Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Moin in die Runde,
mein Bruder, meine Mutter und meine geistig behinderte Schwester bewohnen zusammen eine Wohnung.
Meine Mutter hat Krebs im Endstadium und es sieht sehr schlecht aus, es bleiben ihr wohl nur noch ein paar Wochen.
Mein Bruder ist seit September 2020 im Krankenstand wegen einer Handerkrankung und erhält Krankengeld. Mein Bruder kümmert sich
aber auch noch um unsere Mutter und unsere Schwester. Meine Schwester arbeitet in den
sogenannten Beschützenden Werkstätten und bezieht eine kleine Rente und einen kleinen Lohn. Dazu erhält sie ein Pflegegeld.
Wenn unsere Mutter stirbt, müssen sich die beiden die Miete für die Wohnung teilen. Mittelfristig werden wir unsere Schwester aber
in einer Pflegeeinrichtung unterbringen müssen, da wir beide Vollzeit arbeiten (mein Bruder hofft jedenfalls noch darauf) und wir sie
nicht rundum betreuen können, wie es notwendig wäre. Mein Bruder hat aber auch noch zwei Kinder, für die er Unterhalt nach Titel bezahlen muss.
Er befürchtet, das er von seinem Krankengeld unter Berücksichtigungen seiner sonstigen Verpflichtungen, die Wohnung nicht mehr halten kann.
Mein Bruder möchte für unsere Schwester aber auch ihre gewohnte Umgebung (mit ihrem Zimmer) für Besuche erhalten, wenn es geht.
Wäre ggf. eine Aufstockung mit Sozialgeldern für die beiden möglich?
mein Bruder, meine Mutter und meine geistig behinderte Schwester bewohnen zusammen eine Wohnung.
Meine Mutter hat Krebs im Endstadium und es sieht sehr schlecht aus, es bleiben ihr wohl nur noch ein paar Wochen.
Mein Bruder ist seit September 2020 im Krankenstand wegen einer Handerkrankung und erhält Krankengeld. Mein Bruder kümmert sich
aber auch noch um unsere Mutter und unsere Schwester. Meine Schwester arbeitet in den
sogenannten Beschützenden Werkstätten und bezieht eine kleine Rente und einen kleinen Lohn. Dazu erhält sie ein Pflegegeld.
Wenn unsere Mutter stirbt, müssen sich die beiden die Miete für die Wohnung teilen. Mittelfristig werden wir unsere Schwester aber
in einer Pflegeeinrichtung unterbringen müssen, da wir beide Vollzeit arbeiten (mein Bruder hofft jedenfalls noch darauf) und wir sie
nicht rundum betreuen können, wie es notwendig wäre. Mein Bruder hat aber auch noch zwei Kinder, für die er Unterhalt nach Titel bezahlen muss.
Er befürchtet, das er von seinem Krankengeld unter Berücksichtigungen seiner sonstigen Verpflichtungen, die Wohnung nicht mehr halten kann.
Mein Bruder möchte für unsere Schwester aber auch ihre gewohnte Umgebung (mit ihrem Zimmer) für Besuche erhalten, wenn es geht.
Wäre ggf. eine Aufstockung mit Sozialgeldern für die beiden möglich?
- marsupilami
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Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Mit einem der Wohngeldrechner aus dem Netz 2 Durchläufe machen.
Einmal mit und einmal ohne "Einkommen" der Mutter.
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen ... tikel.html
Angaben zur Mietstufe nicht vergessen.
Zusätzliche Sozialgelder dürften bei Deiner Schwester ausgereizt sein, wenn sie schon Pflegegeld bekommt.
Dran denken entweder: ALG II ODER Wohngeld.
Was ich jetzt nicht weiß, ob evtl. getrennte "Bedarfsgemeinschaften" "funktionieren".
Deine Schwester bekommt Rente, Pflegegeld, Lohn - und Wohngeld.
Deine Mutter bekommt Rente/Kranken-/Pflegegeld - und Wohngeld.
Dein Bruder - aktuell - Krankengeld + aufstockendes ALG II - in letzterem ist sein drittel Anteil Miete enthalten.
Cent-genau bekommst Du das aber auch nur, wenn Ihr entsprechende Anträge stellt.
Einmal mit und einmal ohne "Einkommen" der Mutter.
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen ... tikel.html
Angaben zur Mietstufe nicht vergessen.
