Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Angelina
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Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#1

Beitrag von Angelina »

Guten Abend allerseits !

Ich bin neu hier. Mein Name ist Angelina und ich bin 36 Jahre. Habe 2 Kinder die ich alleine erziehe.

Nachdem das jc mir Briefe schickte mit der „Möglichkeit“ mit auf ihre Seite zu registrieren, Telefonnummer zu hinterlassen usw. und ich darauf nicht antwortete - bekam ich eine Aufforderung oder Einladung mit Datum und Uhrzeit wann das Jobcenter mich anrufen wird - ich soll da und da anrufen oder Mail schreiben wo ich ihnen meine Nummer mitteile - und dann für 30 Minuten zum Gespräch dafür sorge dass es ruhig ist und ich mit ihnen quasi sprechen kann.
Daraufhin habe ich der Beraterin ein Schreiben geschrieben wo ich ihr mitteile dass ich wie laut sgb ausschließlich postalisch zu erreichen bin.
Bäm ...2 Tage später gelber Umschlag im Briefkasten mit Einladung zum Gespräch im Büro um 8:30.
und dann die ganze Information halt über Masken , Krankmeldung, eine Person als Beistand erlaubt usw

Ich übe eine Beschäftigung aus als Minijob
Und ganz ehrlich das reicht mir auch mit zwei Kinder , alleine ...

Ich denke sie will ihre EGV
Hab noch nie eine unterzeichnet.

Ich weiß nicht wo ich meine Kinder lassen soll . 9 und 5 Jahre ...
Das große Kind macht Unterricht von zuhause mit mir.. das zweite Kind ist nicht schulpflichtig.


Bevor ich Mutter geworden bin, habe ich Design studiert. Abgebrochen - weil zu lange im Krankenhaus gewesen usw ... ging nicht mehr gesundheitlich und psychisch.

Ich überlege ob ich das jc fragen soll - ob die mir diese Ausbildung finanzieren . 3 Jahre - 6 Semester- und das Studium ist privat.
Dann denke ich , wo willst du hin ?! Du bist 36! Alles ist vorbei! Hast verloren...
dann wiederum denke ich, nein ich pack das hin und komme aus diesem Kreis raus ....

Ich weiß gar nicht wie ich fühlen und denken soll ...
Es sind so gemischte Gefühle . Einerseits habe ich null Lust dahin zu gehen weil es Sadisten meiner Meinung nach sind - anderseits fühlt man sich wie Stück ****** das verpflichtet ist da aufzutauchen.

Und wenn ich hingeh dann unbedingt mit Begleitung.



Danke für eure Zeit
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum.

Erst mal - vorbildlich, dem JC keine Telefonnummer mitzuteilen und nicht mit denen zu sprechen und mit Begleitung zum Termin zu gehen. Kinderbetreuung während des Termins - da solltest Du Dir eine Lösung einfallen lassen, einfach auch um dem JC zu zeigen, dass Du ja "bemüht" bist.

EGV nicht unterschreiben, sondern mitnehmen und hier zur Prüfung einstellen und dann ggf. unterschreiben. Im Gespräch aber auch darauf hinweisen, dass das "alte" Kind nicht alleine Homeschooling machen kann und gleichzeitig auf das kleine Kind aufpassen kann. Hast Du einen Kita-Platz, wenn nein, darauf hinweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#3

Beitrag von Angelina »

Hallo Koelsch und vielen Dank für deine Nachricht.
Ich werde die Kinder vielleicht bei Nachbarin lassen müssen.
Beide Kinder sind Kita Freie Kinder. Das zweite Kind ist erst nächstes Jahr schulpflichtig.
Kita ist nicht Pflicht . Und Vorschule nur wenn Sprachförderung Bedarf nötig ist . Sprechen aber beide gutes Deutsch. Unter solchen Umständen wo mehr gelehrt wird was man nicht anfassen darf und wie oft was wo waschen muss - und plus der ganze Stress , dann sehe ich nichts positives wenn Kinder Kita oder Schule besuchen. Das alles interessiert das jc wahrscheinlich wenig. Meine Ansichten.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#4

Beitrag von Günter »

