Soweit eine gute Sache. Sofern man davon weiß, was sehr häufig eben nicht der Fall ist. Die Familienkasse stellt normalerweise mit dem 18. Geburtstag des Kindes die Leistung ein, wenn nicht ein Schulbesuch, Studium, Lehrausbildung oder Ausbildungssuche nachgewiesen wird.
Wenn nun ein erwachsener Behinderter (ich verzichte mal aufs Gendern) und seine Eltern davon nichts wussten, und seit der letzten Kindergeldzahlung mehr als 6 Jahre vergangen sind, dann hat der Behinderte ein Problem. Die Akten werden dann nämlich vernichtet.
Genau diesen Fall habe ich jetzt in der Beratung.
Ein erwachsener Behinderter erfährt von mir, dass ihm Kindergeld zusteht. Problem: Eltern beide tot, er ü 40. Familienkasse kann oder will ohne Kindergeldnummer nichts wissen und nichts tun. Die Nummer hat er natürlich nicht, und er weiß auch nicht wo er die herbekommen soll. Und was will die FamK mit der Nummer, wenn die Unterlagen längst vernichtet sind? Wie kann man dem Manne helfen?
https://www.arbeitsagentur.de/familie-u ... ehinderung
Soweit eine gute Sache. Sofern man davon weiß, was sehr häufig eben nicht der Fall ist. Die Familienkasse stellt normalerweise mit dem 18. Geburtstag des Kindes die Leistung ein, wenn nicht ein Schulbesuch, Studium, Lehrausbildung oder Ausbildungssuche nachgewiesen wird.
Wenn nun ein erwachsener Behinderter (ich verzichte mal aufs Gendern) und seine Eltern davon nichts wussten, und seit der letzten Kindergeldzahlung mehr als 6 Jahre vergangen sind, dann hat der Behinderte ein Problem. Die Akten werden dann nämlich vernichtet.
Genau diesen Fall habe ich jetzt in der Beratung.
Ein erwachsener Behinderter erfährt von mir, dass ihm Kindergeld zusteht. Problem: Eltern beide tot, er ü 40. Familienkasse kann oder will ohne Kindergeldnummer nichts wissen und nichts tun. Die Nummer hat er natürlich nicht, und er weiß auch nicht wo er die herbekommen soll. Und was will die FamK mit der Nummer, wenn die Unterlagen längst vernichtet sind? Wie kann man dem Manne helfen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Aber die Bank muss doch die Daten gespeichert haben.
Behinderten-Beauftragten der Stadt einschalten, an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Finanzgericht, wenden und um Hilfe bitten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Nee, die sind schon länger tot und es gab auch nicht viel Kontakt. Er war einige Jahre im Heim und bei Pflegefamilien. Jugendamt hat aber auch keine Unterlagen mehr
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
@ Günter,
dazu müsste man wissen, welche Bank die Eltern hatten.
dazu müsste man wissen, welche Bank die Eltern hatten.
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Mit den Geburtsdaten der Eltern müsste die DRV was anfangen können. Gibt es eigentlich in solchen Fällen Waisenrente für den Betroffenen?
Ansonsten noch der Standardtipp von Koelsch, dem Petitionsausschuss den Fall schildern und um Hilfe bitten.
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Die DRV hat aber doch keine Daten über den Bezug von Kindergeld? Waisenrente nach Volljährigkeit gibts nicht, dafür ist dann GruSi zuständig
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Nee, aber die haben die Kontodaten. Die zahlen die Rente ja nicht bar mit dem Postboten aus, wie in den 50ern und 60ern.
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Wäre eine Idee. Kommt drauf an wie lange die Eltern schon tot sind. Die DRV hebt ja auch nicht ewig auf
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
hätte, hätte, Fahrradkette.
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- marsupilami
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Ich halte den Hinweis von Günter in # 8 für sinnvoll genug, um einen Versuch zu wagen.
Hier hab ich 'ne Telefon-Nummer
https://www.deutsche-rentenversicherung ... chten.html
Und das da hab ich auch gefunden:
Vielleicht ist der letzte AG von einem der Elternteile bekannt und dort mal nachfragen.
Evtl. kann man über den die KrKasse herausbekommen und dort weiter nachforschen.
Vermutlich werden sich alle auf Datenschutz berufen, daher wäre eine - beglaubigte - Geburtsurkunde hilfreich.
Und - wie Günter schon schrub - mal bei der DRV direkt anfragen.
Hier hab ich 'ne Telefon-Nummer
https://www.deutsche-rentenversicherung ... chten.html
Und das da hab ich auch gefunden:
https://tinyurl.com/yzs8mq42„Arbeitgeber oder Krankenkassen müssen die Papiere etwa längstens 30 Jahre aufbewahren“, weiß der Berater.
Vielleicht ist der letzte AG von einem der Elternteile bekannt und dort mal nachfragen.
Evtl. kann man über den die KrKasse herausbekommen und dort weiter nachforschen.
Vermutlich werden sich alle auf Datenschutz berufen, daher wäre eine - beglaubigte - Geburtsurkunde hilfreich.
Und - wie Günter schon schrub - mal bei der DRV direkt anfragen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Nur - was bringt das? Zumindest dann wenn Kindergeld etc. nicht den Zahlbetrag der GruSi überschreitet? Diese ist doch subsidiär, zahlt aber auf jeden Fall, wenn keine vorrangigen Leistungen fließen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Der Gedanke kam mir auch schon.
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Ich hab nachgefragt.
Es gab beim damaligen Amtsgericht/Familiengericht ein Verfahren darüber, wer denn nun der vorrangige Empfänger des KG sein sollte. Mutter oder Vater (waren damals schon geschieden). Die Mutter bekam es zugesprochen. Angeblich sind aber die Akten zu dem Vorgang schon vernichtet. Naja, die Akten vielleicht schon, aber das Urteil ganz sicher nicht. Hm, da sollte man mal dranbleiben
Es gab beim damaligen Amtsgericht/Familiengericht ein Verfahren darüber, wer denn nun der vorrangige Empfänger des KG sein sollte. Mutter oder Vater (waren damals schon geschieden). Die Mutter bekam es zugesprochen. Angeblich sind aber die Akten zu dem Vorgang schon vernichtet. Naja, die Akten vielleicht schon, aber das Urteil ganz sicher nicht. Hm, da sollte man mal dranbleiben
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- marsupilami
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- kleinchaos
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Und nach Bürgertennis. Aber da muss er wohl durch.
Am schönsten wäre ja, wenn ihn das GruSi-Amt auffordern würde wegen dem Kindergeld und er dann nachweist, was er schon unternommen hat. Dann müssten die weiter suchen
Am schönsten wäre ja, wenn ihn das GruSi-Amt auffordern würde wegen dem Kindergeld und er dann nachweist, was er schon unternommen hat. Dann müssten die weiter suchen
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Nö, die behaupten er habe seine Mitwirkungspflichten verletzt und stellen die Leistungen ein.
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
Da dürfte m.E. ein ER-Verfahren für schnelle Abhilfe sorgen ...
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Re: Kindergeld für behinderte Erwachsene
trotzdem unnötige Nerverei.
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