Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge bei Kindergeldrückforderungen durch die Familienkassen ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Köln rechtswidrig.
Urteil: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koel ... 00923.html
FG Köln - 3 K 3048/17 - Säumniszuschläge KG-Rückforderung rechtswidrig
FG Köln - 3 K 3048/17 - Säumniszuschläge KG-Rückforderung rechtswidrig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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