Es geht nicht um Le(e)hrinhalte oder um deine Meinung zur Sinn oder Unsinn, es geht um das Thema Kinderbetreuung während des Termins und während einer potentiellen Arbeit. siehe auch https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#5

Beitrag von Angelina »

Hallo Günter, ja das habe ich verstanden.
Das jc wird aber natürlich auch darauf hinweisen wie notwendig dass sei Kinder in fremdbetreuung abzugeben um an Maßnahmen teilzunehmen oder sonstiges.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#6

Beitrag von Günter »

Klar werden die das. Aber dazu muss auch eine Fremdbetreuung existieren. Fremdbetreuung heißt nicht auf dem Spielplatz ne nette Rentnerin als Ersatzoma adoptieren, sondern die Kinder einer geeigneten Einrichtung (Kita oä) oder einer vertrauenswürdigen Person übergeben. Es handelt sich um die eigenen Kinder und nicht um das Abstellen des Autos auf dem Supermarktparkplatz.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#7

Beitrag von Angelina »

Es war auch nicht die Rede davon dass Kinder zu einer nette Rentnerin oder sonst was übergeben werden.
Geeignete Einrichtung ist eine Ansichtssache. Schulpflicht ist dann Schulpflicht.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#8

Beitrag von Günter »

Manchmal fühle ich mich missverstanden.
Angelina hat geschrieben: Fr 21. Mai 2021, 23:45 Hallo Günter, ja das habe ich verstanden.
Das jc wird aber natürlich auch darauf hinweisen wie notwendig dass sei Kinder in fremdbetreuung abzugeben um an Maßnahmen teilzunehmen oder sonstiges.
Die können Fremdbetreuung verlangen, aber dann muss auch die Möglichkeit einer geeigneten und zumutbaren Betreuung vorhanden sein.
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#9

Beitrag von kleinchaos »

Und die finanzielle Leistungsfähigkeit, um das bezahlen zu können
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#10

Beitrag von Angelina »

Ich gehe hin und höre mir an was sie mir zu sagen hat.
Und möge Gott mir beistehen 😅
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#11

Beitrag von marsupilami »

Zuhören und Notizen machen.

Mund geschlossen halten.

Wenn SB ein ganz bestimmtes Tun/Lassen verlangt, möge er/sie das bitte schriftlich schicken mit Rechtsgrundlage.
Signatur?
Muss das sein?
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#12

Beitrag von Angelina »

Vielen lieben Dank für den Tipp ...
Ich weiß nicht ob die eine Person die ich gefragt habe mich begleiten kann . Ich hoffe doch ...

Eine Frage noch, dürfen sie mich zur eine Maßnahme schicken ?
Ich weiß dass es solche acht Stunden Maßnahmen gibt - die sinnlos sind .... zumindest so erzählen die Leute ...
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#13

Beitrag von Günter »

Ich sag nur Kinderbetreuung.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#14

Beitrag von Koelsch »

So was steht üblicherweise in einer EGV. Klar dürfen die - aber Kinderbetreuung muss sichergestellt sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#15

Beitrag von Angelina »

Das heißt ich müsste wieder jedes Kindergarten in der Nähe besuchen und Bescheinigung vorlegen dass das Kind angemeldet ist, oder auf der Liste steht, oder halt kein Platz ist usw...

Okay ...



Aber auch wenn das Kind in die Vorschule kommt ...
zurzeit ist das große Kind auch zuhause ... wird zuhause unterrichtet ...
plus das zweite Kind keine Betreuung...

Ich weiß nicht was die Frau will - ich denke halt mir ihre Eier zeigen ( sorry ) weil ich ablehnte meine Telefonnummer zu geben. Da wollte der Sadist zeigen wer wer ist ^^
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 24. Mai 2021, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#16

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so. Erstmal hingehen und sehen was die wollen. Keine EGV unterschreiben. Wenn die eine Maßnahme wollen, dann kommt das Ding mit der Kinderbetreuung. Dann fordern die, du sollst dich drum kümmern. Dann ruft du 10 Kitas in der Nähe an, notierst dir Datum Uhrzeit und den Namen des MA und dass kein Platz frei ist, bzw ab wann und die Kosten der Betreuung. Dann teilst du denen mit hab Platz gefunden, kostet ...., erst mal schriftliche Zusage der Kostenübernahme, sonst keine Maßnahme .... dann sehen wir weiter.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#17

