Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#176

Beitrag von Günter »

Und deutlich sichtbar mitschreiben. Am Ende des Gesprächs den/die SB bitten das Protokoll gegenzuzeichnen und eine Kopie für die Akten zu fertigen.

Man kann auch am Anfang des Gesprächs sagen, ich fertige ein Gesprächsprotokoll, sie können dann eine Kopie zu den Akten nehmen. Das versachlicht das Gespräch. :6:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#177

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen ihr Lieben .

Die Tante von grone hat geantwortet per Mail ( nachdem ich ihr geschrieben hatte dass sie natürlich mir alles schriftlich zukommen lassen ) schreibt sie jetzt :

Sehr geehrte Frau *****,



zur Klärung des Sachverhaltes kommen Sie doch bitte am Dienstag, den 28.09.2021, um 09:00 Uhr in unser Büro in den Sollte Ihnen dieser Termin ungelegen kommen bitte ich um einen neuen Terminvorschlag.




Ich frage mich ob sie noch alle Tassen im Schrank hat.
Das ist doch offensichtlich dass da was faul ist - wieso will sie es nicht schriftlich klären, erklären wieso die falschen Angaben machten.

Wie soll ich das klären ?
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#178

Beitrag von Koelsch »

Zurückmailen: Ich brauche Ihre Richtigstellung schriftlich, ein Gespräch ist daher nicht zielführend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#179

Beitrag von Angelina »

Vielen Dank lieber Koelsch 💓
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#180

Beitrag von Koelsch »

Richtig, deswegen ja mein Rat, kurze Mitteilung "ich brauch das schriftlich" und mehr nicht.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#181

Beitrag von marsupilami »

An der Argumentation von Wampe ist was dran.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#182

Beitrag von Koelsch »

OK, bin überzeugt worden, also Klappe halten
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#183

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben noch mal …

Also nichts mehr antworten?

Die Tante von grone hat also diesen neuen Termin mir per Mail angeboten - ( nachdem ich ihr geschrieben habe dass sie schriftlich alles zukommen kann, ).
Ich habe mich heute Morgen hier bei Euch gemeldet und gefragt was ich tun soll ..

Vorschlag kam ihr zu schreiben dass ich das nur schriftlich brauche - mehr nicht.

Oder aber gar nicht darauf zu reagieren mehr.


Okay.

Also die jc Einladung ist am 28. um 10:00
Und die Einladung von grone ist auch am 28. um 9:00



Ich schreibe ihr nix mehr.

Ich habe Angst beim jc aber …

Was ist wenn die wieder zur zweit sind und die ganze Schikane wie beim amis Filmen bei FBI beginnt ….
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#184

Beitrag von marsupilami »

Hast Du jemanden, dem Du vertraust, den Du als Beistand mitnehmen könntest?
Er/sie muss keine Ahnung von SGB II haben.
Einfach mit drin sitzen, Mund halten - aber dafür mitschreiben, was so gesprochen wird.


Abgesehen davon:
Wir sind ein Forum, wo nicht immer alle gleichzeitig reinschauen, nicht immer alle einer Meinung sind :unschuld: .
Es ist daher sinnvoll, das Problem frühzeitig zu schildern/darzustellen und auf die eine oder andere - weitere - Antwort mehr zu warten.
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#185

Beitrag von Angelina »

Ich habe einen guten Freund jetzt gefragt, ob er mitkommen kann, er arbeitet Vollzeit, war mal homeoffice…
Ich warte was er schreibt.
Ansonsten nein.
Zuletzt geändert von Wampe am Do 23. Sep 2021, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat entfernt. Ein Vollzitat vom direkt vorangegangenen Beitrag ist regelmäßig Blödsinn, das braucht keiner.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#186

Beitrag von Angelina »

Hab den Widerspruch gerade ausgedruckt
Ein Widerspruch auf ihre Ablehnung auf meinen Antrag auf Überprüfung nach 44.
Och schreibe dass ich Erklärung möchte wieso dieses hin und her mit den Geldern mal soll ich zahlen mal soll ich Dauerauftrag einstellen … dann kommt Inkasso ich soll zahlen usw

Unterschreibe es und sende es als pdf
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#187

Beitrag von Koelsch »

Lass uns doch erst noch mal meckern. Also anonym hier einstellen und dann erst raus. Ausser es würde Fristen drü ken.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#188

Beitrag von Angelina »

Hallo Koelsch, das ist der Widerspruch den ich abschicken sollte …,
Was ich hier schon berichtet hatte…

Ich hatte ja Antrag auf Überprüfung 44 Paragraph gestellt und sie hat abgelehnt
Die Empfehlung war dass ich Widerspruch einlege

Und heute war letzter Tag. Frist
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#189

Beitrag von Günter »

