Tacheles: Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!

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benedetto
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Re: Tacheles: Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!

#1

Beitrag von benedetto »

Danke für den Link zu der Klarstellung von Tacheles! :Daumen:
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benedetto
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Re: Tacheles: Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!

#2

Beitrag von benedetto »

Sicher-Wohnen-Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Pressemitteilung vom 20.04.2021


Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:
Im Rahmen des Leistungsrechts nach SGB II, XII und AsylbLG werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen. Leistungsempfangende sollten sich schnellstmöglich an das zuständige Amt wenden, um eine Änderung und Nachzahlung der Mietzahlungen in die Wege zu leiten. Auch Bezieher:innen von Wohngeld sollten kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen, um zu prüfen, ob die Nachforderungen der Vermieter:innen im Rahmen des Wohngeldbezuges übernommen werden können.

Für alle anderen Mieter:innen, die mit einem Nachzahlungsanspruch ihres Vermieters konfrontiert sind, diesen aber nicht aus eigener Kraft innerhalb des geforderten Zeitrahmens leisten können, hat der Senat sich in seiner heutigen Sitzung auf eine schnelle und pragmatische Unterstützung verständigt. Der Senat von Berlin wird die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Auszahlung der Darlehen beauftragen. Jenen Mieter:innen, die weder Transferleistungsbeziehende noch Wohngeldempfänger:innen sind und die „eingesparten“ Mietzahlungen nicht zurückgelegt haben, wird damit die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe eröffnet.

Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt gegenwärtig 12.000 Euro jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen sind somit Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles ... 076900.php
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