Beitrag von Günter »

Angelina hat geschrieben: So 23. Mai 2021, 22:09

Ich weiß nicht was die Frau will - ich denke halt mir ihre Eier zeigen ( sorry ) weil ich ablehnte meine Telefonnummer zu geben. Da wollte der Sadist zeigen wer wer ist ^^
Ich vermute, du bringst da was durcheinander. Du bist kein Märtyrer, nur weil du das tust, was fast jeder halbwegs intelligente und informierte eHB tut.

Und die Frau ist nicht auf Rachefeldzug, die arbeitet lediglich den §15 SGB II ab. Und dazu ist sie nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Nimm einfach die Emotionen raus und betrachte es rein sachlich.
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird. Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen von ihr nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich eingliederungsrelevante Veränderungen ergeben haben.
......
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#18

Beitrag von Angelina »

Danke Günter, du hast bestimmt recht. Ich fühle mich von ihnen gleich angegriffen- weil in der Vergangenheit schlimmes mit ihnen durchmacht. Die Angst sitzt noch.... und fast jeder Brief triggert mich.
Ich atme tief ein und aus und lasse es auf mich zukommen ... bleibe locker und entspannt.... und bilde mir keine Horrorszenarien wo (noch) keine sind 😅
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#19

Beitrag von Koelsch »

Und versuch auf jeden Fall einen Begleiter mitzunehmen.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#20

Beitrag von Günter »

Wenn es dich tröstet, du bist mit deinen Ängsten und der Wut auf die nicht alleine, es geht fast jedem so. Aber das zieht dich nur runter und macht es denen leichter dich am Nasenring durch die Manege zu ziehen. Sachlich bleiben, lächeln, auf nix einlassen, nix unterschreiben, ich muss mich erst mal in Ruhe informieren und darüber nachdenken ....

.... Soweit mir bekannt ist, ist eine EGV ein Vertrag zwischen gleichberechtigten Partnern. Ich habe also das Recht, eigene Vorschläge miteinzubringen. Aber das kostet etwas Zeit, also bitte ich um Geduld ....
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#21

Beitrag von Angelina »

Herzlichen Dank 😊
Dankeschön 🙏🏻
Ich habe jemanden gefragt ( männliche Person, deutschsprachig, groß, selbstsicher und kennt sich mit Gesetzen aus und hat mich schon mal dahin begleitet) aber sagt er müsse um 9 arbeiten ... und mein Termin ist um 8:30.

Ja, bzgl EGV s ich habe, seit ich Leistungen vom jc beziehe, noch nie eine EGV unterschrieben. Hab immer gesagt dass ich diese unterschrieben zurückgebe nachdem ich mich beraten lasse und wenn diese rechtlich korrekt sind ( meistens nach dem Satz zogen sie diese entweder zurück oder druckten eine neue aus die korrigiert war )
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 24. Mai 2021, 00:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt. Für Ergänzungen gibt's die "Beitrag ändern" Funktion.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#22

Beitrag von Koelsch »

Wenn "mit ohne" Begleiter: Augen und Ohren weit auf, Mund zu und Unterschreibhand auf dem Rücken gefesselt. :zwinker: :unschuld:
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#23

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen ☀️
Ich versuche heute Abend euch zu berichten wie das Gespräch vorhin gelaufen ist.
Jedenfalls bin ich am Leben 😅
Leider ohne Begleitung - aber okay. Hab selber Notizen gemacht von dem was SB mir sagte.

Coaching / Weiterbildung/ Gutschein /
Coaching online möglich oder Präsenzunterricht- 2x die Woche


Bis später :) und einen schönen Tag wünsche ich euch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#24

Beitrag von Olivia »

Und EGV?
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#25

Beitrag von Angelina »

Hallo noch mal
Ich habe keine EGV bekommen.

Hier habe ich Unterlagen für Individuelles Coachingsystem PLUS ICS / Aktivierungsgutschein
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