Bitte so nicht abschicken und bitte den richtigen Thread auswählen. das gehört hier hin viewtopic.php?f=3&t=28245&p=588315#p588315
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#190

Beitrag von kleinchaos »

Das Pflegegutachten würden die von mir niemals bekommen. Punkt. Das Gutachten gehört der Mutter. Die ist eine Dritte und muss schonmal gar nichts, und rausrücken erst recht nicht, nochzumal da ja nun medizinische und sehr persönliche Daten drin stehen.
Möchte der SB im JC sich etwa erdreisten das Gutachten anzuzweifeln? Hat er die nötige sozialmedizinische Fachkenntnis, so frei vom Schreibtisch weg?
Für das JC relevant ist einzig der Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#191

Beitrag von Angelina »

Hallo kleinchaos, man hat mir den Tipp gegeben dass ich den Datenschutzbeauftragten einschalten soll - und das habe ich getan. Was diese Geschichte betrifft.
Ich schau mal nach dem Schreiben was dieser geantwortet hat und schreibe es hier rein, wenn ich es nicht bereits getan habe.
Gott weiß, vielleicht arbeiten die aber auch Hand in Hand …

Von ärztlichen Dienst hatte den Teil geschickt gehabt der für die Behörden „erlaubt“ ist.
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 27. Sep 2021, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat entfernt.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#192

Beitrag von Koelsch »

OK, in dem Teil steht wirklich nur das drin, was die wissen müssen
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#193

Beitrag von Angelina »

Aber, sie wollen das Gutachten, wo steht wie viel sie benötigt für jeglichen Sachen …. Also wie lange zum duschen / waschen … also um die zum waschen, einkaufen usw
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 27. Sep 2021, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat entfernt.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#194

Beitrag von marsupilami »

@ Angelina: Warum eigentlich jedesmal ein Vollzitat?
Deine letzten Antworten auf kleinchaos und Koelsch stehen direkt darunter, keiner hat "dazwischengefunkt".
Also braucht man das Vorangegangene nicht nochmal zu schreiben.

Das braucht nur unnötig Platz auf dem Server und verstärkt den Datenverkehr, was wiederum einen höheren Stromverbrauch generiert.

Die allermeisten Mitwirkenden und Leser in diesem Forum können doch tatsächlich Deine Antwort dem vorangegangenen Posting zweifelsfrei und direkt zuordnen.

Einige von uns - eigentlich die absolute Mehrheit - sind tatsächlich so schlau, das Zuordnen auch hinzubekommen, wenn da 1 oder gar 2, 3 Postings dazwischen liegen.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#195

Beitrag von Angelina »

Hallo marsu, ich benutze die Funktion auf den Text zu antworten. Damit der Leser weiß welche Antwort bzw Text auf welches Argument oder frage gerichtet ist.
Ist das unerwünscht?
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#196

Beitrag von Pegasus »

Es ist einfach nur überflüssig, Marsu hat das recht gut beschrieben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#197

Beitrag von Koelsch »

Richtig, dieses Zitieren ist sinnvoll, wenn man sich auf uralt-Sachen bezieht
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#198

Beitrag von kleinchaos »

Angelina hat geschrieben: Mo 27. Sep 2021, 09:19 Aber, sie wollen das Gutachten, wo steht wie viel sie benötigt für jeglichen Sachen …. Also wie lange zum duschen / waschen … also um die zum waschen, einkaufen usw
Diese Daten sind nicht relevant
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#199

Beitrag von Günter »

Entscheidend ist die Pflegestufe. Die geforderten Angaben im Pflegegutachten sind für die gesetzlichen Aufgaben irrelevant.
§ 67a SGB X Erhebung von Sozialdaten
(1) Die Erhebung von Sozialdaten durch die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch für die Erhebung der besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend
Aber wenn du deine Rechte nicht wahrnehmen willst, es ist deine Entscheidung, beschwere dich aber nicht, wenn du wie .... behandelt wirst. Du hast dann den anderen die Chance dazu gegeben und die werden die auch nutzen.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#200

Beitrag von Angelina »

Guten Abend allerseits.
Morgen gehe ich mit Beistand hin :)
Benötigen wir einen Zettel oder sonstiges dass ich Beistand mit bringen darf ?!


Gunter ich verstehe nicht wie soll ich dann handeln ?

Die Pflege Stufe habe ich dem jc mitgeteilt.

Die sprechen von dem Gutachten Pflegegutachten heißt es glaube ich.
Wollen die da sehen wie viele Stunden und wie viel Pflege nötig ist ?

Ich bin morgen nach dem Termin beim jc noch kurz arbeiten …
Dann zu meinen Eltern kurz .. danach den kleinen zum Fußball…
Ich versuche abends hier zu schreiben und dann den Zettel von dem Datenschutzbeauftragten hier posten …
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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