Zusätzliche Sozialgelder dürften bei Deiner Schwester ausgereizt sein, wenn sie schon Pflegegeld bekommt.
Dran denken entweder: ALG II ODER Wohngeld.
Was ich jetzt nicht weiß, ob evtl. getrennte "Bedarfsgemeinschaften" "funktionieren".
Deine Schwester bekommt Rente, Pflegegeld, Lohn - und Wohngeld.
Deine Mutter bekommt Rente/Kranken-/Pflegegeld - und Wohngeld.
Dein Bruder - aktuell - Krankengeld + aufstockendes ALG II - in letzterem ist sein drittel Anteil Miete enthalten.
Cent-genau bekommst Du das aber auch nur, wenn Ihr entsprechende Anträge stellt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Da wäre ja noch das Besuchsrecht der Kinder als temporäre BG zu prüfen.
Mein Bruder hat aber auch noch zwei Kinder, für die er Unterhalt nach Titel bezahlen muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Bei der Schwester das Kindergeld beantragen. Das bekommt sie bis ans Lebensende, wenn die Behinderung vor dem 23. oder 25. Lebensjahr schon bestand.
Die Unterbringung in der Woche ist vielleicht sowas wie ein Wohnheim, in dem am WE immer nach Hause gefahren wird? Damit wäre die Wohnung immernoch ihr Hauptwohnsitz
Die Unterbringung in der Woche ist vielleicht sowas wie ein Wohnheim, in dem am WE immer nach Hause gefahren wird? Damit wäre die Wohnung immernoch ihr Hauptwohnsitz
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich gebe das mal so weiter und falls sich daraus
konkrete Ergebnisse ableiten lassen, melde ich mich zurück.
konkrete Ergebnisse ableiten lassen, melde ich mich zurück.
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Hallo.
Unsere Mutter ist leider vor 2 Wochen verstorben.
Mein Bruder, weiterhin im Krankengeldbezug, kümmert sich um unsere geistig behinderte Schwester, wohnt mit ihr zusammen.
ALGII Antrag wurde noch nicht gestellt.
Mittelfristig werden wir für unsere Schwester eine andere Betreuungsform organisieren. Mein Bruder soll jetzt für sich in nächster Zeit
einen Reha-Antrag einreichen, Anweisung von der Krankenkasse. Für die Zeit in der Reha möchte mein Bruder jetzt eine Haushaltshilfe für
unsere Schwester beantragen. In den Zeiten, in denen unsere Mutter im Krankenhaus war, hatte sie auch einen Antrag auf eine Haushaltshilfe für ihre Tochter gestellt. Jetzt spielen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger mit meinem Bruder Behördenpingpong. Er ist jetzt der gesetzliche Betreuer für unsere Schwester. Laut Aussage der Behörden bekommt mein Bruder keine Haushaltshilfe für unsere Schwester, da sie ja nicht seine Tochter wäre. Das gäbe es nur im Eltern-Kind Verhältnis. Auch die Tatsache, das mein Bruder jetzt das Kindergeld für unsere Schwester bezieht, konnte die Behörden nicht überzeugen. So einen Fall hätten sie noch nicht gehabt. Fühlt sich keiner zuständig.
In § 38 SGB V steht in Absatz 1:
"Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist."
Der 2. Teil dürfte bei uns zweifellos zutreffen. Nirgendwo steht, daß es sich um ein leibliches Kind des Versicherten handeln muß. Unsere Schwester ist 53 Jahre alt und kann alleine keinen Haushalt führen und ist auf ständige Hilfe angewiesen. Sie erhält Kindergeld.
Wie ist die Rechtslage?
Unsere Mutter ist leider vor 2 Wochen verstorben.
Mein Bruder, weiterhin im Krankengeldbezug, kümmert sich um unsere geistig behinderte Schwester, wohnt mit ihr zusammen.
ALGII Antrag wurde noch nicht gestellt.
Mittelfristig werden wir für unsere Schwester eine andere Betreuungsform organisieren. Mein Bruder soll jetzt für sich in nächster Zeit
einen Reha-Antrag einreichen, Anweisung von der Krankenkasse. Für die Zeit in der Reha möchte mein Bruder jetzt eine Haushaltshilfe für
unsere Schwester beantragen. In den Zeiten, in denen unsere Mutter im Krankenhaus war, hatte sie auch einen Antrag auf eine Haushaltshilfe für ihre Tochter gestellt. Jetzt spielen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger mit meinem Bruder Behördenpingpong. Er ist jetzt der gesetzliche Betreuer für unsere Schwester. Laut Aussage der Behörden bekommt mein Bruder keine Haushaltshilfe für unsere Schwester, da sie ja nicht seine Tochter wäre. Das gäbe es nur im Eltern-Kind Verhältnis. Auch die Tatsache, das mein Bruder jetzt das Kindergeld für unsere Schwester bezieht, konnte die Behörden nicht überzeugen. So einen Fall hätten sie noch nicht gehabt. Fühlt sich keiner zuständig.
In § 38 SGB V steht in Absatz 1:
"Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist."
Der 2. Teil dürfte bei uns zweifellos zutreffen. Nirgendwo steht, daß es sich um ein leibliches Kind des Versicherten handeln muß. Unsere Schwester ist 53 Jahre alt und kann alleine keinen Haushalt führen und ist auf ständige Hilfe angewiesen. Sie erhält Kindergeld.
Wie ist die Rechtslage?
- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Mein Beileid.
Wenn Dein Bruder zur Reha soll, kann dann nicht er für sich eine Haushaltshilfe beantragen?
Wenn Dein Bruder zur Reha soll, kann dann nicht er für sich eine Haushaltshilfe beantragen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Danke. Im Prinzip beantragt er die Haushaltshilfe ja auch für sich. Die bekommt er ja überhaupt deshalb, weil ein behindertes Kind in seinem Haushalt lebt. Wobei es sich jetzt alles darum dreht, ob eine 53 jährige, geistig Behinderte, einem Kind gleichgestellt ist.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 28. Jun 2021, 16:55 Mein Beileid.
Wenn Dein Bruder zur Reha soll, kann dann nicht er für sich eine Haushaltshilfe beantragen?
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Hat sie einen Pflegegrad? Dann wäre Verhinderungspflege der richtige Weg.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Den hat sie. Das schaue ich mir mal an, danke sehr.Günter hat geschrieben: ↑Mo 28. Jun 2021, 18:28 Hat sie einen Pflegegrad? Dann wäre Verhinderungspflege der richtige Weg.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html
Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Mahlzeit.
Wollte nur mal Rückmeldung geben, daß mein Bruder jetzt Bezugsberechtigter für das Kindergeld geworden ist, was meiner
geistig behinderten Schwester bewilligt wurde. Meine Schwester bekommt auch Pflegegeld. Mein Bruder hat eine ambulante Reha gemacht, so das er keine Haushaltshilfe brauchte. Der Landkreis schickt jetzt 3x die Woche eine Betreuungs-/Pflegeperson, die nach unserer Schwester sieht und sie in der Haushaltsführung unterstützt (Einkaufen gehen etc.). Den Löwenanteil der Betreuung unserer Schwester übernimmt nach wie vor mein Bruder, der jetzt im Sommer über das Krankengeld ausgesteuert wird. In seinem alten Beruf als Fernfahrer kann er wohl nicht mehr arbeiten.
Wollte nur mal Rückmeldung geben, daß mein Bruder jetzt Bezugsberechtigter für das Kindergeld geworden ist, was meiner
geistig behinderten Schwester bewilligt wurde. Meine Schwester bekommt auch Pflegegeld. Mein Bruder hat eine ambulante Reha gemacht, so das er keine Haushaltshilfe brauchte. Der Landkreis schickt jetzt 3x die Woche eine Betreuungs-/Pflegeperson, die nach unserer Schwester sieht und sie in der Haushaltsführung unterstützt (Einkaufen gehen etc.). Den Löwenanteil der Betreuung unserer Schwester übernimmt nach wie vor mein Bruder, der jetzt im Sommer über das Krankengeld ausgesteuert wird. In seinem alten Beruf als Fernfahrer kann er wohl nicht mehr arbeiten.
- marsupilami
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Re: Aufstocken mit Wohngeld/ALGII möglich?
Also ist alles in halbwegs geregelten Bahnen.
Vermutlich nicht üppig, aber wenigstens auskömmlich.
Dank für die Rückmeldung.
Vermutlich nicht üppig, aber wenigstens auskömmlich.
Dank für die Rückmeldung.
Signatur?
Muss das sein?
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